Punkte gibt es für echte Knöpfe statt Menüs – eine UDV-Studie mit 130 Fahrenden zeigt, warum das zählt

Das Wichtigste in Kürze

  • Euro NCAP erwartet nach den 2026 eingeführten Prüfvorschriften für fünf Grundfunktionen – Blinker, Scheibenwischer samt Waschanlage, Warnblinkanlage, Hupe und eCall-Notruftaste – eine direkte körperliche Bedienung statt eines Menüpunkts auf dem Touchscreen.
  • Bei den in der Mitteilung genannten Modellen reicht die Bewertung der Bedienelemente nach Angaben der Organisation von 100 Prozent beim BMW iX3 bis 0 Prozent beim Leapmotor B05.
  • Die Unfallforschung der Versicherer rechnet vor: Eine Sekunde Blick aufs Display bedeutet bei Tempo 50 rund 14 Meter Blindfahrt, bei Tempo 100 rund 28 Meter – jeweils bevor das Bremsen überhaupt beginnt.

Die europäische Prüforganisation Euro NCAP mit Sitz im belgischen Leuven hat am 12. Oktober 2026 erste Testergebnisse zu den Bedienelementen in Neuwagen veröffentlicht. Nach der Mitteilung der Organisation fließt inzwischen in die Bewertung ein, ob sich Blinker, Wischer und Warnblinkanlage über einen Hebel bedienen lassen oder über ein Untermenü auf dem Bildschirm – und die Unterschiede zwischen den getesteten Modellen fallen deutlich aus.

Zwei Tage später hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV), die Forschungseinrichtung des deutschen Versicherungsverbands GDV, Ergebnisse einer Fahrsimulatorstudie vorgelegt, die denselben Gegenstand von der anderen Seite betrachtet: Was kostet es an Aufmerksamkeit, eine Funktion während der Fahrt zu bedienen? Beide Veröffentlichungen zusammen ergeben eine Entscheidungshilfe für alle, die in den nächsten Monaten ein Auto kaufen oder leasen wollen.

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Fünf Funktionen sollen aus dem Menü heraus

Euro NCAP nennt in seiner Mitteilung fünf Funktionen, die über eine direkte körperliche Eingabe erreichbar sein sollen, statt – so die Formulierung der Organisation – in einem Menü auf einem Touchscreen versteckt zu sein (englisch: „hidden within a menu on a touchscreen“): Blinker, Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage, Warnblinkanlage, Hupe sowie die eCall-Notruftaste. Bewertet wird das im Abschnitt „Safe Driving“. Die seit 2026 geltenden Prüfvorschriften, so die Organisation weiter, ermunterten zum Einsatz gut platzierter, leicht bedienbarer physischer Knöpfe und Schalter für Grundfunktionen.

Dr. Aled Williams, Programme Director bei Euro NCAP, wird in der Mitteilung mit der Einschätzung zitiert, die neuen Vorschriften belohnten „den intelligenten Einsatz physischer Knöpfe und Bedienelemente, weil das die Ablenkung der Fahrenden verringern kann“ – im englischen Original: „Our latest protocols reward the intelligent use of physical buttons and controls, as this can reduce driver distraction.“

Wichtig für die Einordnung: Euro NCAP ist ein freiwilliges Verbraucherschutz-Programm und keine Typgenehmigung. Ein Fahrzeug, dessen Wischer im Untermenü liegen, darf in Deutschland und in der EU weiterhin verkauft werden; es verliert in diesem Punkt Punkte in der Bewertung. Euro NCAP überarbeitet sein Prüfverfahren nach eigenen Angaben alle drei Jahre – 2026 ist ein solcher Schritt.

Von 100 bis 0 Prozent: die genannten Werte

Euro NCAP nennt für die bislang nach dem neuen Schema geprüften Fahrzeuge konkrete Werte für die Bedienelemente. Den Geely E2 mit 80 Prozent hebt die Organisation dabei ausdrücklich als Ausnahme unter den chinesischen Marken hervor; die übrigen in der Mitteilung genannten Modelle aus China liegen bei 20 Prozent oder darunter.

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Modell Bedienelemente Anmerkung von Euro NCAP
BMW iX3 100 % höchster in der Mitteilung genannter Wert
Audi Q7 90 % 100 % bei den wesentlichen Fahraufgaben, 80 % bei Komfort und Infotainment
Cupra Raval 80 % –
Geely E2 80 % von Euro NCAP als Ausnahme unter den chinesischen Marken genannt
Kia EV2 k. A. von Euro NCAP ohne Prozentwert als „excellent“ beschrieben
Xpeng X9 20 % starke Abhängigkeit vom Touchscreen bei den primären Bedienelementen
Zeekr 7GT 20 % –
Aion UT 20 % –
Leapmotor B05 0 % niedrigster in der Mitteilung genannter Wert
Quelle: Euro NCAP, Mitteilung vom 12. Oktober 2026. Die Werte betreffen die Bewertung der Bedienelemente innerhalb des Abschnitts „Safe Driving“, nicht die Sterne-Gesamtwertung. „k. A.“ steht für eine in der Mitteilung nicht bezifferte Angabe.

Warum eine Sekunde bei Tempo 50 schon 14 Meter kostet

Euro NCAP begründet die Punktevergabe in seiner Mitteilung allgemein damit, dass Untersuchungen die Bedienung über Touchscreens mit höherer Ablenkung in Verbindung bringen. Wie groß diese Ablenkung ausfällt, hat die UDV gemessen: Sie hat für ihre neue Untersuchung 130 erfahrene Fahrende in einen Fahrsimulator gesetzt – nach eigenen Angaben 57 Prozent Männer und 43 Prozent Frauen – und sie während der Fahrt Bedienaufgaben über Lenkradtasten, Touchdisplay oder Sprachsteuerung lösen lassen. Gemessen wurde mit dem international standardisierten Spurwechseltest nach ISO 26022, der erfasst, wie stark eine Nebenaufgabe vom Fahren ablenkt.

Anschaulicher als jeder Laborwert ist die Rechnung, die die UDV daneben stellt.

Rechenbeispiel: Was ein Blick aufs Display kostet

  • Tempo 50: eine Sekunde Ablenkung entspricht rund 14 Metern Blindfahrt – dazu kommen nach Angaben der UDV mindestens 24 Meter Bremsweg.
  • Tempo 100: eine Sekunde entspricht rund 28 Metern Blindfahrt, der Anhalteweg liegt bei mindestens 70 Metern.
  • Die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung lässt nach Darstellung der UDV nur kurze, der Verkehrslage angepasste Blicke zu – und das schließt Touchscreens ein.

Kirstin Zeidler, Leiterin der UDV, beschreibt das Grundmuster in der Mitteilung so: „Viele Autofahrer wechseln ihren Blick zwischen Straße und Display hin und her.“ Wie oft Ablenkung tatsächlich zu Unfällen führt, lässt sich nach Angaben der Forschungseinrichtung nicht belastbar beziffern: Der Nachweis sei im Einzelfall schwierig, die Dunkelziffer vermutlich hoch. Diese Lücke benennt die Forschungseinrichtung selbst.

UDV: Sprachsteuerung erste Wahl – wenn sie versteht

Zur Frage, welches Bedienkonzept wofür taugt, wird die UDV deutlich. Für komplexe, zeitlich nicht dringende Aufgaben – ein Ziel in die Navigation eingeben, eine Nummer wählen, eine Wiedergabeliste auswählen – empfiehlt sie die Sprachsteuerung als am wenigsten ablenkende Variante. Diese Empfehlung steht allerdings unter einer Bedingung: Das System muss natürliche Sprache, Dialekte und realistische Hintergrundgeräusche zuverlässig verarbeiten, häufige Funktionen sollen mit einem einzigen Kommando erreichbar sein, und ein Abbruch muss jederzeit möglich bleiben.

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Genau daran hakt es in der Praxis. Nach einer von der UDV als repräsentativ bezeichneten Befragung verfügen 45 Prozent über eine Sprachsteuerung, 83 Prozent davon nutzen sie zumindest gelegentlich – und jede zweite Person berichtet, das System habe sie mindestens einmal missverstanden oder gar nicht verstanden. Beim Touchscreen sieht es ähnlich aus: 54 Prozent haben einen im Auto, rund 84 Prozent davon nutzen ihn zumindest gelegentlich, und jede dritte Person aus dieser Gruppe hatte nach eigener Auskunft schon Probleme, weil die Bedienung kompliziert war und während der Fahrt zu viel Aufmerksamkeit verlangte.

Für die unmittelbar fahrrelevanten Funktionen – Blinker, Wischer, Warnblinkanlage, Licht – sowie für häufige Komfortbedienungen wie die Lautstärke hält die UDV dagegen echte Schalter für die richtige Lösung: am Lenkstockhebel, ertastbar unterscheidbar, mit spürbarem Druckpunkt. Berührungsflächen ohne haptische Rückmeldung bewertet sie als ungünstig. Der Touchscreen bleibt die zweitbeste Option, etwa für die Auswahl gespeicherter Ziele – vorausgesetzt, er sitzt nah an der natürlichen Blickrichtung, bietet große Schaltflächen und Schnellzugriffe, funktioniert auch mit kalten oder trockenen Händen und verdeckt weder Geschwindigkeit noch Warnhinweise. Funktionen, die in Untermenüs liegen, erhöhen nach Darstellung der Forschungseinrichtung das Risiko.

Was beide Mitteilungen offenlassen

Zwei Einschränkungen gehören zu diesen Zahlen dazu. Erstens nennt die GDV-Mitteilung zur als repräsentativ bezeichneten Befragung weder die Zahl der Befragten noch den Erhebungszeitraum oder ein ausführendes Institut; auch die gemessenen Werte aus dem Simulatorversuch – also die Frage, um wie viel genau die eine Bedienform stärker ablenkt als die andere – veröffentlicht sie nicht. Für eine Untersuchung, deren Kern eine Messung ist, fehlt in der Mitteilung damit ausgerechnet der Messwert; ob ein vollständiger Forschungsbericht folgt, geht aus ihr nicht hervor.

Zweitens betreffen die Euro-NCAP-Werte ausschließlich Fahrzeuge, die nach dem neuen Schema geprüft wurden. Für den Bestand auf deutschen Straßen – und für die allermeisten Gebrauchtwagen – gibt es keine vergleichbare Einstufung. In der Mitteilung der Organisation kommen zudem die Hersteller mit niedrigen Werten nicht zu Wort; ob und wie sie ihre Bedienkonzepte ändern, bleibt offen. Mitzudenken ist auch die Interessenlage: Die UDV ist die Forschungseinrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft, die die Kosten von Unfällen trägt. Das spricht nicht gegen ihre Zahlen, gehört aber zur Einordnung.

Was das für den nächsten Autokauf heißt

Beide Veröffentlichungen enden an derselben Stelle: bei der Probefahrt. Die UDV rät ausdrücklich dazu, das Bedienkonzept vor dem Kauf gründlich auszuprobieren, und verweist auf die Bewertungen von Euro NCAP. Das ist die praktische Konsequenz – und sie kostet nichts außer ein paar Minuten beim Händler.

Praxishinweis: vier Handgriffe für die Probefahrt

  • Blinker, Wischer, Warnblinkanlage und Licht im Stand blind suchen – ohne hinzusehen. Was sich nicht ertasten lässt, lässt sich auch bei Tempo 100 nicht ertasten.
  • Lautstärke und Temperatur während der Fahrt verstellen und zählen, wie viele Blicke das kostet.
  • Die Sprachsteuerung mit einem normalen Satz testen, nicht mit dem Beispielkommando aus dem Prospekt – und einmal mitten im Befehl abbrechen.
  • Prüfen, ob der Bildschirm bei tief stehender Sonne lesbar bleibt und ob Geschwindigkeit und Warnhinweise sichtbar bleiben, wenn ein Menü offen ist.

Wer ohnehin vor einer Neuanschaffung steht, kann das mit anderen laufenden Prüfpunkten verbinden – etwa mit den Typklassen 2027 in der Kfz-Versicherung, die ab Januar die Beiträge verändern, oder mit dem Preisgefüge bei Elektro-Kleinwagen, in dem zuletzt etwa der Renault 4 E-Tech deutlich günstiger wurde.

Wie es weitergeht, nennt die Mitteilung nicht: Ob und wann weitere Modelle nach dem 2026 überarbeiteten Prüfschema geprüft werden, bleibt darin offen, ebenso, ob die Hersteller mit niedrigen Werten nachsteuern. Messen lassen müssen sie sich dann an denselben fünf Grundfunktionen.

Wie bedienen Sie Ihr Auto am liebsten – Knopf, Touchscreen oder Sprache? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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