Das Wichtigste in Kürze
- Der New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani und Kamar Samuels, der Leiter der städtischen Schulbehörde, haben am Mittwoch, dem 2. September 2026, ein einjähriges Moratorium für generative KI an den öffentlichen Schulen der Stadt angekündigt. Es gilt von der Vorschule bis zur achten Klasse und damit nach Angaben der Stadt für fast 600.000 Kinder – rund zwei Drittel aller Lernenden im System.
- Für dieselben Jahrgänge deckelt die Stadt die tägliche Bildschirmzeit am eigenen Gerät: 30 Minuten in den Klassen 3 bis 5, 45 Minuten in den Klassen 6 bis 8. Bis Klasse 2 soll es gar kein persönliches Gerät mehr geben.
- Eine vergleichbare Altersgrenze für KI gibt es weder in der Handlungsempfehlung der deutschen Bildungsministerkonferenz vom 10. Oktober 2024 noch in der KI-Information des österreichischen Bildungsministeriums. Österreich zieht die Grenze bei der achten Schulstufe – allerdings beim Handy, nicht bei der Software.
Das nach übereinstimmenden US-Medienberichten größte öffentliche Schulsystem der Vereinigten Staaten nimmt generative Künstliche Intelligenz aus dem Unterricht der jüngeren Jahrgänge heraus. Der New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani und Kamar Samuels, der Leiter der städtischen Schulbehörde, kündigten am Mittwochmittag Ortszeit ein Moratorium für den Einsatz generativer KI durch Lernende an. Es umfasst die Jahrgänge von der Vorschulstufe „2-K“ bis zur achten Klasse, gilt zunächst für das Schuljahr 2026/27 und betrifft nach Angaben der Stadt fast 600.000 Kinder, also etwa zwei Drittel aller Lernenden im städtischen System.
Nach einem Bericht des New Yorker Nachrichtensenders NY1 fiel die Ankündigung auf einer Pressekonferenz um 12.27 Uhr Ortszeit, in Mitteleuropa also am frühen Mittwochabend. Über die gängigen Nachrichtensuchen fand sich dazu am frühen Donnerstagmorgen nur vereinzelte deutschsprachige Berichterstattung. Im deutschsprachigen Raum ist der Vorgang trotzdem mehr als eine Nachricht aus Übersee: Er beantwortet eine Frage, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit Längerem offen diskutiert wird – nun in Form einer verbindlichen Regel für ein ganzes Schulsystem.
Was ab dem Schuljahr 2026/27 in New Yorks Klassenzimmern untersagt ist
Das Moratorium richtet sich gegen KI-Werkzeuge, die sich direkt an Kinder wenden – Chatbots und dialogische Lernhilfen, die auf Eingaben antworten. Zusätzlich untersagt die Stadt sogenannte Companion-Chatbots, also Anwendungen, die eine Gesprächsbeziehung anbieten. Parallel dazu begrenzt sie die Zeit, die ein Kind pro Schultag allein an einem eigenen Gerät verbringen soll.
| Jahrgang | Generative KI für Lernende | Bildschirmzeit am eigenen Gerät |
|---|---|---|
| Vorschule „2-K“ bis Klasse 2 | untersagt | kein eigenes Gerät |
| Klassen 3 bis 5 | untersagt | 30 Minuten je Schultag |
| Klassen 6 bis 8 | untersagt | 45 Minuten je Schultag |
| High School (ab Klasse 9) | nur in fünf geprüften Pilotprogrammen | – |
Lehrkräfte sind von dem Moratorium nicht erfasst. Sie dürfen freigegebene KI-Werkzeuge weiter für Unterrichtsvorbereitung, Übersetzungen und Verwaltungsaufgaben nutzen. Nach einem Bericht des Bildungsportals Chalkbeat vom 2. September 2026 sollen sie umgekehrt keine KI für Benotung, Verhaltensbeobachtung, Beratung oder sonderpädagogische Planung einsetzen dürfen.
Fünf Pilotprogramme mit Minutenbudget – für höchstens fünf Prozent der Lernenden
Ganz verschwindet die Technik nicht aus dem System. Für die High Schools sieht die Mitteilung fünf begrenzte Pilotvorhaben vor, an denen nach Angaben der Stadt höchstens 50.000 Jugendliche teilnehmen sollen – etwa fünf Prozent aller Lernenden. Pro Schule sind höchstens fünf Kurse vorgesehen, jeweils unter Aufsicht einer Lehrkraft. Bemerkenswert ist, wie eng die Stadt die Nutzung taktet:
- Quill (Englisch): höchstens 15 Minuten je Woche
- Edia (Mathematik): höchstens 20 Minuten je Woche
- Brisk Teaching: 10 bis 20 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich
- Playlab: höchstens zwei Aufgaben je Notenabschnitt
- Intel AI-Ready Schools: eine Unterrichtsstunde je Woche
Dazu kommen zweimal jährlich Module zur KI-Kompetenz von jeweils 45 Minuten. Die Botschaft dieser Zahlen ist eindeutig: New York behandelt generative KI in der Schule nicht als Arbeitsumgebung, sondern als Unterrichtsgegenstand mit Zeitbudget.
Die Begründung richtet sich ausdrücklich gegen die Technikbranche
Ungewöhnlich deutlich ist der Ton der Mitteilung. Bürgermeister Mamdani wird dort mit den Worten zitiert, Kinder bräuchten Lehrkräfte und menschlichen Kontakt, um zu lernen und zu wachsen; sie müssten Fähigkeiten gemeinsam mit Gleichaltrigen entwickeln, Beziehungen zu Lehrenden aufbauen und sich an schwierigen Aufgaben selbst abarbeiten. Die Technikbranche wolle glauben machen, dass eine KI-gestützte frühe Bildung nicht nur unausweichlich, sondern notwendig sei – im Original: „The tech industry wants us to believe that A.I.-powered early education is not only inevitable, but necessary. We do not see it that way.“
Der Behördenleiter Samuels begründet die Entscheidung in der Mitteilung mit seiner Doppelrolle als Behördenleiter und Vater. Man setze Leitplanken, um menschliche Verbindung, Neugier und Kreativität zu schützen; Innovation bedeute nicht mehr Technik, und im kommenden Jahr wolle man mit Belegen dafür sorgen, dass Technik dem Lernen diene und nicht umgekehrt.
Beide Aussagen sind politische Positionsbestimmungen, keine Studienergebnisse. Die Stadt kündigt in derselben Mitteilung an, die Wirkung der Technik im kommenden Jahr zu untersuchen – die Beweislage soll also erst noch entstehen, während die Regel bereits gilt.
Die offene Stelle ist die Umsetzung
Wie das Moratorium in einem System mit fast 600.000 betroffenen Kindern technisch durchgesetzt wird, beantwortet die Mitteilung nicht. Nach dem Bericht von Chalkbeat sollen KI-Funktionen in 38 bestehenden Softwareverträgen abgeschaltet werden; eine Liste dieser Verträge lag demnach am Mittwochnachmittag nicht vor, ebenso wenig eine schriftliche Handreichung für die Schulen – acht Tage vor Schulbeginn.
Kritik kam prompt, und sie kommt aus verschiedenen Richtungen. Gegenüber dem US-Fachportal Education Week nannte Jean-Claude Brizard, Vorstandschef der Bildungsorganisation Digital Promise, den Schritt eine Reflexreaktion und warnte vor einer Gerechtigkeitslücke: Ärmere Kinder in New York seien diejenigen, die ohne einen vernünftigen Umgang mit Technik am Ende darunter litten. Kelly Clancy von der Gruppe „Parents for AI Caution in Educational Spaces“ hält der Vorgabe entgegen, sie enthalte keine Durchsetzungsmechanismen, und bezeichnete die Jugendlichen in den Pilotprogrammen als Versuchskaninchen der Technikkonzerne. Keri Rodrigues, Präsidentin der National Parent Union, nannte den Vorgang gegenüber demselben Portal ein politisches Durcheinander; Eltern hätten die Regelung erst im Nachhinein erfahren.
Was offen bleibt
Die Mitteilung der Stadt beziffert nach dem vorliegenden Wortlaut keine Kostenfolge und beschreibt kein Verfahren, mit dem die Einhaltung der Bildschirmzeitgrenzen überprüft werden soll. Auch bleibt offen, was mit bereits beschafften Geräten und Lizenzen geschieht und ob die Stadt Anbietern gegenüber vertraglich in der Pflicht steht. Eine Anfrage bei der Schulbehörde war bis Redaktionsschluss nicht möglich; die Behörde befand sich zu diesem Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten.
In Deutschland empfiehlt die Bildungsministerkonferenz – sie verbietet nicht
In Deutschland liegt der Maßstab bei den Ländern, und er ist erkennbar anders gesetzt. Die Bildungsministerkonferenz der deutschen Länder beschloss am 10. Oktober 2024 eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen. Sie beschreibt fünf Handlungsfelder – Lernen und Didaktik, Prüfungskultur, Lehrkräftebildung, rechtliche Rahmenbedingungen und Chancengerechtigkeit. Von einer Altersgrenze oder einem Verbot für bestimmte Jahrgänge ist in der Mitteilung der Konferenz und in der begleitenden Mitteilung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums, das die Federführung hatte, nicht die Rede.
Das ist der eigentliche Unterschied: Deutschland reguliert den Umgang, New York den Zugang. Eine Empfehlung an sechzehn Länder, die jeweils eigene Handreichungen daraus ableiten, erzeugt eine andere Verbindlichkeit als eine Anweisung an ein einzelnes Schulsystem mit 600.000 betroffenen Kindern.
Österreich zieht dieselbe Altersgrenze – aber beim Handy
Auffällig ist, dass Österreich bei derselben Zahl landet wie New York, nur bei einem anderen Gegenstand. Seit dem 1. Mai 2025 gilt an österreichischen Schulen ein bundesweites Handyverbot bis zur achten Schulstufe, verordnet im Bundesgesetzblatt II Nr. 80/2025. Ausnahmen bestehen unter anderem für den Einsatz im Unterricht, für mehrtägige Schulveranstaltungen und für medizinische Anwendungen wie Blutzucker-Apps.
Beim Thema KI bleibt das österreichische Bildungsministerium dagegen bei der Empfehlung. Auf seiner Informationsseite zu Künstlicher Intelligenz an Schulen heißt es, KI werde nicht einfach genutzt, sondern verstanden und bewusst eingesetzt; die pädagogische Verantwortung bleibe klar bei der Lehrperson. Eine Altersgrenze nennt die Seite nicht. In der Schweiz wiederum liegt die Schulhoheit bei den Kantonen; die dortige Debatte dreht sich nach Berichten des Auslandsdienstes SWI swissinfo.ch bislang ebenfalls um Handyverbote einzelner Kantone, nicht um eine landesweite KI-Regel.
Was die EU längst verbietet – und was sie verlangt
Auf europäischer Ebene existiert eine Grenze, die in der amerikanischen Debatte keine Rolle spielt. Nach Artikel 5 der KI-Verordnung der EU sind KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen verboten; ausgenommen sind medizinische und sicherheitstechnische Zwecke. Diese Verbote gelten nach Darstellung der deutschen Bundesnetzagentur seit dem 2. Februar 2025 – in Deutschland und Österreich unmittelbar, in der Schweiz als Nicht-EU-Staat nicht.
Dieselbe Verordnung verlangt an anderer Stelle Aufbau statt Rückzug. Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025 dazu, für ausreichende KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die damit arbeiten – nach Darstellung der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein gilt das für Unternehmen wie für Behörden. Die Pflicht richtet sich an das Personal, nicht an Kinder. Sie zeigt aber, in welche Richtung der europäische Rahmen zeigt: Kompetenz aufbauen, statt Zugänge zu schließen. Auch New York hält daran fest und schreibt seinen High Schools zweimal jährlich Module zur KI-Kompetenz vor.
Genau darauf zielt eine deutsche Bundesbehörde. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz forderte in einer Stellungnahme vom 22. Juni 2026 klare Schutzstandards und altersgerechte Rahmenbedingungen für KI-Chatbots, Meldepflichten für schwerwiegende Vorfälle und mehr Forschung. Ein pauschaler Ausschluss junger Menschen von KI-Angeboten sei jedoch nicht zielführend. Direktor Sebastian Gutknecht wird dort mit den Worten zitiert: „Es geht nicht um ein Entweder-oder zwischen Innovation und Schutz. Kinder und Jugendliche sollen die Chancen von KI nutzen können, ohne mit den Risiken allein gelassen zu werden.“ Damit steht die Position dieser deutschen Bundesbehörde der New Yorker Entscheidung erkennbar entgegen – auch wenn beide dasselbe Ziel benennen.
Ein Jahr Frist, dann wird neu entschieden
Das Moratorium ist auf das Schuljahr 2026/27 befristet. Die Stadt kündigt an, die Auswirkungen der Technik in dieser Zeit zu untersuchen und danach neu zu entscheiden. Ob daraus eine dauerhafte Regel wird, hängt damit an Untersuchungsergebnissen, die es noch nicht gibt.
Für den deutschsprachigen Raum ist der Vorgang weniger eine Blaupause als ein Datenpunkt. Hier lässt sich beobachten, was passiert, wenn ein großes Schulsystem generative KI für ein ganzes Jahr aus dem Unterricht der Jüngeren nimmt – mit Zahlen, die anschließend jeder nachlesen kann. Wie NETZ-TRENDS bereits am 30. August berichtete, liefern Tests zur Zuverlässigkeit von Chatbots bislang gegenläufige Befunde; und wie ein Praxistest zur Sortierung eines Steuerordners zeigt, ist der Nutzen solcher Werkzeuge stark davon abhängig, wer sie mit welcher Vorbereitung einsetzt. Genau diese Differenzierung fehlt einer Altersgrenze naturgemäß.
Wie beurteilen Sie eine feste Altersgrenze für KI im Unterricht – sinnvoller Schutz oder verpasste Vorbereitung? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Büro des Bürgermeisters von New York City: Mitteilung vom 2. September 2026
- NY1: Bericht vom 2. September 2026
- Chalkbeat New York: Was zur neuen KI-Regel bekannt ist, 2. September 2026
- Education Week: Reaktionen und Kritik, September 2026
- Bildungsministerkonferenz: Handlungsempfehlung vom 10. Oktober 2024
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Pressemitteilung zur Handlungsempfehlung
- schule.at: Handyverbot an österreichischen Schulen ab 1. Mai 2025, BGBl. II Nr. 80/2025
- Bundesministerium für Bildung, Österreich: Künstliche Intelligenz – Chance für Österreichs Schulen
- Bundesnetzagentur: Verbotene Praktiken nach Artikel 5 der KI-Verordnung
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: KI-Chatbots: Klare Leitplanken zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, 22. Juni 2026
- SWI swissinfo.ch: Handyverbot an Schweizer Schulen
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.