Die deutsche Finanzaufsicht ermittelt wegen möglicherweise unerlaubter Dienste – vor einer Einzahlung zählt die Kontoprüfung
Das Wichtigste in Kürze
- Die BaFin warnt seit dem 23. Oktober vor angeblichen Festgeldangeboten auf novafestfinanz(.)com.
- Die Betreiber werden nicht beaufsichtigt; die Aufsicht vermutet unerlaubte Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen.
- Vor einer Einzahlung Bankkontakt und Kontoeröffnung unabhängig prüfen; nach einer verdächtigen Zahlung sofort die Banken informieren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor angeblichen Festgeldangeboten auf novafestfinanz(.)com. Nach ihrer Mitteilung vom 23. Oktober 2026 werden die Betreiber nicht von der BaFin beaufsichtigt. Zudem besteht der Verdacht, dass die unbekannten Verantwortlichen ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen anbieten. Wer dort ein Angebot prüft, sollte vor einer Überweisung die Warnung lesen und den Zahlungsweg unabhängig klären.
Die Originalmitteilung der BaFin wurde am Freitag um 13:44 Uhr veröffentlicht. Sie nennt weder eine Zahl geschädigter Personen noch eine Schadenssumme. Auch konkrete Zinssätze oder einzelne angebotene Bankprodukte führt sie nicht auf. Die Warnung ist deshalb kein Beleg dafür, dass jede Person, die die Website besucht hat, bereits Geld verloren hat. Sie ist aber ein konkreter Anlass, eine geplante Einzahlung zu stoppen und das Angebot zu überprüfen.
Eine Warnung ist keine strafrechtliche Verurteilung
Die Aufsicht unterscheidet in ihrer Mitteilung zwischen einer Feststellung und einem Verdacht: Die Betreiber stehen nicht unter ihrer Aufsicht; bei den möglicherweise unerlaubten Dienstleistungen laufen Ermittlungen. Eine strafrechtliche Verurteilung behauptet die BaFin damit nicht. Ebenso wenig sollte aus dem Namen der Website auf eine Verbindung zu einer bestimmten Bank geschlossen werden.
Für die eigene Entscheidung kommt es auf etwas Handfestes an: Wer ist der Vertragspartner, welche Bank soll das Geld verwahren und wem gehört das Empfängerkonto? Ein professioneller Internetauftritt beantwortet diese Fragen nicht automatisch. Der Bundesverband deutscher Banken warnt in seinen Sicherheitshinweisen ausdrücklich, dass auch marktübliche Zinsen bei betrügerischen Angeboten vorkommen. Ein unauffälliger Zinssatz ist damit kein Echtheitssiegel.
Die Kontoeröffnung muss nachvollziehbar sein
In ihren allgemeinen Hinweisen zu unseriösen Festgeldangeboten beschreibt die BaFin ein typisches Muster: Interessierte erhalten echt wirkende Antragsunterlagen und sollen anschließend auf ein angebliches eigenes Festgeldkonto einzahlen. Tatsächlich kann die genannte IBAN zu einem fremden Konto gehören. Diese allgemeine Beschreibung darf nicht mit einer Feststellung gleichgesetzt werden, dass sämtliche Schritte auch bei novafestfinanz(.)com nachgewiesen seien.
Die BaFin betont die ordnungsgemäße Legitimation bei einer Kontoeröffnung. Nur eine Ausweiskopie einzusenden, ersetzt diese nicht. Die Behörde nennt zugleich eine wichtige Ausnahme im Ablauf: Bei einer Vermittlungsplattform mit Kooperationsbank kann zunächst ein Referenzkonto mit vollständiger Legitimationsprüfung eröffnet werden. Weitere Festgeldkonten entstehen dann je nach Modell über diese Bank, ohne eine erneute Identifizierung. Entscheidend ist deshalb der nachvollziehbare Bankprozess, nicht die Zahl der Ident-Verfahren.
- Bank selbst kontaktieren: Die offizielle Website unabhängig aufrufen und dort Telefonnummer oder E-Mail-Adresse suchen. Die angebliche Kooperation und den vorgelegten Vertrag bestätigen lassen.
- Empfänger abgleichen: Vor der Freigabe der Zahlung die Kontodaten und das Ergebnis der Empfängerüberprüfung lesen. Eine Warnung wegen abweichender Namen nicht übergehen.
- Zeitdruck unterbrechen: Nicht wegen einer angeblich nur kurz verfügbaren Kondition überweisen. Der Bankenverband rät, Angebote in Ruhe und über offizielle Kontaktwege zu prüfen.
Das sind Prüfschritte vor einer Geldanlage, keine Zusage, dass sich jedes Risiko damit ausschließen lässt. Auch ein vollständiges Impressum ist kein alleiniger Nachweis. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass Namen realer Unternehmen und sogar Angaben aus Registern für nachgeahmte Festgeldseiten missbraucht werden.
Auch der Name einer echten Bank kann missbraucht werden
Ein anderer aktueller Fall verdeutlicht diese Unterscheidung. Am 22. Oktober warnte die BaFin vor angeblichen Tages- und Festgeldangeboten auf denmarkubs(.)com. Nach ihren Erkenntnissen zu diesem eigenständigen Vorgang steht die registrierte UBS Europe SE in keinerlei Zusammenhang mit den dortigen betrügerischen Angeboten; die Behörde spricht von Identitätsdiebstahl. Eine Verbindung zwischen den Betreibern dieser Website und novafestfinanz(.)com ergibt sich aus den beiden Mitteilungen nicht.
Die praktische Schlussfolgerung: Der Registereintrag einer echten Bank bestätigt nicht, dass ein fremdes Angebot von ihr stammt. Wer den Namen in Unterlagen findet, sollte genau diese Bank über ihren eigenen Kontaktweg fragen. Ein verwandtes Problem bei vermeintlich vertrauter Kommunikation beschreibt NETZ-TRENDS im Beitrag über gefälschte Bankbriefe mit QR-Code.
Nach einer Zahlung sofort die Banken einschalten
Wer bereits auf ein verdächtiges Angebot eingezahlt hat, sollte nach dem Rat der Verbraucherzentrale Hamburg unverzüglich Strafanzeige erstatten und die eigene Bank sowie die Empfängerbank informieren. Dabei sind das Empfängerkonto und der Betrugsverdacht konkret zu benennen. Solange Geld noch nicht weitergeleitet oder abgehoben wurde, kann die Bank nach Darstellung der Verbraucherzentrale eine Auszahlung unter Umständen stoppen. Eine Rückzahlung ist dadurch nicht garantiert.
Wichtig ist, zwischen Vorsorge und einem bereits eingetretenen Schaden zu unterscheiden: Vor der Überweisung geht es um die unabhängige Bestätigung des Angebots und der Bankverbindung. Danach zählt eine schnelle Reaktion. Keine der ausgewerteten Warnungen bietet eine Grundlage für das Versprechen, verlorenes Geld sicher zurückholen zu können.
Häufige Fragen
Beweist eine fehlende Warnung, dass ein Angebot sicher ist?
Nein. Die BaFin weist darauf hin, dass ihre Warnungen angesichts der vielen Anbieter und wechselnder Praktiken nie vollständig sind.
Muss ich mich für jedes Festgeldkonto neu identifizieren?
Bei Plattformen mit Kooperationsbank kann nach einer vollständigen Legitimation für das Referenzkonto eine erneute Prüfung entfallen. Die BaFin beschreibt diese Ausnahme ausdrücklich.
Wie prüfen Sie die Echtheit eines Festgeldangebots vor der Überweisung? Bitte nennen Sie keine Konto- oder Zugangsdaten. Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- BaFin: Warnung zu novafestfinanz(.)com, 23. Oktober 2026, 13:44 Uhr.
- BaFin: Warnung zu denmarkubs(.)com, 22. Oktober 2026, 11:44 Uhr.
- BaFin: Unseriöse Festgeldangebote, ergänzende Sicherheitshinweise, im Lauf abgerufen.
- Bundesverband deutscher Banken: So schützen Sie sich vor Betrug bei Tagesgeld und Festgeld, 2. Juli 2026.
- Verbraucherzentrale Hamburg: Fake beim Festgeld, Stand 8. Juli 2026.
Recherche- und Quellenstand: 24. Oktober 2026.
Transparenz: KI-Unterstützung
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