Urteil Aus für "Dash Buttons": Gericht verbietet Bestellknöpfe von Amazon

Über die sogenannten "Dash Buttons" von Amazon konnten Kunden Produkte des alltäglichen Bedarfs auf Knopfdruck bestellen. Jetzt verbietet ein Gericht den Weiterverkauf der WLAN-Bestellknöpfe. Der Versand-Riese will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Amazon Presse
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert die Amazon Dash Buttons. Mit dem Technik-Gimmick lässt sich beispielsweise Waschpulver auf Knopfdruck nachbestellen.

Mit den "Dash Buttons" wollte Amazon seinen Verbrauchern das Einkaufen im Internet erheblich vereinfachen. Ob Kaffee, Zahnpasta oder andere Alltagsprodukte – ein Knopfdruck reichte aus, um den gewünschten Artikel von Amazon an die Haustür geliefert zu bekommen.

Gericht erklärt Dash Buttons für unzulässig

Nun droht womöglich das Aus für das bequeme Technik-Gimmick. In einem Urteil erklärte das Oberlandesgericht München, dass die Dash Buttons unzulässig seien.

Klägerin war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die in den Dash Buttons "massive Verstöße" gegen geltendes Recht sieht, wie es in einer Mitteilung heißt. Mehrere Beschwerden zu den Dash Buttons hätten sich bei der Verbraucherzentrale gesammelt. [1]

Konkret wirft die Verbraucherzentrale dem Versandhändler vor, dass der Verbraucher "nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert" werde. [2]

Das Oberlandesgericht München teilt die Auffassung der Verbraucherzentrale. Die klingelschildgroßen, mit dem jeweiligen Marken-Logo versehenen Knöpfe enthielten keine klaren Informationen zu Inhalt, Preis oder einen Hinweis auf den zahlungspflichtigen Bestellvorgang, bemängelten die Richter. Amazon verstoße damit gegen gesetzliche Vorschriften im Internethandel. [3]

Amazon will Rechtsmittel einlegen

"Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber", kommentierte Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski das Vorgehen gegen Amazon. Und weiter: "Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor." [1f]

Der Versandriese wurde bereits in einem ersten Verfahren vom Landgericht München auf Unterlassung verurteilt, worauf Amazon in Berufung ging. Doch nun bestätigte auch das Oberlandesgericht München die Rechtswidrigkeit der Bestellknöpfe. Eine Revision zum Bundesgerichtshof schloss das Gericht zudem aus.

Dash Button bestellt auf Knopfdruck

Dennoch zeigt sich Amazon davon unbeeindruckt. Gegenüber tagesschau.de kündigte das Unternehmen an, Rechtmittel gegen das Urteil einzulegen. Nach Ansicht des Online-Händlers sei dieses nicht nur innovationsfeindlich, sondern "hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht", erklärte das Unternehmen. [3f]

Der Versandriese sei außerdem davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Rechtslage stünden. [4]

Die Palette der über den Dash Button bestellbaren Waren reicht von klassischen Haushaltsartikeln über Kosmetik- und Pflegeprodukte. Hierzu werden die 4,99 Euro teuren Bestellknöpfe mit dem hauseigenen WLAN und einem Amazon-Konto verbunden. Mit einem Knopfdruck lässt sich dann die gewünschte Ware ganz ohne PC, Smartphone oder Tablet bestellen. Zu den genauen Verkaufszahlen der Dash Buttons äußerte sich Amazon bislang nicht.

Einzelnachweise

[1] Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße von Verbraucherzentrale NRW, in: verbraucherzentrale.nrw vom 10. Januar 2019, Abruf am 28. Januar 2019.

[2] Amazons Dash Buttons versperren den Blick auf den Preis von Verbraucherzentrale NRW, in: verbraucherzentrale.nrw vom 10. Januar 2019, Abruf am 28. Januar 2019.

[3] Amazon-Bestellung auf Knopfdruck verboten, in: tagesschau.de vom 11. Januar 2019, Abruf am 28. Januar 2019.

[4] Gerichtsurteil: Amazon muss Dash Buttons vom Markt nehmen, in: abendblatt.de vom 10. Januar 2019, Abruf am 28. Januar 2019.

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