Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Disney in Deutschland ab – in der Schweiz kostet Premium CHF 23.40 und gehört laut Medienberichten nicht zu den Ländern ohne 4K und HDR
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (Deutschland) hat Disney wegen des Premium-Abos von Disney+ abgemahnt: Das mit 4K und HDR beworbene Angebot liefere diese Qualität in Deutschland seit Monaten vielfach nicht. Disney hat bis zum 20. November 2026 Zeit zu reagieren. Die Abmahnung gilt für das deutsche Angebot.
- Hintergrund ist ein Patentstreit mit InterDigital. Die Schweiz wird in den Medienberichten zu den betroffenen Ländern nicht genannt: Aufgeführt sind unter anderem Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, nicht aber die Schweiz.
- In der Schweiz kostet Disney+ Premium laut Disney CHF 23.40 im Monat, das Standard-Abo CHF 16.90 – der Aufpreis beträgt CHF 6.50. In Deutschland sind es 16 statt 11 Euro.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney wegen des Premium-Abos von Disney+ abgemahnt. Der Vorwurf: Das Angebot liefert in Deutschland die beworbene 4K- und HDR-Qualität seit Monaten vielfach nicht. Für Abonnentinnen und Abonnenten in der Schweiz stellt sich die Frage, ob sie betroffen sind.
Das Premium-Abo kostet in Deutschland 16 Euro im Monat, 5 Euro mehr als das Standard-Abo. In der Schweiz kostet es nach Disney CHF 23.40 im Monat oder CHF 234.00 im Jahr; das Standard-Abo kostet CHF 16.90 im Monat, das Standard-Abo mit Werbung CHF 9.90 (Aktionspreise mit sechs Monaten Mindestlaufzeit liegen tiefer). Beworben wird der Aufpreis auch in der Schweiz mit Video bis 4K UHD und HDR. Nach Angaben der Verbraucherzentrale fehlt diese Mehrleistung in Deutschland bei vielen Inhalten jedoch seit Monaten, ohne dass Disney den Premium-Preis gesenkt oder Bestandskunden darüber informiert hätte.
Dieser Beitrag ordnet ein, was die Verbraucherzentrale Disney vorwirft, woher der Streit kommt und was Premium-Kundinnen und -Kunden in der Schweiz daraus mitnehmen können. Stand aller Angaben: 2. November 2026.
Das wirft die Verbraucherzentrale Disney vor
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verlangt von Disney eine Unterlassungserklärung mit drei Punkten: Der Konzern soll erstens nicht länger mit Bildqualität werben, die er nicht liefern kann. Zweitens soll er Bestandskundinnen und -kunden aktiv über die Einschränkungen informieren. Drittens soll er den Premium-Preis senken oder die Differenz zum Standard-Tarif erstatten, solange die bessere Bildqualität nicht verfügbar ist.
Auslöser ist ein Patentstreit zwischen Disney und dem Patentinhaber InterDigital um Videotechnik. Nach einer Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) im Juli 2026 musste Disney+ die Nutzung des betroffenen Codecs einschränken; seither fehlen 4K und HDR bei vielen Titeln im deutschen Angebot zeitweise oder dauerhaft, auf manchen Geräten läuft Premium-Inhalt seitdem nur noch in Full HD. Auch beim Ton gibt es laut Verbraucherzentrale Einschränkungen: Dolby Atmos steht bei vielen Filmen nur in der englischen Originalfassung zur Verfügung, nicht auf Deutsch. Disney weist auf der Schweizer Angebotsseite selbst darauf hin, dass Dolby Atmos „grossteils nur auf Englisch“ verfügbar ist.
Und in der Schweiz? Die Schweiz taucht in den Länderlisten nicht auf
Das Einheitliche Patentgericht ist ein Gericht von EU-Mitgliedstaaten; die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Zu den Ländern, in denen Disney+ 4K und HDR einschränken musste, zählen nach Berichten von What Hi-Fi und TechRadar Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Portugal, Rumänien und Schweden. Die Schweiz ist in diesen Listen nicht genannt. TechRadar weist darauf hin, dass die genaue Länderliste von Disney nicht bestätigt wurde. Ob Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten in der Schweiz aktuell alle Inhalte in 4K und HDR erhalten, lässt sich aus diesen Berichten deshalb nicht verlässlich ableiten; wer es wissen will, prüft es am eigenen Gerät.
Die Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Eine vergleichbare Abmahnung oder Stellungnahme einer Schweizer Stelle, etwa der Stiftung für Konsumentenschutz, hat NETZ-TRENDS bis zum Redaktionsschluss nicht gefunden.
Frist bis zum 20. November 2026
Disney hat nach den Angaben der Verbraucherzentrale bis zum 20. November 2026 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Unterschreibt der Konzern nicht, will die Verbraucherzentrale Niedersachsen weitere rechtliche Schritte prüfen. Eine öffentliche Stellungnahme von Disney zu der Abmahnung liegt bislang nicht vor. Es handelt sich um die zweite Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen Disney+ innerhalb weniger Monate: Eine frühere Abmahnung wegen irreführender Werbung mit Dolby Atmos hatte Disney bereits mit einer eigenen Unterlassungserklärung beantwortet.
Was Premium-Kundinnen und -Kunden in der Schweiz jetzt tun können
Die Verbraucherzentrale vertritt die Position, dass ein Premium-Abo in Deutschland rechtlich als mangelhaft gelten kann, wenn die vereinbarte Leistung fehlt – mit der Folge, dass nur der niedrigere Preis geschuldet wäre. Ihre Musterformulierung für eine Rückforderung ist auf das deutsche Recht zugeschnitten. Ob und wie sich eine Preisminderung in der Schweiz durchsetzen lässt, hängt vom Vertrag mit Disney und dem darauf anwendbaren Recht ab; dazu hat NETZ-TRENDS keine Einschätzung einer Schweizer Stelle gefunden. Wer in der Schweiz eine Einschränkung feststellt, kann sich zunächst an den Disney-Kundenservice wenden und die Beratung der Konsumentenschutz-Organisationen nutzen, etwa der Stiftung für Konsumentenschutz.
Checkliste: Premium-Abo bei Disney+ prüfen
- Prüfen, ob der eigene Fernseher oder Streaming-Player Inhalte aktuell nur in Full HD statt in 4K/HDR wiedergibt.
- Bei deutscher Tonspur kontrollieren, ob Dolby Atmos tatsächlich verfügbar ist oder nur die englische Fassung.
- Bei anhaltenden Einschränkungen den Disney-Kundenservice anschreiben und die Einschränkung mit Gerät und Datum festhalten.
- Vor einem Wechsel auf das Standard-Abo prüfen, ob die CHF 6.50 Aufpreis beim eigenen Gerät aktuell überhaupt einen Mehrwert bringen.
Dies ist keine Rechtsberatung; die Musterformulierung und weitere Details zur deutschen Rechtslage finden sich auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Warum hat die Verbraucherzentrale Disney+ abgemahnt?
Weil das Premium-Abo in Deutschland seit Monaten bei vielen Inhalten nicht die beworbene 4K- und HDR-Qualität liefert, obwohl Kundinnen und Kunden dafür 5 Euro mehr im Monat zahlen als für das Standard-Abo.
Gilt die Abmahnung auch für die Schweiz?
Nein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney wegen des deutschen Angebots abgemahnt. Die Schweiz wird in den Berichten zu den betroffenen Ländern nicht genannt; ob Schweizer Abonnentinnen und Abonnenten eingeschränkt sind, ist nicht belegt.
Bis wann muss Disney reagieren?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney eine Frist bis zum 20. November 2026 gesetzt, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Was kostet Disney+ Premium in der Schweiz?
Laut Disney CHF 23.40 im Monat oder CHF 234.00 im Jahr; das Standard-Abo kostet CHF 16.90 im Monat. Der Aufpreis für Premium beträgt damit CHF 6.50 im Monat.
Warum fehlen 4K und HDR bei Disney+?
Grund ist ein Patentstreit mit dem Patentinhaber InterDigital. Nach einer Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts im Juli 2026 musste Disney+ die Nutzung der betroffenen Videotechnik in mehreren EU-Ländern einschränken, darunter Deutschland.
Quellen und Stand
- Verbraucherzentrale: Disney+ Rückzahlung: Geld zurück wegen fehlender Premium-Qualität?, mit Musterformulierung für Rückforderungen (deutsche Rechtslage)
- Disney+ Schweiz: Disney+ Abo-Übersicht, Preise und Abo-Optionen, abgerufen am 2. November 2026
- What Hi-Fi: Disney+ has restored 4K in affected countries – but only on some devices and without HDR, 6. August 2026
- TechRadar: Disney just lost 4K and all HDR support in parts of Europe
- teltarif.de: Disney+ ohne 4K: Bekommen Premium-Kunden Geld zurück?, 30. Oktober 2026
- GIGA: Disney+ unter Druck: Am 20. November wird es ernst, 30. Oktober 2026
Recherche- und Datenstand: 2. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.