Die EU beschränkt PFHxA in mehreren Alltagsprodukten – ein pauschales Verbot aller PFAS ist das nicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 10. Oktober 2026 gelten Grenzwerte für PFHxA, seine Salze und verwandte Stoffe in bestimmten Produkten für Verbraucher.
  • Betroffen sind unter anderem Kleidung und Zubehör, Schuhe, Lebensmittelkontaktpapier und -karton, bestimmte Mischungen sowie Kosmetik.
  • Die Regel betrifft nur diese PFAS-Untergruppe und bestimmte Verwendungen. Sie verlangt nicht, bereits gekaufte Produkte pauschal wegzuwerfen.

Seit dem 10. Oktober 2026 dürfen bestimmte Verbraucherprodukte in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie festgelegte Konzentrationen von PFHxA, seinen Salzen oder PFHxA-verwandten Stoffen überschreiten. Dazu zählen Kleidung, Schuhe, Lebensmittelkontaktpapier, bestimmte Mischungen und Kosmetik. Die Regel ist gezielt: Sie verbietet weder alle PFAS noch sämtliche Produkte, in denen fluorierte Stoffe vorkommen.

Für Verbraucher ist vor allem wichtig, welche Waren unter die Beschränkung fallen und was mit Produkten geschieht, die bereits im Handel oder im eigenen Haushalt sind. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/2462 der Europäischen Kommission. Sie ergänzt die Chemikalienverordnung REACH.

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Was PFHxA ist – und warum die EU Stoffe begrenzt

PFHxA steht für Undecafluorhexansäure. Die EU-Verordnung erfasst neben PFHxA selbst auch seine Salze und bestimmte verwandte Stoffe. Diese gehören zur großen Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Die Beschränkung betrifft jedoch nur die in der Verordnung genau definierte PFHxA-Gruppe und festgelegte Anwendungen.

PFHxA-verwandte Stoffe werden unter anderem eingesetzt, wenn Materialien wasser-, öl- oder schmutzabweisende Eigenschaften erhalten sollen. Die Verordnung begründet die Beschränkung mit den Eigenschaften der Stoffe: PFHxA ist sehr beständig und in Wasser mobil. Die EU verweist außerdem auf mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Daraus folgt nicht, dass jedes einzelne Produkt mit einem solchen Stoff automatisch eine akute Gefahr für seinen Nutzer darstellt.

Die Beschränkung gilt seit Oktober nicht erstmals für alle PFAS. Sie ist ein eigener REACH-Eintrag mit Schwellenwerten und Übergangsfristen. Andere PFAS und andere Verwendungen werden durch diese Regel nicht pauschal erfasst.

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Diese Produktgruppen erfasst die Beschränkung seit dem 10. Oktober

Der Grenzwert greift, wenn die Summe von PFHxA und seinen Salzen mindestens 25 Teile pro Milliarde erreicht oder die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe mindestens 1.000 Teile pro Milliarde beträgt. Gemessen wird im jeweiligen homogenen Material. Die Verordnung nennt für diese Werte fünf Gruppen:

  • Kleidung und dazugehöriges Zubehör für die breite Öffentlichkeit, wenn Textilien, Leder, Pelze oder Häute betroffen sind;
  • Schuhe für Verbraucher;
  • Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterial im Sinne der EU-Vorschriften verwendet werden;
  • Mischungen für die breite Öffentlichkeit;
  • kosmetische Mittel im Sinne der EU-Kosmetikverordnung.

Die Regel ist damit keine allgemeine Vorschrift für sämtliche Haushaltswaren. Sie betrifft die genannten Produktgruppen oberhalb der Schwellenwerte. Für andere Textilien und Lederwaren – also solche außerhalb von Kleidung und dazugehörigem Zubehör für Verbraucher – ist derselbe Grenzwert erst ab dem 10. Oktober 2027 vorgesehen. Die Verordnung enthält zudem Ausnahmen, unter anderem für bestimmte persönliche Schutzausrüstung, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Bautextilien.

Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Die Verordnung richtet sich an das Inverkehrbringen und die Verwendung der erfassten Stoffe und Produkte. Sie enthält keine pauschale Aufforderung an Verbraucher, vorhandene Jacken, Schuhe oder Kosmetikprodukte zu entsorgen. Für Erzeugnisse und Mischungen, die bereits vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, sieht die Verordnung ausdrücklich eine Ausnahme vor.

Wer ein einzelnes Produkt beurteilen möchte, kann aus der Produktart allein nicht ableiten, ob es PFHxA enthält oder den Grenzwert überschreitet. Entscheidend sind Material, Zusammensetzung und Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Die Verordnung belegt daher weder, dass jedes wasserabweisende Kleidungsstück betroffen ist, noch dass alle neu angebotenen Produkte PFHxA-frei sind.

Für Verbraucher entsteht durch den Stichtag vor allem eine neue Grenze für die erfassten Produktgruppen. Für eine konkrete Frage zu einem bestimmten Artikel können Hersteller oder Händler Auskunft geben. Ein pauschaler Austausch von Produkten oder ein genereller Kaufverzicht lässt sich aus dieser Verordnung nicht ableiten.

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Häufige Fragen

Sind seit dem 10. Oktober alle PFAS verboten?

Nein. Die Verordnung begrenzt PFHxA, seine Salze und bestimmte verwandte Stoffe in genau aufgeführten Anwendungen und oberhalb definierter Konzentrationen. Sie ist kein pauschales Verbot der gesamten PFAS-Stoffgruppe.

Muss ich bereits gekaufte Kleidung oder Schuhe wegwerfen?

Die Verordnung enthält keine allgemeine Entsorgungspflicht für Verbraucher. Erzeugnisse und Mischungen, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, sind von der Beschränkung in Absatz 1 ausgenommen.

Sind Teppiche und Vorhänge bereits ab Oktober 2026 erfasst?

Für Textilien, Leder, Pelze und Häute außerhalb von Kleidung und dazugehörigem Zubehör für Verbraucher ist der Grenzwert laut Verordnung ab dem 10. Oktober 2027 vorgesehen. Die Frist für die im Artikel genannten Produktgruppen begann bereits am 10. Oktober 2026.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 27. Oktober 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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