Von 937 befragten Haushalten mit Einbau nutzen 66 Prozent ihr Gerät, 18 Prozent wissen es nicht – vzbv verlangt Pauschalentschädigung

Das Wichtigste in Kürze

  • 16 Prozent der befragten Haushalte mit eingebautem Smart-Meter können ihn nach eigenen Angaben noch nicht nutzen, 18 Prozent wissen es nicht (Umfrage von Juli 2026).
  • Von den Haushalten mit nutzbarem Gerät warteten 29 Prozent länger als vier Monate und 13 Prozent länger als zwölf Monate auf die Funktion.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert einen pauschalen Schadensersatz; die Bundesnetzagentur meldet für den 30. Juni 2026 eine Quote von 26,1 Prozent bei den Pflichteinbaufällen.

Jeder sechste befragte Haushalt mit eingebautem Smart-Meter in Deutschland kann ihn noch nicht nutzen, zeigt eine vzbv-Umfrage. Laut vzbv bleiben günstige Stromtarife so außer Reichweite.

Grundlage ist eine Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom 22. Oktober 2026. Das Institut eye square hat im Auftrag des vzbv vom 20. bis 28. Juli 2026 online 937 Haushalte befragt, bei denen ein Smart-Meter eingebaut wurde. Die maximale Schwankungsbreite für die Gesamtstichprobe beträgt laut Chartbericht plus/minus drei Prozentpunkte.

Anzeige

Als nutzbar gilt das Gerät in der Umfrage erst, wenn es echte Viertelstundenwerte am Folgetag an Netzbetreiber und Stromlieferant sendet. Ein eingebauter Zähler allein reicht für diese Definition also nicht.

16 Prozent können ihren Smart-Meter nicht nutzen

Auf die Frage „Können Sie Ihr Smart-Meter bereits nutzen?“ antworteten laut Chartbericht 66 Prozent der 937 Haushalte mit Ja und 16 Prozent mit Nein. 18 Prozent wussten es nicht. Der vzbv fasst das so zusammen, dass etwa jeder sechste Haushalt mit eingebautem Gerät es noch nicht nutzen kann.

Für die Betroffenen hat das einen praktischen Haken. Nach Angaben des vzbv können sie in dieser Zeit nicht von günstigen Stromtarifen profitieren, obwohl die technischen Voraussetzungen eigentlich erfüllt sein sollten.

Anzeige

Wartezeit: 13 Prozent über zwölf Monate

Gefragt wurde auch die Gruppe, deren Gerät inzwischen funktioniert: 622 Haushalte. Bei 29 Prozent von ihnen dauerte es länger als vier Monate nach dem Einbau, bei 13 Prozent länger als zwölf Monate. Die Prozentwerte beziehen sich auf alle 622 Haushalte, auch auf die 36 Prozent ohne Angabe zur Dauer.

Dauer bis zur Nutzbarkeit nach dem Einbau Anteil der Haushalte
Bis 4 Monate 35 %
5 bis 12 Monate 16 %
13 bis 24 Monate 8 %
Mehr als 24 Monate 5 %
Weiß nicht 36 %
Quelle: vzbv/eye square, Chartbericht „Funktionsfähigkeit von Smart Metern“, Oktober 2026. Basis: 622 Haushalte mit nutzbarem Smart-Meter, Befragung 20. bis 28. Juli 2026.

Die Tabelle zeigt auch, wie unsicher die Erinnerung vieler Haushalte ist: Mehr als jeder dritte Haushalt konnte nicht sagen, wie lange es gedauert hat. Die Umfrage nennt keine Gründe für die Wartezeiten.

Die Zahlen auf 100 Haushalte gerechnet

Beispielrechnung: 100 befragte Haushalte mit Smart-Meter

  • Nutzbar: 66 Haushalte, davon rund 23 nach bis zu 4 Monaten, rund 11 nach 5 bis 12 Monaten, rund 5 nach 13 bis 24 Monaten, rund 3 nach mehr als 24 Monaten und rund 24 ohne Angabe zur Dauer.
  • Noch nicht nutzbar: 16 Haushalte.
  • Weiß nicht: 18 Haushalte.

Rechenweg: 66 Haushalte mal Anteil der Wartezeitgruppe (35, 16, 8, 5 und 36 Prozent), auf ganze Haushalte gerundet. Es ist eine Veranschaulichung der Umfrage, keine Hochrechnung auf alle Haushalte in Deutschland.

Wer die Gruppen zusammenzählt, kommt auf die Kernaussage des vzbv: 29 Prozent der nutzbaren Geräte brauchten mehr als vier Monate, bei 13 Prozent waren es mehr als zwölf. Hinzu kommen die 16 Haushalte, bei denen die Funktion bis zur Befragung noch fehlte.

Anzeige

Warum Viertelstundenwerte zählen

Dynamische Stromtarife brauchen zeitlich fein aufgelöste Verbrauchsdaten. Nach § 41a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen seit dem 1. Januar 2025 alle Stromlieferanten in Deutschland einen solchen Tarif anbieten, allerdings für Kundschaft, die über ein intelligentes Messsystem verfügt.

Die Bundesnetzagentur sieht das ähnlich: Die Geräte müssten Viertelstundenwerte zuverlässig erfassen und übermitteln, erst dann entstünden die Grundlagen für zeitvariable Tarife, transparenteres Verbrauchsverhalten und eine effizientere Netzsteuerung. Das steht in ihrer Pressemitteilung zur halbjährlichen Erhebung im Messwesen vom 21. September 2026.

Wie sich Strompreise insgesamt zusammensetzen, hat NETZ-TRENDS zuletzt bei den Strom-Umlagen 2027 und den Netzentgelten 2027 eingeordnet.

Rollout: 26,1 Prozent der Pflichtfälle

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren nach Angaben der Bundesnetzagentur 3.172.579 von 54.135.202 Messlokationen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, das sind 5,9 Prozent. Bei den Pflichteinbaufällen nennt die Behörde auf ihrer Themenseite zu intelligenten Messsystemen 26,1 Prozent (1.259.270 von 4.831.178).

Pflichtfälle sind Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden, Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt. Wer darunter liegt, ist kein Pflichtfall, kann aber einen optionalen Einbau erhalten. Bis 31. Dezember 2025 galt eine Quote von 20 Prozent der Pflichtfälle, bis Ende 2032 sollen es 90 Prozent sein.

Seit März 2026 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben Aufsichtsverfahren gegen 434 Unternehmen geführt, die die 20-Prozent-Quote nicht erfüllten; bei 77 lag sie bei null Prozent, 150 Verfahren wurden eingestellt. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sagt laut Mitteilung, nach Eröffnung der Aufsichtsverfahren gehe es mit dem Rollout bundesweit voran.

Forderung: pauschaler Schadensersatz

„Entscheidend ist, dass die Technik funktioniert und die Haushalte einen konkreten Nutzen haben.“

Henning Herbst, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Der vzbv verlangt deshalb einen pauschalen Schadensersatz für Haushalte, deren Smart-Meter nach dem Einbau nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Ein solcher Anspruch würde nach seiner Darstellung den Druck auf die beteiligten Marktakteure erhöhen, die Geräte zügig vollständig in Betrieb zu nehmen. Ein noch schnellerer Einbau allein löse keine Probleme, so Herbst.

Wie das aussehen könnte, beschreibt der vzbv in einem Kurzpapier vom 7. April 2026. Vorbild ist § 58 des Telekommunikationsgesetzes: Wer eine Störung meldet, erhält bei andauernder Störung eine tägliche, mit der Dauer steigende Entschädigung, ohne einen konkreten Schaden nachweisen zu müssen. Die Pauschalen sollen laut vzbv nicht über die Netzentgelte umgelegt werden dürfen.

Nach Darstellung des vzbv gibt es für private Haushalte bislang keine solche Möglichkeit. Die seit dem 1. Juli 2026 geltenden Vertragsstrafen im Messstellenbetrieb gelten nur zwischen Marktakteuren. Konkrete Beträge für die Pauschalen nennt das Papier nicht.

Was die Umfrage nicht zeigt

Die Befragung ist eine Online-Umfrage mit Selbstauskünften; sie sagt, wie viele Haushalte ihr Gerät als nutzbar erleben, nicht warum es hakt. Ob die Ursache beim Messstellenbetreiber, beim Netzbetreiber, beim Lieferanten oder bei der Registrierung liegt, lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen.

Eine Stellungnahme von Messstellenbetreibern zu den Befragungsergebnissen lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Die 18 Prozent „weiß nicht“ zeigen zudem, dass vielen Haushalten unklar ist, ob ihr Gerät überhaupt Daten liefert.

Was Betroffene prüfen können

Checkliste nach dem Smart-Meter-Einbau

  • Einbaudatum und alle Schreiben des Messstellenbetreibers aufbewahren.
  • Beim zuständigen Messstellenbetreiber schriftlich nachfragen, ob das Gerät bereits Viertelstundenwerte übermittelt, und Datum und Antwort festhalten.
  • Vor dem Wechsel in einen dynamischen Tarif beim Lieferanten klären, ob das Messsystem die nötigen Daten schon liefert.
  • Bei längerer Wartezeit die Störung dokumentieren; ein Anspruch auf pauschale Entschädigung besteht nach Darstellung des vzbv bisher nicht.

Weitere Hinweise zu Zählern und Messeinrichtungen bietet das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur im Bereich Energie. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Smart-Meter in der Umfrage als nutzbar?

Wenn es echte Viertelstundenwerte am Folgetag an Netzbetreiber und Stromlieferant sendet. Der bloße Einbau reicht dafür nicht.

Wie viele Haushalte sind laut Umfrage betroffen?

16 Prozent der 937 befragten Haushalte mit eingebautem Gerät können es noch nicht nutzen, 18 Prozent wissen es nicht. Die Schwankungsbreite beträgt höchstens drei Prozentpunkte.

Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung?

Nach Darstellung des vzbv gibt es für private Haushalte bislang keine pauschale Entschädigung. Der Verband fordert sie; die Vertragsstrafen seit 1. Juli 2026 gelten nur zwischen Marktakteuren.

Muss jeder Haushalt einen Smart-Meter einbauen lassen?

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gilt der Pflichteinbau ab 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und bei Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt. Darunter ist der Einbau optional.

Funktioniert Ihr Smart-Meter schon, und wie lange hat es nach dem Einbau gedauert? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.

Quellen

Recherchestand: 27. Oktober 2026.

Transparenz: KI-Unterstützung

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

Kommentar schreiben