Bundesnetzagentur prüft Lieferanten Münch Energie, Verbraucherzentrale erwägt Sammelklage – Schlussrechnung bis 12. Dezember
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ökostromanbieter grüüün (Münch Energie GmbH & Co. KG, Rugendorf) hat die Belieferung von Privathaushalten in Deutschland zum 31. Oktober 2026 eingestellt – nach eigenen, bei der Verbraucherzentrale dokumentierten Angaben hatte er im Juni 2026 rund 200.000 Kundinnen und Kunden.
- Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober 2026 ein Aufsichtsverfahren eingeleitet, weil die vorgeschriebene Anzeige des Lieferstopps drei Monate vorher offenbar fehlte; der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft seit dem 29. Oktober 2026 eine Sammelklage.
- Wer nicht selbst wechselt, landet in der teureren Ersatz- oder Grundversorgung: Nach aktuellen Vergleichsdaten vom 7. November 2026 macht das bei einem Musterhaushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch rund 465 Euro mehr im Jahr aus.
Der Billigstromanbieter grüüün hat seine Belieferung zum 31. Oktober 2026 eingestellt, obwohl er eine zehnjährige Preisgarantie versprochen hatte. Rund 200.000 Haushalten drohen höhere Rechnungen, die Bundesnetzagentur ermittelt.
Betroffen sind ausschließlich Kundinnen und Kunden von grüüün, einer Marke der Münch Energie GmbH & Co. KG aus dem oberfränkischen Rugendorf. Das Unternehmen hatte Anfang Oktober per E-Mail und auf seiner Website angekündigt, sein „nationales Angebot für Verbraucher“ einzustellen – mit nur rund drei Wochen Vorlauf. Als Grund nannte grüüün nach Angaben der Verbraucherzentrale geplante, aber noch nicht beschlossene Gesetzesänderungen.
Wer keinen neuen Vertrag abschließt, wird seit dem 1. November 2026 vom örtlichen Grundversorger beliefert – zu Konditionen, die laut Verbraucherzentrale häufig über dem bisherigen grüüün-Preis liegen. Auch das von grüüün selbst vermittelte Wechselangebot der Naturwerke GmbH lag in den der Verbraucherzentrale bekannten Fällen über den alten grüüün-Preisen.
Bundesnetzagentur prüft Anzeigepflicht
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) muss ein Energielieferant die Einstellung seines Angebots für Haushaltskunden spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin der Bundesnetzagentur anzeigen. Genau das ist nach Angaben der Bundesnetzagentur vom 20. Oktober 2026 bei Münch Energie und ihrer Marke grüüün bislang nicht erfolgt.
Die Behörde prüft laut ihrer Mitteilung drei Punkte: ob die Anzeigepflicht eingehalten wurde, ob die Kundeninformationen die gesetzlichen Informations- und Transparenzanforderungen erfüllen, und ob grüüün die vertraglichen Beendigungsregeln gegenüber seinen Kundinnen und Kunden einhält. Sie kann rechtswidriges Verhalten untersagen, nennt aber bislang keine konkreten Sanktionen oder einen Zeitplan für den Abschluss des Verfahrens.
Verbraucherzentrale prüft Sammelklage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht in einer Pressemitteilung vom 29. Oktober 2026 davon aus, dass die Ankündigung bestehende Verträge nicht automatisch beendet – Verträge binden beide Seiten, einschließlich ihrer Laufzeiten und Kündigungsfristen. Eine erwartete Gesetzesänderung sei unternehmerisches Risiko, kein Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung.
„Wer mit solchen Zusagen wirbt, muss sich daran messen lassen. Die Mehrkosten des erzwungenen Wechsels dürfen nicht an den Verbraucherinnen und Verbrauchern hängen bleiben.“
Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Ob der vzbv tatsächlich klagt, hängt nach eigenen Angaben auch davon ab, wie viele Betroffene sich melden. Wer sich registrieren will, kann sich beim NewsAlert des vzbv informieren lassen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW sind Preisgarantien bei Energielieferverträgen gesetzlich nur für höchstens zwei Jahre zulässig – die von grüüün beworbenen zehn Jahre lagen damit weit darüber, was die Ansprüche betroffener Haushalte nach Auffassung der Verbraucherzentrale zusätzlich stützen könnte.
Was die Ersatzversorgung wirklich kostet
Wie teuer der erzwungene Wechsel für einzelne Haushalte wird, hängt vom bisherigen grüüün-Preis, dem neuen Tarif und dem eigenen Verbrauch ab – feste Beträge nennt dazu bislang keine der beteiligten Stellen. Ein aktueller Marktvergleich zeigt aber, wie groß der Abstand zwischen Grundversorgung und einem gewechselten Tarif grundsätzlich ausfallen kann.
| Tarifart | Ø Preis je kWh | Jahreskosten bei 4.000 kWh |
|---|---|---|
| Grundversorgung (bundesweiter Schnitt) | 42,83 ct | rund 1.713 € |
| Günstigster wechselbarer Neukundentarif (Ø) | 31,2 ct | rund 1.248 € |
Quelle: Strom-Report, Tarifdatenbanken von Verivox und Check24, Stand 7. November 2026. Deutschlandweiter gewichteter Durchschnitt für einen Musterhaushalt; Jahreskosten eigene Berechnung (Preis je kWh × 4.000 kWh), ohne Grundpreis. Keine amtliche Statistik.
Modellrechnung: Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh im Jahr
Posten: Differenz zwischen bundesweiter Grundversorgung (42,83 ct/kWh) und dem günstigsten verfügbaren Neukundentarif (31,2 ct/kWh), jeweils laut Strom-Report vom 7. November 2026.
Rechenweg: 4.000 kWh × (0,4283 € − 0,312 €) = rund 465 € pro Jahr. Das ist eine Modellrechnung auf Basis von Vergleichsportal-Daten, keine Prognose für den Einzelfall – der tatsächliche grüüün-Preis und das tatsächliche Ersatzangebot können abweichen.
Wichtig für ehemalige grüüün-Kundinnen und -Kunden: Die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ist gesetzlich auf höchstens drei Monate befristet und kann jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden – wer nichts tut, landet danach in der regulären, meist ebenfalls teureren Grundversorgung desselben Anbieters.
Fristen: Schlussrechnung und Rücklastschrift
Checkliste für ehemalige grüüün-Kundinnen und -Kunden
- Zählerstand zum 31. Oktober 2026 dokumentiert und möglichst fotografiert?
- Dem Lieferende schriftlich widersprochen, etwa mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale, falls Weiterbelieferung oder Schadenersatz geprüft werden soll?
- Das Wechselangebot von Naturwerke mit anderen Tarifen verglichen, bevor es angenommen wurde?
- Belege zur Preisgarantie gesichert – Auftragsbestätigung, Tarifblatt, Werbe-E-Mails, Portal-Screenshots – am besten außerhalb des grüüün-Kundenportals?
- Im November die Abbuchungen kontrolliert? Unberechtigte Lastschriften lassen sich innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückbuchen.
- Für den NewsAlert der Verbraucherzentrale zur möglichen Sammelklage angemeldet?
Die Schlussrechnung von grüüün muss nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW spätestens sechs Wochen nach Lieferende vorliegen – also bis zum 12. Dezember 2026. Ein darin ausgewiesenes Guthaben ist nach § 40c EnWG innerhalb von zwei weiteren Wochen auszuzahlen. Wer Zweifel an der Abrechnung hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden oder den Fall zusätzlich bei der Bundesnetzagentur melden.
Häufige Fragen
Muss ich als grüüün-Kundin oder -Kunde selbst aktiv werden?
Ja. Ohne eigenen neuen Vertrag folgt automatisch die Ersatz- und anschließend die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers – beide gelten laut Verbraucherzentrale häufig als teurer als ein selbst gewählter Tarif.
Bleibt die zehnjährige Preisgarantie von grüüün trotzdem bestehen?
Die Verbraucherzentrale hält grüüün grundsätzlich weiter an seine Zusagen gebunden und sieht in der angekündigten Gesetzesänderung kein ausreichendes Kündigungsrecht. Ob und in welcher Höhe sich das durchsetzen lässt, ist Gegenstand der laufenden Prüfungen von Bundesnetzagentur und vzbv.
Was passiert, wenn ich das Wechselangebot von Naturwerke annehme?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale schließt die Annahme des Naturwerke-Angebots mögliche Schadenersatzansprüche wegen der Mehrkosten nicht automatisch aus. Ein Vergleich mit anderen Tarifen vor der Annahme bleibt trotzdem sinnvoll.
Bis wann muss die Schlussrechnung von grüüün vorliegen?
Spätestens sechs Wochen nach dem Lieferende zum 31. Oktober 2026 – also bis zum 12. Dezember 2026. Ein ausgewiesenes Guthaben muss laut Gesetz binnen zwei weiteren Wochen ausgezahlt werden.
Sind Sie von der Einstellung der grüüün-Belieferung betroffen und haben bereits eine Schlussrechnung oder ein Ersatzangebot erhalten? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur: „Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen Energielieferanten ein“, 20. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün“, 29. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale NRW: „Stromanbieter ‚grüüün‘ kündigt Lieferende zum 31. Oktober an: Was Kund:innen jetzt wissen sollten“, Stand 30. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Verbrauchertipps zu grüüün, Stand 29. Oktober 2026
- Strom-Report: Aktuelle Strompreise im Vergleich, Datenstand 7. November 2026 (Tarifdatenbanken Verivox/Check24)
Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
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