EU-Kommission schlägt einheitliche Altersgrenzen, datensparsame Altersprüfung und strengere Schutzregeln für Plattformen vor

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EU KIDS Act ist bislang ein Gesetzesvorschlag, kein bereits geltendes Verbot.
  • Unter 13 Jahren sollen eigene Social-Media-Konten ausgeschlossen sein; für 13- und 14-Jährige sind begrenzte, von Erziehungsberechtigten kontrollierte Konten vorgesehen.
  • Ab 15 Jahren sollen Jugendliche selbstständig Konten eröffnen können. Gleichzeitig müssten Dienste ihre Angebote kindgerecht und sicher gestalten.

Die Europäische Kommission will den Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken und Videoplattformen in der gesamten EU neu ordnen. Der vorgeschlagene EU KIDS Act verbindet ein Mindestalter für selbstständige Konten mit verbindlichen Regeln gegen suchtförderndes Design, unerwünschte Kontakte und Ausgabenfallen.

Für Familien ist vor allem eine Zahl wichtig: 15. Erst ab diesem Alter sollen Jugendliche auf den vom Vorschlag erfassten sozialen Netzwerken und Videoplattformen ein unabhängiges Konto eröffnen dürfen. Für jüngere Kinder und Jugendliche sieht der Entwurf abgestufte Regeln vor. Weil es sich noch um einen Vorschlag handelt, können sich Details im Gesetzgebungsverfahren ändern.

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Symbolbild zum EU KIDS Act: Smartphone, Schutzschild und altersgestufter Zugang zu sozialen Medien
Eigenes Symbolbild zum Vorschlag für den EU KIDS Act; erstellt mit KI-Unterstützung. NETZ-TRENDS-Logo aus der Originaldatei.

Welche Altersregeln der EU KIDS Act vorsieht

Der Vorschlag arbeitet mit drei Altersstufen. Kinder unter 13 Jahren sollen kein eigenes Konto auf den betroffenen sozialen Netzwerken und Videoplattformen anlegen können. Eine eng begrenzte Ausnahme ist für speziell auf kleine Kinder ausgerichtete Videodienste vorgesehen: Dort könnten Eltern über ihr eigenes Konto einen eingeschränkten Zugang einrichten. Personalisierte Feeds und die Suche sollen dabei ausgeschaltet sein; außerdem sollen Eltern die tägliche Nutzung auf höchstens eine Stunde begrenzen können.

Für 13- und 14-Jährige sieht die Kommission betreute Konten vor. Erziehungsberechtigte würden das Konto einrichten und behielten die Kontrolle. Elternwerkzeuge sollen dauerhaft aktiviert bleiben, Kontakte müssten genehmigt werden und auch hier wäre eine tägliche Obergrenze von höchstens einer Stunde vorgesehen.

Ab 15 Jahren sollen Jugendliche eigenständig ein Konto eröffnen dürfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Plattformen für diese Altersgruppe unverändert bleiben dürften. Die Sicherheits- und Designpflichten des Vorschlags zielen gerade darauf, Dienste für Minderjährige grundsätzlich weniger riskant zu machen.

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Die geplanten Altersstufen

  • Unter 13: kein eigenes Social-Media-Konto; nur eng begrenzter, elterlich gesteuerter Zugang bei speziellen Kinder-Videodiensten.
  • 13 bis unter 15: begrenztes Konto unter dauerhafter Kontrolle eines Erziehungsberechtigten.
  • Ab 15: selbstständiges Konto auf Diensten, die die neuen Schutzpflichten erfüllen.

Was Plattformen und Apps ändern müssten

Der KIDS Act soll nicht nur den Zugang regeln, sondern auch die Gestaltung digitaler Dienste verändern. Für Minderjährige sollen Mechanismen untersagt werden, die zu zwanghafter oder übermäßiger Nutzung anregen. Die Kommission nennt dazu unter anderem endloses automatisches Abspielen, unendliches Scrollen ohne echte Unterbrechungen, Rückhol-Benachrichtigungen ohne konkreten Anlass und sogenannte Streaks, bei denen tägliche Nutzung belohnt oder eine Unterbrechung bestraft wird.

Empfehlungssysteme sollen für Minderjährige nicht mehr primär auf möglichst viel Interaktion optimiert werden. Stattdessen sollen Sicherheit, Qualität und psychisches Wohlbefinden stärker gewichtet werden. Inhalte, denen ein Kind bewusst folgt, sollen Vorrang haben. Trackingbasierte Personalisierung wäre standardmäßig ausgeschaltet, Daten von außerhalb des Dienstes dürften nicht einfließen. Zudem soll es mindestens eine Feed-Option ohne Profiling und eine leicht erreichbare Rücksetzfunktion geben.

Auch Kontakte sollen strenger kontrolliert werden. Nach Darstellung der Kommission dürfte niemand einem minderjährigen Nutzer ohne vorherige Zustimmung schreiben. Kinder sollen nicht in Kontaktvorschlägen auftauchen und nicht ungefragt Gruppen hinzugefügt werden können. Inhalte Minderjähriger wären standardmäßig nur für bestätigte Kontakte sichtbar; Livestreams sollen für sie nicht automatisch aktiviert sein.

Der Vorschlag erfasst darüber hinaus Spiele, App-Stores sowie für Minderjährige zugängliche KI-Chatbots und sogenannte KI-Begleiter. Solche KI-Systeme dürften keine Gestaltung verwenden, die wahrscheinlich eine emotionale Abhängigkeit erzeugt. Frühere Gespräche sollen standardmäßig nicht automatisch in spätere Unterhaltungen übernommen werden. App-Stores müssten Apps einschließlich Videospielen nachvollziehbar mit Altersfreigaben versehen und ungeeignete Käufe durch Kinder verhindern.

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Wie die Altersprüfung die Privatsphäre schützen soll

Eine bloße Eingabe des Geburtsdatums würde nach dem Entwurf nicht genügen. Vorgesehen sind zertifizierte Verfahren, die einer Plattform lediglich mitteilen sollen, ob eine festgelegte Altersgrenze erreicht ist. Die Plattform soll dabei weder ein Ausweisdokument sehen noch die Identität des Nutzers erfahren.

Die EU-Kommission setzt dafür auf datensparsame Nachweise nach dem Prinzip eines anonymen Altersbelegs. Eine bereits entwickelte EU-Lösung kann nach Angaben der Kommission bestätigen, dass eine Person eine Altersgrenze überschritten hat, ohne weitere persönliche Informationen zu übertragen. Sie soll später mit den europäischen digitalen Identitäts-Wallets kompatibel sein.

Jeder Mitgliedstaat müsste mindestens eine kostenlose Möglichkeit zur Altersbestätigung anbieten, auch für Menschen ohne digitale Identität. Zugleich soll nicht jeder bestehende erwachsene Nutzer automatisch eine neue Prüfung durchlaufen: Hat ein Anbieter anhand vorhandener, belastbarer Signale bereits eine hohe Sicherheit, dass ein Konto einer erwachsenen Person gehört, kann nach den Erläuterungen der Kommission eine zusätzliche Prüfung entfallen.

Wie es jetzt weitergeht

Entscheidend ist die Einordnung: Die Kommission hat den Vorschlag am 17. September 2026 vorgelegt. Er ist damit noch kein unmittelbar geltendes Recht. Europäisches Parlament und Rat beraten den Text im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren; dabei können Regeln, Fristen und Anwendungsbereich verändert werden.

Bis zum 3. Dezember 2026 nimmt die Kommission Rückmeldungen zum Vorschlag entgegen. Angesprochen sind ausdrücklich Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Bildungseinrichtungen und betroffene Plattformen. Die Stellungnahmen sollen zusammengefasst und Parlament sowie Rat für die weiteren Beratungen vorgelegt werden.

Für besonders große Onlineplattformen mit mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU sieht der Entwurf eine verschärfte Nachweispflicht vor. Sie müssten vor dem Kontakt mit Kindern einen Umsetzungsplan vorlegen und unabhängig prüfen lassen. Die Aufsicht soll auf den bestehenden Strukturen des Digital Services Act und – bei KI-Systemen – des AI Act aufbauen. Mögliche Bußgelder könnten laut Kommissionsentwurf bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.

Eltern müssen deshalb noch keine Konten ihrer Kinder vorsorglich löschen. Sinnvoll ist aber schon heute, Altersangaben korrekt zu hinterlegen, Privatsphäre- und Kontaktoptionen gemeinsam zu prüfen und automatische Empfehlungen sowie Benachrichtigungen so weit wie möglich zu begrenzen. Sobald Parlament und Rat eine endgültige Fassung beschlossen haben, werden Übergangsfristen und der konkrete Starttermin maßgeblich.

Häufige Fragen

Gilt das Social-Media-Mindestalter 15 schon jetzt?

Nein. Der EU KIDS Act ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Erst nach Beratungen und einer Einigung von Europäischem Parlament und Rat kann daraus verbindliches EU-Recht werden.

Sollen 13- und 14-Jährige vollständig ausgeschlossen werden?

Nein. Der Vorschlag sieht begrenzte Konten vor, die von einem Erziehungsberechtigten eingerichtet und dauerhaft kontrolliert werden. Dazu gehören Kontaktfreigaben und ein tägliches Zeitlimit von höchstens einer Stunde.

Müssen Nutzer ihren Ausweis an Social-Media-Plattformen schicken?

Nach dem Vorschlag sollen Plattformen keine Ausweisdokumente erhalten. Zertifizierte Lösungen sollen lediglich bestätigen, ob die relevante Altersgrenze erreicht ist, ohne Identität oder weitere persönliche Daten offenzulegen.

Sind auch KI-Chatbots und Spiele betroffen?

Ja. Die vorgesehenen Schutzpflichten beziehen sich unter anderem auf soziale Netzwerke, Videoplattformen, Spiele, App-Stores sowie für Minderjährige zugängliche KI-Chatbots und KI-Begleiter.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 20. Oktober 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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