Autoclub-Verband EAC: Verbrenner und Plug-in-Hybride könnten nach 2035 zulassungsfähig bleiben – ein Gesetz ist es noch nicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Industrie- und der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments haben nach Mitteilung des EAC vom 23. Oktober 2026 einem Kompromiss von EPP, S&D und Renew Europe zu den CO2-Vorgaben für Neuwagen zugestimmt.
  • Statt 100 Prozent weniger CO2 ab 2035 verlangt der Kompromiss laut EAC 87,5 Prozent; die übrigen 7,5 Punkte sollen über klimafreundlichen europäischen Stahl ausgeglichen werden, insgesamt also 95 Prozent.
  • Verbrenner und Plug-in-Hybride könnten laut EAC danach auch nach 2035 neu zugelassen werden.
  • Es ist kein geltendes Recht: Bis zu einer Einigung gilt in der EU weiter die Verordnung (EU) 2023/851 mit dem Ziel von 100 Prozent weniger CO2 ab 2035.

Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben laut EAC einem Kompromiss zu den CO2-Vorgaben für Neuwagen zugestimmt. Statt 100 Prozent weniger CO2 sollen ab 2035 nur noch 87,5 Prozent Pflicht sein.

Die Angaben zum Kompromiss stammen aus einer Mitteilung des EAC European Automobile Clubs, eines Verbands von Automobilclubs mit Sitz in Brüssel. Den Kompromisstext und die Abstimmungsergebnisse konnte NETZ-TRENDS bis zum Redaktionsschluss nicht auf einer abrufbaren Seite des Parlaments einsehen. Alles Folgende ist deshalb dem EAC zugeordnet und nicht unabhängig geprüft.

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Die Regeln gelten EU-weit und betreffen damit auch Neuwagen in Deutschland. Der Beitrag gibt den Stand vom 24. Oktober 2026 wieder.

Was die Ausschüsse laut EAC beschlossen haben

Nach Darstellung des EAC haben der Industrie- und der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments einen Kompromiss der drei Fraktionen EPP, S&D und Renew Europe gebilligt. Er ändert die CO2-Vorgaben für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Das Parlament hat damit noch nicht abgestimmt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission trägt die Nummer COM(2025)995 und stammt vom 16. Dezember 2025. Er läuft als Verfahren 2025/0420(COD), einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in dem Parlament und Rat der EU zustimmen müssen. Nach der Beschreibung des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments (EPRS) soll er Flexibilitäten und mehr Technologieneutralität bringen und ein Etikett mit CO2-Klassen einführen.

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„Die Menschen sollen selbst entscheiden können, welcher Antrieb zu ihrem Alltag und ihrem Budget passt.“

Holger Küster, Präsident des EAC European Automobile Clubs

Der EAC versteht den Kompromiss als Signal für Technologieoffenheit. Er ist ein Interessenverband und hat damit eine eigene Position; seine Darstellung ist eine Herausgeberdarstellung.

87,5 statt 100 Prozent: die Rechnung

Das heute geltende Ziel stammt aus der Entscheidung der EU-Staaten vom 28. März 2023: Neue Pkw sollen ab 2035 emissionsfrei sein. Der Rat der EU beschrieb das bei der Einigung 2022 als 100 Prozent weniger CO2 gegenüber 2021. Der Kompromiss würde diese Marke senken.

Rechenbeispiel: Wie viel vom Niveau 2021 bliebe 2035 erlaubt?

  • Geltendes Recht: 100 Prozent weniger, also 0 Prozent des Niveaus von 2021.
  • Kompromiss laut EAC: 87,5 Prozent weniger, also 12,5 Prozent des Niveaus von 2021.
  • Vorschlag Deutschlands und Frankreichs laut EAC: 90 Prozent weniger, also 10 Prozent, ohne Ausgleich.
  • Stahl-Ausgleich laut EAC: 7,5 Punkte, zusammen 95 Prozent.

Rechenweg: 100 − 87,5 = 12,5; 87,5 + 7,5 = 95. Als Bezugswert ist wie im geltenden Recht das Niveau von 2021 angenommen. Modellrechnung der Redaktion auf Basis der EAC-Angaben, ohne Angabe in Gramm je Kilometer.

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Der Unterschied zwischen 87,5 und 95 Prozent liegt im Ausgleich: Nach EAC-Angabe sollen Hersteller die restlichen 7,5 Punkte mit klimafreundlichem europäischen Stahl ausgleichen. Das Ziel würde danach nicht gestrichen, sondern von 100 auf 87,5 Prozent gesenkt, mit einem zusätzlichen Ausgleich über Stahl.

Neue Fahrzeugklasse für erneuerbare Kraftstoffe

Der EAC nennt noch einen zweiten Baustein: Autos, die nur mit zugelassenen erneuerbaren Kraftstoffen fahren, sollen ab 2030 als emissionsfrei gelten. Eingehalten würde das nach EAC-Angaben digital bei jedem Tanken geprüft.

Ab 2033 wären als Kraftstoffe nur noch E-Fuels, bestimmte Biokraftstoffe und Biogas zulässig. Diese Regeln sollen laut EAC auch für bereits gekaufte Fahrzeuge gelten. Der Verband fordert, dass die EU-Kommission offene Einzelheiten klärt, bevor die ersten solcher Fahrzeuge verkauft werden. Außerdem verlangt er erneuerbare Kraftstoffe in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen in ganz Europa.

Gebrauchte Elektroautos: Batteriezustand am Label

Für gebrauchte Elektroautos und Plug-in-Hybride sieht der Kompromiss nach EAC-Angaben eine Pflicht für den Handel vor: Der Batteriezustand müsste neben dem Energielabel deutlich sichtbar sein. Der Verband will dafür einheitliche europäische Standards zur Bewertung und Zertifizierung der Batteriegesundheit.

Zur Preisentwicklung am Gebrauchtmarkt hat NETZ-TRENDS zuletzt über die Restwerte gebrauchter E-Autos berichtet. Der Batteriezustand ist in der EAC-Mitteilung ein eigener Punkt, zu dem der Verband einheitliche Prüfverfahren verlangt.

Was heute für Autokäufe gilt

Für Käufe ändert sich durch den Ausschussbeschluss nichts: Es gilt die Verordnung (EU) 2023/851 vom 19. April 2023, und sie sieht für 2035 die vollständige Senkung vor. Die Kompromisslinie kann sich im weiteren Verfahren noch verschieben.

Zum Fahrzeugbestand nennt der EAC Zahlen: Im Jahr 2024 seien rund 256 Millionen Autos unterwegs gewesen, im Schnitt 12,7 Jahre alt, knapp 98 Prozent davon mit Verbrennungsmotor. Selbst wenn ab sofort nur noch Elektroautos verkauft würden, dauere der Austausch des Bestands mehr als zwei Jahrzehnte. Das sind Verbandsangaben ohne eigene Prüfung. Aktuelle Preisbeispiele für Elektroautos nennt der Überblick zu den E-Auto-Prämien von Toyota, BYD, Hyundai und Kia.

Checkliste: Diese Fragen helfen vor einem Autokauf

  • Wie lange will ich das Auto fahren, und über welche Betriebskosten reden wir bei diesem Antrieb?
  • Bei einem gebrauchten Elektroauto: Gibt es einen schriftlichen Nachweis zum Batteriezustand?
  • Bei Plug-in-Hybriden: Wie oft lade ich realistisch, und wie sind Kraftstoffe und Strom vor Ort bepreist?
  • Ist die Entscheidung auch dann tragfähig, wenn sich die EU-Regeln noch ändern?

Eine Kaufempfehlung für einen bestimmten Antrieb folgt daraus nicht. Die Fragen sollen helfen, die eigene Nutzung gegen die Regelungslage abzugleichen.

Was offen bleibt

Der Text des Kompromisses und die Abstimmungsergebnisse waren für NETZ-TRENDS nicht aus einer Parlamentsquelle abrufbar. Stellungnahmen von Umweltverbänden oder Herstellern liegen in keiner geprüften Primärquelle vor. Ein verbindlicher Zeitplan für die Abstimmung im gesamten Parlament und im Rat steht in der EAC-Mitteilung nicht.

Offen sind außerdem die technischen Fragen der neuen Kraftstoffklasse, etwa der digitale Nachweis beim Tanken. Der EAC selbst verlangt hier Klarheit durch die EU-Kommission.

Häufige Fragen

Gilt das Verbrenner-Aus ab 2035 noch?

Ja, nach geltendem Recht. Die EU-Staaten beschlossen es am 28. März 2023 in der Verordnung (EU) 2023/851. Der Kompromiss ist noch kein Gesetz.

Wer muss dem Kompromiss noch zustimmen?

Das Gesamtparlament und der Rat der EU. Der Vorschlag läuft als Verfahren 2025/0420(COD). Termine nennt die EAC-Mitteilung nicht.

Was wollen Deutschland und Frankreich?

Nach den Angaben des EAC schlagen beide Länder 90 Prozent weniger CO2 bis 2035 vor, ohne Ausgleich für die verbleibenden 10 Prozent.

Betrifft das Autos, die ich schon fahre?

Laut EAC sollen die Regeln zur neuen Kraftstoffklasse auch für bereits gekaufte Fahrzeuge gelten. Welche Einzelheiten das hat, nennt der Verband nicht.

Beeinflusst die Debatte um die EU-Regeln Ihre Entscheidung beim nächsten Autokauf, und wenn ja, wie? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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