Das Wichtigste in Kürze

  • Österreichs Familienministerin Claudia Bauer hat am Donnerstagabend erste Eckpunkte des geplanten „Zukunftsdepots“ genannt: bis zu 500 Euro Startguthaben für ab 2027 geborene Kinder, bis zu 5.000 Euro Einzahlung im Jahr, keine Kapitalertragsteuer und keine Kontoführungsgebühren bis zur Volljährigkeit.
  • Für den Startbonus sind nach den Angaben aus dem Hintergrundgespräch 40 Millionen Euro jährlich für zwei Jahre aus dem Familienlastenausgleichsfonds vorgesehen. Bei 75.718 Lebendgeborenen des Jahres 2025 deckt dieser Betrag rechnerisch etwa einen Geburtsjahrgang – eine Rechnung der Redaktion, keine Angabe des Ministeriums.
  • Beschlossen ist nichts: Ein Begutachtungsentwurf ist bislang nicht veröffentlicht, eine schriftliche Aussendung des Ministeriums zu den Eckpunkten war zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht auffindbar. Das SPÖ-geführte österreichische Finanzministerium hält einen Start zum 1. Jänner 2027 nach übereinstimmenden Berichten des ORF und der „Salzburger Nachrichten“ für „technisch praktisch unmöglich“.

In Österreich soll jedes ab 2027 geborene Kind ein staatliches Startguthaben von bis zu 500 Euro für ein Wertpapierdepot bekommen. Das hat die österreichische Familienministerin Claudia Bauer am Donnerstag in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten dargelegt; der ORF berichtete darüber am Abend um 18.21 Uhr, die „Salzburger Nachrichten“ kurz darauf. Bauer führt als Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im österreichischen Bundeskanzleramt die Familienagenden.

Der zweite Teil des Vorhabens wiegt für viele Haushalte schwerer als der Startbonus: Auf dem Depot sollen jährlich bis zu 5.000 Euro eingezahlt werden können, und die Erträge daraus sollen bis zur Volljährigkeit des Kindes von der Kapitalertragsteuer befreit sein. In Österreich beträgt diese Steuer auf Erträge aus Wertpapieren nach Angaben des österreichischen Finanzministeriums 27,5 Prozent, auf Sparbuch- und Girozinsen 25 Prozent. Genau dieser Verzicht ist der eigentliche Hebel des Modells – und zugleich der Punkt, an dem die Kritik ansetzt.

Was das Zukunftsdepot nach den bisherigen Angaben können soll

Eine schriftliche Aussendung des Ministeriums zu den Eckpunkten war zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht auffindbar; die Angaben stammen aus dem Hintergrundgespräch und sind über die Berichte österreichischer Medien dokumentiert. Nach diesen Berichten sind vorgesehen:

  • ein staatliches Startguthaben von bis zu 500 Euro, das ausschließlich Kinder erhalten sollen, die ab 2027 geboren werden;
  • ein Depot, das ab der Geburt auf den Namen des Kindes bei teilnehmenden österreichischen Banken läuft;
  • eine jährliche Einzahlungsobergrenze von 5.000 Euro;
  • Freiheit von der Kapitalertragsteuer und von Kontoführungsgebühren bis zur Volljährigkeit;
  • ein Zugriff auf das Geld erst zum 18. Geburtstag;
  • die Möglichkeit, ein solches Depot auch für bereits vor 2027 geborene Kinder zu eröffnen – dann allerdings ohne den Startbonus.

Als Startzeitpunkt ist 2027 angepeilt. Die ÖVP schreibt das Vorhaben dem österreichischen Bundeskanzler Christian Stocker zu, und zwar in einer Aussendung vom Donnerstagnachmittag, 15.25 Uhr.

Der Startbonus ist auf etwa einen Geburtsjahrgang je Jahr budgetiert

Für den Startbonus sind nach den Angaben aus dem Hintergrundgespräch 40 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, befristet auf zwei Jahre, finanziert aus dem österreichischen Familienlastenausgleichsfonds. Diese Zahl lässt sich gegen die Geburtenstatistik halten.

Nachgerechnet: 40 Millionen Euro, 500 Euro je Kind

40 Millionen Euro geteilt durch 500 Euro ergeben 80.000 Startguthaben. Nach der vorläufigen Geburtenbilanz der Statistik Austria vom 25. Februar 2026 kamen in Österreich im Jahr 2025 genau 75.718 Kinder lebend zur Welt, bei einer Gesamtfertilitätsrate von 1,29.

Der veranschlagte Betrag deckt damit rechnerisch etwa einen vollständigen Geburtsjahrgang je Jahr – und die Befristung auf zwei Jahre entsprechend zwei Jahrgänge. Es handelt sich um eine Rechnung der Redaktion auf Grundlage der genannten Zahlen, nicht um eine Angabe des Ministeriums.

Was nach Ablauf dieser zwei Jahre mit den dann geborenen Kindern geschieht, ist bislang nicht beantwortet. Es ist zugleich der Punkt, an dem das SPÖ-geführte österreichische Finanzministerium nach den vorliegenden Berichten Bedenken angemeldet hat.

Zwei Rechenbeispiele desselben Tages kommen auf verschiedene Beträge

Wie viel am Ende auf dem Depot liegt, hängt an der unterstellten Rendite. Das Ministerium rechnet nach der Wiedergabe der „Salzburger Nachrichten“ mit sieben Prozent im Jahr über 18 Jahre. Zwei Beispiele desselben Tages für dieselbe Sparrate kommen trotzdem auf verschiedene Beträge.

Einzahlung Depotwert mit 18 Ersparnis bei der KESt
25 Euro je Monat 12.600 € 1.800 €
50 Euro je Monat 23.400 € 3.300 €
100 Euro je Monat 45.000 € 6.200 €
5.000 Euro je Jahr (Höchstbetrag) 180.000 € 24.750 €
Rechenbeispiele, die das österreichische Familienministerium beim Hintergrundgespräch am 3. September 2026 nannte, wiedergegeben von den „Salzburger Nachrichten“. Angenommen sind sieben Prozent Rendite im Jahr über 18 Jahre. Es handelt sich um Modellrechnungen, nicht um zugesagte Erträge.

Der ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner nannte am selben Tag ein anderes Beispiel für dieselbe Sparrate. Bei 50 Euro im Monat, so seine Aussendung wörtlich, „hat das Kind zum 18. Geburtstag bei einer durchschnittlichen Rendite rund 21.000 Euro auf dem Konto“; die Steuerersparnis beziffert er auf „rund 2.800 Euro“. Das Ministerium kam bei derselben Rate nach der Wiedergabe der „Salzburger Nachrichten“ auf 23.400 Euro und 3.300 Euro. Beide Angaben stammen vom 3. September 2026, beide sind Modellrechnungen – und sie liegen rund 2.400 Euro beziehungsweise 500 Euro auseinander. Die ÖVP-Aussendung nennt keinen Renditesatz, sondern nur eine ‚durchschnittliche Rendite‘; worauf sich die Differenz im Einzelnen stützt, ist aus den beiden Darstellungen damit nicht ersichtlich.

Woher das Geld kommt – und was die Opposition daran kritisiert

Der Familienlastenausgleichsfonds finanziert in Österreich unter anderem die Familienbeihilfe. Dass daraus nun eine Wertpapierförderung bezahlt werden soll, ist der Kern der Kritik der Grünen. Deren Finanzsprecherin Nina Tomaselli wird auf dem Nachrichtenportal oe24 mit dem Satz zitiert: „Familiengelder sind keine Förderkasse für den Golfclub.“

Ihr zweiter Einwand ist eine Verteilungsrechnung. Wer den Höchstbetrag von 5.000 Euro im Jahr einzahlen kann, spart nach der dort wiedergegebenen Rechnung der Grünen bis zum 18. Geburtstag rund 23.700 Euro Kapitalertragsteuer; wer 180 Euro im Jahr aufbringt, spart 815 Euro. Das ist in absoluten Beträgen etwa das 29-Fache. Dem stellen die Grünen nach derselben Wiedergabe gegenüber, dass für das Zukunftsdepot 40 Millionen Euro vorgesehen seien, für die Unterhaltsgarantie für Alleinerziehende dagegen 35 Millionen.

Diese Beobachtung ist keine Eigenart des österreichischen Vorhabens, sondern liegt in der Bauart jeder Steuerbefreiung: Sie wirkt proportional zur Anlagesumme. Wer nichts einzahlen kann, hat von der Befreiung nichts – für diese Kinder bleibt allein der Startbonus von 500 Euro, und den soll es nur für die ab 2027 Geborenen geben.

Die FPÖ setzt einen anderen Akzent. Ihr Budgetsprecher Arnold Schiefer nennt den Ansatz im Grundsatz richtig – „Grundsätzlich ist der Ansatz sinnvoll, und auch wir treten dafür ein, dass Vorsorgedepots steuerlich begünstigt werden“ – und fordert in einer Aussendung vom Donnerstagabend, 18.17 Uhr, die steuerliche Entlastung auf alle Sparformen auszudehnen: „Man darf nämlich auch die klassischen Kleinsparer nicht vergessen.“ Von der Befreiung profitiert nach dem bisher Bekannten nur, wer in Wertpapiere geht; das klassische Sparbuch mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer bliebe außen vor.

Das Finanzministerium hält den 1. Jänner 2027 für nicht machbar

Der Widerspruch kommt in diesem Fall nicht nur aus der Opposition, sondern aus der Koalition selbst. Das österreichische Finanzministerium sieht nach übereinstimmenden Berichten des ORF und der „Salzburger Nachrichten“ noch „viele Fragen offen“. Genannt werden drei Punkte: Die Finanzierung der Startguthaben für die Jahrgänge nach der zweijährigen Befristung sei ungeklärt, der Ausfall an Kapitalertragsteuer sei nicht budgetiert, und ein Inkrafttreten zum 1. Jänner 2027 sei „technisch praktisch unmöglich“.

Der letzte Punkt ist der greifbarste. Ein Depot, das auf den Namen eines Neugeborenen läuft, steuerlich gesondert behandelt wird und dessen Startguthaben eine staatliche Stelle zuweist, setzt abgestimmte Abläufe zwischen Banken, Meldewesen und Finanzverwaltung voraus, die erst geschaffen werden müssten. Ob die Frist hält, ist damit offen – und für Familien, die schon planen, die praktisch wichtigste Frage.

Deutschland fördert dasselbe Ziel – mit Zugriff erst ab 65

Der Vergleich mit Deutschland lohnt, weil dort ein Vorhaben mit ähnlicher Begründung bereits weiter ist. Das deutsche Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf für eine Frühstartrente beschlossen; das deutsche Bundesfinanzministerium teilte das am selben Tag mit. Zehn Euro im Monat zahlt dort der Staat für jedes Kind zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr in ein kapitalgedecktes Depot ein, rückwirkend zum 1. Januar 2026 und beginnend mit dem Jahrgang 2020. Die Förderung erreicht nach der Mitteilung „alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig vom Einkommen der Eltern“.

Merkmal Österreich: Zukunftsdepot Deutschland: Frühstartrente
Staatlicher Beitrag bis zu 500 € einmalig, nur ab 2027 Geborene 10 € je Monat vom 6. bis 18. Lebensjahr
Eigene Einzahlung je Jahr bis 5.000 € bis 6.840 €
Steuer in der Ansparzeit keine KESt bis zur Volljährigkeit Erträge steuerfrei bis zur Auszahlung
Zugriff frühestens mit 18 Jahren mit 65 Jahren
Stand des Verfahrens Eckpunkte aus einem Hintergrundgespräch, kein Entwurf Regierungsentwurf, Kabinettsbeschluss 12. August 2026
Quellen: Österreich nach den Angaben aus dem Hintergrundgespräch vom 3. September 2026, wiedergegeben von ORF und „Salzburger Nachrichten“; Deutschland nach der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 12. August 2026. Stand: 3. September 2026.

Der entscheidende Unterschied steht in der vorletzten Zeile. In Österreich soll das Geld dem Kind mit 18 gehören – als Startkapital für Ausbildung, Wohnung oder Führerschein. In Deutschland ist es Altersvorsorge und bleibt bis 65 gebunden; das deutsche Ministerium rechnet vor, dass die staatliche Förderung allein bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro ergibt und bis zum Rentenbeginn auf etwa 53.000 Euro anwächst. Beide Staaten wollen frühe Vermögensbildung für Kinder anstoßen und wählen dafür gegensätzliche Formen.

Ein zweiter Unterschied betrifft Kinder, für die niemand ein Depot eröffnet: In Deutschland sollen Kinder, für die kein Depot eröffnet wird, nach der Mitteilung des Ministeriums automatisch kollektiv über die Deutsche Bundesbank angelegt werden. Ob es in Österreich eine vergleichbare Auffanglösung geben soll, ist bislang nicht bekannt. Für die Frage, wen eine solche Förderung tatsächlich erreicht, ist das kein Randdetail.

Was offen bleibt

Fünf Fragen, die die bisherigen Angaben nicht beantworten

  • Wer bekommt den Startbonus nach Ablauf der zwei budgetierten Jahre?
  • Wie hoch ist der jährliche Ausfall an Kapitalertragsteuer, und in welchem Budget steht er?
  • Was geschieht mit Kindern, für die kein Depot eröffnet wird?
  • Welche Wertpapiere sollen zulässig sein, und wer trägt die Kosten der Depotführung nach dem 18. Geburtstag?
  • Wann geht ein Entwurf in Begutachtung – und hält der 1. Jänner 2027?

Solange keiner dieser Punkte geklärt ist, bleibt das Zukunftsdepot ein Vorhaben, über das die österreichische Koalition sich dem Grunde nach verständigt hat und dessen Ausgestaltung noch verhandelt wird. Für Familien heißt das: Es gibt bislang nichts zu beantragen.

Was als Nächstes ansteht

Der nächste belegbare Schritt wäre ein Begutachtungsentwurf des österreichischen Bundeskanzleramts oder des Finanzministeriums. Ein solcher Entwurf ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht veröffentlicht. Erst er würde die Punkte festschreiben, die derzeit als Eckpunkte kursieren – und erst dann ließe sich beziffern, was das Modell den österreichischen Haushalt tatsächlich kostet.

In Deutschland läuft parallel das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente weiter. Wenn beide Vorhaben in Kraft treten, entstehen im deutschsprachigen Raum zwei sehr verschiedene Antworten auf dieselbe Frage – und Familien, die in Grenznähe wohnen oder umziehen, werden sie vergleichen.

Halten Sie ein staatlich gefördertes Depot für Kinder für sinnvoll – und sollte das Geld mit 18 verfügbar sein oder bis zur Rente gebunden bleiben? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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