Förderfähige Kosten sinken um 750 Euro, Grundförderung bleibt bei 30 Prozent – was Hausbesitzer jetzt prüfen sollten
Das Wichtigste in Kürze
- Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch sinkt laut KfW zum 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent der förderfähigen Kosten – die erste von mehreren halbjährlichen Kürzungen bis August 2028.
- Gleichzeitig fällt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro, von 28.000 auf 27.250 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent und der Einkommensbonus bleiben unverändert.
- Am Beispiel einer 28.000-Euro-Wärmepumpe bedeutet das rund 1.435 Euro weniger Zuschuss für Anträge ab dem Stichtag gegenüber einem Antrag davor.
Die KfW senkt die Förderung für den Heizungstausch in Deutschland zum 1. Februar 2027 zum ersten Mal seit der Reform vom Juli 2026. Betroffen sind der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstkosten.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die über eine neue Wärmepumpe nachdenken, wird der Jahreswechsel damit zu einem konkreten Zeitfenster: Wer den Antrag vor dem Stichtag vollständig stellt, sichert sich nach aktuellem Stand noch den höheren Fördersatz.
Warum die Förderung jetzt in Stufen sinkt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 21. Juli 2026 reformiert. Seitdem gilt für die Heizungsförderung ein fester Abschmelzplan: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Förderhöchstbetrag sinken nicht auf einen Schlag, sondern in regelmäßigen Halbjahresschritten zum 1. Februar und 1. August jedes Jahres – so, wie es die KfW auf ihrer Förderseite für Privatpersonen darstellt.
Der erste dieser Schritte steht nun unmittelbar bevor. Bislang lag der Klimageschwindigkeitsbonus bei 16 Prozent der förderfähigen Kosten; zum 1. Februar 2027 sinkt er laut KfW um 4 Prozentpunkte auf 12 Prozent. Danach folgen weitere Kürzungen im selben Rhythmus, bis der Bonus zum 1. August 2028 vollständig entfällt.
Der Abschmelzplan im Überblick
Parallel zum Bonus sinkt auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit – jeweils um 750 Euro pro Halbjahresschritt, bis er laut den bislang veröffentlichten Eckpunkten Ende 2030 bei 22.000 Euro ankommt.
| Ab wann | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten (1. Einheit) |
|---|---|---|
| Bis 31. Januar 2027 | 16 % | 28.000 € |
| Ab 1. Februar 2027 | 12 % | 27.250 € |
| Ab 1. August 2027 | 8 % | 26.500 € |
| Ab 1. Februar 2028 | 4 % | 25.750 € |
| Ab 1. August 2028 | 0 % | 25.000 € |
Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude), abgerufen am 28. Oktober 2026. Werte gelten für die erste Wohneinheit eines Einfamilienhauses, Stand der von der KfW veröffentlichten Eckpunkte.
Die Werte ab August 2027 und 2028 errechnen sich aus dem von der KfW genannten Rhythmus von minus 4 Prozentpunkten beim Bonus und minus 750 Euro bei den förderfähigen Kosten je Halbjahresschritt; verbindlich bestätigt die KfW auf ihrer Förderseite bislang den ersten Schritt zum 1. Februar 2027 sowie das vollständige Auslaufen des Bonus zum 1. August 2028.
Was unverändert bleibt: Grundförderung und Einkommensbonus
Nicht von der Kürzung betroffen sind die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten sowie der gestaffelte Einkommensbonus für selbstgenutztes Wohneigentum. Er reicht laut KfW von 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro über 30 Prozent bis 40.000 Euro bis zu 10 Prozent bis 50.000 Euro; mit minderjährigen Kindern im Haushalt verschieben sich diese Grenzen um 10.000 Euro nach oben. Die maximale Förderquote liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten, für einkommensschwächere Haushalte mit Kindern bei 80 Prozent.
Was der Rückgang im konkreten Fall bedeutet
Modellrechnung: Wärmepumpe mit 28.000 Euro förderfähigen Kosten, ohne Einkommensbonus
- Antrag bis 31. Januar 2027: Grundförderung 30 % (8.400 €) plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (4.480 €) = 12.880 € Zuschuss
- Antrag ab 1. Februar 2027: Grundförderung 30 % von 27.250 € (8.175 €) plus Klimageschwindigkeitsbonus 12 % (3.270 €) = 11.445 € Zuschuss
- Differenz: rund 1.435 Euro weniger Förderung
Berechnung: NETZ-TRENDS, auf Basis der von der KfW veröffentlichten Fördersätze. Beispielrechnung ohne Einkommensbonus und ohne weitere Boni – der tatsächliche Zuschuss hängt vom Einzelfall, dem Einkommen und der Antragstellung ab.
Wer zusätzlich Anspruch auf den Einkommensbonus hat, verschiebt die absoluten Beträge nach oben – die prozentuale Differenz durch den Wegfall von 4 Prozentpunkten beim Klimageschwindigkeitsbonus bleibt davon unberührt.
Was vor dem 1. Februar 2027 zu prüfen ist
Checkliste: Heizungstausch vor dem Stichtag
- Erfüllt die geplante Wärmepumpe die technischen Vorgaben der BEG-Förderung, etwa beim Kältemittel?
- Liegt ein Angebot eines Fachbetriebs vor, und reicht die Zeit bis zum 1. Februar 2027 für einen vollständigen Förderantrag?
- Besteht zusätzlich Anspruch auf den Einkommensbonus oder einen Familienzuschlag?
- Wurde die aktuelle Förderseite der KfW auf weitere, kurzfristig veröffentlichte Übergangsregeln geprüft?
Verbindliche Auskunft über den genauen Stichtag für den eigenen Antrag gibt letztlich nur die KfW selbst, da sich Förderbedingungen bei Bundesprogrammen kurzfristig ändern können. Ein Fachbetrieb vor Ort kann zudem einschätzen, ob der Zeitplan für die Umsetzung bis zum Stichtag realistisch ist.
Häufige Fragen
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Ein Förderzuschlag der KfW-Heizungsförderung für den Austausch alter, fossil betriebener Heizungen durch eine klimafreundliche Anlage wie eine Wärmepumpe. Er kommt zur Grundförderung von 30 Prozent hinzu und sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise, bis er zum 1. August 2028 ganz entfällt.
Bleibt die Grundförderung von 30 Prozent bestehen?
Ja. Von der Kürzung betroffen sind laut KfW nur der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstkosten, nicht die Grundförderung und nicht der Einkommensbonus.
Wie hoch ist der Einkommensbonus?
Er reicht gestaffelt von 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro über 30 Prozent bis 40.000 Euro bis zu 10 Prozent bis 50.000 Euro; mit minderjährigen Kindern im Haushalt steigen die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro.
Was passiert nach dem 1. August 2028?
Nach aktuellem Stand der KfW entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus dann vollständig. Die Grundförderung und der Einkommensbonus bleiben laut den bislang veröffentlichten Eckpunkten bestehen.
Planen Sie aktuell einen Heizungstausch – und wie wichtig ist der Fördersatz für Ihre Entscheidung? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, abgerufen am 28. Oktober 2026
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag / IHK Regensburg: Neuerungen bei der BEG-Förderung
- baulinks.de: Ab Februar 2027: Weniger Förderung für Heizungssanierungen, 16. Oktober 2026
Recherche- und Datenstand: 28. Oktober 2026.
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt.