Das Wichtigste in Kürze
- Florian Homm verantwortete auf dem Höhepunkt Fonds mit rund drei Milliarden Euro. Heute erscheinen unter seinem Namen Börsenbriefe, Onlinekurse und Abos – betriebswirtschaftlich ist das zweite Modell das robustere.
- Der unter seinem Namen geführte YouTube-Kanal hatte am 16. August 2026 rund 381.000 Abonnements.
- Dass er in Deutschland offen auftreten kann, hat drei rechtliche Gründe: Ein deutsches Ermittlungsverfahren ist nicht bekannt, Artikel 16 des Grundgesetzes verbietet die Auslieferung Deutscher, und ein Börsenbrief ist keine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
- Die Preise reichen von 9 Franken im Monat bis 8.000 Euro für einen Kurs. Anbieter sind laut Impressum zwei Schweizer Aktiengesellschaften.
- In den USA besteht seit 2013 eine Anklage; zu einem Prozess kam es nie, ein Urteil gegen ihn gibt es nicht – es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Schweizer Berufungsurteil von 2025 erging in Abwesenheit und ist nicht rechtskräftig.
Jeden Sonntag um kurz nach acht Uhr deutscher Zeit erscheint ein neues Video. Der Mann darin ist 66 Jahre alt, spricht schnell, wechselt zwischen Fachbegriff und Kraftausdruck und erklärt seinem Publikum, wie er die Lage an den Finanzmärkten einschätzt. Rund 381.000 Kanäle haben abonniert.
Zwanzig Jahre früher saß derselbe Mann in einem Büro auf Mallorca und entschied über rund drei Milliarden Euro fremdes Geld.
Zwischen diesen beiden Bildern liegt die Karriere von Florian Homm – und eine betriebswirtschaftlich bemerkenswerte Geschichte. Denn was zunächst wie ein Abstieg aussieht, vom Milliardenverwalter zum Videoproduzenten, ist bei genauerem Hinsehen der Wechsel in ein Geschäftsmodell mit besseren Kennzahlen: geringerer Kapitaleinsatz, höhere Marge, planbare Einnahmen, kein Haftungsrisiko für fremdes Vermögen.
Dieser Text schaut sich beide Modelle an – das alte und das neue –, erzählt das Leben dazwischen und beantwortet die Frage, die sich fast jeder stellt, der zum ersten Mal über ihn stolpert: Wie kann jemand, gegen den in den USA seit 2013 eine Anklage anhängig ist, in Deutschland völlig offen als Finanzerklärer arbeiten?
Warum dieser Fall relevant ist
Die einfache Antwort: wegen der Reichweite.
Ein Kanal mit 381.000 Abonnements erreicht ein Publikum, um das jedes Anlegermagazin kämpft. Und anders als bei Unterhaltungsformaten trifft dieses Publikum Geldentscheidungen. Welchen Einfluss einzelne Kanäle darauf tatsächlich haben, ist nicht untersucht; unbestritten ist, dass ein Publikum dieser Größe im deutschen Anlagemarkt eine Rolle spielt.
Die zweite Antwort ist interessanter: Homm ist ein Lehrstück über Anreize.
Seine erste Karriere fand in einer Branche statt, deren Vergütung an einer Kennzahl hängt, die das Management selbst mitbestimmt. Seine zweite Karriere findet in einer Branche statt, in der Aufmerksamkeit direkt in Umsatz umschlägt und niemand die Trefferquote nachrechnet. Beide Male ist die entscheidende Frage dieselbe – wer misst hier eigentlich das Ergebnis? –, und beide Male ist die Antwort unbefriedigend. Das macht den Fall über die Person hinaus lehrreich.
Die Lehrjahre: wo er gelernt hat, wie Geld verdient wird
Die Eckdaten seines Werdegangs beruhen überwiegend auf seinen eigenen Angaben in Büchern und Interviews. Sie zeichnen einen klassischen Weg: Studium in Harvard, MBA der Harvard Business School, danach Merrill Lynch, Fidelity Investments – dort in den Jahren, in denen Peter Lynch die Branche prägte –, später die Privatbank Julius Bär und die New Yorker Value-Boutique Tweedy Browne. 1993 gründete er mit einem Partner die Investmentgesellschaft Value Management & Research.
Für das Verständnis der späteren Jahre sind zwei Dinge aus dieser Zeit wichtig.
Erstens die Spezialisierung auf Nebenwerte. Homm arbeitete früh mit kleinen, wenig beachteten Unternehmen. Das ist eine anerkannte Strategie: Wo wenige Analysten hinsehen, sind Fehlbewertungen wahrscheinlicher. Der Preis dafür ist die geringe Handelbarkeit. Ein Nebenwert lässt sich kaufen, aber nicht ohne Weiteres wieder verkaufen – jedenfalls nicht in großem Umfang und nicht zum zuletzt gehandelten Kurs.
Zweitens der Leerverkauf. Homm hat die Wette auf fallende Kurse zu seinem Markenzeichen gemacht und später ein ganzes Buch darüber geschrieben. Wer leer verkauft, verdient daran, dass er sich gegen die Mehrheitsmeinung stellt und recht behält. Das erzeugt eine bestimmte Haltung: konfrontativ, öffentlich, laut. Genau diese Haltung ist heute sein Produkt.
Das Geschäftsmodell Hedgefonds – und seine eingebaute Schwachstelle
Anfang der 2000er-Jahre baute Homm Absolute Capital Management auf, einen Hedgefonds mit Sitz auf den Kaimaninseln und operativer Präsenz in Mallorca und Los Angeles. 2006 brachte er die Holding an den Alternative Investment Market der Londoner Börse. Auf dem Höhepunkt verwaltete das Haus nach übereinstimmenden Darstellungen rund drei Milliarden Euro; eine Branchenpublikation kürte ihn zum „Hedge Fund Leader of the Year“.
Wie verdient ein solches Haus Geld? Die Standardvergütung der Branche wird als „zwei und zwanzig“ abgekürzt: zwei Prozent des verwalteten Vermögens pro Jahr als Verwaltungsgebühr, zwanzig Prozent des Gewinns als Erfolgsbeteiligung. Was das bedeutet, wird an einer schlichten Rechnung deutlich.
| Position | Bei 1 Mrd. € | Bei 5 Mrd. € |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr, 2 Prozent im Jahr | 20 Mio. € | 100 Mio. € |
| Erfolgsbeteiligung, 20 Prozent bei 10 Prozent Wertzuwachs | 20 Mio. € | 100 Mio. € |
| Summe in einem guten Jahr | 40 Mio. € | 200 Mio. € |
Entscheidend ist die zweite Zeile. Die Erfolgsbeteiligung bemisst sich am Wertzuwachs des Fondsvermögens – und dieser Wert wird nicht am Markt abgerechnet, sondern zu einem Stichtag rechnerisch festgestellt. Bei liquiden Aktien ist das unproblematisch: Der Kurs entsteht aus Tausenden Geschäften, ein einzelner Marktteilnehmer bewegt ihn nicht. Bei einem Nebenwert, der an manchen Tagen gar nicht gehandelt wird, entscheidet der letzte zustande gekommene Kurs über die Bewertung eines ganzen Bestands.
Darin liegt die strukturelle Schwachstelle des Modells – unabhängig davon, wer es betreibt: Wer solche Papiere in großem Umfang hält, hat ein wirtschaftliches Interesse an ihrem Stichtagskurs und braucht wenig Handelsvolumen, um ihn zu bewegen. Aufsichtsbehörden weltweit achten deshalb auf dieses Muster; sie nennen es „portfolio pumping“.
Das ist eine Aussage über eine Branchenmechanik, keine über eine Person. Ob bei Absolute Capital Management so verfahren wurde, hat kein Gericht entschieden: In den USA kam es zu keinem Prozess gegen Homm, das Schweizer Berufungsurteil von 2025 ist nicht rechtskräftig. Welche Gebührensätze bei Absolute Capital Management tatsächlich galten und in welchem Umfang Homm persönlich daran beteiligt war, ist uns nicht bekannt.
Wie empfindlich eine solche Bewertung reagiert, zeigt ein frei gewähltes Rechenbeispiel ohne Bezug zu einem konkreten Fonds. Man stelle sich ein Unternehmen vor, von dem an einem durchschnittlichen Tag Aktien im Gegenwert von 50.000 Euro den Besitzer wechseln, und einen Fonds, der davon Papiere im Buchwert von 40 Millionen Euro hält. Steigt der Kurs um zehn Prozent, wächst der Buchwert der Position um vier Millionen. Das nötige Handelsvolumen, um diesen Kursanstieg auszulösen, kann ein Bruchteil des Tagesumsatzes sein – ein paar Zehntausend Euro. Vier Millionen Euro Bewertungsgewinn stehen also einem Einsatz gegenüber, der im Verhältnis dazu verschwindet.
Der Haken zeigt sich beim Verkauf. Um die 40 Millionen tatsächlich zu realisieren, müsste der Fonds bei einem Tagesumsatz von 50.000 Euro rechnerisch über achthundert Handelstage verkaufen – mehr als drei Jahre. In der Praxis bricht der Kurs lange vorher ein, weil die Verkaufsabsicht selbst zur Nachricht wird. Der Buchwert und der erzielbare Wert sind bei solchen Papieren zwei verschiedene Größen, und der Abstand fällt erst auf, wenn jemand aussteigen will.
Warum der Börsengang 2006 ein logischer Schritt war
Ein Fondsmanager verdient an fremdem Geld, besitzt aber nichts, was sich verkaufen ließe. Wer die eigene Verwaltungsgesellschaft an die Börse bringt, verwandelt künftige Gebührenströme in einen heute handelbaren Unternehmenswert – und macht die eigenen Anteile liquide. Das ist betriebswirtschaftlich naheliegend und war Mitte der 2000er-Jahre ein verbreiteter Schritt in der Branche.
Der öffentliche Teil: als Homm eine Marke wurde
Parallel zum Fondsgeschäft baute Homm etwas auf, das sich damals kaum jemand in der Branche leistete: öffentliche Sichtbarkeit.
In Deutschland wurde er einem breiten Publikum bekannt, weil sich die von ihm verantworteten Fonds nach übereinstimmenden Biografien und Medienberichten mit einem zweistelligen Millionenbetrag bei Borussia Dortmund engagierten, als der Verein in einer existenzbedrohenden Finanzkrise steckte. Ein Hedgefondsmanager als Retter eines Traditionsvereins – die Geschichte schrieb sich von selbst. Auch bei TUI und Freenet trat er als Investor in Erscheinung, er saß in Talkshows, gab Interviews, in denen er Vorstände frontal angriff, und pflegte einen Ton, der in der zurückhaltenden deutschen Finanzbranche fremd wirkte.
Dazu kam der Lebensstil, über den in dieser Zeit ausführlich berichtet wurde: das Anwesen auf Mallorca, die Auftritte, der Ruf des Mannes, der schneller redet als seine Gesprächspartner denken. Homm hat dieses Bild nicht bekämpft, sondern in Buchtiteln und Auftritten aufgegriffen. Der Titel seiner Autobiografie, „Kopf Geld Jagd“, ist kein Understatement, und auch die späteren Buchtitel arbeiten mit dem Bild des Unbelehrbaren.
Aus heutiger Sicht war das der Aufbau eines Markenkerns, auch wenn er damals kaum so gemeint war. Die Elemente, die sein heutiges Geschäft tragen, entstanden in dieser Zeit: der Wiedererkennungswert des Namens, die Rolle des Unbequemen, die Bereitschaft, sich öffentlich festzulegen. Ein Fondsmanager braucht das nicht – er könnte seine Arbeit anonym machen, und die meisten tun es. Ein Medienunternehmer braucht genau das.
Hier liegt der betriebswirtschaftlich entscheidende Unterschied zwischen den beiden Karrieren, und er ist leicht zu übersehen: Das Kapital, mit dem Homm bis 2007 arbeitete, war fremdes. Das Kapital, mit dem er ab 2014 arbeitete, war der eigene Bekanntheitsgrad. Ein Fonds ist weg, wenn die Anteilseigner abziehen. Ein Name ist es nicht.
Der Bruch – und die sieben Jahre danach
In der Nacht zum 18. September 2007 legte Homm sein Amt bei Absolute Capital Management nieder und war nicht mehr erreichbar. Zurück blieb ein Rücktrittsschreiben. Die Nachfolge warf ihm vor, ein erheblicher Teil der Fondspositionen sei weit weniger wert als in den Büchern ausgewiesen.
Was folgte, ist die Standardmechanik eines Fondszusammenbruchs, und sie ist betriebswirtschaftlich instruktiv: Anteilseigner wollen ihr Geld zurück, die Positionen müssen verkauft werden, und bei illiquiden Titeln zeigt sich in diesem Moment, ob es überhaupt Käufer gibt. Die Aktie der Holding verlor nach übereinstimmenden Darstellungen bis Mitte 2008 den weit überwiegenden Teil ihres Wertes – in einen Zeitraum, in den zugleich die globale Finanzkrise fiel –, im April 2009 wurde sie vom Handel genommen. Die US-Staatsanwaltschaft legt ihm in ihrer Anklage einen Anlegerschaden von rund 200 Millionen Dollar zur Last. Diese Summe ist eine Behauptung der Anklagebehörde und von keinem Gericht geprüft worden.
Homm zog sich sieben Jahre aus der Öffentlichkeit zurück. Über diese Phase gibt es vor allem seine eigene Erzählung: In der 2012 erschienenen Autobiografie „Kopf Geld Jagd“ schildert er Stationen in Südamerika und der Karibik. Belegbar ist, dass er gesucht wurde, und zwar nicht nur von Behörden: Nach übereinstimmenden Berichten setzten Anleger über einen Privatermittler eine Belohnung in Millionenhöhe für Hinweise auf seinen Aufenthaltsort aus. Am 8. März 2013 nahm die italienische Polizei ihn in den Uffizien in Florenz fest. Nach gut einem Jahr Auslieferungshaft kam er im Juni 2014 frei, weil die Haftfristen abgelaufen waren, und kehrte nach Deutschland zurück.
Der juristische Stand, kompakt
Die Verfahren sind nicht das Thema dieses Textes, gehören aber zur Einordnung. Der Stand am 16. August 2026:
- USA: Anklage vor einem Bundesgericht in Kalifornien seit März 2013, dazu eine Zivilklage der Börsenaufsicht SEC von 2011. Zu einem Prozess gegen Homm kam es nie, ein Urteil gegen ihn gibt es nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
- Schweiz: Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verurteilte ihn am 8. September 2025 in Abwesenheit wegen gewerbsmäßigen Betrugs, schwerer Geldwäscherei und Urkundenfälschung zu sechs Jahren und sieben Monaten; vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach sie ihn frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.
- Deutschland: Ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen ihn ist nicht bekannt.
Für diesen Beitrag konnten wir keine Stellungnahme von Florian Homm oder seiner Verteidigung einholen; eine öffentliche Äußerung zum Schweizer Urteil war nicht auffindbar. Wir veröffentlichen eine Stellungnahme gern nachträglich.
Die Jahre nach der Rückkehr: die Erzählung vom Geläuterten
Zur Erzählung dieses Lebens gehört eine Wendung, die in den Jahren nach der Rückkehr im Mittelpunkt stand: die Hinwendung zum Katholizismus, die Homm in der italienischen Haft verortet.
In einem Interview mit Business Insider im Mai 2017 beschrieb er sein Gebet in der Zelle mit den Worten: „Im Knast in Italien habe ich gebetet: ‚Gott, nimm mein Leben. Es gehört Dir. Oder zeige mir den Weg in die Freiheit, um Dir zu dienen.‘ Er hat mein Gebet gehört.“ Auf die Frage, wozu er überlebt habe, antwortete er: „Sicherlich nicht, um weiter als Finanzsöldner zu arbeiten, sondern um dankbar zu sein und Sinnvolles zu tun.“ Über sich selbst sagte er: „Ich bin Gottes Diener, ein Dokumentarfilm nennt mich den ‚Kapitalist Gottes‘.“
Diese Schilderungen sind seine eigenen. Über die inneren Vorgänge eines Menschen kann eine Redaktion nichts feststellen, und sie versucht es hier auch nicht. Belegbar ist, dass er die Erzählung über Jahre trug: Sie füllt ein eigenes Buch, sie prägte Interviews und Vorträge, und sie war in der zweiten Hälfte der 2010er-Jahre der Rahmen, in dem über ihn geschrieben wurde – der Bekehrte, der auspackt.
In den aktuellen öffentlich zugänglichen Angeboten spielt dieses Thema, soweit wir es überblicken, keine erkennbare Rolle; die heutigen Kanäle und Verkaufsseiten sind finanz- und geopolitisch gerahmt. Über die Gründe ist uns nichts bekannt, und ein Rückschluss auf seine heutige Überzeugung ist daraus nicht zu ziehen.
Der rechtliche Rahmen: warum das zulässig ist
Ein Mann, gegen den in den USA seit 2013 eine Anklage anhängig ist, produziert in Deutschland wöchentlich Videos und tritt unter vollem Namen auf. Für viele klingt das nach einem Widerspruch. Es ist keiner – es sind drei voneinander unabhängige Gründe, die zusammenwirken.
Erstens: Deutschland liefert eigene Staatsangehörige nicht aus. Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.“ Eine gesetzliche Ausnahme ist nur für EU-Mitgliedstaaten und internationale Gerichtshöfe möglich. Die USA sind kein EU-Staat, die Schweiz ebenfalls nicht. Diese Vorschrift ist keine Lücke, sondern eine bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers: Der Staat will seinen Bürgern ein rechtsstaatliches Verfahren im Inland garantieren, statt sie fremden Rechtsordnungen zu überlassen. Dass davon im Einzelfall auch jemand profitiert, gegen den anderswo schwere Vorwürfe erhoben werden, ist die Kehrseite eines Grundrechts.
Zweitens: Ohne deutsches Verfahren gibt es in Deutschland nichts zu vollstrecken. Ein ausländischer Haftbefehl entfaltet hierzulande keine unmittelbare Wirkung. Er kann Grundlage eines Auslieferungsersuchens sein – das an Punkt eins scheitert – oder eines Ersuchens um Vollstreckungshilfe, bei dem deutsche Behörden eine im Ausland verhängte Strafe übernehmen. Dieser Weg ist rechtlich vorgesehen, setzt aber ein rechtskräftiges Urteil und ein entsprechendes Ersuchen voraus. Ob ein solches gestellt wurde, ließ sich für diesen Beitrag nicht klären.
Drittens, und das ist der wirtschaftlich entscheidende Punkt: Was er tut, ist nicht erlaubnispflichtig. Wer fremdes Vermögen verwaltet oder anlagevermittelnd tätig wird, braucht in Deutschland eine Erlaubnis, und die setzt persönliche Zuverlässigkeit voraus. Wer dagegen Börsenbriefe schreibt, Videos veröffentlicht und Kurse verkauft, ist publizistisch tätig. Dafür gibt es keine Zulassung, keine Zuverlässigkeitsprüfung, kein Register – es gilt die Meinungs- und Pressefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes und die allgemeine Gewerbefreiheit.
Die einzige einschlägige Pflicht ist eine Transparenzpflicht. Artikel 20 Absatz 1 der EU-Marktmissbrauchsverordnung verlangt von allen, die Anlageempfehlungen erstellen oder verbreiten, dass sie „in angemessener Weise dafür Sorge“ tragen, „dass die Informationen objektiv dargestellt und ihre Interessen oder Interessenkonflikte hinsichtlich der Finanzinstrumente, auf die diese Informationen sich beziehen, offengelegt werden“. Das ist eine Kennzeichnungspflicht, keine Berufszugangshürde. Ob die hier genannten Angebote sie erfüllen, haben wir nicht geprüft und behaupten dazu nichts.
Zusammengefasst: Der Wechsel vom Vermögensverwalter zum Medienunternehmer ist nicht nur ein Wechsel des Geschäftsmodells, sondern auch einer aus einem streng regulierten in einen kaum regulierten Bereich. Ob dieser Unterschied bei der Wahl eine Rolle spielte, ist nicht bekannt; Anhaltspunkte dafür liegen uns nicht vor.
Der Markt, in den er 2016 eintrat
Die Rückkehr verlief in Etappen. Zunächst Interviews in großen deutschen Medien, in denen er den reuigen und zugleich unbelehrbaren Insider gab. Dann Bücher. Ab 2016 eine Meinungsrubrik beim deutschsprachigen Ableger des russischen Staatssenders RT, deren letzter auffindbarer Beitrag vom 21. Januar 2020 datiert. Und im selben Jahr 2016 der eigene YouTube-Kanal.
Der Zeitpunkt war günstig, und das hatte wenig mit ihm zu tun. In den Jahren nach 2015 entstand im deutschsprachigen Raum ein Markt für Finanzinhalte im Netz, den es vorher so nicht gab. Drei Entwicklungen trafen zusammen: Nullzinsen, die Sparbuchsparer zur Suche nach Alternativen zwangen; sinkendes Vertrauen in etablierte Institutionen nach Finanz- und Eurokrise; und Videoplattformen, auf denen jeder ohne Verlag und ohne Sendelizenz publizieren konnte.
In diesem Markt konkurrieren heute sehr verschiedene Anbieter: nüchterne Erklärkanäle zu Indexfonds, Einzelaktienanalysten, Edelmetallhändler mit eigener Redaktion, Krisenautoren. Homm bewegt sich im letzteren Segment und tritt dort gemeinsam mit anderen bekannten Namen auf – 2019 erschien das Buch „Der Crash ist da“ gemeinsam mit Markus Krall, bei Webinaren des Edelmetallhändlers Kettner Edelmetalle war er unter anderem mit dem Autor Ernst Wolff zu sehen.
Sein Alleinstellungsmerkmal in diesem Feld ist nicht die Analyse. Es ist die Biografie. Wer erklärt, das System sei manipuliert, hat mehr Wirkung, wenn er glaubhaft machen kann, es von innen gesehen zu haben. Das ist der Grund, warum die Geschichte vom Milliardenverwalter, der alles verlor, in nahezu jedem Werbetext für seine Produkte auftaucht. Sie ist nicht Beiwerk – sie ist das Produkt.
Das heutige Geschäft: ein Trichter mit fünf Stufen
Damit zum interessantesten Teil. Was genau wird heute unter dem Namen Florian Homm verkauft, und wie ist das aufgebaut?
Der Kanal existiert seit dem 30. September 2016. Er hatte am 16. August 2026 rund 381.000 Abonnements bei etwa 1.770 Videos. Auffällig ist weniger die Zahl als die Verlässlichkeit: ein langes Video jeden Sonntagmorgen, dazu mehrere Kurzvideos pro Woche. Das ist Sendeplatzlogik – die Erwartung eines festen Termins bindet stärker als jeder einzelne Inhalt.
Die Themen sind über Monate stabil: Zusammenbruch des Dollarsystems, Inflation und Europäische Zentralbank, Gold, Silber und seltene Erden, Rente, Zweitpässe und Auswanderung. Wiederkehrend ist die Warnung vor einem bevorstehenden Systembruch. In den Videobeschreibungen folgt regelmäßig ein Verweis auf die Bezahlangebote.
Von außen betrachtet läuft der kommerzielle Teil in fünf Stufen ab:
- Das kostenlose Video kann über Monate eine Sehgewohnheit entstehen lassen und kostet nichts.
- Der Link in der Videobeschreibung führt zur Abo-Plattform – bei jedem Video, an derselben Stelle.
- Das kostenlose Webinar mit angekündigter Fragerunde vertieft den Kontakt. Termine im Jahr 2026 waren der 18. März, der 28. Mai und der 23. Juli.
- Der Rabattcode aus dem Webinar wirkt als Einstiegsanreiz; einer der beworbenen Codes trägt den Namensbestandteil „WEBINAR-50″ und verspricht 50 Prozent Nachlass.
- Das Abonnement oder der Kurs ist die Stufe, auf der Geld fließt – und die einzige mit wiederkehrenden Einnahmen.
Die Preisstruktur reicht von einem niedrigschwelligen Einstieg bis zu einem vierstelligen Angebot.
| Angebot | Abrechnung | Preis |
|---|---|---|
| Abo-Plattform „Free Homes“ | monatlich oder jährlich | 9 CHF im Monat |
| Börsenbrief „Homm Long & Short“, Basisstufe | wiederkehrend | ab 80 bis 99 € im Monat |
| Börsenbrief, Plusstufe | wiederkehrend | ab 120 bis 149 € im Monat |
| Onlinekurs „Investment Master Society“ | einmalig | 900 € |
| Onlinekurs „Total Return Academy“ | einmalig | 8.000 € |
Zwei Beobachtungen zur Struktur. Erstens die Preisspreizung: Wer über die eine Seite bucht, zahlt für die Basisstufe 99 Euro im Monat, wer über die andere kommt, 80 Euro – ob sich der Leistungsumfang unterscheidet, geht aus den Angebotsseiten nicht hervor. Unterschiedliche Preise auf verschiedenen Vertriebswegen sind im Onlinehandel üblich und für sich genommen nicht zu beanstanden; wer abschließen will, sollte die Seiten aber vergleichen.
Zweitens die Rechtsform. Als Anbieter nennen die Impressen zwei Aktiengesellschaften mit Sitz im schweizerischen Neuenhof, eine davon mit einer Zweigniederlassung in Budapest; auch die Verantwortung für den YouTube-Kanal liegt laut Kanalangaben bei einer dieser Gesellschaften. Welche gesellschaftsrechtliche Stellung Homm dort einnimmt, geht aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht hervor. Für die Kundschaft ist die praktische Folge dieselbe wie bei jedem Auslandsangebot: Ansprüche richten sich nach dem Recht am Sitz des Anbieters.
Dokumentiert sind außerdem gemeinsame Auftritte mit dem Edelmetallhändler Kettner Edelmetalle, unter anderem ein Webinar am 26. Februar 2025. Der Händler unterhält eine eigene Seite über Homm, auf der dieser mit dem Satz zitiert wird, es sei „Zeit, Edelmetalle Gold, Silber, Platin oder eventuell auch Minengesellschaften zu akkumulieren“. Ob dieser Zusammenarbeit eine Vergütung zugrunde liegt oder Homm am Absatz von Produkten beteiligt ist, ist öffentlich nicht dokumentiert; wir behaupten das nicht.
Was das wirtschaftlich bedeutet
Zu Kundenzahlen und Umsätzen der Bezahlprodukte gibt es keine öffentlichen Angaben, und eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht. Was sich seriös sagen lässt, ist, welche Größenordnungen bei welcher Umwandlungsquote entstehen – als reine Modellrechnung, ausdrücklich ohne Aussage darüber, welcher Fall zutrifft.
| Annahme | Zahlende | rechnerisch im Monat |
|---|---|---|
| Szenario A: 0,1 Prozent der Abonnements schließen ab | 381 | rund 38.000 € |
| Szenario B: 0,5 Prozent | 1.905 | rund 189.000 € |
| Szenario C: 1,0 Prozent | 3.810 | rund 377.000 € |
Die Rechnung ist eine Illustration, kein Befund. Ihr Zweck ist ein anderer: Sie zeigt, dass in diesem Modell schon eine sehr kleine Umwandlungsquote genügt, um Beträge zu erzeugen, für die ein klassisches Beratungshaus eine Belegschaft bräuchte.
Dazu kommt ein Kostenbild, das mit dem eines Finanzhauses nichts gemein hat. Ein Informationsanbieter braucht typischerweise Videoproduktion, Redaktion, Technik und Werbung – aber keine Handelsinfrastruktur, keine Depotbank und keine aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Eigenkapitalunterlegung. Welche internen Strukturen die hier genannten Gesellschaften unterhalten, ist uns nicht bekannt. Der wichtigste Posten eines Fondshauses entfällt in diesem Modell aber in jedem Fall: Es wird kein fremdes Geld gehalten, also kann auch keines verloren gehen.
Auffällig ist außerdem, wie stark das Modell auf Wiederkehr ausgelegt ist. Der Sonntagstermin, das Abonnement statt des Einzelverkaufs, die gestaffelten Preisstufen – all das zielt auf Dauer, nicht auf den einzelnen Abschluss. In der Sprache der Betriebswirtschaft: Der Kundenwert entsteht über die Laufzeit, nicht über den Erstkauf. Genau deshalb ist die verlässliche Taktung des kostenlosen Videos kein redaktioneller Ehrgeiz, sondern der Kern der Kundenbindung.
Und hier schließt sich der Kreis zum Anfang. Vergleicht man beide Karrieren betriebswirtschaftlich, hat die zweite die besseren Eigenschaften:
- Kein fremdes Vermögen. Wer Informationen verkauft, verwaltet kein Kapital – und haftet folglich nicht für dessen Entwicklung.
- Keine Erfolgsmessung. Ein Fonds wird täglich an seiner Wertentwicklung gemessen. Eine Einschätzung im Video wird nicht nachgerechnet; wer falschliegt, verliert Abonnenten, aber niemand stellt eine Rechnung.
- Wiederkehrende Einnahmen. Abonnements laufen weiter, solange nicht gekündigt wird. Das ist planbarer als jede Erfolgsbeteiligung.
- Geringe Grenzkosten. Ein Video kostet dasselbe, ob es zehntausend oder eine Million Menschen sehen. Die Marge steigt mit der Reichweite.
- Kaum Regulierung. Keine Zulassung, keine Eigenkapitalanforderung, keine Zuverlässigkeitsprüfung – anders als im lizenzpflichtigen Finanzgeschäft.
Das ist die eigentliche Pointe dieser Biografie. Nicht der Absturz, sondern die Erkenntnis, dass das zweite Modell in fast jeder Kennzahl besser dasteht als das erste – und das mit demselben Kapital, das schon vorher den Kern des Geschäfts ausmachte: dem Namen.
Drei Fragen vor jedem Finanzabo
Diese Fragen gelten für jeden Anbieter in diesem Markt. Sie enthalten keine Feststellung zu einem der im Text genannten Angebote.
- Wer haftet, und nach welchem Recht? Das Impressum nennt die Gesellschaft und ihren Sitz. Bei einem Anbieter im Ausland richtet sich die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem dortigen Recht – auch wenn das Angebot auf Deutsch erscheint.
- Ist die Wertentwicklung nachprüfbar? Ein Musterdepot ist nur dann eine Aussage, wenn Kauf- und Verkaufszeitpunkte vollständig dokumentiert sind, inklusive der Fehlgriffe.
- Steht ein Interessenkonflikt dabei? Wer ein Papier empfiehlt, das er selbst hält, oder für eine Empfehlung vergütet wird, muss das nach EU-Recht offenlegen. Fehlt jeder solche Hinweis, ist das ein Grund, genauer hinzusehen.
Warum sich Krisenprognosen so gut verkaufen
Ein Produkt, dessen Kern die Warnung vor dem Zusammenbruch ist, hat eine ökonomische Eigenschaft, die man kennen sollte: Es ist gegen Widerlegung weitgehend immun.
Wer einen konkreten Kurs für ein konkretes Datum nennt, kann sich messbar irren. Wer vor einem Systembruch warnt, ohne Datum, kann das über Jahre wiederholen. Tritt der Bruch nicht ein, war die Warnung eben noch nicht fällig. Tritt irgendwann irgendetwas ein – ein Kurseinbruch, eine Bankenkrise, ein Inflationsschub –, gilt die Prognose als bestätigt. Diese Asymmetrie ist kein Vorwurf an eine einzelne Person, sondern ein Merkmal des gesamten Genres, und sie erklärt, warum sich Krisenerzählungen über Konjunkturzyklen hinweg halten, während konkrete Kursziele ihre Anhängerschaft verlieren.
Dazu kommt der emotionale Mechanismus. Die Aussicht auf Verlust wirkt stärker als die Aussicht auf gleich hohen Gewinn – ein Befund, für den die Verhaltensökonomie den Begriff Verlustaversion geprägt hat. Ein Angebot, das an dieser Stelle ansetzt, arbeitet mit einem robusteren Antrieb als eines, das Rendite verspricht. Wer sich bedroht fühlt, handelt schneller als jemand, der auf eine Chance wartet. Ob ein einzelner Anbieter diesen Mechanismus bewusst nutzt, lässt sich von außen nicht feststellen; wir behaupten das für keinen der hier genannten Anbieter.
Für die Kundschaft folgt daraus eine praktische Prüffrage, die ohne Fachwissen auskommt: Enthält die Aussage etwas, das in absehbarer Zeit falsch werden kann? Wenn nicht, ist sie als Meinung interessant, aber als Entscheidungsgrundlage schwach.
Das Problem mit der Erfolgsmessung
Damit hängt eine Frage zusammen, die im gesamten Segment ungelöst ist: Woran würde man eigentlich erkennen, ob ein Börsenbrief gut ist?
Bei einem Investmentfonds ist die Antwort geregelt. Es gibt eine tägliche Bewertung, einen Vergleichsmaßstab, geprüfte Jahresberichte und Kennzahlen, die sich zwischen Anbietern vergleichen lassen. Bei einem Informationsprodukt gibt es davon nichts. Ein Musterdepot wird vom Anbieter selbst geführt, nach selbst gewählten Regeln, ohne externe Prüfung.
Drei Verzerrungen treten dabei regelmäßig auf, und sie sind nicht auf einen bestimmten Anbieter bezogen, sondern branchentypisch:
- Auswahl im Rückblick. Wird die Bilanz nur über die Empfehlungen gezogen, die noch im Depot liegen, fehlen genau die, die vorher abgestoßen wurden.
- Unklare Ein- und Ausstiegszeitpunkte. Ohne dokumentierten Zeitstempel lässt sich im Nachhinein fast jede Empfehlung günstig darstellen.
- Fehlender Vergleichsmaßstab. Ein Plus von zwölf Prozent klingt gut – bis man erfährt, dass der breite Markt im selben Zeitraum fünfzehn Prozent zugelegt hat.
Wer ein solches Produkt bewerten will, kann deshalb nur auf die Dokumentation schauen: Sind alle Empfehlungen mit Datum nachvollziehbar, auch die gescheiterten, und gibt es einen benannten Vergleichsmaßstab? Fehlt das, ist die beworbene Wertentwicklung keine überprüfbare Aussage, sondern Werbung.
Das Risiko, das im Modell steckt
So robust das heutige Geschäft in vielen Kennzahlen dasteht – es hat eine Schwachstelle, die es beim Fonds nicht gab.
Eine Fondsgesellschaft überlebt ihren Gründer. Sie hat ein Team, einen Prozess, einen Namen, der sich vom einzelnen Menschen lösen lässt. Ein Kanal, dessen Produkt die Biografie einer Person ist, kann das nicht. Fällt diese Person aus, endet das Geschäft mit ihr. In der Betriebswirtschaft heißt das Schlüsselpersonenrisiko; konkrete Anhaltspunkte für einen Ausfall gibt es hier nicht, aber strukturell ist es maximal ausgeprägt: Das gesamte Modell hängt an einem Gesicht, einer Stimme und einer Geschichte, die niemand sonst erzählen kann.
Hinzu kommt die Abhängigkeit von einer einzigen Plattform. Reichweite auf einem Videoportal ist geliehen: Sie beruht auf Empfehlungsalgorithmen und Richtlinien, die der Betreiber jederzeit ändern kann. Genau deshalb ist der Weg vom kostenlosen Video zum eigenen Abonnement für den Betreiber eines solchen Geschäfts nicht nur eine Frage der Erlöse, sondern eine Absicherung: Ein Abonnement gehört ihm, eine Empfehlung im Videoportal nicht.
Beide Punkte zusammen ergeben ein Bild, das viele Kanäle in diesem Markt teilen – hohe Margen, geringe Fixkosten, aber eine Konzentration von Risiken, die kein reguliertes Finanzhaus in dieser Form eingehen dürfte.
In eigener Sache
Dieser Beitrag beschreibt zwei Geschäftsmodelle und die Biografie dahinter. Er erhebt keine eigenen Vorwürfe. Wo Vorwürfe vorkommen, stammen sie von Behörden oder Gerichten und sind als solche gekennzeichnet.
Alle Preise, Reichweiten und Angaben zu Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Seiten, abgerufen am 16. August 2026. Sie können sich ändern. Belegte Fehler korrigieren wir umgehend – das gilt für Florian Homm ebenso wie für die genannten Unternehmen.
Was bleibt
Florian Homm ist heute kein Fondsmanager mehr und wird es nach aller Wahrscheinlichkeit nicht wieder werden. Er ist ein Medienunternehmer, dessen Produkt die eigene Biografie ist – der Mann, der Milliarden bewegte, alles verlor und nun erklärt, wie es wirklich läuft. Diese Erzählung funktioniert kommerziell besonders gut, weil sie das Publikum genau dort abholt, wo das Misstrauen gegenüber Banken, Notenbanken und Regierungen ohnehin sitzt.
Diese Konstruktion ist übrigens nicht sein Verdienst allein. Sie beschreibt einen ganzen Markt: Wer heute im Netz über Geld spricht, arbeitet in einem Bereich, in dem Reichweite unmittelbar zu Umsatz wird, während die Qualität des Rates nirgends erfasst wird. Homm ist darin das prominenteste deutsche Beispiel, nicht die Ausnahme.
Ob die Ratschläge taugen, entscheidet jeder selbst. Was sich unabhängig davon sagen lässt: Das Geschäft, in dem er heute tätig ist, kennt keine Zulassung, keine Aufsicht über die fachliche Eignung und keine Instanz, die am Jahresende die Trefferquote prüft. Die einzige Kontrolle, die es gibt, ist die der Kundschaft selbst.
Genau deshalb lohnt es sich, Angebote in diesem Markt genau zu vergleichen.
Ihre Meinung interessiert uns
Sollten Anbieter von Börsenbriefen und Finanzvideos strenger reguliert werden – oder ist die Meinungsfreiheit hier das höhere Gut?
Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Artikel 16 Grundgesetz im Volltext
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch, Artikel 20 Absatz 1 (Anlageempfehlungen)
- US-Börsenaufsicht SEC: Pressemitteilung 2011-51 vom 24. Februar 2011 zur Zivilklage, Verfahren 2:11-cv-01637 (Central District of California)
- US-Staatsanwaltschaft Central District of California: Mitteilung zur erweiterten Anklage vom 3. Dezember 2015
- Nachrichtenagentur SDA zum Berufungsurteil vom 8. September 2025, wiedergegeben bei cash.ch und swissinfo.ch
- Schweizer Radio und Fernsehen: Bericht zum Beginn des Berufungsprozesses, 4. November 2024
- Angebots- und Impressumsseiten von homm-longshort.com, investment-master-society.com, freehomes.de und kettner-edelmetalle.de, abgerufen am 16. August 2026
- Kanalangaben und öffentlicher Feed des YouTube-Kanals von Florian Homm, abgerufen am 16. August 2026
- Katalog der Deutschen Nationalbibliothek, Abfrage zu Veröffentlichungen von und über Florian Homm
- Florian Homm: „Kopf Geld Jagd“, 2012, sowie „Die Kunst des Leerverkaufes“; „Der Crash ist da“, 2019, gemeinsam mit Markus Krall
- Interview mit Florian Homm, Business Insider, 15. Mai 2017
- Beiträge von Florian Homm bei RT Deutsch, zuletzt auffindbar am 21. Januar 2020
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.