Die Allgäuer sonnen GmbH hat am 22. Oktober 2026 Insolvenz angemeldet – zwei Monate nach dem Verkauf durch Shell an den Investor Tiven.
Das Wichtigste in Kürze
- Die sonnen GmbH aus Wildpoldsried im Allgäu hat nach eigener Bestätigung am 22. Oktober 2026 einen Insolvenzantrag gestellt; rund 400 Beschäftigte am Hauptsitz wurden informiert.
- Nach Unternehmensangaben soll das Bestandsgeschäft für mehr als 150.000 Haushalte mit sonnen-Speicher vorerst weiterlaufen; ein Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichts lag bei Redaktionsschluss nicht öffentlich vor.
- Erst im August 2026 hatte der Energiekonzern Shell das Unternehmen an die Investorengruppe Tiven verkauft, das Family Office des Aurelius-Mitgründers Gert Purkert.
- Verbraucherzentralen raten: Unterlagen sichern, keine Vorauszahlungen ins Blaue leisten und nicht vorschnell kündigen – ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich aus der Insolvenz allein nicht.
Der Batteriespeicher-Hersteller sonnen GmbH hat nach eigener Bestätigung Insolvenz angemeldet. Rund 400 Beschäftigte wurden informiert, mehr als 150.000 Haushalte mit sonnen-Speicher sollen vorerst weiter betreut werden.
Das Unternehmen aus Wildpoldsried im Allgäu galt lange als Vorzeigefirma der deutschen Energiewende: Mit seinen weißen Heimspeicher-Würfeln und dem Versprechen eines eigenen virtuellen Kraftwerks aus vernetzten Batterien gehörte sonnen über Jahre zu den bekanntesten Marken für private Photovoltaik-Speicher in Deutschland. Dass ausgerechnet dieses Unternehmen nun Insolvenz anmeldet, hat in der Solar- und Speicherbranche für Aufsehen gesorgt.
Für Betroffene – vom sonnen-Haushalt bis zur installierenden Fachfirma – stellt sich vor allem eine Frage: Was bedeutet das Verfahren konkret für Garantie, Stromvertrag und laufende Zahlungen? Dieser Beitrag ordnet den bestätigten Sachstand ein und fasst zusammen, was Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur dazu raten.
Insolvenzantrag am 22. Oktober bestätigt
Am Morgen des 22. Oktober 2026, einem Donnerstag, wurden die rund 400 verbliebenen Beschäftigten am Hauptsitz in Wildpoldsried darüber informiert, dass die sonnen GmbH einen Insolvenzantrag gestellt hat. Das Unternehmen bestätigte die Angaben auf Anfrage dem Handelsblatt; eine eigene Pressemitteilung oder eine Stellungnahme der Geschäftsführung dazu lag der Redaktion zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.
Welches Gericht für das Verfahren zuständig ist und nach welchen Regeln es genau abläuft, war öffentlich noch nicht amtlich bestätigt: Eine Bekanntmachung dazu war bei Redaktionsschluss auf dem Portal insolvenzbekanntmachungen.de nicht auffindbar. Mehr dazu im Abschnitt „Was noch offen ist“ weiter unten.
Erst im Sommer von Shell verkauft
Besonders bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Der Ölkonzern Shell hatte sonnen 2019 übernommen. Im August 2026 verkaufte Shell das Unternehmen an Tiven, das Family Office des Unternehmers Gert Purkert, der die Investmentgesellschaft Aurelius mitbegründet hat.
Einen Kaufpreis für den Verkauf an Tiven haben weder Shell noch sonnen öffentlich genannt. Dass der neue Eigentümer bereits zwei Monate später Insolvenz anmeldet, wirft Fragen zum Zustand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Übernahme auf – Antworten darauf stehen öffentlich noch aus.
Was für Bestandshaushalte gilt
Für Haushalte mit installiertem sonnen-Speicher ist zunächst wichtig: Der physische Speicher arbeitet weiter unabhängig vom Insolvenzverfahren und versorgt das Haus auch ohne Internetverbindung lokal weiter. Anders sieht es bei Diensten aus, die auf Unternehmensserver angewiesen sind: Die sonnenApp, das Kundenportal, die sonnenCommunity und das virtuelle Kraftwerk sonnenVPP sollen nach Unternehmensangaben vorerst weiterlaufen, hängen aber von der Fortführung des Geschäftsbetriebs ab.
Der Stromliefervertrag läuft laut Impressum über die Tochtergesellschaft sonnen eServices GmbH, nicht über die sonnen GmbH selbst, für die der Insolvenzantrag bislang gilt. Das ehemalige Tarifmodell sonnenFlat sollte ohnehin bis Ende September 2026 durch die Nachfolgeangebote sonnenHome EnergyFix und EnergyDynamic abgelöst werden; ein automatischer Wechsel findet laut Unternehmen nicht statt, nicht verbrauchtes Freistromguthaben wird anteilig abgerechnet.
Garantie, Gewährleistung, Stromvertrag
Verbraucherzentralen weisen auf einen rechtlich wichtigen Unterschied hin: Die gesetzliche Gewährleistung – in der Regel zwei Jahre bei neuen Waren – bleibt auch in der Insolvenz grundsätzlich bestehen, richtet sich aber gegen den Verkäufer, oft den installierenden Fachbetrieb, nicht zwingend gegen sonnen selbst. Die freiwillige Herstellergarantie von sonnen auf Batteriespeicher – je nach Modell bis zu zehn Jahre oder 10.000 Ladezyklen – ist dagegen ein Versprechen des Unternehmens. Ob und wie sie im Insolvenzverfahren erfüllt wird, ist nach Darstellung von Verbraucherschützern noch nicht absehbar.
Für den Stromvertrag gilt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen: Ein Insolvenzantrag allein berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung, die vereinbarten Kündigungsfristen gelten weiter. Stellt ein Lieferant die Belieferung komplett ein, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Ein Lieferant muss eine solche Einstellung regulär mindestens drei Monate vorher anzeigen – bei einem bereits gestellten Insolvenzantrag entfällt diese Frist jedoch.
Checkliste für Haushalte mit sonnen-Speicher oder sonnen-Stromvertrag
- Zählerstand mit Datum notieren und, wenn möglich, fotografieren.
- Verträge, Rechnungen, Garantieurkunde und Rechnung des installierenden Fachbetriebs sichern – nicht nur im Online-Kundenportal, sondern zusätzlich lokal speichern.
- Laufende Abschlagszahlungen zunächst weiterzahlen, solange tatsächlich Strom geliefert wird; bei Ankündigung neuer Bankverbindungen diese vor einer Überweisung gegenprüfen.
- Guthaben, nicht ausgezahlte Einspeisevergütung oder Willkommensboni mit Belegen auflisten.
- Nicht vorschnell kündigen, aber Alternativangebote einholen; Forderungen erst nach offizieller Verfahrenseröffnung beim Insolvenzverwalter beziehungsweise der Eigenverwaltung anmelden.
- Bei Unsicherheit die kostenlose Beratung einer Verbraucherzentrale nutzen.
Die genannten Schritte ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gerade bei größeren Summen – etwa einer hohen Vorauszahlung oder einem noch nicht gelieferten Speicher – kann sich eine individuelle Beratung lohnen, bevor Zahlungen gestoppt oder Verträge gekündigt werden.
Beschäftigte am Hauptsitz
Bestätigt ist bislang die Zahl von rund 400 Beschäftigten am Hauptsitz in Wildpoldsried, die über den Insolvenzantrag informiert wurden. Zur internationalen sonnen-Gruppe mit ihren Tochtergesellschaften und zur weiteren Entwicklung der Gesamtbelegschaft liegt der Redaktion keine eigene, überprüfbare Bestätigung des Unternehmens vor; belastbare Zahlen dazu werden hier deshalb bewusst nicht genannt.
Was noch offen ist
Mehrere zentrale Fragen sind öffentlich noch nicht amtlich geklärt: das zuständige Insolvenzgericht, der genaue Verfahrenstyp – etwa ob es sich, wie in solchen Fällen häufig, um eine Insolvenz in Eigenverwaltung mit einer weiterhin handlungsfähigen Geschäftsführung handelt –, ein möglicher vorläufiger Sachwalter sowie die Pläne für einzelne Tochtergesellschaften im Ausland. Offen ist auch, wie lange App, Kundenportal und virtuelles Kraftwerk ohne Einschränkungen weiterlaufen können. Für Nachfragen zum eigenen Vertrag verweist sonnen Kundschaft an das Kundenportal my.sonnen.de beziehungsweise die Funktion „Hilfe & Support“ in der sonnenApp.
Die Bundesnetzagentur weist auf ihrem Verbraucherportal zudem darauf hin, dass Guthaben aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung in der Regel als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen und nicht automatisch ausgezahlt werden.
Haben Sie selbst einen sonnen-Speicher oder -Stromvertrag und eigene Erfahrungen mit der Insolvenz gemacht? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare.
Häufige Fragen
Muss ich meinen sonnen-Speicher jetzt vom Netz nehmen?
Nein. Der Batteriespeicher arbeitet nach Unternehmensangaben technisch unabhängig vom Insolvenzverfahren weiter und versorgt den Haushalt lokal weiter, auch wenn Online-Dienste wie die App eingeschränkt wären.
Kann ich meinen sonnen-Stromvertrag wegen der Insolvenz sofort kündigen?
Ein Insolvenzantrag allein ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, solange tatsächlich weiterbeliefert wird.
Was passiert mit meinem Guthaben oder meiner Einspeisevergütung?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen solche Ansprüche aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung in der Regel als Forderung bei der Insolvenzverwaltung angemeldet werden. Eine automatische Auszahlung ist nicht vorgesehen.
Gilt die Herstellergarantie auf meinen Speicher noch?
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer bleibt bestehen. Die freiwillige Herstellergarantie von sonnen ist dagegen ein Versprechen des Unternehmens selbst; ob und wie sie im Insolvenzverfahren erfüllt werden kann, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Quellen und Stand
- sonnen GmbH: Bestätigung des Insolvenzantrags gegenüber dem Handelsblatt, 22. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Insolvenzen von Energieversorgern – das sollten Sie wissen“
- Bundesnetzagentur: Verbraucherportal Energie, Insolvenz des Energielieferanten
- Insolvenzbekanntmachungen: insolvenzbekanntmachungen.de, abgerufen am 27. Oktober 2026
- sonnen GmbH: Impressum und Angaben zur sonnen eServices Deutschland GmbH, abgerufen am 27. Oktober 2026
Recherchestand: 27. Oktober 2026. Eine amtliche Bekanntmachung des Insolvenzgerichts lag zu diesem Zeitpunkt öffentlich nicht vor; Angaben dazu können sich ändern.
Transparenz: KI-Unterstützung
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.