Test Haushaltsgeräte im Onlinehandel gut beim Energieverbrauch ausgezeichnet

Die zahlreichen Neuerungen in der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgeräten in der Europäischen Union (EU) zeigen verbraucherfreundliche deutliche Spuren. Doch nicht immer wird den Anforderungen genüge getan. Gut schnitt in einem Test nun die Onlinebranche ab.

Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain
Fernseher können viel Energie fressen. Deshalb ist der Handel angehalten, seine Geräte ordentlich für die Verbraucher zu kennzeichnen.

So teilte die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) mit, dass man nach einem Test bei rund 40 Einzel- und Online-Händlern festgestellt habe, wonach die Kennzeichnung beispielsweise im Bereich der Energieeffizienz auf Fernsehern immer noch Mängel aufweise würde. Angeblich, sagten die Organisationen in ihrem Test, habe man bei jedem vierten überprüften Haushaltsgeräte-Produkt festgestellt, dass die Kennzeichnung nicht ausreichend sei. Das heißt aber auch: In drei von vier Fällen wird den Vorschriften Rechnung getragen.

Gute Noten stellen Vzbv und Bund dem Onlinehandel aus. Hier habe man, so die Tester, Verbesserungen in der Kennzeichnung von Produkten festgestellt. Die auch mit staatlichen Geldern geförderte Verbraucherzentrale Bundesverband testete mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland im Rahmen des Projekts MarktChecker zwischen September bis Oktober 2015 insgesamt 40 Einzel- und Onlinehändler. Dabei habe man immerhin rund 10.000 Haushaltsgeräte überprüft.

Auf Kritik bei den Testern stößt, dass oft Label komplett fehlten oder falsch angebracht seien. Auch seien Angaben fehlerhaft gewesen. Vor allem im Segment der Fernseher habe man in zahlreichen Fällen besonders schlechte Auszeichnungen notieren müssen. Obwohl die neue Auszeichnungspflicht der EU nun schon im fünften Jahr greifen solle, habe man festgestellt, dass immerhin jeder sechste Fernseher nicht richtig ausgezeichnet gewesen sei.

Es wird immer noch geschummelt

Das heißt aber auch: Fünf von sechs Fernsehern scheinen richtig ausgezeichnet gewesen zu sein. Schlechter als der sonstige Handel scheinen die günstigen Verbrauchermärkte der Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Hier habe man bei jedem vierten überprüften Haushaltsgerät Verletzungen der Kennzeichnungspflicht feststellen müssen.

Robert Pörschmann, Energieeffizienz-Experte vom BUND kritisiert die Mängel mit den Worten: "Der laxe Umgang mit Energielabeln ist kein Kavaliersdelikt. Ohne korrekte Angaben zur Energieeffizienz laufen Verbraucher Gefahr, ungewollt Stromfresser zu kaufen. Verbraucher und Klima zahlen dafür über Jahre die Zeche."

Immerhin: Da seit dem 1. Januar 2014 online strengere Kennzeichnungsregeln gelten, scheint sich der Online-Markt – vor allem Preisvergleichsportale – deutlich stärker zu regulieren. So sagten die Verbraucherschützer des Vzbv sowie von Bund, dass nur noch jedes siebte im Test überprüfte Haushaltsgerät falsch ausgezeichnet gewesen sei. Viele Preisvergleichsportale bieten mittlerweile zu den Millionen verglichenen Produkten oftmals umfangreiche weitere Informationen zur Beschaffenheit der Produkte und Testergebnisse.

Pörschmanns Urteil über die getesteten Onlinehändler. "Wir sind positiv überrascht, weil einige Händler sogar über die EU-Anforderungen hinaus Transparenz schaffen. Es gibt aber auch schwarze Schafe, die noch deutlich nachbessern müssen."

Auch am Flughafen Frankfurt am Main wird das Spiel mit mangelnder Kennzeichnung gespielt - beispielsweise bei Abzock-Preisen

Doch nicht nur im Handel mit Elektrogeräten wird gerne geschummelt. Auch der sonstige Einzelhandel macht das immer noch sehr gerne. Beispielsweise gibt es beim Übergang zum Fernbahnhof am Flughafen Frankfurt am Main eine Bäckerei, die kleine Wasserflaschen an die eiligen Reisenden verkauft. Trotz mehrmaligen Hinweises, dass die Preise deutlich sichtbar angegeben werden müssen, versteckt die zuständige Verkäuferin das Preisschild regelmäßig hinter einem Berg Flaschen, wie netz-trends.de in mehreren Tests feststellen musste. Trotz des Hinweises an die Verkäuferin, dass Preise auch in Bäckereien deutlich für den Verbraucher dazustehen haben, ist das bis heute nicht der Fall.

Kein Wunder: Verkauft die Bäckerei doch 0,33 Liter kleine Mineralwasser-Flaschen aus Plastig an die Reisenden zu 3,50 Euro. Da es sich um Laufkundschaft handelt, glaubt man wohl, diese Art der Verbraucher-Abzocke dreist fahren zu können. Dem Flughafen Frankfurt scheinen solche Verbraucher-Tricks egal zu sein. Betreiber des Flughafens Frankfurt ist die Fraport AG.

Gefällt mir
1