Binnen zwei Tagen veröffentlichte die Finanzaufsicht drei Warnungen vor Websites mit mutmaßlich unerlaubten Finanzangeboten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 22. Oktober 2026 vor der Website denmarkubs(.)com mit angeblichen Tages- und Festgeldangeboten; laut BaFin handelt es sich um Identitätsdiebstahl zulasten der UBS Europe SE.
- Am selben Tag warnte die BaFin vor whitetip-invest(.)de, am 23. Oktober vor novafestfinanz(.)com.
- Ob ein Unternehmen in Deutschland zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
Die BaFin hat am 22. und 23. Oktober 2026 vor drei Anlageseiten gewarnt, darunter Denmarkubs mit angeblichem Tages- und Festgeld. Dort wird laut BaFin der Name der UBS Europe SE missbraucht.
Wer nach einem Festgeldangebot mit gutem Zins sucht, kann auf Seiten stoßen, hinter denen keine zugelassene Bank steht. Die deutsche Finanzaufsicht hat dazu innerhalb von zwei Tagen drei Verbrauchermeldungen veröffentlicht. Alle drei stützen sich nach BaFin-Angaben auf den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis arbeiten.
Die Meldungen sind Warnungen, keine Urteile: Die BaFin nennt die Betreiber nicht, und es geht jeweils um einen Verdacht auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG).
Denmarkubs: Warnung vom 22. Oktober
Nach der BaFin-Meldung vom 22. Oktober 2026 werden über die Website denmarkubs(.)com angebliche Tagesgeld- und Festgeldangebote verbreitet. Als Firma, deren Name dabei genutzt wird, nennt die BaFin die UBS Europe SE. Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Behörde besteht keine Verbindung zwischen dieser Gesellschaft und den Angeboten auf der Seite.
„Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.“
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Verbrauchermeldung vom 22. Oktober 2026
Zinssätze oder Vertragsbedingungen nennt die BaFin in ihrer Meldung nicht. Sie verdächtigt die unbekannten Betreiber, Bank- und Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis anzubieten. Wer in Deutschland solche Dienstleistungen anbietet, braucht nach den Hinweisen der BaFin eine Erlaubnis.
Zwei weitere Warnungen binnen 48 Stunden
Ebenfalls am 22. Oktober warnte die BaFin vor whitetip-invest(.)de. Dort wird nach ihren Angaben der Name der Whitetip Investments mit Sitz in Griechenland missbraucht; die Website habe mit dieser Firma nichts zu tun. Welche Produkte die Seite bewirbt, beschreibt die Meldung nicht, die BaFin vermutet aber auch hier Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis.
Am 23. Oktober folgte die Warnung vor novafestfinanz(.)com. Die BaFin ermittelt dort gegen die Betreiber und warnt vor angeblichen Festgeldangeboten. Die Betreiber der Website würden nicht von der BaFin beaufsichtigt, heißt es in der Meldung. Zu dieser Seite hat NETZ-TRENDS bereits berichtet, zu einer weiteren BaFin-Warnung vor gefälschten E-Mails ebenfalls.
So prüfen Sie ein Festgeldangebot
Die BaFin rät, beim Geldanlegen im Netz gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche früh zu erkennen. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in ihrer Unternehmensdatenbank nachsehen. Aktuelle Warnungen sammelt die Behörde auf ihrer Seite für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Checkliste vor der ersten Überweisung
- Den genauen Firmennamen notieren und in der BaFin-Unternehmensdatenbank suchen.
- Den Namen der Bank mit der Internetadresse vergleichen: Nur weil ein bekannter Name auf der Seite steht, gehört sie nicht zu dieser Bank.
- Prüfen, auf wessen Konto die Überweisung gehen soll und ob der Kontoinhaber zum Anbieter passt.
- Den Anbieter über Kontaktdaten erreichen, die Sie selbst auf der offiziellen Seite der Bank gefunden haben, nicht über Angaben von der Angebotsseite.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte Kontoauszüge, Überweisungsbelege und die Korrespondenz sichern und die eigene Bank sofort kontaktieren. Ob sich eine Zahlung zurückholen lässt, hängt vom Zahlungsweg und vom Stand der Bearbeitung ab.
Häufige Fragen
Wer steckt hinter Denmarkubs?
Das ist nach den Angaben der BaFin unbekannt. Die Behörde spricht von unbekannten Betreibern und sieht keine Verbindung zur UBS Europe SE.
Nennt die BaFin Zinssätze der Angebote?
Nein. In der Meldung zu Denmarkubs werden weder Zinsen noch Konditionen genannt.
Wo kann ich prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist?
In der Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort lässt sich nachsehen, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis für Bank- und Finanzdienstleistungen in Deutschland hat.
Sind die Betreiber verurteilt?
Nein. Die Meldungen beruhen auf einem Verdacht der BaFin. Zu novafestfinanz(.)com teilt sie mit, dass sie gegen die Betreiber ermittelt.
Haben Sie schon einmal ein Festgeldangebot erhalten, bei dem Sie an der Echtheit zweifelten? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- BaFin: Denmarkubs(.)com: Bafin warnt vor angeblichen Tagesgeld- sowie Festgeldangeboten und weist auf Identitätsdiebstahl hin, 22. Oktober 2026
- BaFin: whitetip-invest(.)de: Bafin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin, 22. Oktober 2026
- BaFin: Novafestfinanz(.)com: Bafin ermittelt gegen die Betreiber der Website und warnt vor angeblichen Festgeldangeboten, 23. Oktober 2026
- BaFin: News und Warnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, abgerufen am 26. Oktober 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.