Das Wichtigste in Kürze
- Die Unfallforschung des deutschen Automobilclubs ADAC hat in der Nacht zum 10. September 2026 um 0.05 Uhr eine Auswertung zu Unfallursachen und Verletzungsmustern bei E-Scootern veröffentlicht. Als Hauptursachen nennt sie die falsche Nutzung der Fahrbahn, Alkohol und unangepasste Geschwindigkeit.
- Die Polizei in Deutschland registrierte 2025 nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. 2021 waren es 5.535 – knapp das Dreifache in vier Jahren. 38 Menschen starben, 14.936 der Verunglückten saßen selbst auf einem E-Scooter.
- In Österreich gilt seit dem 1. Mai 2026 eine Helmpflicht für alle unter 16 Jahren und eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. In Deutschland gibt es keine Helmpflicht – im Verkündungstext der jüngsten Verordnungsänderung vom 6. Februar 2026 kommt das Wort Helm an keiner Stelle vor.
Die Unfallforschung des deutschen Automobilclubs ADAC hat ausgewertet, wie Menschen auf E-Scootern verunglücken und welche Verletzungen sie dabei davontragen. Die Mitteilung dazu ist in der Nacht zum Donnerstag um 0.05 Uhr erschienen. Ihr Kernbefund: Die Zahl der Verunglückten hat sich nach Darstellung des Clubs binnen vier Jahren verdreifacht, und besonders deutlich fällt der Anstieg bei den Zehn- bis 18-Jährigen aus.
Damit trifft die Auswertung eine Entwicklung, die sich in der amtlichen Statistik seit Jahren abzeichnet – und die in Deutschland, Österreich und der Schweiz sehr unterschiedlich beantwortet wird. Ein Land hat im Frühjahr nachgeschärft. Ein anderes hat seine Regeln gerade erst geändert, ohne den Punkt anzufassen, den der ADAC nun in den Mittelpunkt stellt.
Was die ADAC Unfallforschung ausgewertet hat
Nach Angaben des Clubs stützt sich die Auswertung auf Unfalldaten und zusätzlich auf klinische Studien, also auf Untersuchungen zu den Verletzungen, mit denen Menschen nach einem E-Scooter-Sturz in Kliniken ankommen. Zwei Schwerpunkte treten dabei nach Darstellung des ADAC hervor: Verletzungen der oberen Extremitäten – Arme, Schultern, Hände – und Verletzungen an Kopf und Gesicht.
Der Zusammenhang, den der Club daraus ableitet, ist für die Debatte um Schutzausrüstung zentral. Bei seitlichen Stürzen träfen die Betroffenen häufig mit Schulter oder Arm auf. Bei einem Frontalaufprall, etwa gegen eine Bordsteinkante, würden Fahrende über den Lenker nach vorn abgeworfen. Wer nüchtern sei, fange den Sturz nach den vom ADAC ausgewerteten Studien häufiger reflexartig mit Händen und Armen ab; unter Alkoholeinfluss unterbleibe diese Reaktion, was schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen wahrscheinlicher mache. Der Club leitet daraus die Empfehlung ab, immer einen Helm zu tragen.
Es sind bislang Angaben aus einer Pressemitteilung. Die zugrunde liegenden Datensätze und die Liste der ausgewerteten klinischen Studien nennt sie nicht, unabhängig überprüfbar sind die Befunde damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Die amtliche Zahlenreihe: von 5.535 auf 16.496 Unfälle
Belegbar ist der Anstieg selbst. Das Statistische Bundesamt zählte für 2025 nach seiner Pressemitteilung vom 16. Juli 2026 in Deutschland 16.496 Unfälle mit Personenschaden, an denen ein E-Scooter beteiligt war – 38,1 Prozent mehr als 2024. 38 Menschen kamen dabei ums Leben, 1.895 wurden schwer und 16.184 leicht verletzt. 14.936 der Verunglückten, also 82,4 Prozent, waren selbst auf einem E-Scooter unterwegs.
Vier Jahre zuvor sah das anders aus: Für 2021 nennt Destatis 5.535 solcher Unfälle und fünf Todesopfer. Zwischen beiden Werten liegt der Faktor 2,98.

Gemessen am gesamten Unfallgeschehen bleibt der E-Scooter ein kleiner Posten: An 5,5 Prozent der 297.364 Unfälle mit Personenschaden des Jahres 2025 war nach Destatis-Angaben ein E-Scooter beteiligt. Die Richtung der Kurve ist trotzdem eindeutig, und sie zeigt in allen fünf Jahren nach oben.
822 Mitfahrende – bei einem Verbot, das es längst gibt
Eine Zahl aus der amtlichen Statistik stützt den Punkt des ADAC besonders deutlich. 822 der verunglückten E-Scooter-Nutzenden waren 2025 Mitfahrende, also nicht selbst am Lenker. 2024 waren es 508, 2023 erst 328. Der Zuwachs binnen eines Jahres beträgt damit rund 62 Prozent; der ADAC nennt in seiner Mitteilung einen Anstieg von 60 Prozent und beschreibt die Betroffenen überwiegend als Jugendliche und junge Erwachsene.
Bemerkenswert daran ist, dass es sich um einen Verstoß gegen geltendes Recht handelt und nicht um eine Regelungslücke. Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist in Deutschland verboten.
Was in Deutschland für E-Scooter gilt
Maßgeblich ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Nach ihrem § 3 darf fahren, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat; ein Führerschein ist nicht nötig. § 8 bestimmt: „Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.“ Gefahren werden darf nach § 10 innerorts auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, nur ersatzweise auf der Fahrbahn – auf dem Gehweg nicht. Weil E-Scooter rechtlich Kraftfahrzeuge sind, gilt die 0,5-Promille-Grenze des § 24a Straßenverkehrsgesetz; für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c ein absolutes Alkoholverbot. Eine Helmpflicht enthält die eKFV nicht, und § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt einen Schutzhelm nur für Krafträder und offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge „mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h“ vor – E-Scooter dürfen bauartbedingt höchstens 20 km/h fahren.
Genau die Verstöße gegen diese Regeln stehen in der amtlichen Fehlerstatistik oben. Das häufigste Fehlverhalten der E-Scooter-Fahrenden war 2025 nach Destatis-Angaben mit 21,6 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege; nicht angepasste Geschwindigkeit stand mit 8,4 Prozent an dritter Stelle. Alkohol legte die Polizei den E-Scooter-Fahrenden in 10,9 Prozent der Fälle zur Last – häufiger als Radfahrenden mit 7,7 Prozent.
Mehr als die Hälfte der Verunglückten ist unter 25
Die Altersverteilung erklärt, warum das Thema emotional aufgeladen ist. 53,6 Prozent der 2025 verunglückten E-Scooter-Fahrenden in Deutschland waren nach Destatis-Angaben jünger als 25 Jahre, 83,7 Prozent jünger als 45. Menschen ab 65 machten 3,1 Prozent aus. Fast die Hälfte der Unfälle – 49,1 Prozent – ereignete sich in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern.
In Österreich fällt der Befund noch schärfer aus. Statistik Austria meldete am 13. Mai 2026, dass 2025 im Land 2.597 Menschen auf E-Scootern verletzt wurden, 24 Prozent mehr als im Jahr zuvor, und sechs starben. Damit war bereits jede achtzehnte im österreichischen Straßenverkehr verletzte Person auf einem E-Scooter unterwegs. Ein Viertel der verletzten E-Scooter-Fahrenden waren Kinder bis 14 Jahre; in der Altersgruppe der Zehn- bis 14-Jährigen stieg die Zahl von 328 auf 606 und damit um 85 Prozent.
Dazu kommt eine Beobachtung, die den Kern der Helmdebatte trifft: Von den verunglückten Kindern, die mit dem Fahrrad unterwegs waren, trugen nach Angaben von Statistik Austria 59 Prozent einen Helm. Bei den Kindern auf E-Scootern waren es 18 Prozent.
Österreich hat im Mai nachgeschärft
Auf diese Zahlen hat die österreichische Gesetzgebung bereits reagiert. Seit dem 1. Mai 2026 regelt § 68a der österreichischen Straßenverkehrsordnung elektrisch betriebene Klein- und Miniroller eigenständig. Nach der Darstellung des österreichischen Amtsportals oesterreich.gv.at gilt seither eine Helmpflicht für alle unter 16 Jahren und eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person fahren, es sei denn, sie haben einen Radfahrausweis. Das Fahren in Längsrichtung auf Gehsteigen ist verboten, das Mitnehmen einer zweiten Person ebenfalls. Das österreichische Verkehrsministerium zählt zu den seit Mai geltenden Neuerungen außerdem eine verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinkern an den Lenkerenden.
| Land | Mindestalter | Helmpflicht | Alkoholgrenze | Bauartgeschwindigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 14 Jahre, kein Führerschein | keine | 0,5 ‰, unter 21 Jahren 0,0 ‰ | max. 20 km/h |
| Österreich | unter 12 Jahren nur mit Radfahrausweis oder Aufsicht | bis 16 Jahre | 0,5 ‰ | max. 25 km/h |
| Schweiz | 14 Jahre mit Führerausweis Kategorie M, ab 16 ohne | keine | 0,5 ‰ | max. 20 km/h |
In der Schweiz trugen 30 von 730 Verunfallten einen Helm
Die Schweiz führt E-Trottinette als Leicht-Motorfahrräder. Ein Helm ist dort nach dem Merkblatt des Bundesamts für Strassen nicht obligatorisch, aber empfohlen; gefahren wird auf denselben Flächen wie mit dem Velo. Auch dort steigen die Zahlen: Die Unfallstatistik des Bundesamts weist für 2025 911 Unfälle mit mindestens einem E-Trottinett aus, 790 davon mit Personenschaden. 730 Nutzende verunfallten, drei starben, 152 wurden schwer verletzt.
Ein Detail dieser Statistik ist so eindeutig, dass es kaum einer Einordnung bedarf: Von den 730 Verunfallten trugen 30 einen Helm. 688 waren ohne Schutzausrüstung unterwegs. Die absolute Zahl der Helmträger ist gegenüber 2024 sogar gesunken, von 36 auf 30, während die Zahl der Verunfallten um 135 stieg.
Was die deutsche Reform ändert – und was nicht
In Deutschland ist die eKFV zuletzt durch eine Verordnung geändert worden, die am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Sie tritt in zwei Stufen in Kraft: Artikel 1 gilt seit dem 1. April 2026 und betrifft vor allem die Fahrzeugtechnik – Fahrtrichtungsanzeiger sind seither nicht mehr nur zulässig, sondern vorgeschrieben, und ihre Wirksamkeit muss optisch und akustisch angezeigt werden. Die Artikel 2 bis 4 treten am 1. März 2027 in Kraft. Sie stellen E-Scooter weitgehend dem Radverkehr gleich, führen ein ausdrückliches Mitnahmeverbot in die Straßenverkehrs-Ordnung über und erlauben künftig das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, soweit dadurch niemand gefährdet oder behindert wird.
Was in dieser Reform nicht vorkommt, lässt sich am Verkündungstext selbst ablesen. Eine Durchsicht des vierzehnseitigen Regelungstextes im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32 durch NETZ-TRENDS ergibt: Das Wort Helm kommt darin an keiner Stelle vor. Auch das Mindestalter von 14 Jahren bleibt unverändert.
Die Lücke zwischen Befund und Regelwerk
Der ADAC benennt zwei Risiken: fehlende Helme und Fahrten zu zweit. Beim zweiten Punkt liegt in Deutschland bereits ein Verbot vor, das die Entwicklung bislang nicht aufgehalten hat – die Zahl der verunglückten Mitfahrenden hat sich seit 2023 mehr als verdoppelt. Beim ersten Punkt gibt es keine Regel, und die im Februar verkündete Reform schafft auch keine. Ein Verbot, das nicht befolgt wird, und eine Empfehlung ohne Rechtsfolge sind zwei verschiedene Probleme – die deutsche Verordnung adressiert beide bislang nicht. Eine gesetzliche Helmpflicht verlangt die Mitteilung des Clubs nicht; sie appelliert an die Fahrenden und fordert von den Kommunen ein durchgängiges Radwegenetz. Wie der Streit um den Rückbau des Radwegs in der Berliner Kantstraße zeigt, ist dieser Ausbau in deutschen Städten derzeit selbst umkämpft.
Was die Mitteilung offenlässt
Mehrere Fragen beantwortet die Veröffentlichung des Clubs nicht. Sie nennt weder die Zahl der ausgewerteten Unfälle noch die Quellen der herangezogenen klinischen Studien, weder deren Erhebungszeitraum noch das jeweilige Land. Für die Aussage, ein Helm senke die Wahrscheinlichkeit schwerer Kopfverletzungen, wird kein Zahlenwert genannt – etwa ein Verhältnis von Kopfverletzungen mit und ohne Helm.
Offen bleibt außerdem, wie sich der Anstieg zur Verbreitung der Fahrzeuge verhält. Ohne eine Bezugsgröße – gefahrene Kilometer, Zahl der Leihfahrzeuge, Zahl der privaten E-Scooter – lässt sich aus 16.496 Unfällen nicht ablesen, ob das Fahren gefährlicher geworden ist oder ob schlicht mehr gefahren wird. Weder die Mitteilung des ADAC noch die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes enthält eine solche Größe. Einen Termin für eine ausführlichere Veröffentlichung nennt die Mitteilung des Clubs nicht; die nächste amtliche Jahreszahl für Deutschland ist nach dem bisherigen Rhythmus des Statistischen Bundesamtes im Sommer 2027 zu erwarten.
Für Haushalte im deutschsprachigen Raum bleibt damit ein sehr konkreter Unterschied. Wer in Wien ein Kind unter 16 auf einen E-Scooter lässt, muss ihm seit Mai einen Helm aufsetzen. Wer dasselbe in Berlin oder Zürich tut, entscheidet allein. Über die Verletzungsmuster, die der ADAC beschreibt, sagt der Wohnort dagegen nichts aus.
Wie handhaben Sie das bei sich – tragen Sie oder Ihre Kinder auf dem E-Scooter einen Helm, und halten Sie eine Helmpflicht wie in Österreich für den richtigen Weg? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- ADAC: Pressemitteilung „Unfallrisiko E-Scooter“ vom 10. September 2026, 0.05 Uhr, veröffentlicht über Presseportal
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. N049 vom 16. Juli 2026, „38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025“
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. N040 vom 31. Juli 2025 sowie Nr. N037 vom 26. Juli 2024 und Nr. N028 vom 10. Mai 2023 (Vorjahreswerte)
- Statistik Austria: Pressemitteilung Nr. 14 179-098/26 vom 13. Mai 2026, „Mehr Verkehrstote und Verletzte 2025“
- Bundesamt für Strassen (Schweiz): Strassenverkehrsunfall-Statistik 2025, Auswertung zur Verkehrsteilnahme Elektro-Trottinett, Stand 19. Juni 2026
- Bundesamt für Strassen (Schweiz): Merkblatt zu Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette und weitere Motorfahrräder, Stand 1. Juli 2025
- Deutschland: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie §§ 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz und § 21a Straßenverkehrs-Ordnung
- Deutschland: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32, ausgegeben am 6. Februar 2026
- Österreich: Amtsportal oesterreich.gv.at zu Elektro-Scootern, Stand 1. Mai 2026, zu § 68a Straßenverkehrsordnung
- Österreich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Presseaussendung zu den neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.