Das Wichtigste in Kürze

  • Österreichs Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat am Donnerstagnachmittag von der Regulierungsbehörde E-Control verlangt, ihre Kriterien für „systemdienliche“ Batteriespeicher nachzubessern. Sein Ministerium beruft sich dabei auf „erste Zahlen“ einer noch unveröffentlichten Speicherstudie, die eine marktorientierte Batteriekapazität von bis zu acht Gigawatt bis 2030 nennt.
  • Die E-Control selbst nannte fünf Wochen zuvor eine andere Größenordnung: drei bis fünf Gigawatt zusätzlich „in den nächsten zehn Jahren“ – die beiden Zahlen sind allerdings nicht unmittelbar vergleichbar. Ihr Vorstand warnt zugleich, dass jede Entgeltbefreiung von den übrigen Netzkunden bezahlt werde.
  • Gleichzeitig läuft ab 2027 die breite Förderung klassischer kleiner Photovoltaikanlagen in Österreich aus. Im zweiten Fördercall 2026 waren von knapp 28.000 Anträgen nur rund 3.000 bedienbar.

Das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat am Donnerstag um 15:45 Uhr eine Aussendung verschickt, die zwei Dinge zugleich tut: Sie kündigt den seit Wochen angekündigten Umbau der Ökostrom-Förderung erneut an – und sie fordert öffentlich Nachbesserungen von einer weisungsfreien Behörde. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) verlangt darin, dass die Regulierungsbehörde E-Control ihre Vorgaben für Batteriespeicher nachbessert.

„Es kann nicht sein, dass wir einen volkswirtschaftlichen Bedarf an Speichern haben und sie gleichzeitig durch zu enge Regeln ausbremsen“, wird der Minister in der Aussendung des Ministeriums zitiert. „Hier muss die E-Control nachschärfen.“ Konkret sollen „die Anzahl und die Ausgestaltung der im aktuellen Entwurf der E-Control vorgesehenen Kriterien für systemdienliche Speicher nochmals überprüft werden“.

Der Satz ist bemerkenswert, weil die Behörde diese Kriterien nicht aus eigenem Antrieb festlegt, sondern im Auftrag eines Gesetzes, das dieselbe Bundesregierung zu verantworten hat. Und weil die E-Control zum zentralen Punkt – wie viel Speicher Österreich überhaupt braucht – längst eine eigene Zahl genannt hat. Sie klingt auf den ersten Blick niedriger – auch wenn die beiden Zahlen, wie unten erläutert, nicht unmittelbar vergleichbar sind.

Der Referenztag, mit dem das Ministerium argumentiert

Die Begründung des Ministeriums stützt sich auf einen einzelnen Tag. Am vergangenen Samstag lag der österreichische Tagesverbrauch nach den Angaben der Aussendung bei 120,1 Gigawattstunden, die Erzeugung bei 117,8 Gigawattstunden, davon rund 30 Prozent aus Photovoltaik. Mittags erreichte die Solarerzeugung 4,3 Gigawatt, die Tageslastspitze am Abend 6,1 Gigawatt – zu einem Zeitpunkt, an dem praktisch keine Photovoltaik mehr einspeiste.

Am deutlichsten wird der Effekt am Preis. Zwischen 10 und 16 Uhr kostete die Megawattstunde im Großhandel 14 Euro, in den Abendstunden rund 180 Euro. Das ist am selben Tag etwa das Dreizehnfache.

Säulendiagramm zum österreichischen Großhandelsstrompreis am vergangenen Samstag: 14 Euro je Megawattstunde zwischen 10 und 16 Uhr bei einer Photovoltaik-Spitze von 4,3 Gigawatt, rund 180 Euro je Megawattstunde in den Abendstunden bei einer Tageslastspitze von 6,1 Gigawatt.
Eigene Darstellung NETZ-TRENDS auf Basis der Angaben des österreichischen Wirtschaftsministeriums in seiner Aussendung vom 20. August 2026. Die Werte beziehen sich auf einen einzelnen Referenztag, nicht auf einen Durchschnitt.

„Wenn wir mittags günstigen heimischen Strom im Überschuss haben, müssen wir ihn für den Abend speichern können – statt dann teuer Strom aus dem Ausland zukaufen zu müssen“, sagte Hattmannsdorfer dazu. In Österreich sind nach den in der Aussendung genannten Branchenprognosen derzeit mehr als 3,2 Gigawattstunden an Batteriespeichern installiert, der Großteil davon in Einheiten unter 50 Kilowattstunden. Dazu kommen 6,2 Gigawatt an Pumpspeicherleistung.

Die Behörde hat ihre Zahl schon genannt – sie liegt deutlich niedriger

Die acht Gigawatt, die das Ministerium als volkswirtschaftlich sinnvolle marktorientierte Batteriekapazität bis 2030 nennt, stammen nach eigener Angabe aus „ersten Zahlen“ einer vom Ministerium beauftragten Speicherstudie. Der E-Control-Vorstand Alfons Haber hatte fünf Wochen zuvor eine andere Größenordnung genannt.

„In Österreich werden wir zwischen drei und fünf Gigawatt zusätzlich benötigen – das ist unumstritten“, sagte Haber Mitte Juli im Interview mit dem Branchenmedium Selektiv, und zwar „in den nächsten zehn Jahren“. Zum Andrang sagte er: „Unsere Netzspitzenlast liegt bei rund 11 Gigawatt – wir haben Speicheranfragen von 25 Gigawatt.“ Und: „Nicht jeder Speicher ist automatisch netzdienlich.“

Die beiden Angaben sind nicht unmittelbar vergleichbar. Sie beziehen sich auf verschiedene Zeiträume – 2030 gegenüber zehn Jahren – und auf verschiedene Bezugsgrößen: Das Ministerium spricht von marktorientierter Kapazität insgesamt, die Behörde vom zusätzlichen Bedarf. Dass die Differenz allein damit erklärt wäre, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen aber nicht ableiten, weil die Studie des Ministeriums nicht veröffentlicht ist.

Haber nannte im selben Interview auch den Grund für die engen Kriterien. „Je größer die Befreiungen für einzelne Netzbenutzer, desto mehr müssen Gewerbe, Industrie und Haushalte im Gegenzug zahlen“, sagte er. „Das ist keine abstrakte Warnung, sondern eine rechnerische Konsequenz.“ Wer ein Netzentgelt erlässt, verteilt die Netzkosten also lediglich um – ein Zusammenhang, den NETZ-TRENDS zuletzt am deutschen Beispiel SuedLink beschrieben hat.

Worum der Streit technisch geht

Hinter dem Begriff „systemdienlicher Speicher“ steht ein Entwurf der E-Control für die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, die zum 1. Jänner 2027 in Kraft treten soll. Wer die Kriterien erfüllt, wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme vom bezugsseitigen Netzentgelt befreit.

Nach den Analysen der Wiener Kanzleien Dorda und CMS zur Konsultationsfassung müssen dafür mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: eine Engpassleistung von mindestens einem Megawatt, ein Standort, den der Netzentwicklungsplan als geeignet ausweist, ein aufrechter Vertrag mit dem Regelzonenführer APG über Flexibilitätsleistungen sowie die Bereitschaft, Betriebseinschränkungen des Netzbetreibers hinzunehmen. Der endgültige Verordnungstext liegt noch nicht öffentlich vor.

Die Ein-Megawatt-Schwelle erklärt, warum der Streit für private Haushalte zunächst abstrakt wirkt: Ein Heimspeicher erreicht sie nicht. Betroffen sind Großspeicher – jene Anlagen, die den Mittagsüberschuss in nennenswertem Umfang in den Abend verschieben könnten.

Für Haushalte läuft die breite Förderung kleiner Anlagen aus

Unmittelbar spürbar wird für private Haushalte ein anderer Teil der Aussendung. Die Investitionsförderung nach dem österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird ab 2027 umgebaut. Vier Punkte nennt das Ministerium:

  • Das Windhundprinzip endet. Anträge sollen künftig nach Installation und Rechnungslegung möglich sein, angelehnt an das Verfahren beim Handwerkerbonus.
  • Die breite Förderung klassischer kleiner Photovoltaikanlagen läuft aus. Gefördert werden sollen stattdessen Energiemanagementsysteme in Verbindung mit Speichern.
  • Speicher werden auch bei bestehenden Anlagen förderfähig, gemeinsam mit einem Energiemanagementsystem und unabhängig davon, ob eine neue Photovoltaikanlage errichtet wird.
  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik, Agri-Photovoltaik, Parkplatzüberdachungen, schwimmende Anlagen und Lärmschutzwände bleiben förderfähig. Für europäische Wertschöpfung bei zentralen Komponenten soll es einen Bonus geben.

Wie stark der bisherige Andrang war, zeigen die Zahlen des zweiten Fördercalls dieses Jahres. Nach Angaben von Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner gingen knapp 28.000 Anträge ein, von denen nur rund 3.000 bedient werden konnten; rund 25.000 gingen leer aus. Verfügbar waren 20 Millionen Euro, beantragt rund 120 Millionen. Die maximale Förderintensität sinkt demnach von bis zu 30 auf 20 Prozent.

Anlagengröße Fördersatz 2026 Made-in-Europe-Bonus
Photovoltaik bis 10 kWp 150 €/kWp je 10 %
Photovoltaik 10 bis 20 kWp 140 €/kWp je 10 %
Photovoltaik über 20 kWp Bieterverfahren je 10 %
Gesamtbudget aller Technologien 2026 70 Mio. €
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Aussendung vom 23. April 2026 zum EAG-Förderjahr 2026. Der Made-in-Europe-Bonus wird je zehn Prozent für Module, Wechselrichter und Speicher aus dem EWR und der Schweiz gewährt. Die Sätze gelten für 2026; die Werte ab 2027 sind noch nicht festgelegt.

Was die Aussendung offenlässt

  • Die Studie ist nicht öffentlich. Autor, Erscheinungsdatum und Methodik der Speicherstudie werden nicht genannt; auf der Publikationsseite des Ministeriums ist sie nicht auffindbar. Die acht Gigawatt sind damit bislang nur durch die Aussendung selbst belegt.
  • Die 68 Millionen Euro sind eine Rechenoperation, kein Studienergebnis. Sie ergeben sich laut Aussendung rechnerisch aus einem möglichen Preiseffekt von bis zu zwei Euro je Megawattstunde, multipliziert mit rund 34 Terawattstunden Halbjahresverbrauch.
  • Von der Made-in-Europe-Pflicht für Wechselrichter ist keine Rede mehr. Am 10. Juli hieß es aus demselben Ministerium, für Wechselrichter sei „eine Made-in-Europe-Pflicht vorgesehen“. Am 20. August ist nur noch von einem Bonus für europäische Wertschöpfung die Rede. Eine Erklärung für die abweichende Formulierung nennt die Aussendung nicht.

Die Kritik trifft ein Gesetz, das der Minister selbst verantwortet

Noch am selben Nachmittag kamen zwei Gegenpositionen. Um 16:16 Uhr meldete sich der Freiheitliche Parlamentsklub. Die Abgeordneten Axel Kassegger und Paul Hammerl nannten die Ankündigung „alter Wein in neuen Schläuchen“. Was der Minister „großspurig als neue ‚Speicheroffensive‘ ankündigt, steht seit rund eineinhalb Jahren schwarz auf weiß im EAG-Evaluierungsbericht der Österreichischen Energieagentur“, erklärte Kassegger. Der Bericht empfiehlt tatsächlich, Batteriespeicher verstärkt zu fördern, ausdrücklich auch bei Bestandsanlagen; er lag dem österreichischen Nationalrat im Januar 2025 vor.

Hammerl zielte auf den Adressaten der Kritik: „Da kritisiert der Minister jetzt die E-Control für die Ausgestaltung eines Systems, dessen gesetzliche Grundlage er mit seinem sogenannten ‚Billigstromgesetz‘ selbst geschaffen hat.“ Im Elektrizitätswirtschaftsgesetz sei festgelegt worden, dass die Begünstigung von Speichern vom systemdienlichen Betrieb abhänge – „und gleichzeitig wurde die E-Control ausdrücklich damit beauftragt, die entsprechenden Kriterien per Verordnung festzulegen“.

Um 17:02 Uhr folgte der Branchenverband Photovoltaic & Battery Austria. Er begrüßte die Neuausrichtung, bezeichnete den Vorstoß aber als „neuerliche Ankündigung“. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Bedeutung von Speichern für das Energiesystem nun ausdrücklich anerkennt“, sagte Geschäftsführerin Vera Immitzer laut Verbandsaussendung. „Jetzt geht es aber darum, dass auf die Worte auch Taten folgen. Die Branche steht bereit.“

Eine Stellungnahme der E-Control zur Kritik des Ministers lag bis zum Abend nicht vor.

Was als Nächstes ansteht

Zwei Termine sind bereits gesetzt. Der dritte und letzte Fördercall dieses Jahres läuft nach Angaben des Ministeriums vom 8. bis 22. Oktober 2026 – noch nach den alten Regeln, also weiterhin nach dem Windhundprinzip. Die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung der E-Control soll zum 1. Jänner 2027 gelten; die Höhe der Tarife soll in einer eigenen Verordnung folgen.

Offen ist dagegen der Zeitplan für den Umbau der Förderung selbst. Er setzt eine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes voraus, die nach dem letzten öffentlich belegten Stand vom 10. Juli in Koordinierung war. Ein Begutachtungsentwurf dazu war am Donnerstagabend nicht auffindbar. Solange er fehlt, sind die konkreten Fördersätze ab 2027 – und damit die Frage, was ein Speicher künftig kostet – nicht bezifferbar. Wie stark Energiepreise inzwischen auf österreichische Haushaltsbudgets durchschlagen, zeigte zuletzt die Juli-Inflationsstatistik.

Planen Sie eine Photovoltaikanlage oder einen Speicher – und ändert die angekündigte Umstellung etwas an Ihrer Entscheidung? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Aussendung „Hattmannsdorfer: Hitzesommer bestätigt Fokus auf Speicheroffensive“ vom 20. August 2026, 15:45 Uhr, verbreitet über APA-OTS (OTS0110)
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Aussendung „Energie-Staatssekretärin Zehetner: PV-Förderung muss raus aus der Gießkanne“ vom 10. Juli 2026, 11:49 Uhr (OTS0067)
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Aussendung „Start ins neue EAG-Förderjahr bringt mehr Wirkung pro Fördereuro“ vom 23. April 2026, 12:42 Uhr (OTS0120)
  • Selektiv: Interview mit E-Control-Vorstand Alfons Haber vom 15. Juli 2026, „E-Control zu Stromspeichern: Anfragen übersteigen den Bedarf massiv“
  • Freiheitlicher Parlamentsklub: Aussendung von Axel Kassegger und Paul Hammerl vom 20. August 2026, 16:16 Uhr (OTS0114)
  • Bundesverband Photovoltaic & Battery Austria: Aussendung vom 20. August 2026, 17:02 Uhr (OTS0118)
  • Dorda Rechtsanwälte: „E-Control-Konsultation zur SNE-GV: Die neuen Spielregeln für Energiespeicher & Co“ vom 3. März 2026
  • CMS Wien: „Systemdienlichkeit von Batteriespeichern: E-Control startet zweistufige SNE-GV-Konsultation“ vom 4. März 2026
  • Österreichische Energieagentur: EAG-Evaluierungsbericht 2024, dem österreichischen Nationalrat vorgelegt im Januar 2025 (III-104 d.B., XXVIII. GP)

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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