Die Funktion zeigt Rabatte und Alternativen vor der Kündigung – Gerichte verurteilten Microsoft und Starlink wegen ähnlicher Hürden
Das Wichtigste in Kürze
- Der US-Konzern Apple hat am 4. November 2026 „Retention Messages“ für alle App-Anbieter im App Store freigeschaltet: Wer ein Abo kündigen will, sieht vorher Rabatte, Hinweise auf andere Tarife oder Argumente für den Verbleib.
- Laut Apples eigener Dokumentation bleibt die Schaltfläche „Cancel Subscription“ auf derselben Seite erhalten – die Kündigung wird dadurch nicht blockiert.
- Erst im Januar 2026 hatten Landgerichte in München und Karlsruhe Microsoft und den Satelliteninternet-Anbieter Starlink verurteilt, weil ihre Kündigungsprozesse das seit 2022 vorgeschriebene einfache Online-Kündigen erschwerten.
- Ob aufdringlich gestaltete Bleibeangebote einzelner App-Anbieter künftig zum Streitfall werden, ist offen – Apples Funktion selbst ist bislang von keinem Gericht geprüft oder beanstandet worden.
Apple lässt App-Anbieter künftig Rabatte zeigen, wenn Kundinnen und Kunden ein Abo kündigen wollen. Der Kündigen-Button bleibt erhalten – nach den Urteilen gegen Microsoft und Starlink ist das in Deutschland kein Nebensatz.
Millionen Menschen in Deutschland zahlen monatlich für Abos in Apples App Store – von Streaming-Diensten über Fitness-Apps bis zu Cloud-Speicher. Wer künftig eines davon kündigt, bekommt auf dem Weg dorthin möglicherweise ein letztes Angebot zu sehen.
Der US-Konzern hat die neue Funktion über seinen Entwicklerkanal angekündigt, nicht über eine große Presseerklärung. Das heißt aber nicht, dass sie klein ist: Sie betrifft potenziell jede der Hunderttausenden Apps mit Abo-Modell im App Store.
Was Apple am 4. November freigeschaltet hat
Nach Angaben von Apples Entwicklerportal können App-Anbieter seit dem 4. November 2026 sogenannte Retention Messages einsetzen. Dabei handelt es sich um vier Typen von Nachrichten: reiner Text, Text mit Bild, ein Wechsel-Vorschlag auf einen anderen Tarif oder ein Rabattangebot zum Weiterlaufen des Abos, teils zu einer günstigeren Stufe.
App-Anbieter konfigurieren die Nachrichten vorab in App Store Connect, Apples Verwaltungswerkzeug für Entwicklerinnen und Entwickler. Wer technisch aufwendiger vorgehen will, kann über die sogenannte Retention Messaging API in Echtzeit entscheiden, welche Nachricht eine bestimmte Kundin oder ein bestimmter Kunde beim Kündigungsversuch sieht – abhängig von Abo-Laufzeit, Tarif oder Land. Der Zugang zu dieser Echtzeit-Schnittstelle läuft laut Apple derzeit nur auf Anfrage.
Konfigurierbar ist außerdem eine Wartezeit zwischen zwei Nachrichten an dieselbe Person. Eine feste Obergrenze, wie oft jemand insgesamt ein Bleibeangebot zu sehen bekommt, nennt Apples Dokumentation nicht.
So läuft die Kündigung laut Apples eigener Dokumentation
Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist der genaue Ablauf. Laut der Retention-Messaging-Dokumentation auf Apples Entwicklerportal erscheint die Nachricht, nachdem eine Nutzerin oder ein Nutzer auf der Abo-Detailseite „Cancel Subscription“ antippt. Es folgt eine „Confirm Cancellation“-Seite, auf der ein Abschnitt „From the developer“ die Botschaft des Anbieters zeigt.
Darunter liegen laut den von Apple veröffentlichten Bildschirm-Beispielen weiterhin zwei Schaltflächen nebeneinander: „Cancel Subscription“ und „Keep Subscription“.
Apple beschreibt in der Dokumentation keinen Zwischenschritt, den Nutzerinnen und Nutzer zwingend bestätigen müssten, bevor der Kündigen-Button wieder verfügbar ist. Die Funktion ist für Geräte ab iOS 15.1, iPadOS 15.1, visionOS 1 und macOS 14 sichtbar.
Was ein Kündigungsbutton in Deutschland seit 2022 leisten muss
In Deutschland regelt seit Juli 2022 § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, dass Online-Verträge über eine jederzeit erreichbare, klar beschriftete Schaltfläche in zwei Schritten gekündigt werden können müssen – mit sofortiger Bestätigung. Die Vorschrift richtet sich an Anbieter mit Sitz oder Angebot in Deutschland und soll verhindern, dass Kündigungen absichtlich erschwert werden, etwa durch versteckte Buttons, Pflichtanmeldungen oder unklare Formulierungen.
Die Regel betrifft App-Anbieter, die ihre Abos direkt über den App Store abrechnen, nur mittelbar: Die eigentliche Kündigung läuft dann technisch über Apples eigene Abo-Verwaltung, nicht über die Website des jeweiligen Anbieters. Für Apps mit eigener Website-Abrechnung – etwa viele Streaming- und Fitness-Anbieter – gilt die Pflicht dagegen unmittelbar.
Microsoft und Starlink: Zwei Urteile aus diesem Jahr
Wie ernst deutsche Gerichte das nehmen, zeigten zwei Urteile vom Januar 2026, über die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtete. Das Landgericht München I (Az. 3 HK O 13796/24) verurteilte Microsoft, weil der Kündigen-Button für Microsoft 365 nicht direkt zur Kündigung führte: Kundinnen und Kunden mussten sich zunächst erneut ins Microsoft-Konto einloggen – unmöglich für alle, die den Zugang zu ihrer ursprünglichen E-Mail-Adresse verloren hatten.
Das Landgericht Karlsruhe (Az. 13 O 25/25 KfH) verurteilte parallel den Satelliteninternet-Anbieter Starlink: Im Kundenkonto ließ sich nur die monatliche Zahlung deaktivieren, der Vertrag selbst lief weiter. Zudem waren Vertragspartner und Hardware-Informationen schwer auffindbar, und der Bestellbutton „Bestellung aufgeben“ machte nicht klar, dass er eine Zahlungspflicht auslöst.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre online geschlossenen Abos genauso einfach kündigen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Unternehmen dürfen Kündigungen nicht durch unklare Informationen oder unnötig komplizierte Prozesse erschweren.“
Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte beide Klagen eingereicht. Beide Urteile sind nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht rechtskräftig; Microsoft und Starlink können in Berufung gehen.
Was das für Apples neue Funktion bedeutet
Ein Gericht hat sich mit Apples Retention Messages bislang nicht befasst. Anders als in den Fällen Microsoft und Starlink bleibt der Kündigen-Button nach Apples eigener Beschreibung durchgehend sichtbar, und die Kündigung verlangt keinen zusätzlichen Login-Schritt. Das unterscheidet die Konstruktion von den beiden verurteilten Varianten.
Ob einzelne App-Anbieter die neue Möglichkeit so gestalten, dass sie Kündigende verwirrt oder in die Länge zieht, hängt von der konkreten Umsetzung jeder einzelnen App ab – nicht von Apples Vorgabe allein. Jede Nachricht durchläuft laut Apple vor der Freischaltung eine eigene Prüfung durch den Konzern.
Checkliste: Worauf Sie bei einer Abo-Kündigung im App Store achten sollten
- Auf der Bestätigungsseite erscheinen weiterhin „Cancel Subscription“ und „Keep Subscription“ nebeneinander – ein Rabattangebot ersetzt den Kündigen-Button nicht.
- Ein Angebot anzunehmen ist freiwillig; ignorieren Sie es, wenn Sie kündigen wollen, und tippen Sie direkt auf „Cancel Subscription“.
- Prüfen Sie nach der Kündigung in den Einstellungen unter Apple Account → Abonnements, ob der Status tatsächlich auf „gekündigt“ steht.
- Führt ein Button Sie nicht direkt zur Kündigung oder verlangt er unnötige Zusatzschritte, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes wenden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland bleibt damit vor allem ein praktischer Rat: genau hinsehen, welcher Button tatsächlich kündigt – und sich von einem Rabattangebot nicht von der eigentlichen Entscheidung ablenken lassen.
Häufige Fragen
Muss ich ein Rabattangebot annehmen, um ein Abo im App Store zu kündigen?
Nein. Laut Apples eigener Dokumentation bleibt die Schaltfläche „Cancel Subscription“ auf derselben Seite wie das Angebot sichtbar und aktiv. Ein Angebot anzunehmen ist freiwillig.
Gilt das deutsche Kündigungsbutton-Gesetz auch für Abos im App Store?
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge verlangt seit Juli 2022 einen jederzeit erreichbaren Kündigungsbutton mit sofortiger Bestätigung. Für Abos, die direkt über Apples eigene Abo-Verwaltung abgerechnet werden, läuft die Kündigung technisch über Apple; für Apps mit eigener Website-Abrechnung gilt die Pflicht unmittelbar für den jeweiligen Anbieter.
Was genau haben die Gerichte Microsoft und Starlink vorgeworfen?
Das Landgericht München I bemängelte, dass der Kündigen-Button von Microsoft 365 einen erneuten Konto-Login verlangte. Das Landgericht Karlsruhe stellte bei Starlink fest, dass sich im Kundenkonto nur die Zahlung deaktivieren, aber kein Vertrag kündigen ließ, und dass wichtige Informationen schwer auffindbar waren.
Sind die Urteile gegen Microsoft und Starlink bereits rechtskräftig?
Nein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können beide Unternehmen gegen die Urteile in Berufung gehen.
Quellen und Stand
Apple, Developer News: „Now available: Retention messages for subscriptions“, 4. November 2026. Apple, Dokumentation „Retention Messaging API“ (developer.apple.com, Stand 6. November 2026). Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Pressemitteilung „Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen“, 29. Januar 2026, mit den Aktenzeichen Landgericht München I (3 HK O 13796/24) und Landgericht Karlsruhe (13 O 25/25 KfH). Alle Angaben Stand 6. November 2026, 19:36 Uhr.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
Haben Sie schon ein Bleibeangebot beim Kündigen eines Abos gesehen – im App Store oder anderswo? Schreiben Sie es uns in die Kommentare.
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