Abmahnungen Redtube, Youporn: Einstweilige Verfügung verbietet es

Über diese angebliche gerichtliche Verfügung schreiben unter anderem heise und die Frankfurter Rundschau. Die EV dürfte entsprechende Auswirkungen auf die umstrittene Regensburger Abmahnkanzlei Urmann & Collegen und gegebenenfalls auch für Inkassobüros haben.

Das Streamingportal Redtube habe nun vor dem Landgericht Hamburg angeblich eine sogenannte Einstweilige Verfügung (EV) erreicht. Die EV verbiete es angeblich, dass Nutzer von Redtube eine Abmahnung auf Grund des Anschauens (Streamens) von Videos auf dem Portal Redtube erhalten.

Konkret heißt es, dass die Einstweilige Verfügung angeblich gegen die Schweizer Firma The Archive AG erlassen worden sei. Die The Archive AG hatte geholfen, dass die Rechtsanwälte von Urmann & Collegen nach zahlreichen Medienberichten Tausende Bürger auf Grund des Schauens von Streamingfilmen (Sexvideos) auf Redtube kostenpflichtig abmahnen konnte (Netz-Trends berichtete).

Neben Redtube sind bislang wohl auch zehntausende Nutzer des Konkurrenzportals Youporn abgemahnt worden. Ob die Einstweilige Verfügung auch für Nutzer dieses Portals gilt, ist bislang nicht geklärt. Dass es überhaupt zu dem weltweit einmaligen Vorgang gekommen ist, dass bereits das reine Streamen, also Anschauen, von Filmen im Internet angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen soll, "ist einem phänomenalen Versagen eines Richters oder einer Richterin am Landgericht Köln zu verdanken" (O-Ton IT-Fachmann).

Grund für dieses harsche Urteil: Das Landgericht Köln hatte trotz einer dubiosen Anfrage auf richterlichen Erlass auf Adressherausgabe durch Telekommunikationsunternehmen diesem stattgegeben und damit die ganze Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer und Youporn-Nutzer ins Rollen gebracht.

Angeblich habe ein Alex Taylor (dessen Existenz Netz-Trends nicht verifizieren konnte – wir fanden lediglich einen Pornodarsteller mit diesem Namen), der sich als "Vizepräsident von Redtube" ausgab, die jetzige Einstweilige Verfügung mit den folgenden Worten kommentiert: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird."

"Warum können Kinder sexuell stimulierende Inhalte auf Redtube so einfach anschauen?"

Dennoch bleiben zahlreiche Fragen offen. Hierzu gehört: Wie kann es sein, dass Seiten wie Redtube oder Youporn faktisch ohne größere Barrieren selbst von Kindern angeschaut werden können? Wie kann es sein, dass Netz-Trends beispielsweise bei Redtube kein Impressum finden konnte?

Wie kann es sein, dass die EU nicht höhere Hürden für das Anschauen von Porno-Videos im Internet erlässt - zumindest, dass pornografische Videos der derbsten Sorte (Gangbang, Double Penetration, Squirting etc.) nicht wenigstens erst nach offizieller Anmeldung mit einem Passwort angeschaut werden dürfen. Auch Trailer sind ohne einen geschlossenen Bereich eigentlich im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes nicht akzeptabel.

Doch auch Google muss sich fragen lassen: Warum werden in Google Images zahlreiche Sexfotos öffentlich ohne Barriere angezeigt, gibt man beispielsweise die Keywords "Alex Taylor Redtube" ein. Immerhin findet sich beim Konkurrenten bing.com (Microsoft) folgender Hinweis:

"Die Suche nach redtube führt möglicherweise zu Ergebnissen mit jugendgefährdenden Inhalten und wurde entsprechend der Bing SafeSearch-Einstellung gefiltert. Durch Ihre aktuelle Bing SafeSearch-Einstellung werden die Ergebnisse herausgefiltert, die möglicherweise jugendgefährdende Inhalte zurückgeben."

Zwar dürfte auch Google eine solche Schranke anbieten, aber sie scheint offensichtlich nicht hoch genug zu sein. Außerdem gilt nach wie vor: Selbst solche Beschränken können recht leicht ausgehebelt werden, aber es wäre zumindest ein richtiger Schritt im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes im Netz. Dabei gilt: Niemand möchte im Internet das schauen sexuell stimulierender Inhalte verbieten - aber ein gewisser Grundschutz sollte da sein, denn es kann der Entwicklung von Kindern nicht gut tun, wenn Penetrations-Videos recht leicht im Internet angeschaut werden können.

AUFRUF REDAKTION:

Wer abgemahnt wurde, bitte einscannen oder mit dem Handy abfotografieren und schicken an redaktion@netz-trends.de verbunden mit einer kurzen Bestätigung, dass wir die Daten anonym für weitere Artikel nutzen dürfen. Wir garantieren absolute Vertraulichkeit. Zudem bitten wir Netz-Trends.de auf Facebook als Seite weiter zu empfehlen (eingerahmter Button rechts oben). Danke! Schreibt bitte gerne auch über Eure Erfahrungen in unserer Kommentarfunktion.

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