Das Bundeswirtschaftsministerium nennt drei Einkommensstufen und einen Familienzuschlag von 10.000 Euro – Stand 23. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 21. Juli 2026 sind in Deutschland nur noch Anträge nach den neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude möglich.
  • Der Einkommensbonus der Heizungsförderung hat drei Stufen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und bis zu 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Mit mindestens einem minderjährigen Kind sinkt das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro.
  • Für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU und in assoziierten Märkten sind ab dem 1. Quartal 2027 weitere 15 Prozent vorgesehen.

Die Förderung neuer Heizungen in Deutschland folgt seit dem 21. Juli 2026 neuen Regeln, und im ersten Quartal 2027 kommt ein Bonus für Wärmepumpen aus der EU dazu. Der Einkommensbonus staffelt sich nun in drei Stufen.

Das geht aus der Reform der Gebäudeförderung hervor, die das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin (BMWE) am 8. Juli 2026 vorgestellt hat. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft im bekannten Aufbau weiter, nun unter dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleiben für ihre bisherigen Bereiche zuständig.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 23. Oktober 2026 wieder. Die Prozentsätze der Grundförderung und die förderfähigen Höchstkosten nennen die Unterlagen des Ministeriums nicht. Sie stehen auf den Programmseiten von KfW und BAFA und sind hier nicht wiedergegeben.

Drei Einkommensstufen statt einer

Der Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird laut Ministerium von einer auf drei Stufen umgestellt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Die Stufen im Überblick:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Veränderung Einkommensbonus
bis 30.000 Euro Bonus steigt 40 Prozent
bis 40.000 Euro unverändert 30 Prozent
bis 50.000 Euro zusätzliche Stufe bis zu 10 Prozent
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 8. Juli 2026; Pressepapier zur neuen Gebäudeförderung. Stand: 23. Oktober 2026.

Für Einkommen unter 30.000 Euro hebt die Reform außerdem den maximal möglichen Fördersatz auf 80 Prozent an, wie aus dem Pressepapier hervorgeht. Wie sich dieser Höchstwert aus Grundförderung und Boni zusammensetzt, erläutert das Papier nicht.

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Familienzuschlag: 10.000 Euro weniger Einkommen

Neu ist ein Zuschlag für Familien. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen einmalig rechnerisch um 10.000 Euro gesenkt. Eine Staffelung nach der Zahl der Kinder nennt das Pressepapier nicht.

Modellrechnung: Haushalt mit Kind, 48.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

  • Ohne Familienzuschlag: 48.000 Euro liegen in der Stufe bis 50.000 Euro, der Einkommensbonus beträgt bis zu 10 Prozent.
  • Mit Familienzuschlag: 48.000 Euro minus 10.000 Euro ergeben 38.000 Euro, die Stufe bis 40.000 Euro gilt, der Einkommensbonus beträgt 30 Prozent.
  • Unterschied: 20 Prozentpunkte beim Einkommensbonus.

Rechenweg: Beispiel der Redaktion auf Grundlage der Stufen des Ministeriums. Grundförderung und weitere Boni sind nicht eingerechnet, ein Förderbetrag in Euro lässt sich daraus nicht ableiten.

Die Rechnung zeigt nur die Wirkung der Stufenlogik an einer Einkommensgrenze. Welches Einkommen und welches Jahr für den Antrag genau zählen, regeln die Programmseiten von KfW und BAFA.

Planungssicherheit mit Abschlägen

„Mit der neuen Bundesförderung schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit.“

Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

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Zur Reform gehört zugleich, dass die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt werden. Ziel ist laut Ministerium unter anderem, die Installationskosten von Wärmepumpen zu senken. Konkrete Stufen und Daten nennen die Unterlagen nicht. Eine spätere Antragstellung dürfte bei sonst gleichen Voraussetzungen tendenziell weniger Förderung auslösen.

Nach dem Pressepapier entlastet die Reform den Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Jahren 2027 bis 2030 um insgesamt 2,1 Milliarden Euro gegenüber der bisherigen Finanzplanung. Stimmen von Verbraucher- oder Branchenverbänden zu diesen Details sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

15 Prozent für Wärmepumpen aus der EU

Ab dem 1. Quartal 2027 erhalten Wärmepumpen mit Ursprung in der Union einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. Gemeint sind laut Pressepapier die EU und assoziierte Märkte. Zur Ausgestaltung, etwa zum Nachweis des Ursprungs, macht das Papier keine Angaben.

Entfallen sind der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen. Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig. Zu den laufenden Kosten verschiedener Heizungen im Winter lesen Sie auch unseren Beitrag zum Heizspiegel 2026; zu vernetzter Wärmepumpen-Steuerung unseren Bericht über den Yello Hub.

Antrag: Was seit dem 21. Juli gilt

Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderbedingungen, und ab diesem Tag sind nur noch Anträge nach neuem Recht möglich. Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 konnten keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden, bei der KfW „gBzA“, beim BAFA „TPB“. Wer schon eine gültige Bestätigung hatte, aber noch keinen Antrag gestellt hatte, durfte in dieser Zeit noch nach den bisherigen Konditionen beantragen.

Bereits zugesagte Anträge bleiben nach dem Pressepapier unverändert, eingereichte Anträge werden nach den alten Bedingungen geprüft.

Checkliste vor dem Antrag

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen aus den Steuerunterlagen heraussuchen und der Einkommensstufe zuordnen.
  • Klären, ob ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (Familienzuschlag).
  • Bei Wärmepumpen die Herkunft des Geräts erfragen, weil ab dem 1. Quartal 2027 ein Bonus für EU-Ursprung vorgesehen ist.
  • Grundförderung und Höchstkosten auf den Programmseiten von KfW und BAFA nachschlagen.
  • Prüfen, ob der Antrag bei der KfW oder beim BAFA zu stellen ist.

Die Liste ersetzt keine Förderberatung. Für verbindliche Aussagen zum Einzelfall sind die Programmseiten und die Bestätigung zum Antrag maßgeblich.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Förderbedingungen?

Seit dem 21. Juli 2026 sind in Deutschland nur noch Anträge nach den neuen Bedingungen möglich. Bereits zugesagte Anträge bleiben unverändert.

Wie hoch ist der Einkommensbonus?

40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und bis zu 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.

Zählt jedes Kind einzeln?

Das Pressepapier nennt einen einmaligen Abzug von 10.000 Euro beim Einkommen, sobald mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Eine Staffelung nach der Kinderzahl nennt es nicht.

Gibt es 2027 mehr Geld für Wärmepumpen?

Für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU und in assoziierten Märkten ist ab dem 1. Quartal 2027 ein Bonus von 15 Prozent vorgesehen. Zugleich sollen förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise sinken.

Planen Sie eine neue Heizung, und hat die Reform Ihre Entscheidung verändert? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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