Der Bundestag berät eine Fahrausbildungs-Reform mit digitaler Theorie und Übungsfahrten mit Eltern – Fahrlehrerverbände warnen vor Risiken.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag berät einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7404), der die Fahrausbildung in Deutschland modernisieren und günstiger machen soll – unter anderem durch digitalen Theorieunterricht ohne Präsenzpflicht und flexiblere Sonderfahrten.
- Eine Experimentierklausel soll Übungsfahrten mit nahen Angehörigen, etwa den Eltern, auf öffentlichen Straßen erlauben – allerdings erst nach bestandener Theorieprüfung und erst nach Inkrafttreten der Reform.
- Der ADAC rechnet laut einer Stellungnahme im Verkehrsausschuss mit bis zu einem Drittel weniger Kosten; der Gesetzentwurf selbst schreibt keinen Rabatt vor. Zum Stand 30. Oktober 2026 befindet sich das Verfahren noch in der Ausschussberatung, ein Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 angestrebt.
Der Führerschein der Klasse B kostet in Deutschland im Schnitt rund 3.400 Euro, nach Erhebungen des ADAC mitunter bis zu 4.500 Euro. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Fahrausbildung nun digitaler, flexibler und günstiger machen – und sorgt bei einer Anhörung im Bundestag für ein geteiltes Echo.
Am 20. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Nach erster Lesung im Bundestag am 24. September 2026 und einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 5. Oktober 2026 liegt der Entwurf nun zur weiteren Beratung in den Ausschüssen. Eine Abstimmung im Plenum steht noch aus.
Was sich ändern soll
Kernstück des Entwurfs ist der Wegfall der Präsenzpflicht beim Theorieunterricht: Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen den Lernstoff künftig auch vollständig digital, etwa per App, erwerben können. Fahrschulen entscheiden dann selbst, in welcher Form sie Theorie anbieten, feste Vorgaben zu Schulungsräumen entfallen. Der Fragenkatalog der Theorieprüfung, der nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) derzeit mehr als 1.100 Fragen umfasst, soll um etwa ein Drittel gekürzt werden.
In der Praxis entfällt die bisher gesetzlich feste Zahl von zwölf Sonderfahrten – fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelfahrten. Vorgeschrieben bleibt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden; wie viele Stunden dafür nötig sind, soll sich künftig nach den Fähigkeiten der Fahrschülerin oder des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers richten. Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die EU-Mindestvorgabe von 25 Minuten zurückgeführt werden.
Neu ist eine sogenannte Experimentierklausel: Nach bestandener Theorieprüfung sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler zusätzliche Fahrpraxis unter Anleitung naher Angehöriger, etwa der Eltern, auf öffentlichen Straßen sammeln dürfen. Die Ausbildung selbst soll laut ADAC weiterhin in der Fahrschule verankert bleiben – der Verband wandte sich bei der Anhörung ausdrücklich gegen den Begriff „Laienausbildung“, da er fälschlich den Eindruck erwecke, Eltern würden die Fahrschule ersetzen.
Weitere Bausteine: Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig über die staatliche Plattform Mobilithek einsehbar sein. Dokumentationspflichten für Fahrschulen sollen sinken, die Fortbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern wird digitalisiert und einheitlich auf einen Vier-Jahres-Rhythmus festgelegt. Ähnliche Erleichterungen sind auch für Lkw- und Busführerscheine vorgesehen, und der Zugang zum Fahrlehrerberuf soll durch geringere Anforderungen an Ausbildungsstätten leichter werden.
„Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Mobilität darf kein Privileg sein.“
Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr (BMV), Pressemitteilung vom 20. Mai 2026
Was die Reform kosten und sparen soll
Das BMV beziffert die durchschnittlichen Kosten für den Pkw-Führerschein der Klasse B derzeit auf rund 3.400 Euro. Eine Erhebung des ADAC, veröffentlicht über das Statistikportal Statista, nennt je nach Zahl der Fahrstunden und Prüfungsversuchen eine Spanne von rund 2.500 bis 4.500 Euro. Eine genaue, bundesweit repräsentative Zeitreihe zur Kostenentwicklung veröffentlicht das Statistische Bundesamt über den Verbraucherpreisindex: Die Teilindizes für Fahrschulunterricht stiegen von 2020 bis 2025 um 45 bis 52 Prozent, der Index für Führerscheingebühren um rund 17,5 Prozent.
Einen konkreten Rabatt schreibt der Gesetzentwurf nicht vor. Bei der Anhörung des Verkehrsausschusses erklärte Ulrich Chiellino, Leiter Verkehrspolitik beim ADAC, die größere Flexibilität der Ausbildung könne die Kosten des Führerscheins um bis zu ein Drittel senken und zugleich mehr Fahrpraxis vor der Prüfung ermöglichen. Ob und in welcher Höhe einzelne Fahrschulen ihre Preise senken, bleibt eine unternehmerische Entscheidung.
Modellrechnung: Was ein Drittel weniger bedeuten würde
- Ausgangswert: rund 3.400 Euro (Durchschnittspreis laut BMV für den Führerschein der Klasse B)
- Angenommene Einsparung: bis zu ein Drittel, rund 1.130 Euro (laut ADAC-Einschätzung aus der Anhörung vom 5. Oktober 2026)
- Rechnerisches Ergebnis: rund 2.270 Euro
Modellrechnung, keine Garantie: Der ADAC nennt die Spanne „bis zu“ einem Drittel, abhängig von Fahrschule, individuellem Lerntempo und Zahl der benötigten Übungsstunden. Der Gesetzentwurf selbst enthält keine Preisvorgabe.
Zustimmung und Kritik bei der Anhörung
Bei der öffentlichen Anhörung am 5. Oktober 2026 im Verkehrsausschuss des Bundestags fiel das Echo der geladenen Sachverständigen gemischt aus. Neben dem ADAC äußerte sich die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) klar zustimmend: Ingo Koßmann, Leiter der Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr, bezeichnete den Entwurf als gelungen und verwies auf Studien zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren, die positive Effekte auf Verkehrssicherheit und Bestehensquoten zeigten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte die Reform vor allem wegen des Fachkräftemangels bei Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern – nach Angaben seines Vorstandssprechers Dirk Engelhardt fehlen der Branche rund 120.000 Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer – und forderte weitergehende Erleichterungen für die Führerscheinklassen C und CE.
Der Automobilclub ACE sah in der Reform grundsätzlich eine Chance zur Modernisierung einer seit knapp 30 Jahren kaum veränderten Fahrausbildung, verlangte laut seinem Ressortleiter Interessenvertretung, Marc-Philipp Waschke-Deden, aber verbindliche Qualitätsstandards, laufende Lernstandskontrollen und eine frühzeitige wissenschaftliche Evaluation. Der ACE brachte zudem ein einkommensabhängiges „Führerschein-BAföG“ als ergänzende Förderung ins Gespräch.
Kritischer äußerten sich Vertreterinnen und Vertreter der Fahrschulbranche. Jürgen Kopp, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, unterstützte eine Modernisierung grundsätzlich, machte seine Zustimmung aber von Bedingungen abhängig: Die Bindung der Ausbildung an die Fahrschule müsse erhalten bleiben, ein verbindlicher Präsenzanteil gesichert und die Prüfungsreife anhand nachvollziehbarer Lernstandskontrollen belegt werden. Kostensenkungen dürften nicht zulasten sicherheitsrelevanter Kompetenzen gehen. Claudia Maria Ewers-Lauer, Präsidentin der Deutschen Fahrlehrer-Akademie, begrüßte die Reform im Grundsatz, kritisierte jedoch, dass die pädagogische Kompetenz der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im Entwurf zu wenig genutzt werde. Am deutlichsten widersprach der Fahrlehrer und Fahrschulinhaber Andreas Dietrich: Er sieht durch die vollständig digitale Theorie und die Öffnung für Übungsfahrten mit Angehörigen die Ausbildungsqualität und die Verkehrssicherheit nach eigener Einschätzung „extrem gefährdet“.
Zeitplan: Wann die Reform gelten könnte
Nach der Anhörung befindet sich der Gesetzentwurf laut Bundestag, Stand 30. Oktober 2026, weiter in der Beratung der Ausschüsse. Eine Ausschussempfehlung, eine zweite und dritte Lesung im Plenum sowie eine Schlussabstimmung stehen noch aus; ebenso die Zustimmung des Bundesrats. Eine flankierende Rechtsverordnung mit weiteren Details soll dem Kabinett nach Angaben des BMV „in Kürze“ vorgelegt werden. Nur bei zügigem Abschluss des Verfahrens in Bundestag und Bundesrat sollen die neuen Regeln nach Angaben der Bundesregierung Anfang 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften zu Präsenzpflicht, Sonderfahrten und Prüfungsdauer unverändert fort.

Praktisch: Was angehende Fahrschülerinnen und Fahrschüler jetzt wissen sollten
- Die Reform ist noch nicht beschlossen. Für einen jetzt abgeschlossenen Fahrschulvertrag gelten die aktuellen Regeln zu Präsenzpflicht und Sonderfahrten unverändert.
- Ein Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 angestrebt – abhängig vom weiteren Verfahren in Bundestag und Bundesrat.
- Wer kurz vor Beginn der Fahrausbildung steht, kann bei der Fahrschule nach möglichen Übergangsregelungen fragen, sobald die Verordnung vorliegt.
- Die im Entwurf vorgesehene Preistransparenz über die Mobilithek gibt es noch nicht; aktuell hilft nur der eigene Vergleich mehrerer Fahrschulen vor Ort.
Wer schon jetzt eine Fahrausbildung beginnt, sollte sich also nicht auf absehbare Erleichterungen verlassen – die aktuell gültigen, strengeren Vorgaben bleiben bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens maßgeblich.
Häufige Fragen
Wann tritt die Führerschein-Reform in Kraft?
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Die Bundesregierung strebt frühestens Anfang 2027 an, vorausgesetzt Bundestag und Bundesrat schließen das Verfahren zügig ab. Zum Stand 30. Oktober 2026 berät der Verkehrsausschuss den Entwurf noch weiter.
Wird der Führerschein dadurch automatisch günstiger?
Nicht automatisch. Der Gesetzentwurf schreibt keinen Rabatt vor. Der ADAC rechnet bei der Anhörung im Verkehrsausschuss mit bis zu einem Drittel weniger Kosten durch mehr Flexibilität in der Ausbildung – wie stark einzelne Fahrschulen ihre Preise senken, entscheiden diese selbst.
Dürfen Eltern schon jetzt mit ihren Kindern auf öffentlichen Straßen üben?
Nein. Die geplante Experimentierklausel für Übungsfahrten mit nahen Angehörigen gilt erst nach bestandener Theorieprüfung und erst, wenn die Reform in Kraft getreten ist. Bis dahin bleibt die praktische Ausbildung Sache der Fahrschulen.
Was sagen die Fahrlehrerverbände zur Reform?
Das Echo ist gemischt. Verbände wie die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und die Deutsche Fahrlehrer-Akademie signalisierten bei der Anhörung grundsätzliche Unterstützung, verlangten aber verbindliche Qualitätsstandards und einen gesicherten Präsenzanteil. Einzelne Fahrlehrer, etwa Andreas Dietrich, lehnten vor allem die vollständig digitale Theorie und die Öffnung für Übungsfahrten mit Angehörigen deutlich ab.
Würden Sie Ihrem Kind zutrauen, unter Ihrer Anleitung auf öffentlichen Straßen zu üben – oder sollte das ausschließlich Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern vorbehalten bleiben? Schreiben Sie Ihre Einschätzung in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung 043/2026 – „Bezahlbarer Führerschein“, 20. Mai 2026
- Deutscher Bundestag: hib 756/2026 – Anhörung zur Führerscheinreform angekündigt, 29. September 2026
- Deutscher Bundestag: hib 771/2026 – Ergebnisse der Anhörung des Verkehrsausschusses, 5. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Textarchiv, Stand zum Gesetzgebungsverfahren, 30. Oktober 2026
- Statista/ADAC: Kosten für den Ersterwerb eines Pkw-Führerscheins der Klasse B in Deutschland, 16. Februar 2026
- Statistisches Bundesamt, zitiert nach Statista: Verbraucherpreisindex für Pkw-Fahrschulunterricht und Führerscheingebühren, 2020–2025
Recherche- und Datenstand: 31. Oktober 2026.
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