Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands: 49 Prozent wollen null Promille für alle Fahrzeuge, 54 Prozent auch für Fahrräder
Das Wichtigste in Kürze
- 71 Prozent der Befragten in Deutschland befürworten laut einer Mitteilung des TÜV-Verbands ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrende; für alle abgefragten Fahrzeugarten sind es 49 Prozent.
- Heute dürfen Kraftfahrzeuge nach Angaben des TÜV-Verbands grundsätzlich bis 0,5 Promille gefahren werden; null Promille gilt in der Probezeit und für unter 21-Jährige.
- Der Verband fordert außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) schon ab 1,1 Promille und einen eigenen Bußgeldtatbestand für alkoholisierte Radfahrende.
71 Prozent der Befragten in Deutschland wollen null Promille für Autofahrende, zeigt eine Forsa-Umfrage für den TÜV-Verband. Heute liegt die Grenze für die meisten Fahrenden bei 0,5 Promille.
Der TÜV-Verband in Berlin hat die Ergebnisse seiner „Mobility Studie“ am 27. Oktober 2026 veröffentlicht. Befragt wurden nach Verbandsangaben 2.504 Personen ab 18 Jahren, repräsentativ ausgewählt, zwischen dem 19. März und dem 10. April 2026. Stand der Angaben: 27. Oktober 2026.
Dieser Beitrag ordnet die Zahlen ein und stellt die Forderungen des Verbands den heute geltenden Regeln gegenüber. Eine Gesetzesinitiative zu null Promille für alle haben wir bis Redaktionsschluss nicht gefunden.
71 Prozent für null Promille bei Autos
Nach der Pressemitteilung des TÜV-Verbands befürworten 71 Prozent der Befragten ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrende. 49 Prozent unterstützen null Promille für alle abgefragten Fahrzeugarten, 18 Prozent lehnen eine Nullpromillegrenze komplett ab.
Die Gefahr schätzen die Befragten klar ein: 86 Prozent halten Alkohol am Steuer für sehr gefährlich, weitere 12 Prozent für eher gefährlich. Der Verband verweist außerdem auf Zahlen der europäischen Verkehrssicherheitsbeobachtungsstelle ERSO (European Road Safety Observatory): Bei 0,3 Promille sei das Risiko, an einem tödlichen Unfall beteiligt zu sein, fast doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand, bei 0,5 Promille liege das allgemeine Unfallrisiko beim 1,4-Fachen.
Vom Motorrad bis zum Fahrrad: 54 bis 74 Prozent
Die Zustimmung hängt von der Fahrzeugart ab. Für Motorräder, Roller, Mopeds und Mofas sprechen sich 74 Prozent der Befragten für ein absolutes Alkoholverbot aus, für E-Scooter 67 Prozent und für Fahrräder 54 Prozent. Bei Autos sind es 71 Prozent.
Damit findet auch ein Verbot für Radfahrende eine knappe Mehrheit. Wie die Befragten im Alltag handeln, misst die Umfrage nicht; sie erfasst Meinungen, keine Trinkgewohnheiten.
Frauen und Ältere stimmen häufiger zu
Frauen befürworten null Promille für Autofahrende häufiger als Männer: 78 Prozent gegenüber 63 Prozent. Bei null Promille für alle Fahrzeugarten liegt die Zustimmung bei 57 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer.
Auch das Alter spielt eine Rolle. Für null Promille bei allen Fahrzeugarten sind in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen 31 Prozent, bei den 30- bis 44-Jährigen 47 Prozent, bei den 45- bis 59-Jährigen 48 Prozent und bei den ab 60-Jährigen 59 Prozent.
Das fordert der TÜV-Verband
„Deshalb muss für alle, die ein Kraftfahrzeug fahren, null Promille gelten.“
Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband
Der Verband stellt vier Forderungen. Erstens null Promille für alle Kraftfahrzeuge. Zweitens soll die MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet werden, bisher in der Regel erst ab 1,6 Promille. Drittens will er die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrende von 1,6 auf 1,1 Promille senken. Viertens fordert er einen eigenen Bußgeldtatbestand für alkoholisierte Radfahrende.
Das sind Forderungen eines Verbands, keine beschlossenen Regeln. Ob die Politik sie aufgreift, ist offen.
Was in Deutschland heute gilt
Die Promillegrenzen im Überblick
- Ab 0,5 Promille: Wer mit mindestens 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 Milligramm je Liter Atemalkohol fährt, begeht nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann.
- Ab 0,3 Promille: Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann nach Angaben des TÜV-Verbands schon eine Straftat vorliegen.
- Ab 1,1 Promille: Kraftfahrzeugführende gelten laut TÜV-Verband als absolut fahruntüchtig, Radfahrende erst ab 1,6 Promille.
- Probezeit und unter 21 Jahren: Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für unter 21-Jährige ist Alkohol am Steuer nach § 24c StVG verboten.
Die Höhe von Punkten, Fahrverbot und Führerscheinfolgen hängt vom Einzelfall und vom Bußgeldkatalog ab; sie ist nicht Gegenstand der Umfrage und wird hier nicht im Einzelnen aufgeführt. Wer Alkohol getrunken hat, fährt am sichersten gar nicht. Mehr zur Sicherheit im Auto lesen Sie in unserem Beitrag zum ADAC-Test von Notbremsassistenten.
Häufige Fragen
Wie viele Befragte wollen null Promille am Steuer?
71 Prozent befürworten laut TÜV-Verband ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrende. Für alle abgefragten Fahrzeugarten sind es 49 Prozent, 18 Prozent lehnen eine Nullpromillegrenze komplett ab.
Wie wurde die Umfrage durchgeführt?
Forsa befragte im Auftrag des TÜV-Verbands 2.504 Personen ab 18 Jahren, repräsentativ ausgewählt, zwischen dem 19. März und dem 10. April 2026.
Gilt heute schon null Promille?
Nur für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige. Für alle anderen liegt die Grenze nach Angaben des TÜV-Verbands grundsätzlich bei 0,5 Promille.
Was fordert der TÜV-Verband außer null Promille?
Eine MPU schon ab 1,1 statt in der Regel ab 1,6 Promille, eine niedrigere Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrende von 1,1 statt 1,6 Promille und einen eigenen Bußgeldtatbestand für alkoholisierte Radfahrende.
Sollte in Deutschland für alle null Promille gelten, auch auf dem Fahrrad? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- TÜV-Verband e. V.: TÜV Mobility Studie: Große Mehrheit für null Promille am Steuer, 27. Oktober 2026, 08:15 Uhr (Presseportal)
- TÜV-Verband e. V.: Pressemitteilung auf tuev-verband.de, 27. Oktober 2026
- Gesetze im Internet: § 24a StVG, 0,5-Promille-Grenze
- Gesetze im Internet: § 24c StVG, Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.