Heizkostenhilfe halbiert sich auf 48 Euro, 411 Städte rutschen in eine höhere Mietenstufe – Kritik kommt vom Bundesrat

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestags-Ausschuss für Wohnen hört am Mittwoch, 4. November, öffentlich zur Wohngeld-Reform an; ab 1. Januar 2027 soll die dauerhafte Heizkostenhilfe im Einpersonenhaushalt von 96 auf 48 Euro im Monat sinken.
  • In mehr als 650 Gemeinden und Kreisen ändert sich laut Regierungsentwurf zugleich die Mietenstufe – in 411 der 1.602 größeren Kommunen nach oben, in 126 nach unten.
  • Nach eigenen Angaben der Bundesregierung verlieren bis 2029 rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig, rund eine Million erhalten weniger.

Der Bundestag berät am Mittwoch, 4. November, öffentlich über die Wohngeld-Reform 2027. Nach Zahlen der Bundesregierung verlieren bis 2029 rund 238.000 Haushalte ihren Anspruch vollständig.

Formal geht es um ein „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“, das das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 beschlossen hat. Hinter dem technischen Titel steckt ein Eingriff, der für hunderttausende Haushalte in Deutschland unmittelbar das Monatsbudget verändert – über die Heizkostenhilfe, über neue Mietobergrenzen je nach Wohnort und über die Formel, nach der das Amt den Anspruch überhaupt berechnet.

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Noch ist nichts beschlossen. Der Entwurf durchläuft das parlamentarische Verfahren, zwei Ausschüsse des Bundesrats empfehlen Teile davon abzulehnen, und am Mittwoch hören Abgeordnete erstmals öffentlich Sachverständige dazu an. Wer zur Miete wohnt oder Wohngeld bezieht, kann schon jetzt nachvollziehen, was sich ändern soll – und warum der Monat der eigenen Antragstellung dabei eine Rolle spielt.

Bundestag hört am 4. November Sachverständige an

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestags lädt für Mittwoch, 4. November 2026, 16:30 Uhr, im Paul-Löbe-Haus in Berlin zu einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf. Es ist seine 34. Sitzung in dieser Wahlperiode, einziger Tagesordnungspunkt ist der Regierungsentwurf zum Wohngeldgesetz (Bundestags-Drucksache 21/8284).

Vorausgegangen war die erste Lesung am 8. Oktober 2026. Nach gut 20-minütiger Aussprache überwies der Bundestag die Vorlage an die Ausschüsse, federführend ist der Wohnungsausschuss, wie der Bundestag selbst dokumentiert. Die AfD-Fraktion forderte in einem eigenen Antrag, auf sämtliche Kürzungen zu verzichten und die reguläre Wohngeld-Anpassung zum 1. Januar 2027 vollständig umzusetzen.

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Heizkostenhilfe sinkt auf die Hälfte

Kern des Entwurfs ist zunächst eine einmalige Aussetzung der regulären Wohngeld-Fortschreibung, die sonst alle zwei Jahre automatisch für höhere Beträge sorgt. Dazu kommt die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente – jenes Zuschlags, den Wohngeld-Haushalte seit der Energiepreiskrise zusätzlich zum Grundbetrag erhalten. Der Referentenentwurf des Bundesbauministeriums (Bearbeitungsstand 23. Juni 2026) legt die neuen Beträge im künftigen § 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz fest:

Haushaltsmitglieder Heizkostenhilfe ab 2027
1 Person 48 €
2 Personen 62 €
3 Personen 74 €
4 Personen 86 €
5 Personen 98 €
jede weitere Person +12 €

Quelle: Referentenentwurf des Bundesbauministeriums (BMWSB), § 12 Abs. 6 Wohngeldgesetz-E, Bearbeitungsstand 23. Juni 2026.

Für einen Einpersonenhaushalt in Deutschland ist das eine Halbierung: Bisher liegt die Heizkostenhilfe bei rund 96 Euro im Monat. Eine separate Klimakomponente für CO₂-Kosten bleibt von der Kürzung unberührt. Zusätzlich soll ein Parameter in der Wohngeldformel verändert werden – mit dem Effekt, dass steigendes Einkommen den Anspruch stärker mindert als bisher. Die Bundesregierung begründet das damit, Haushalte mit niedrigerem Einkommen gezielter zu schonen, wie es in der hib-Meldung des Bundestags vom 5. Oktober heißt.

Neue Mietenstufen für hunderte Kommunen

Neben Heizkosten und Formel ändert sich zum 1. Januar 2027 auch die sogenannte Mietenstufe – jene Einteilung von sieben Stufen, nach der sich die anerkannte Mietobergrenze beim Wohngeld richtet. Der Referentenentwurf ersetzt die komplette Anlage zur Wohngeldverordnung und ordnet Gemeinden und Kreise neu ein, auf Basis von Wohngeld-Statistiken zum Stichtag 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 – die bisherige Anlage stammt noch aus den Jahren 2019 und 2020.

Weil die neue Anlage nur die künftige Einstufung nennt, hat das Portal gegen-hartz.de sie mit der bisherigen verglichen. Von den 1.602 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bleiben nach dieser Auswertung 1.065 in ihrer Stufe, 411 rutschen eine oder mehrere Stufen nach oben, 126 nach unten. Bei den 278 Landkreisen verändern sich 60 nach oben und 15 nach unten. Eine Auswahl, jeweils für den Einpersonenhaushalt inklusive Klimakomponente:

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Ort Stufe 2026 → 2027 Mietobergrenze 2026 ab 2027 Differenz
Schönefeld (Brandenburg) IV → VI 530,20 € 634,20 € +104 €
Glückstadt (Schleswig-Holstein) II → IV 427,20 € 530,20 € +103 €
Essen (Nordrhein-Westfalen) III → IV 475,20 € 530,20 € +55 €
Heilbronn (Baden-Württemberg) IV → V 530,20 € 581,20 € +51 €
Tübingen (Baden-Württemberg) VII → VI 696,20 € 634,20 € −62 €
Hamburg VI → V 634,20 € 581,20 € −53 €
Kiel (Schleswig-Holstein) V → IV 581,20 € 530,20 € −51 €
Magdeburg (Sachsen-Anhalt) III → II 475,20 € 427,20 € −48 €

Mietobergrenze für den Einpersonenhaushalt inklusive Klimakomponente. Quelle: Anlage zur Wohngeldverordnung im Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/8284); Alt-Neu-Vergleich: Auswertung des Portals gegen-hartz.de, Stand 3. November 2026.

Eine höhere Mietenstufe hilft dabei nur, wenn die tatsächliche Miete eines Haushalts schon die bisherige Obergrenze überschritten hat – sie erhöht das Wohngeld also nicht automatisch für alle. Und weil im selben Entwurf die Heizkostenhilfe sinkt und die Formel verschärft wird, gleicht eine höhere Mietenstufe die übrigen Kürzungen laut der Auswertung nicht in jedem Fall aus.

238.000 Haushalte ohne Anspruch bis 2029

Wie stark sich die Reform insgesamt auswirkt, ist zwischen den Beteiligten umstritten. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 21. August 2026 beziffert es so: Bis 2029 verlieren demnach rund 238.000 Haushalte in Deutschland ihren Wohngeldanspruch vollständig, rund eine Million Haushalte bleiben zwar im Wohngeld, bekommen aber einen geringeren Betrag. Ein Teil der Betroffenen wechselt laut der Antwort stattdessen in die Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – was dort zusätzliche Ausgaben verursacht, auch bei den Kommunen.

Finanziell soll sich die Reform laut derselben Antwort für Bund und Länder zusammen mit rund 738 Millionen Euro im Jahr 2027, gut 1,018 Milliarden Euro 2028 und rund 1,08 Milliarden Euro jährlich ab 2029 auszahlen. Die Bundesregierung begründet den Umbau mit der nötigen Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Warum der Antragsmonat jetzt zählt

Der Wohngeld-Bewilligungszeitraum beginnt in der Regel am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird – auch wenn das Amt erst später entscheidet. Für Monate bis Dezember 2026 gilt noch die bisherige Rechtslage. Ergibt die neue Berechnung ab Januar 2027 einen niedrigeren Betrag, soll laut der Übergangsregel in § 25 Wohngeldgesetz der höhere Betrag bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums erhalten bleiben – in der Regel zwölf, in Ausnahmefällen 24 Monate. Ein Erstantrag, dessen Leistungsbeginn erst im Januar 2027 liegt, unterliegt dagegen von Anfang an vollständig dem neuen Recht.

Beispielrechnung: Was der Zeitpunkt ausmacht

  • Bisheriges Wohngeld: 110 Euro im Monat, laufender Bescheid
  • Neu berechnet ab Januar 2027: rund 75 Euro im Monat nach den geplanten Regeln
  • Mit laufendem Bescheid: Die bisherigen 110 Euro sollen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden
  • Bei einem Erstantrag erst im Januar 2027: Es gelten sofort die rund 75 Euro, der Übergangsschutz greift nicht

Rechenweg: Allein der Zeitpunkt der Antragstellung macht in diesem – von gegen-hartz.de errechneten – Beispiel einen Unterschied von 35 Euro im Monat beziehungsweise 420 Euro im Jahr.

Ob sich ein früherer Antrag im Einzelfall lohnt, hängt von der jeweiligen Wohngeldstelle vor Ort und vom bisherigen Bescheid ab. Eine pauschale Empfehlung lässt sich daraus nicht ableiten – wohl aber der Hinweis, die eigene Frist nicht aus den Augen zu verlieren.

Bundesrat und Opposition widersprechen

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 grundsätzlich für die geplante Verwaltungsvereinfachung ausgesprochen, verlangt aber Nachbesserungen – etwa einen höheren Freibetrag für Alleinerziehende und einen vollständigen Ausgleich der Mehrkosten, die den Kommunen durch Wechsel in die Grundsicherung entstehen.

„Die Aussetzung der Wohngeldfortschreibung und die Reduzierung der Heizkostenkomponente schwächen jedoch …“

Bundesrat, Stellungnahme zum Gesetzentwurf (Drucksache 474/26, Beschluss), 25. September 2026

Mit diesem Satz beginnt in der Stellungnahme die Kritik an der Entlastungswirkung für einkommensschwache Haushalte. Die AfD-Fraktion geht im Bundestag weiter und fordert, auf alle Kürzungen zu verzichten und zusätzlich Maßnahmen gegen hohe Miet- und Wohnnebenkosten zu ergreifen, etwa beim Gebäudeenergiegesetz. Die Bundesregierung hält dem in ihrer Gegenäußerung entgegen, sie habe darauf geachtet, „dass soziale Härten so gering wie möglich ausfallen“, und verweist darauf, dass es grundsätzlich im Ermessen der Länder liege, einen Teil ihrer Einsparungen an die Kommunen weiterzugeben.

Was Betroffene jetzt prüfen können

Checkliste für Wohngeld-Haushalte

  • Läuft der aktuelle Bewilligungszeitraum über den 1. Januar 2027 hinaus? Dann soll der bisherige Betrag laut Entwurf bis zum Ende der Bewilligung erhalten bleiben.
  • Gehört die eigene Gemeinde zu den rund 540 Kommunen, die laut Regierungsentwurf ab 2027 die Mietenstufe wechseln? Die örtliche Wohngeldstelle kann das verbindlich bestätigen.
  • Wird ein Erstantrag erwogen? Der Monat der Antragstellung kann für den Bewilligungszeitraum entscheidend sein – unabhängig davon, wann das Amt entscheidet.
  • Reicht das Wohngeld nach einer Neuberechnung nicht mehr aus? Dann bleibt der Weg in die Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch offen, worauf die Bundesregierung selbst verweist.

Verbindliche Auskunft über den eigenen Fall gibt ausschließlich die zuständige Wohngeldstelle – die Regeln in diesem Artikel beschreiben den Stand eines noch nicht beschlossenen Gesetzentwurfs. Einen Überblick über die allgemeine Sorge um steigende Wohnkosten in Deutschland gibt der Mietenreport 2026 von NETZ-TRENDS.

Häufige Fragen

Ab wann soll die Wohngeld-Reform gelten?

Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 6. Juli 2026 beschlossen, am 4. November 2026 findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung dazu statt.

Ist das Gesetz schon beschlossen?

Nein. Es befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat hat in seiner ersten Stellungnahme vom 25. September 2026 Nachbesserungen verlangt, die AfD-Fraktion fordert im Bundestag, ganz auf die Kürzungen zu verzichten.

Wie stark sinkt die Heizkostenhilfe beim Wohngeld?

Im Einpersonenhaushalt laut Entwurf von rund 96 auf 48 Euro im Monat. Für größere Haushalte gelten gestaffelte Beträge bis 98 Euro bei fünf Personen, eine separate Klimakomponente bleibt unverändert.

Was passiert mit laufenden Wohngeld-Bescheiden?

Sie sollen laut Entwurf bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums unverändert weiterlaufen – in der Regel zwölf, in Ausnahmefällen 24 Monate. Erst ein neuer Bewilligungszeitraum ab Januar 2027 unterliegt vollständig den neuen Regeln.

Betrifft Sie die geplante Wohngeld-Reform – etwa weil Ihre Gemeinde die Mietenstufe wechselt oder Ihr Bescheid 2027 ausläuft? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 3. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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