Deutschland will das Wohngeld 2027 nicht erhöhen und den Heizkostenanteil halbieren. In Österreich ist die Wohnbeihilfe Ländersache: Was gilt in den Bundesländern, und was lässt sich daraus mitnehmen?
Deutschland kürzt beim Wohngeld, in Österreich zahlen die Bundesländer die Wohnbeihilfe – mit unterschiedlichen Regeln von Wien bis Vorarlberg und einer Reform in der Steiermark seit 1. April 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 vor, die reguläre Wohngeld-Erhöhung zum 1. Jänner 2027 auszusetzen und die Heizkostenkomponente zu halbieren; betroffen sind rund 1,2 Millionen Haushalte.
- Für Österreich gilt das nicht: Die Wohnbeihilfe ist Ländersache. Jedes Bundesland legt selbst fest, ob es sie gibt, wer Anspruch hat und wie hoch sie ist.
- Eckpunkte in den meisten Bundesländern: Hauptwohnsitz in der Wohnung, Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro im Monat) und unter einer haushaltsabhängigen Obergrenze. In Wien werden laut Vergleichsportal finfo.at bis zu 8,67 Euro je Quadratmeter anerkannt, im Burgenland höchstens 5,00 Euro.
- In Deutschland hört der zuständige Bundestagsausschuss am 4. November 2026 Sachverständige an – entschieden ist noch nichts.
Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung sieht für 2027 keine reguläre Wohngeld-Erhöhung vor und halbiert die Heizkostenkomponente. Für Österreich ist das eine Vergleichsmeldung: Die Wohnbeihilfe der Bundesländer ist davon nicht betroffen.
In Deutschland beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, einen Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten von Eigentümerinnen und Eigentümern mit geringem Einkommen. Am Mittwoch, dem 4. November 2026, lädt der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Bundestags von 16:30 bis 18:00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; als Zustimmungsgesetz braucht er am Ende die Zustimmung des deutschen Bundesrats.
Was sich beim Wohngeld in Deutschland 2027 ändern soll
Der Gesetzentwurf heißt „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ und wurde am 30. September 2026 im Bundestag eingebracht (Drucksache 21/8284 des Deutschen Bundestags). Erstens entfällt zum 1. Jänner 2027 die vorgesehene regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Preisentwicklung (§ 43 Absatz 11 WoGG-Entwurf). Zweitens wird die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert. Drittens wird der Parameter c in der Wohngeldformel erhöht, sodass das Wohngeld mit steigendem Einkommen schneller sinkt. Zusätzlich soll ein Anspruch unter 15 Euro im Monat ganz entfallen (§ 21 Absatz 1 Nummer 1 WoGG-Entwurf).
| Haushaltsgröße | Pauschale ab 1.1.2027 |
|---|---|
| 1 Person | 62,40 €/Monat |
| 2 Personen | 80,60 €/Monat |
| 3 Personen | 96,20 €/Monat |
| 4 Personen | 111,80 €/Monat |
| 5 Personen | 127,40 €/Monat |
| je weitere Person | +15,60 €/Monat |
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026. Beträge umfassen CO2-Anteil und die halbierte dauerhafte Heizkostenkomponente zusammen; die bisherigen Beträge nennt der Entwurf nicht.
Der Entwurf nennt die bisherige Höhe der Heizkostenkomponente nicht; die Halbierung lässt sich daraus nicht nachrechnen. Die Beträge gelten nur für Haushalte in Deutschland.
Wie Österreich Wohnkosten unterstützt: die Wohnbeihilfe
In Österreich gibt es kein bundesweites Wohngeld. Die Wohnbeihilfe ist Ländersache: Zuständig ist die jeweilige Landesstelle, meist bei der Wohnbauförderung. Nach dem Überblick des Vergleichsportals finfo.at gelten in den meisten Bundesländern ähnliche Eckpunkte: Hauptwohnsitz in der Wohnung, ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro im Monat) und unter einer vom Haushalt abhängigen Obergrenze. Anerkannt wird in der Regel nur eine angemessene Wohnfläche, typisch 50 Quadratmeter für eine Person plus 15 Quadratmeter je weiterer Person. Die Beihilfe ergibt sich aus dem anerkannten Wohnungsaufwand abzüglich eines zumutbaren Eigenanteils, der mit dem Einkommen steigt. Strom, Telefon, separat gemietete Garagen und Möbel zählen meist nicht dazu.
Die Unterschiede sind groß: In Wien erkennt die Wohnbeihilfe (zuständig ist die Magistratsabteilung 50) bis zu 8,67 Euro Miete je Quadratmeter an, im Burgenland sind es höchstens 5,00 Euro. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung mit 600 Euro Miete werden im Burgenland daher nur 400 Euro angerechnet. Die Steiermark hat ihre Wohnunterstützung zum 1. April 2026 reformiert; für Neuanträge gelten strengere Regeln, etwa fünf Jahre Aufenthalt für Drittstaatsangehörige und Deutschniveau A2. Wohnbeihilfe wird nicht auf die Ausgleichszulage angerechnet. Wer eine Wohnung in Österreich hat und Wohnbeihilfe prüfen will, wendet sich an das Amt der Landesregierung seines Bundeslandes; die Werte können sich kurzfristig ändern.
Wohnbeihilfe in Österreich: Was Haushalte vorab klären sollten
- Das eigene Bundesland: Jede Landesstelle hat eigene Einkommensgrenzen und Höchstbeträge.
- Hauptwohnsitz und Wohnungsgröße: Anerkannt wird meist nur eine angemessene Fläche.
- Einkommensnachweise: Die Beihilfe sinkt mit steigendem Einkommen und entfällt über der Obergrenze.
- Wer in Deutschland wohnt und in Österreich arbeitet, richtet sich nach dem deutschen Wohngeldrecht.
Was Deutschland sparen will
Der deutsche Entwurf beziffert die erwartete Entlastung der öffentlichen Haushalte. Bund und Länder sollen beim Wohngeld jeweils gleich viel einsparen; gegengerechnet werden Mehrausgaben bei der Grundsicherung (SGB II und SGB XII) und beim Kinderzuschlag. Für 2029 rechnet die Bundesregierung laut einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/7503) damit, dass rund 68.000 Haushalte in Leistungen nach SGB II und weitere 75.000 in Leistungen nach SGB XII wechseln.
| Posten | 2027 | 2028 | ab 2029 |
|---|---|---|---|
| Wohngeld-Einsparung Bund | 738 Mio. € | 1.018 Mio. € | 1.080 Mio. € |
| Wohngeld-Einsparung Länder | 738 Mio. € | 1.018 Mio. € | 1.080 Mio. € |
| Gesamt nach Gegenfinanzierung | 1.156 Mio. € | 1.486 Mio. € | 1.504 Mio. € |
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Angaben zur Haushaltsentlastung. „Gesamt“ berücksichtigt Mehrausgaben durch SGB II, SGB XII und Kinderzuschlag; der Wert ab 2029 gilt laut Entwurf auch für 2030.
Was in Deutschland noch nicht entschieden ist
Der deutsche Bundesrat hatte am 25. September 2026 Bedenken geäußert; zwei Ausschüsse hatten empfohlen, den Entwurf abzulehnen. Rechtlich bindend war das nicht. Nach der Anhörung am 4. November 2026 berät der Bundestag weiter; am Ende muss der Bundesrat erneut zustimmen, damit das Gesetz wie geplant am 1. Jänner 2027 in Kraft treten kann. Euro-Beträge und Zeitpunkt können sich noch ändern. Für Österreich ändert sich durch den deutschen Entwurf nichts.
Häufige Fragen
Gilt die geplante Wohngeld-Kürzung auch in Österreich?
Nein. Das Wohngeldgesetz ist deutsches Recht. In Österreich ist die Wohnbeihilfe Ländersache; jedes Bundesland regelt sie selbst.
Was ändert sich in Deutschland konkret an der Heizkostenkomponente?
Sie soll halbiert werden. Die neuen monatlichen Pauschalbeträge ab 1. Jänner 2027 sollen je nach Haushaltsgröße zwischen 62,40 Euro (1 Person) und 127,40 Euro (5 Personen) liegen.
Wer bekommt in Österreich Wohnbeihilfe?
Haushalte mit Hauptwohnsitz in der Wohnung, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro im Monat) und unter einer haushaltsabhängigen Obergrenze liegt. Die genauen Grenzen legt jedes Bundesland fest.
Ist die deutsche Wohngeldreform 2027 schon beschlossen?
Nein. Am 4. November 2026 hört der zuständige Bundestagsausschuss Sachverständige an; danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Ihre Einschätzung
Beziehen Sie Wohnbeihilfe oder kennen Sie jemanden, der davon betroffen ist? Schreiben Sie es in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8284: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, 30. September 2026.
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7503: Kleine Anfrage zu geplanten Kürzungen beim Wohngeld, 7. August 2026.
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen: Öffentliche Anhörung „Wohngeld-Reform“, 4. November 2026.
- finfo.at: Wohnbeihilfe und Mietzinsbeihilfe in Österreich 2026 – der Bundesländer-Vergleich (Sekundärquelle; die Landesstellen sind für verbindliche Auskünfte zuständig).
Recherche- und Datenstand: 2. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.