Gerichtsurteile Vergleichsportale wie Check24: Persönliche Beratung nicht immer notwendig

Das erfolgreiche aber aggressiv expandierende Münchner Vergleichsportal Check24 polarisiert die Internetszene seit Jahren:

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Check24 muss klarer machen, dass es sich um einen Makler handelt, der nicht von Luft und Liebe lebt.

Einerseits macht das Portal wie kaum ein anderes in Deutschland Werbung in Google AdWords oder im TV, andererseits fragen sich viele: Wie bezahlen sie die vielen Millionen Euro Werbegelder nur? Gerüchteweise könnte Check24 im Jahr über 50 Millionen Euro jährlich an Google überweisen. Hinzu könnten noch einmal um die 20 Millionen Euro netto für TV-Werbung kommen, schätzt ein Fachmann.

Die Antwort, ob Check24 sich wirklich ohne fremde Geldgeber profitabel betreiben lässt, ist schwierig. Check24 sagt regelmäßig ja. Andere Vergleichsportale, die mit Check24 konkurrieren, sehen das skeptisch.

Bekannt ist: Es gibt Provisionen für Check24 vor allem auf Grund der sehr starken Markstellung im Verkauf von Kfz-Policen, darin sind sich alle einig. Hinzu kommen zunehmend Provisionen für den Verkauf von Pauschalreisen.

Die Frage, wie sich Check24 finanziert, war nun auch vor dem Münchner Landgericht ein größeres Thema. Vor allem, inwiefern Check24 überhaupt transparent genug seine Maklerposition darstellt.

So entschieden nun die Münchner Richter, wonach Check24 bei der Vermittlung von Versicherungen, beziehungsweise Versicherungspolicen, die Verbraucher deutlicher darüber aufzuklären hat, dass es als Makler Provisionen von den Versicherungen bekommt. Wie hoch diese sind, ist ganz unterschiedlich.

Im Rahmen Privater Krankenversicherungen betrugen die Provisionen bei Vergleichsportalen in Deutschland durchaus einmal mehrere Tausend Euro. Allerdings spielen Private Krankenversicherungen (PKV) im Vertrieb unabhängiger Versicherungsportale seit einigen Jahren kaum mehr eine Rolle.

Grund: Die Provisionen müssen auf Jahre neuerdings gestreckt werden, was die Vermittlung von PKVs kaum mehr attraktiv macht. Ursprünglich hatten die Privaten Krankenversicherungen auf eine Streckung der Provisionen gedrängt, heute stellen sie fest, dass sie sich damit ein Eigentor geschossen haben.

Das Urteil zu Check24 hatte die Münchner Landgerichtsrichterin Barbara Clementi gefällt. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt – was die Klage entsprechend etwas irre macht.

Denn gerade Deutschlands Versicherungsmakler waren es, die über Jahrzehnte Millionen Deutsche nahezu komplett im Unklaren ließen, wie hoch denn ihre eigenen Provisionen beim Vermitteln von Kfz-Versicherungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Krankenversicherungen sind.

Erst seit wenigen Jahren greift ein Gesetz, das hier zumindest etwas mehr Transparenz auch von den Versicherungsmaklern verlangt, die im Ruf stehen, in unzähligen Fällen Verbrauchern auch letztlich unnötige Versicherungen angedreht zu haben. Das war auch der Hauptgrund, weshalb viele Verbraucher froh sind, dass sie in den vergangenen Jahren durch Vergleichsportale im Versicherungssegment sich ein Stück weit Souveränität zurückerobern konnten und selbstständig und unabhängiger sich über den Markt kundig machen konnten.

Geht es nach dem aktuellen Urteil muss Check24 künftig möglicherweise vor allem einen Link zur "Erstinformation" deutlicher präsentieren als bislang. Keinesfalls folgte aber das Gericht dem Antrag der Kläger, dass eine Online-Beratung eine nicht ausreichende Beratungsleistung für eine Versicherung darstelle.

Hier sagte die Richterin, wonach alleine die Auflistung von Versicherungs-Kriterien – wie Preis, Leistungsspektrum – und die Vergleichbarmachung im Internet eine Beratungsleistung für den Verbraucher sei. Dieses Urteil dürfte vor allem in der Branche der Finanz und Versicherungsportale für große Erleichterung sorgen.

Denn hätte das Münchner Landgericht nun gesagt, nur eine persönliche Beratung sei ausreichend, hätte das zahlreiche Versicherungsportale in den Ruin getrieben. Schon heute müssen Deutschlands Preisvergleichs- und Versicherungsportale jährlich Hunderte Millionen Euro an Google für Google Werbung überwiesen.

Speziell geht es um Google AdWords und Google Adsense-Anzeigen, die im Google-Auktionsverfahren an den Meistbietenden versteigert werden, was die Preisspirale aber seit Jahren nach oben treibt. Bestimmte Werbe-Keywords in Google müssen mit bis zu 20 Euro oder mehr in Google AdWords pro Klick bezahl werden.

Das ist aus Sicht von Beobachtern ein ruinöser Wettbewerb, den nur Google als lachende Plattform gewinnt. Würde nun auch noch die Pflicht zur persönlichen Beratung fällig werden, würden die unabhängigen Vergleichsportale im Versicherungssegment in Deutschland tot sein.

Unsere Artikelempfehlung: http://www.netz-trends.de/id/4337/Warum-Versicherungsportale-wie-check24-Makler-sind-und-eine-Klage-des-BVK-Unsinn-waere/

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