Der deutsche Stromanbieter grüüün hat die Belieferung von Privatkunden zum 31. Oktober beendet. In Österreich greift bei Zahlungsproblemen oder Lieferantenausfall die Grundversorgung nach dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG).

Der Fall grüüün betrifft das deutsche Privatkundenangebot. Wer in Österreich Strom bezieht, kann sich nach § 77 ElWOG 2010 auf die Grundversorgung berufen – die E-Control nennt Beratung, Auffangversorgung und eine Schlichtungsstelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Stromanbieter grüüün (Münch Energie GmbH & Co. KG) hatte angekündigt, die Belieferung von Privatkunden in ganz Deutschland zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die deutsche Bundesnetzagentur prüft seit dem 20. Oktober, ob Anzeige- und Informationspflichten eingehalten wurden.
  • Hinweise darauf, dass das Angebot Haushalte in Österreich betrifft, liegen nicht vor. Die Lage ist dennoch lehrreich: In Österreich können sich Haushalte nach § 77 ElWOG 2010 gegenüber jedem Lieferanten, der an ihrer Adresse Strom liefert, auf die Grundversorgung berufen.
  • Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control bietet Beratung zur Grundversorgung, zur Insolvenz eines Anbieters und zur Auffangversorgung an und verweist auf eine Schlichtungsstelle.

Für Kundinnen und Kunden des deutschen Stromanbieters grüüün ist der angekündigte Endtermin 31. Oktober erreicht. Für Haushalte in Österreich ist der Fall eine Vergleichsmeldung: Sie haben mit der Grundversorgung nach ElWOG und der Beratung der E-Control einen eigenen Schutz, falls ein Lieferant ausfällt oder sie ihre Rechnung nicht zahlen können.

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Hinter der Marke grüüün steht die Münch Energie GmbH & Co. KG. Die Bundesnetzagentur (die deutsche Regulierungsbehörde) teilte am 20. Oktober 2026 mit, dass das Unternehmen seine Kunden über ein Ende des bundesweiten Angebots informiert hatte, und leitete ein Aufsichtsverfahren ein. Das ist eine laufende Prüfung, keine Feststellung eines Rechtsverstoßes.

Was grüüün in Deutschland angekündigt hatte

Nach Angaben der Bundesnetzagentur informierte der Anbieter seine Kunden Anfang Oktober über das geplante Ende des nationalen Privatkundenangebots. Bis zum 20. Oktober lag der Behörde keine Anzeige über die Tätigkeitsbeendigung vor. Nach § 5 des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss ein Lieferant eine solche Beendigung grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Termin anzeigen. Zugleich bleiben die vertraglichen Vereinbarungen mit den betroffenen Haushalten unberührt. Welche Schritte die Aufsicht am Ende unternimmt, ist offen.

Diese Belege sollten betroffene Kunden sichern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Deutschland veröffentlichte am 29. Oktober Hinweise für betroffene Haushalte. Er empfiehlt, den angekündigten Lieferstopp schriftlich zu beanstanden, ein Ersatzangebot vor Vertragsabschluss mit anderen Tarifen zu vergleichen und den Vergleich mit Datum, Postleitzahl, Verbrauch sowie Arbeits- und Grundpreis zu speichern. Zu sichern sind laut vzbv außerdem Auftragsbestätigung, Tarifblatt, Rechnungen, Werbe-E-Mails und Nachweise zu einer Preisgarantie außerhalb des Kundenportals. Am 31. Oktober sollten Kunden den Zählerstand ablesen und fotografieren sowie die Schlussrechnung prüfen. Die vollständigen Hinweise stehen in der Mitteilung des vzbv. Diese Hinweise gelten sinngemäß für jeden Stromvertrag, auch in Österreich.

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Wie die Stromversorgung in Österreich weiterläuft

In Deutschland greift nach einem beendeten Liefervertrag grundsätzlich die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers, in bestimmten Fällen die Ersatzversorgung (Informationen der Bundesnetzagentur). In Österreich ist die Grundversorgung in § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) geregelt: Haushaltskundinnen und -kunden können sich laut der Darstellung des Anbieters VERBUND gegenüber jedem Lieferanten, der an ihrer Adresse Strom liefert, auf die Grundversorgung berufen – besonders bei Zahlungsschwierigkeiten, drohender Abschaltung oder wenn kein Lieferant zu einem Vertrag bereit ist. Der Lieferant ist dann zur Grundversorgung zu seinem Grundversorgungs-Tarif verpflichtet, der Netzbetreiber muss die Belieferung ermöglichen. Angaben zu Vorauszahlung und Sicherheitsleistung veröffentlicht die E-Control unter e-control.at/grundversorgung.

Fällt ein Anbieter ganz aus, hat die E-Control Haushalte schon früher beruhigt: Kunden würden anderen Anbietern zugeordnet und behielten die volle Lieferantenwahl, sagte Vorstand Wolfgang Urbantschitsch im November 2021 laut ORF, als Maxenergy Austria einem Teil seiner rund 100.000 Kunden gekündigt hatte. Die E-Control führt auf ihrer Seite außerdem Informationen zur Auffangversorgung und zur Schlichtungsstelle.

Was über mögliche Ansprüche bekannt ist

Der vzbv prüft nach eigener Mitteilung eine Sammelklage gegen den deutschen Anbieter. Am 29. Oktober war offen, ob sie erhoben wird. Die Verbraucherzentrale vertritt die Auffassung, dass die Ankündigung bestehende Verträge nicht automatisch beendet und bei Mehrkosten Ansprüche in Betracht kommen könnten. Das ist eine rechtliche Bewertung des Verbandes, keine gerichtliche Entscheidung. Aufsichtsverfahren und mögliche Klage sind getrennte Vorgänge. In Österreich wäre bei Fragen zu Lieferverträgen die E-Control und für Verbraucherberatung die Arbeiterkammer (AK) bzw. der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Anlaufstelle.

Häufige Fragen

Sind Stromkunden in Österreich vom Ende von grüüün betroffen?

Die vorliegenden Mitteilungen beziehen sich auf das bundesweite deutsche Privatkundenangebot. Hinweise auf eine Belieferung österreichischer Haushalte liegen nicht vor.

Habe ich in Österreich Anspruch auf Grundversorgung?

Haushaltskunden können sich nach § 77 ElWOG 2010 gegenüber jedem Lieferanten, der an ihrer Adresse Strom liefert, auf die Grundversorgung berufen, etwa bei Zahlungsschwierigkeiten. Details zu Vorauszahlung und Sicherheitsleistung veröffentlicht die E-Control.

Was passiert in Österreich, wenn ein Stromanbieter ausfällt?

Die E-Control erklärte 2021, Kunden würden anderen Anbietern zugeordnet und behielten die volle Lieferantenwahl. Informationen zur Auffangversorgung stehen auf der Seite der E-Control.

Ist die Sammelklage gegen grüüün schon eingereicht?

Der vzbv schrieb am 29. Oktober, dass er eine Sammelklage prüft. Ob er sie tatsächlich erhebt, war in dieser Mitteilung noch offen.

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Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 2. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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