Interview Prognose Energieverbrauch bei Stromio zulässig? Experte gibt Antworten

Der vor Kurzem auf Netz-Trends.de veröffentlichte Beitrag zur massiven Strompreiserhöhung beim umstrittenen Energieversorger Stromio (Geschäftsführer: Ömer Varol), der auf dem Preisvergleichsportal Check24 gelistet wird, stieß auf ein breites Interesse.

Bild: Check24 / Bildmontage netz-trends.de
Auf Check24.de wirbt die umstrittene Stromio GmbH aus Kaarst mit ihren zwei Marken Stromio und Grünwelt Energie um neue Kunden.

Basis für den Bericht war ein Artikel in der Zeitung die WELT unter der Überschrift "Wenn der Stromanbieter seine Kunden für dumm verkauft". Der Redakteur des Textes hatte sich über die Art und Weise wie Stromio Strompreiserhöhungen kommuniziert geärgert.

Viele Verbraucher fragen sich nun, ob Preisanpassungen von 40 Prozent und mehr überhaupt erlaubt seien. Netz-Trends ging dieser Frage nach und bat einen Rechtexperten, die Vorgänge rund um den in Kaarst ansässigen Stromanbieter einzuordnen. Das Ergebnis dieses Gesprächs finden Sie im folgenden Interview.

Frage: Sind Preiserhöhungen bei Energieversorgern, wie im Falle von Stromio in Höhe von 44 Prozent, angemessen?

Antwort: Da dies eine Preiserhöhung auf Strom ist, ist das im derzeitigen Umfeld der Beschaffungskosten von Energie in Deutschland grundsätzlich nachvollziehbar. Zumal die Energiekosten in Deutschland sowieso seit Jahren drastisch steigen. Nicht zuletzt wegen der sehr teuren Energiewende, welche die Bürger allein in den Jahren 2012 bis 2018 nach Angaben des Bundesrechnungshofes rund 160 Milliarden Euro gekostet hat. Geld, welches die Energieversorger eben über steigende Stromkosten und steigende Gaskosten reinholen müssen. Hinzu kommt ein drastisch um über 50 Prozent gestiegener Einkaufspreis an der Energiebörse.

Frage: Wo liegt dann im Falle des Energieversorgers Stromio das Problem, welches der WELT-Autor schildert?

Antwort: Das Problem bei Stromio liegt darin, dass die eigentlichen Abschläge gar nicht aus einer Preiserhöhung der Beschaffungskosten oder Bezugskosten abgeleitet wären.

Glaubt man dem Artikel des WELT-Autors, so kommen die höheren Abschläge in dem dort geschilderten Fall in Wirklichkeit auf Grund von durch Stromio selbst erzeugten Prognosen zustande. Er schildert nämlich, dass ihm als Begründung gesagt wurde: „Es handelt sich um eine Prognose Ihres Verbrauchs. Hat unser System errechnet.“ Da weiß aber wirklich keiner, was die Basis für den angeblich höheren Stromverbrauch ist. Im Artikel der WELT ist die Rede von einem angeblich rund 1500 Kilowattstunden höheren Stromverbrauch. Das wäre ja fast ein jährlicher Anstieg von um die 50 Prozent. Das wäre gigantisch. Das geht nur, wenn man sich beispielsweise eine Haussauna einbauen ließe und diese jeden Tag im Jahr etwa zwei Stunden in Betrieb wäre.

Der WELT-Autor sollte Stromio bitten, direkt die Angaben des Netzbetreibers zum angeblich erhöhten Stromverbrauch zu übermitteln. Oder er sollte selbst direkt bei seinem Netzbetreiber nachfragen, ob die Angaben von Stromio stimmen. Wie auch immer, Stromio hat ja seine Abschläge nach seiner Nachfrage wieder gesenkt.

Frage: Was würde denn ein angeblicher Anstieg des Stromverbrauchs von 1500 Kilowattstunden im Jahr für einen Haushalt bedeuten?

Antwort: Würde man dem angeblich von Stromio behaupteten Mehrverbrauch Glauben schenken, würde das bedeuten: Der Kunde müsste plötzlich zu seinem normalen Verbrauch eine Waschmaschine der Energieklasse A ++ etwa 365 Tage im Jahr etwa fünf Stunden täglich zusätzlich laufen lassen. Oder er würde etwa eine Spielekonsole jeden Tag im Jahr für 24 Stunden permanent nutzen. Wie realistisch ist das bitte?

Frage: Die WELT schreibt zum Preisanstieg von 44 Prozent im Falle des Kunden, der ja der Journalist selber war, wonach er aus dem Callcenter erfahren habe, dass die Basis des Preisanstiegs „eine Prognose des Verbrauchs“ sei. Dies habe das Stromio-System errechnet. Geht sowas?

Antwort: Eine solche angebliche Eigenprognose durch einen Anbieter wie Stromio wäre völlig marktunüblich. Das sieht das Stromgesetz nicht vor. Wenn ein Kunde in einem normalen Wechselprozess ist, erhält der neue Lieferant die Verbrauchsprognose über den Marktkommunikationsprozess. Das ist zwischen allen Stromanbietern und Netzbetreibern klar geregelt und festgelegt. Und zwar in Form von Datenübertragungen vom Netzbetreiber an den neuen Energieversorger.

Das heißt: Der neue Energieversorger, nehmen wir beispielsweise den Fall des auf Check24 gelisteten Energieversorgers Stromio, der auch Marken wie Immergrün (Energie) betreibt, erhält vom Netzbetreiber, der meist beim Grundversorger angesiedelt ist, den bisherigen Jahresstromverbrauch klar übermittelt. Dieser Stromverbrauch oder Gasverbrauch ist Basis für die Abschlagszahlung. Das heißt: Er ist valide. Der ist gemessen. Er ist abgelesen vom Netzbetreiber und zwar meist persönlich vor Ort.

Alternativ kann man im Prozess den Wert nehmen, den der Kunde einem meldet. Wenn der Kunde zum Beispiel sagt, ich habe eine Sauna eingebaut, ich glaube, ich habe mehr Verbrauch, kann es eine Abweichung geben.

Frage: Was ist also die Basis der Abschlagszahlungen von Energieversorgern?

Antwort: Basis ist ein valider standardisierter Datenaustauschprozess zwischen den Stromanbietern. Da gibt es Computerprogramme mit EDI und EDI-Fax. Das ist ein festgefügtes IT-Sammelsurium mit hochkomplexen IT-Prozessen. Da ist für Selbstprognosen, wie Stromio es scheinbar gegenüber dem WELT-Autor über sein Callcenter behauptet hat, gar kein Platz.

Frage: Könnten sie die Datenerhebung noch einmal erklären. Wie findet konkret die Übermittlung statt? In einigen Ländern sind die Stromzähler ja außen am Gartentor angebracht, damit die Stadtwerke das ablesen können. In Deutschland sind sie in der Regel im Keller.

Antwort: Nehmen wir ein klassisches Stadtwerk mit beispielsweise 50.000 bis 100.000 Kunden. Die Stromzähler dieser Kunden, die meist im Keller sind, werden in einem regelmäßigen Turnus alle zwei bis drei Jahre abgelesen. Dadurch haben die Marktpartner valide Daten. Da muss man gar nichts schätzen.

Bei 150.000 Stromzählern würden beispielsweise 13 Mitarbeiter der Stadtwerke, also der Grundversorger, genügen, um gut 80 bis 90 Prozent aller Stromzähler in einem Stadtgebiet regelmäßig persönlich in den Hauskellern in Augenschein zu nehmen. Das ist dann die Grundlage der Stromverbrauchsangaben durch die Netzbetreiber.

Frage: Manchmal erhalten die Kunden Kärtchen. Da soll man dann selbst handschriftlich den Zählerstand des Stromzählers oder Gaszählers eintragen und an den Netzbetreiber zurückschicken.

Antwort: Stimmt. Aber nur in 10 bis 20 Prozent basieren die an die Energieversorger durch Netzbetreiber übermittelten Stromverbräuche oder Gasverbräuche solchen Angaben durch Kunden.

Das heißt: Letztlich haben wir gut 100 Prozent valider Angaben über Stromverbräuche von Kunden. Und genau solche Zahlen erhalten Energieversorger wie Stromio für ihre Kunden. Das sind harte Währungen, harte Fakten und Zahlen.

Frage: Sind denn die Kunden wirklich ehrlich, wenn sie die Kärtchen zum Stromverbrauch ausfüllen?

Selbst wenn der Kunde persönlich abliest und diese Werte übermittelt, so weiß jeder Fachmann in den Stadtwerken: Viele Kunden sind ehrlich. Der Kunde hat natürlich Angst vor hohen Nachzahlungen. Viele Kunden geben deshalb teils sogar höhere Verbräuche an, als zu niedrige. Das gilt zumindest für die traditionellen Stadtwerke-Kunden.

Bei Abschlüssen im Internet verhält es sich etwas anders. Hier neigt der Kunde eher dazu, häufiger besonders geringe Verbrauchswerte einzugeben, um seine Abschläge niedrig zu halten. Das Problem ist dann, dass der Messstellenbetreiber dem Energieversorger nicht selten etwas zeitversetzt höhere Werte übermittelt. Dann müssen Preisanpassungen, meist Preiserhöhungen durchgeführt werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Abschlagszahlung idealerweise weder zu hohen Nachzahlungen am Jahresende führt, noch zu hohen Guthabenauszahlungen.

Kommt es während der Vertragslaufzeit bei Energiekunden zu einer Anhebung der Abschlagszahlung, sorgt das dann natürlich oftmals für Ärger, vor allem wenn die Kunden nicht verstehen, warum dies geschieht. Aber es verhindert letztlich eben, dass am Ende des Verbrauchsjahres massive Nachzahlungen drohen.

Frage: Wie würden Sie das, was die WELT dann über die Strompreiserhöhung von Stromio in Höhe von 44% schreibt, bezeichnen?

Antwort: Wenn der Callcenter-Agent das wirklich richtig wiedergegeben haben sollte, was die WELT schildert, wäre das illegaler systematischer Betrug. Sowas würde dann vom Staatsanwalt umgehend ermittelt gehört und zur Anklage gebracht. Auch sollten die Verbraucherzentralen, wie die Marktwächter Energie oder die Bundesnetzagentur da dringend tätig werden.

Ärger mit Stromio?

Haben auch Sie Ärger mit Stromio? Dann können Sie sich direkt wenden an:

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon 0228 14 - 0
Fax 0228 14 - 8872
E-Mail: info@bnetza.de

Zudem können auf Bewertungsportalen wie Trustpilot Kundenbeschwerden aufgegeben werden.

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