Britax Römer Baby-Safe Pro mit Vario Base 5Z und Axkid Minikid Core sind laut ADAC „mangelhaft“ – Axkid hat bereits zurückgerufen
Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Automobilclub ADAC hat am 6. Oktober 2026 um Mitternacht vor zwei Kindersitzen gewarnt – rund zwei Wochen bevor die Ergebnisse seines halbjährlichen Kindersitztests vollständig vorliegen sollen.
- Beide Beanstandungen betreffen nach Darstellung des Clubs nur die Liege- oder Schlafposition: Beim Britax Römer Baby-Safe Pro mit der Isofix-Station Vario Base 5Z öffnete sich im Frontalaufprall das Gurtschloss, beim Axkid Minikid Core gab der Stützfuß nach und das Gurtschloss brach aus der Sitzschale.
- Axkid hat den Minikid Core bereits Ende September 2026 zurückgerufen und den Verkauf gestoppt. Britax Römer untersucht nach Angaben des ADAC noch die Ursache – aus den Testergebnissen folgt nach Darstellung des Clubs kein gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch.
Eine Babyschale, in der ein Kind beim Aufprall nicht gehalten wird, ist das Gegenteil dessen, wofür Eltern sie kaufen. Genau das beschreibt der deutsche Automobilclub ADAC in einer Mitteilung vom 6. Oktober 2026: Bei zwei Kindersitzen seien die Ergebnisse so schlecht ausgefallen, dass das Testteam in ihnen ein hohes Sicherheitsrisiko sehe. Veröffentlicht wurde die Warnung um 0.00 Uhr – und damit vor dem eigentlichen Testbericht, der nach Angaben des Clubs am 20. Oktober erscheinen soll.
Diese Reihenfolge ist Teil der Nachricht. Wer vor der eigenen Veröffentlichung warnt, hält das Risiko für zu groß, um damit zwei Wochen zu warten; der ADAC begründet den Schritt mit dem hohen Sicherheitsrisiko, das sein Testteam in beiden Sitzen sieht. Die Prüfungen führt der Münchner Club nach eigenen Angaben gemeinsam mit der deutschen Stiftung Warentest und mehreren Partnern in Europa durch. Die Stiftung hat am selben Tag eine eigene Warnung veröffentlicht.
Beim Britax Römer öffnete sich das Gurtschloss im Frontalaufprall
Betroffen ist nach Darstellung des ADAC die Babyschale Britax Römer Baby-Safe Pro in Verbindung mit der Isofix-Station Vario Base 5Z. Ist die Schale auf die Schlafposition eingestellt, öffne sich beim Frontalaufprall das Gurtschloss, und das Kind werde aus dem Sitz geschleudert. In der ausführlichen Darstellung des Clubs ist der Ablauf genauer beschrieben: Der obere Teil der Schale habe sich nach hinten verbogen, die Kunststoff-Rasthaken der Gurtzunge seien gebrochen, der verwendete Dummy mit 11 Kilogramm Gewicht sei herausgeflogen. Die Bewertung des Clubs lautet „mangelhaft“.
Der ADAC nennt in derselben Mitteilung zwei Auswege, und sie sind für eine Vorabwarnung ungewöhnlich konkret: Die Schale solle möglichst aufrecht verwendet werden. Alternativ lasse sie sich ohne die Vario Base 5Z mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeugs befestigen – bei dieser Einbauart habe das Gurtschloss in den Versuchen sowohl in Sitz- als auch in Liegeposition gehalten. Auch auf der Isofix-Basis habe die Schale in aufrechter Position einen guten Schutz geboten.
Das grenzt die Beanstandung ein. Zum Randfall wird sie dadurch nicht: Die geneigte Position ist eine reguläre Einstellung des Sitzes – und der ADAC rät ausdrücklich dazu, sie bis auf Weiteres zu meiden.
Beim Axkid Minikid Core gab der Stützfuß nach
Der zweite beanstandete Sitz ist der Axkid Minikid Core, ein rückwärts gerichteter Sitz für größere Kinder; geprüft wurde er nach Angaben des ADAC mit einem 23 Kilogramm schweren Dummy. Auch hier tritt das Problem nach Darstellung des Clubs in der Liegeposition auf: Beim Crash entriegele sich der Stützfuß, das Gurtschloss des Hosenträgergurts breche aus der Sitzschale. Der ADAC beschreibt, der Stützfuß sei vollständig eingefahren, die Kunststoff-Sitzschale im Bereich des Gurtschlosses zerbrochen, das Becken des Dummys nach oben geschleudert worden – mit einem starken Abknicken der Halswirbelsäule.
Der Dummy werde beim Aufprall zwar im Sitz gehalten, heißt es in der Mitteilung, das zu erwartende Verletzungsrisiko sei jedoch so hoch, dass das Produkt mit „mangelhaft“ bewertet werden müsse. Die Stiftung Warentest beschreibt denselben Vorgang in ihrer Darstellung als halbe Rückwärtsrolle des Dummys über den Kopf nach hinten.
| Produkt | Beanstandung nach Angaben des ADAC | Dummy-Gewicht | Stand beim Hersteller |
|---|---|---|---|
| Britax Römer Baby-Safe Pro mit Vario Base 5Z | Gurtschloss öffnet sich in Schlafposition, Dummy wird herausgeschleudert, Rasthaken der Gurtzunge gebrochen | 11 kg | Ursache wird untersucht, kein Rückruf angekündigt |
| Axkid Minikid Core | Stützfuß fährt ein, Gurtschloss bricht aus der Sitzschale, Halswirbelsäule knickt stark ab | 23 kg | Freiwilliger Rückruf seit Ende September 2026, Verkauf gestoppt |
Der eine Hersteller ruft zurück, der andere sieht bei sich keine Auffälligkeiten
Die Reaktionen der beiden Unternehmen fallen deutlich verschieden aus. Axkid hat den Minikid Core nach eigenen Angaben zurückgerufen und den Verkauf eingestellt; nach Darstellung des ADAC gibt es im Austausch kostenlos ein Nachfolgemodell. Britax Römer kündigte laut ADAC an, die Ursache des Problems einzugrenzen und danach über mögliche weitere Maßnahmen wie Austausch oder Reparatur zu informieren. Bei eigenen Tests, so gibt der Club die Stellungnahme wieder, habe das Unternehmen keine Auffälligkeiten festgestellt.
Für Haushalte bedeutet das zwei sehr unterschiedliche Lagen. Wer einen Minikid Core im Auto hat, hat eine Adresse und ein Verfahren. Wer die Kombination aus Baby-Safe Pro und Vario Base 5Z gekauft hat, hat vorerst nur einen Hinweis zur Einbauweise – und die Aussage des Herstellers, dass dessen eigene Prüfungen den Befund nicht bestätigen.
Axkid selbst beschreibt den Fall deutlich milder als der ADAC
Bemerkenswert ist, wie weit die Darstellungen auseinanderliegen. In seiner Rückrufmitteilung schreibt Axkid, spätere Prüfungen hätten Ergebnisse ergeben, die nicht allen eigenen strengen Anforderungen entsprächen; betroffen seien bestimmte Produktionschargen. Zugleich hält das Unternehmen fest, der Minikid Core erfülle weiterhin alle geltenden gesetzlichen Anforderungen und könne nach der aktuellen Sicherheitsbewertung bis zum Eintreffen des Ersatzprodukts weiter verwendet werden. Für den Austausch soll der Sitz über ein Online-Formular mit seiner Identifikationsnummer registriert werden.
Derselbe Sitz ist damit nach Darstellung des Herstellers zulassungskonform und weiter benutzbar – und nach Darstellung des ADAC „mangelhaft“ mit einem hohen zu erwartenden Verletzungsrisiko. Beides kann nebeneinander stehen: Eine Zulassung bescheinigt, dass ein Sitz ein vorgeschriebenes Prüfverfahren bestanden hat; ein Verbrauchertest kann weitere Situationen prüfen und dort zu einem anderen Ergebnis kommen. Welche Prüfbedingungen der ADAC im Einzelnen angelegt hat und wie sie sich zum Zulassungsverfahren verhalten, geht aus der Vorabwarnung allerdings nicht hervor.
Aus einem Testergebnis folgt kein Anspruch
Der ADAC weist in seiner Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass aus den Testergebnissen kein gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch hervorgeht; betroffene Eltern sollten mit den Herstellern Kontakt aufnehmen und um Kulanz bitten. Dieser Satz ist für Verbraucher der unangenehmste des ganzen Vorgangs. Er beschreibt eine Lücke: Ein Produkt mit gültiger Zulassung gilt nicht schon deshalb als rechtlich mangelhaft, weil es in einem unabhängigen Test durchfällt. Was daraus im Einzelfall folgt, lässt die Mitteilung offen – wer das klären will, ist bei einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung besser aufgehoben als bei einem Testergebnis. NETZ-TRENDS erteilt keine Rechtsauskunft.
Wie wenig selbstverständlich Verbraucherrechte am Regal sichtbar sind, zeigte zuletzt die Einführung des EU-Gewährleistungslabels, das seit dem 27. September 2026 in deutschen Geschäften aushängen muss. Und wie unterschiedlich Rückrufe in der Praxis ablaufen, war im September beim Rückruf einer Bratwurst bei Lidl in Deutschland zu sehen – dort lagen Chargen, Mindesthaltbarkeitsdaten und Erstattungsweg vom ersten Tag an offen.
Was betroffene Haushalte jetzt prüfen können
- Baby-Safe Pro mit Vario Base 5Z: Der ADAC rät, die Schale möglichst aufrecht einzustellen oder sie ohne die Isofix-Station mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeugs zu befestigen. In beiden Varianten hat das Gurtschloss nach Angaben des Clubs in den Versuchen gehalten.
- Minikid Core: Axkid verlangt für den Austausch eine Registrierung des Sitzes mit der Identifikationsnummer. Welche Produktionschargen betroffen sind, nennt das Unternehmen in seiner öffentlichen Mitteilung nicht – diese Angabe ist beim Hersteller zu erfragen.
- Kaufbeleg und Schriftverkehr aufheben. Da nach Darstellung des ADAC kein gesetzlicher Anspruch aus dem Testergebnis folgt, läuft eine Lösung zunächst über Kulanz. Dafür zählt, was sich belegen lässt.
Was die Vorabwarnung offenlässt
Eine Warnung vor dem Testbericht ist naturgemäß unvollständig, und einige der offenen Punkte sind für Betroffene erheblich.
Offene Punkte
Weder der ADAC noch die Stiftung Warentest nennen, wie viele Exemplare der beiden Sitze in Deutschland verkauft wurden, aus welchen Produktionszeiträumen sie stammen oder was sie kosten. Für den Britax-Sitz ist kein Rückruf angekündigt, sondern eine Prüfung ohne genannte Frist. Bei der Bezeichnung des Austauschmodells für den Minikid Core weichen die Angaben voneinander ab: Die ADAC-Mitteilung nennt „Minikid Pro 4″, die ausführliche Darstellung des Clubs „Minikid 4 Pro“; Axkid selbst spricht in seiner Rückrufmitteilung nur von einer aktualisierten Version, ohne sie zu benennen. Auch der Termin für die Gesamtergebnisse wird unterschiedlich angegeben.
NETZ-TRENDS hat die Crashtests nicht selbst überprüft. Die beschriebenen Abläufe beruhen auf den Darstellungen des ADAC und der Stiftung Warentest; die zugehörigen Messwerte und Prüfbedingungen liegen bislang nicht öffentlich vor. Die wiedergegebenen Herstellerpositionen stammen aus der ADAC-Mitteilung und aus der öffentlichen Rückrufmitteilung von Axkid, nicht aus eigenen Anfragen.
Der vollständige Testbericht steht noch aus
Wann die Gesamtergebnisse erscheinen, geben die beiden Testveranstalter leicht unterschiedlich an: Die ADAC-Mitteilung nennt den 20. Oktober, die ausführliche Darstellung des Clubs und die Stiftung Warentest sprechen von Ende Oktober. Dann dürfte auch nachvollziehbar werden, wie viele Sitze in diesem Durchgang geprüft wurden und wie die beiden beanstandeten Modelle im Vergleich zum übrigen Feld abschneiden.
Bis dahin bleibt der Stand, den die Vorabwarnung beschreibt: ein zurückgerufener Sitz mit einem Austauschweg, ein zweiter Sitz mit einer Einbauempfehlung und einem Hersteller, der den Befund bei eigenen Prüfungen nach Darstellung des ADAC nicht bestätigen konnte. Für Haushalte mit einem der beiden Modelle im Auto ist das eine Entscheidung, die sich schlecht aufschieben lässt.
Fahren Sie eines der genannten Modelle – und wie sind Sie mit dem Hersteller weitergekommen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- ADAC: „ADAC warnt vor zwei Kindersitzen“, Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026, 0.00 Uhr, veröffentlicht über Presseportal (news aktuell)
- ADAC: „Kindersitztest Herbst 2026: Der ADAC warnt vor diesen Sitzen“, abgerufen am 6. Oktober 2026
- Stiftung Warentest: „Autokindersitze im Test: Lebensgefahr – Zwei Kindersitze versagen im Crashtest“, 6. Oktober 2026
- Axkid: „Axkid Initiates Voluntary Recall of Minikid Core“, Herstellermitteilung, abgerufen am 6. Oktober 2026
- CleanKids: Meldung zum Rückruf des Axkid Minikid Core, 25. September 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.