In Deutschland soll das Wohngeld 2027 nicht steigen und der Heizkostenanteil halbiert werden. Wie die Schweiz Mieter entlastet: Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und kantonale Mietbeiträge.

Deutschland kürzt beim Wohngeld, die Schweiz kennt kein bundesweites Wohngeld: Hier stützen Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und kantonale Mietbeiträge die Wohnkosten – etwa in Basel-Stadt, wo seit dem 1. Juli 2025 auch Ein- und Zweipersonenhaushalte Anspruch haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 vor, die reguläre Wohngeld-Erhöhung zum 1. Januar 2027 auszusetzen und die Heizkostenkomponente zu halbieren; betroffen sind rund 1,2 Millionen Haushalte.
  • Für Leserinnen und Leser in der Schweiz gilt das nicht: Ein einheitliches Wohngeld nach deutschem Muster gibt es hier nicht. Wohnkosten werden über die Ergänzungsleistungen (Bundesrecht), die Sozialhilfe und kantonale Mietbeiträge gestützt.
  • In Basel-Stadt können seit dem 1. Juli 2025 auch Ein- und Zweipersonenhaushalte ohne Kinder Mietbeiträge beantragen; die monatlichen Beiträge liegen laut Kanton zwischen 50 und 1’060 Franken.
  • Betroffen wären nur Haushalte mit Wohnsitz in Deutschland, auch wenn sie in der Schweiz arbeiten. Am 4. November 2026 hört der zuständige Bundestagsausschuss Sachverständige an – entschieden ist noch nichts.

Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung sieht für 2027 keine reguläre Wohngeld-Erhöhung vor und halbiert die Heizkostenkomponente. Für die Schweiz ist das eine Vergleichsmeldung: Hier gibt es kein Wohngeld, wohl aber mehrere andere Wege, Wohnkosten bei tiefem Einkommen zu stützen.

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In Deutschland beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, einen Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten von Eigentümerinnen und Eigentümern mit geringem Einkommen. Am Mittwoch, dem 4. November 2026, lädt der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Bundestags von 16:30 bis 18:00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; als Zustimmungsgesetz braucht er am Ende auch die Zustimmung des Bundesrats (der deutschen Länderkammer, nicht zu verwechseln mit dem Schweizer Bundesrat).

Was sich beim Wohngeld in Deutschland 2027 ändern soll

Der Gesetzentwurf heisst „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ und wurde am 30. September 2026 im Bundestag eingebracht (Drucksache 21/8284 des Deutschen Bundestags). Erstens entfällt zum 1. Januar 2027 die vorgesehene regelmässige Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Preisentwicklung (§ 43 Absatz 11 WoGG-Entwurf). Zweitens wird die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert. Drittens wird der Parameter c in der Wohngeldformel erhöht, sodass das Wohngeld mit steigendem Einkommen schneller sinkt. Zusätzlich soll ein Anspruch unter 15 Euro im Monat ganz entfallen (§ 21 Absatz 1 Nummer 1 WoGG-Entwurf).

Haushaltsgrösse Pauschale ab 1.1.2027
1 Person 62,40 €/Monat
2 Personen 80,60 €/Monat
3 Personen 96,20 €/Monat
4 Personen 111,80 €/Monat
5 Personen 127,40 €/Monat
je weitere Person +15,60 €/Monat

Quelle: Bundestags-Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026. Beträge umfassen CO2-Anteil und die halbierte dauerhafte Heizkostenkomponente zusammen; die bisherigen Beträge nennt der Entwurf nicht.

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Der Entwurf nennt die bisherige Höhe der Heizkostenkomponente nicht; die Halbierung lässt sich daraus nicht nachrechnen. Die Beträge sind in Euro angegeben und gelten nur für Haushalte in Deutschland.

Wie die Schweiz Wohnkosten unterstützt

Ein bundesweites Wohngeld wie in Deutschland kennt die Schweiz nicht. Wer bei knappem Einkommen die Miete kaum tragen kann, stösst je nach Lebenslage auf drei Wege:

  • Ergänzungsleistungen (EL): Sie ergänzen AHV- und IV-Renten (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung) und sind im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG) geregelt. Die Miete wird dort nur bis zu einem Höchstbetrag angerechnet, der nach Region (Grosszentren, Städte, ländliche Gemeinden) und Haushaltsgrösse abgestuft ist (Art. 10 ELG).
  • Sozialhilfe: Sie ist Sache der Kantone und Gemeinden; Wohnkosten werden dort bis zu örtlich festgelegten Grenzen übernommen.
  • Kantonale Mietbeiträge: Einzelne Kantone zahlen zusätzliche Mietbeiträge an Haushalte mit tiefem Einkommen, die nicht auf EL oder Sozialhilfe angewiesen sind.

Ein Beispiel liefert der Kanton Basel-Stadt: Laut Medienmitteilung des Kantons können Mietbeiträge beim Amt für Sozialbeiträge seit dem 1. Juli 2025 auch von Einpersonen- und Paarhaushalten ohne Kinder beantragt werden. Voraussetzung sind ein Jahreseinkommen von rund 50’000 Franken und mindestens eine Person, die seit zwei Jahren im Kanton wohnt. Die monatlichen Beiträge liegen zwischen 50 und 1’060 Franken und hängen von Einkommen, Wohnungsgrösse und Mietzins ab. Rund 3’250 zusätzliche Haushalte erhalten dadurch erstmals einen Anspruch. Die Regeln anderer Kantone unterscheiden sich; die zuständige Stelle ist in der Regel das kantonale oder kommunale Sozialamt.

Wo Haushalte in der Schweiz Unterstützung bei den Wohnkosten beantragen

  • Rentnerinnen und Rentner mit knappem Budget: bei der kantonalen Ausgleichskasse oder der Gemeinde (Ergänzungsleistungen).
  • Haushalte mit sehr tiefem Einkommen ohne Rente: beim Sozialdienst der Wohngemeinde (Sozialhilfe).
  • Familien und Alleinstehende in Kantonen mit eigenen Mietbeiträgen, etwa Basel-Stadt: beim kantonalen Amt für Sozialbeiträge.
  • Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, richtet sich nach dem deutschen Wohngeldrecht und dem Wohnort.

Was Deutschland sparen will

Der deutsche Entwurf beziffert die erwartete Entlastung der öffentlichen Haushalte. Bund und Länder sollen beim Wohngeld jeweils gleich viel einsparen; gegengerechnet werden Mehrausgaben bei der Grundsicherung (SGB II und SGB XII) und beim Kinderzuschlag, die durch wechselnde Haushalte entstehen. Für 2029 rechnet die Bundesregierung laut einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/7503) damit, dass rund 68’000 Haushalte in Leistungen nach SGB II und weitere 75’000 in Leistungen nach SGB XII wechseln.

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Posten 2027 2028 ab 2029
Wohngeld-Einsparung Bund 738 Mio. € 1.018 Mio. € 1.080 Mio. €
Wohngeld-Einsparung Länder 738 Mio. € 1.018 Mio. € 1.080 Mio. €
Gesamt nach Gegenfinanzierung 1.156 Mio. € 1.486 Mio. € 1.504 Mio. €

Quelle: Bundestags-Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Angaben zur Haushaltsentlastung. „Gesamt“ berücksichtigt Mehrausgaben durch SGB II, SGB XII und Kinderzuschlag; der Wert ab 2029 gilt laut Entwurf auch für 2030.

Was in Deutschland noch nicht entschieden ist

Der deutsche Bundesrat hatte am 25. September 2026 Bedenken geäussert; zwei Ausschüsse hatten empfohlen, den Entwurf abzulehnen. Rechtlich bindend war das nicht. Nach der Anhörung am 4. November 2026 berät der Bundestag weiter; am Ende muss der Bundesrat erneut zustimmen, damit das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Euro-Beträge und Zeitpunkt können sich noch ändern. Für die Schweiz ändert sich durch den deutschen Entwurf nichts.

Häufige Fragen

Gilt die geplante Wohngeld-Kürzung auch in der Schweiz?

Nein. Das Wohngeldgesetz ist deutsches Recht. In der Schweiz gibt es kein vergleichbares Bundesgesetz; Wohnkosten werden über Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und kantonale Mietbeiträge gestützt.

Was ändert sich in Deutschland konkret an der Heizkostenkomponente?

Sie soll halbiert werden. Die neuen monatlichen Pauschalbeträge ab 1. Januar 2027 sollen je nach Haushaltsgrösse zwischen 62,40 Euro (1 Person) und 127,40 Euro (5 Personen) liegen.

Gibt es in der Schweiz Mietbeiträge für Haushalte mit tiefem Einkommen?

In einzelnen Kantonen ja. In Basel-Stadt etwa liegen die monatlichen Beiträge zwischen 50 und 1’060 Franken; seit dem 1. Juli 2025 sind auch Ein- und Zweipersonenhaushalte ohne Kinder antragsberechtigt. Andere Kantone regeln das anders.

Ist die deutsche Wohngeldreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Am 4. November 2026 hört der zuständige Bundestagsausschuss Sachverständige an; danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Ihre Einschätzung

Welche Unterstützung bei den Wohnkosten kennen Sie in Ihrem Kanton, und was fehlt Ihnen? Schreiben Sie es in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 2. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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