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Schlagwort: Digitale-Dienste-Gesetz

Das Gebaeude des Kammergerichts in Berlin-Schoeneberg mit Saeulenportal und Backsteinfassade, von aussen aufgenommen
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Amazon muss im Impressum erreichbar sein

Das Kammergericht Berlin hat Amazon untersagt, im Impressum eine E-Mail-Adresse zu nennen, die keine Nachrichten annimmt. Das Versäumnisurteil vom 11. August 2026 ist nach Angaben des vzbv rechtskräftig.

Oktober 2, 2026 · 7 Min.