Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutschen Erdgasspeicher waren am 14. September 2026 nach den über die Bundesnetzagentur veröffentlichten Daten der europäischen Speicherdatenbank AGSI+ zu 55,93 Prozent gefüllt. Am selben Kalendertag des Vorjahres waren es 75,40 Prozent – eine Lücke von 19,47 Prozentpunkten.
  • Die deutsche Gasspeicherfüllstandsverordnung verlangt zum 1. November 80 Prozent in jeder Speicheranlage, in sechs namentlich genannten Porenspeichern 45 Prozent. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, nannte diese Marke am Mittwoch beim deutschen Fernsehsender phoenix „technisch fast nicht mehr zu schaffen“.
  • Für Haushalte hängt daran vor allem die Kostenfrage. Die deutsche Gasspeicherumlage von zuletzt 0,289 Cent je Kilowattstunde – rund 58 Euro im Jahr bei 20.000 Kilowattstunden – wurde nach Angaben der Bundesregierung zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Wer eine staatlich angestoßene Nachbefüllung bezahlen würde, ist damit nicht abschließend beantwortet.

Der Präsident der deutschen Bundesnetzagentur hält die gesetzliche Vorgabe für die Befüllung der Gasspeicher in diesem Herbst für nicht mehr erreichbar. In einer Mitteilung des deutschen Fernsehsenders phoenix vom Mittwoch, 12:32 Uhr, wird Klaus Müller mit den Worten zitiert: „Inzwischen sind sich alle Expertinnen und Experten einig, diese 80 Prozent sind schon technisch fast nicht mehr zu schaffen und auch nicht realistisch.“ Derzeit seien die Speicher zu 56 Prozent gefüllt.

Das ist mehr als eine Momentaufnahme aus einem Interview. Die 80 Prozent sind kein politischer Richtwert, sondern stehen in einer Rechtsverordnung des deutschen Bundes – und der Stichtag liegt in gut sechs Wochen.

Was die deutsche Verordnung tatsächlich verlangt – und für wen

Maßgeblich ist in Deutschland die Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 130). Sie wurde auf Grundlage von § 35b Absatz 3 des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes erlassen, gilt ausdrücklich abweichend von den dort genannten Terminen und tritt mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft.

Ihr § 1 nennt zwei Stichtage. Zum 1. November sind 80 Prozent des Arbeitsgasvolumens vorzuhalten – allerdings nicht überall: Für die Anlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen gilt wegen ihrer, wie es im Verordnungstext heißt, „deutlich geschwindigkeitsreduzierten Ein- und Ausspeicherleistung sowie ihrer geografischen Lage“ eine Vorgabe von 45 Prozent. Zum 1. Februar sinkt die Marke auf 30 Prozent, für vier weitere namentlich genannte Anlagen auf 40 Prozent.

Stichtag Betroffene Speicheranlagen in Deutschland Vorgabe
1. November 2026 jede Anlage, die nicht in der folgenden Zeile genannt ist 80 %
1. November 2026 Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt, Uelsen 45 %
1. Februar 2027 jede Anlage, die nicht in der folgenden Zeile genannt ist 30 %
1. Februar 2027 Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West, Wolfersberg 40 %
Quelle: § 1 der deutschen Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025, abgerufen am 16. September 2026. Die Werte beziehen sich auf den prozentualen Anteil am Arbeitsgasvolumen der jeweiligen Anlage, nicht auf einen Landesdurchschnitt.

Dieser letzte Punkt wird in der Debatte häufig verkürzt. Weil die Vorgaben je Anlage gelten und sechs der Porenspeicher nur 45 Prozent erreichen müssen, entspräche selbst die vollständige Erfüllung der Verordnung keinem bundesweiten Mittelwert von 80 Prozent, sondern einem deutlich niedrigeren. NETZ-TRENDS hatte diesen Unterschied bereits Ende August anhand des damaligen Stands von 52,2 Prozent dargestellt.

55,93 Prozent am 14. September – 19,47 Punkte unter dem Vorjahr

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Verlauf der deutschen Speicherfüllstände werktäglich auf Basis der Daten der europäischen Transparenzplattform AGSI+ von Gas Infrastructure Europe. Der zuletzt ausgewiesene Wert stammt vom 14. September 2026 und beträgt 55,93 Prozent. Für denselben Kalendertag des Vorjahres weist dieselbe Reihe 75,40 Prozent aus. Die Differenz beträgt 19,47 Prozentpunkte.

Liniendiagramm zum Füllstand der deutschen Gasspeicher: Das Gasjahr 2026/27 erreicht am 14. September 55,93 Prozent, das Vorjahr lag am selben Tag bei 75,40 Prozent; markiert ist die Vorgabe von 80 Prozent je Anlage zum 1. November 2026
Eigene Darstellung NETZ-TRENDS auf Basis der über die Bundesnetzagentur veröffentlichten Daten von AGSI+ (Gas Infrastructure Europe), Stand 14. September 2026. Die Vorgaben der deutschen Gasspeicherfüllstandsverordnung gelten je Speicheranlage und nicht als Landesdurchschnitt.

Die Kurve zeigt zugleich, warum der Termin 1. November heikel ist: Im Gasjahr 2025/26 erreichten die Speicher ihren Höchststand von 76,73 Prozent bereits am 28. September und gaben danach wieder ab. Die Einspeicherung endet also in der Regel deutlich vor dem Stichtag, nicht erst an ihm.

Nachgerechnet: Müllers Vergleich mit dem vergangenen Winter

Müller stellte den aktuellen Stand nach der phoenix-Mitteilung in einen beruhigenden Zusammenhang: Die 56 Prozent seien demnach bereits mehr, als im gesamten vergangenen Winter entnommen worden sei. Diese Aussage lässt sich mit der veröffentlichten Datenreihe prüfen.

Nach eigener Berechnung von NETZ-TRENDS auf Basis der AGSI+-Werte fiel der Füllstand im vergangenen Gasjahr vom Höchststand 76,73 Prozent am 28. September 2025 auf den Tiefststand von 20,46 Prozent am 25. Februar 2026. Das entspricht einer Entnahme von 56,27 Prozentpunkten des Arbeitsgasvolumens. Der zuletzt veröffentlichte Bestand von 55,93 Prozent liegt damit 0,34 Punkte darunter. Für den 16. September, auf den sich Müller bezog, lag am Mittwochabend noch kein Wert vor; bei dem Tempo der vergangenen zwei Wochen hätte die Marke an diesem Tag ungefähr erreicht werden können.

Der Vergleich trägt also der Größenordnung nach – mit zwei Einschränkungen, die im Interview nicht vorkommen. Erstens vergleicht er Prozentpunkte und nicht absolute Gasmengen; er setzt voraus, dass sich das nutzbare Speichervolumen zwischen beiden Gasjahren nicht wesentlich verändert hat. Zweitens war der vergangene Winter in Deutschland kein besonders kalter Extremfall, sondern ein Verlauf, hinter dem im Februar 2026 immer noch ein Rest von gut 20 Prozent im Speicher stand. Ein Bestand, der rechnerisch genau einem Durchschnittswinter entspricht, lässt wenig Spielraum nach unten.

Beim Tempo der ersten Septemberhälfte fehlen zum 1. November gut 15 Punkte

Wie weit der Weg bis zum Stichtag ist, lässt sich mit denselben öffentlich zugänglichen Werten beziffern. Am 1. September wies AGSI+ für Deutschland 53,55 Prozent aus, am 14. September 55,93 Prozent. Das sind 2,38 Prozentpunkte in 13 Tagen, im Mittel 0,183 Punkte je Tag.

Vom 14. September bis zum 1. November sind es 48 Tage. Bliebe es bei diesem Tempo, läge der bundesweite Füllstand am Stichtag bei rund 64,7 Prozent. Um im Landesmittel auf 80 Prozent zu kommen, wären etwa 0,50 Punkte je Tag nötig – rund das Zweieinhalbfache dessen, was zuletzt tatsächlich eingespeichert wurde.

Fortschreibung, keine Prognose

Die genannten Werte schreiben das Tempo der ersten Septemberhälfte linear fort. Einspeicherraten schwanken mit Preis, Temperatur, Verfügbarkeit von Importmengen und gebuchten Kapazitäten. Die Rechnung sagt nur, wohin die Kurve liefe, wenn sich nichts ändert – sie sagt nicht voraus, dass es so kommt. Im Vorjahr etwa lag der Füllstand am 1. November mit 75,13 Prozent sogar leicht unter dem Wert vom 14. September, weil die Einspeicherung Ende September endete.

Die Behörde selbst nennt die Versorgung stabil – und schaut auf den 1. Februar

Bemerkenswert ist, wie die Bundesnetzagentur denselben Sachverhalt auf ihrer eigenen Lageseite beschreibt. Dort heißt es mit Stand 16. September 2026: „Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet.“ Die Behörde schätze „die Gefahr einer angespannten Gasversorgung nach aktuellem Erkenntnisstand weiterhin als gering ein“. Zugleich räumt sie ein, die Füllstände lägen „derzeit deutlich niedriger als in den Vergleichszeiträumen vergangener Jahre“, und schreibt dazu: „Die Bundesnetzagentur nimmt diese Entwicklung sehr ernst.“

Entscheidend ist der Maßstab, den sie dabei anlegt. Die Behörde beobachte die Lage fortlaufend „und bewertet sie mit einem besonderen Fokus auf die Füllstandsvorgabe von 30 % zum 1. Februar 2027“. Genannt wird damit nicht die 80-Prozent-Marke vom 1. November, sondern die niedrigere Marke am Ende des Winters. In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2025 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas; die 2022 ausgerufene Alarmstufe wurde aufgehoben.

Wer die Nachbefüllung bezahlt, ist die offene Frage für Haushalte

Für Haushalte mit Gasheizung ist die Zahl im Speicher vor allem eine Kostengröße. Zwei Wege sind dafür angelegt. Der erste steht in § 35b des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes: Ist absehbar, dass die Vorgaben nicht erreicht werden, weil fest gebuchte Speicherkapazitäten nicht genutzt werden, muss der Betreiber diese Kapazitäten dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung stellen. Der zweite ist die von Müller begrüßte staatliche Gasreserve; Nach der phoenix-Mitteilung sagte er, es wäre gut, wenn das Gesetz nun zügig beraten und beschlossen werde.

Beides kostet Geld, und die Frage, wer es trägt, ist derzeit unterschiedlich beantwortet. Die deutsche Gasspeicherumlage, über die 2022 die staatlich veranlassten Gaseinkäufe finanziert wurden, ist nach Angaben der deutschen Bundesregierung zum 1. Januar 2026 abgeschafft worden. Sie lag zuletzt bei 0,289 Cent je Kilowattstunde, was bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden rund 58 Euro im Jahr ausmachte; die Kosten trägt seither der Bundeshaushalt. Wie eine im Herbst 2026 angestoßene Nachbefüllung finanziert würde, ist damit offen: Das Instrument, über das die Einkäufe von 2022 auf den Gasverbrauch umgelegt wurden, steht in dieser Form nicht mehr zur Verfügung.

Weder in der Mitteilung von phoenix noch auf der Lageseite der Bundesnetzagentur wird diese Kostenfrage beziffert. Genau das ist die Lücke: Die Diskussion dreht sich um Prozentwerte, nicht um den Betrag, der am Ende in einer Jahresrechnung steht. Dass Gas teuer bleibt, räumt die Behörde selbst ein – sie hält einen sparsamen Umgang „angesichts des weiterhin erhöhten Preisniveaus für Haushaltskunden“ für sinnvoll. Wie sehr hohe Energiekosten inzwischen durchschlagen, zeigt die Zahl der Haushalte mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben; bei der Fernwärme läuft derzeit eine Sammelklage vor dem deutschen Oberlandesgericht Hamm.

Was als Nächstes ansteht

Müller wies nach der phoenix-Mitteilung darauf hin, dass die Speicher nicht allein über die Versorgung entscheiden: „Wir haben mit vier Flüssiggasterminals eigene Kapazitäten geschaffen. Wir können aus Norwegen, aus Belgien, Holland, Frankreich Gas beziehen.“ Zugleich sagte er, Handelshäuser sollten September und Oktober nutzen, „um noch ein gewisses Maß mehr einzuspeichern und vorzusorgen“.

Über den Tag hinaus sind drei Termine fest: der 1. November als Stichtag der Verordnung, der 1. Februar 2027 als zweiter Stichtag und der 31. März 2027, an dem die Verordnung außer Kraft tritt. Ob und in welcher Form der deutsche Bundestag das Gesetz zur staatlichen Gasreserve beschließt, war am Mittwochabend offen. Nach einem Bericht des Tagesspiegels vom selben Tag kauft das bundeseigene Unternehmen SEFE zusätzlich Gas ein; eine Weisung des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums habe es dem Unternehmen zufolge dafür nicht gegeben. Eine eigene Bestätigung dieser Darstellung lag NETZ-TRENDS bis Redaktionsschluss nicht vor.

Der nächste überprüfbare Zwischenstand kommt aus derselben Quelle wie die Zahlen in diesem Text: Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Speicherfüllstände werktäglich.

Wie gehen Sie in diesem Herbst mit dem Heizen um – und rechnen Sie für den kommenden Winter mit höheren Gasabrechnungen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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