Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auf eine Presseanfrage von Netz-trends zur umstrittenen Praxis der HypoVereinsbank geantwortet, bei der Kunden und Kundinnen über einen "Zahlungspflichtig bestellen"-Button zu einer kostenpflichtigen Vertragsänderung aufgefordert werden, ohne dass alle relevanten Informationen direkt im Zustimmungs-Banner einsehbar sind (NETZ-TRENDS berichtete).
In ihrer Stellungnahme beleuchtet der vzbv die Thematik rund um intransparente Vertragsänderungen sowie mögliche Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzrichtlinien.
Bewertung der Praxis des "Zahlungspflichtig bestellen"-Buttons bei Vertragsänderungen
Der vzbv erklärte, dass intransparente Praktiken von Anbietern, wie im Fall der HypoVereinsbank von Netz-trends beschrieben, ein zentrales Thema sind, das schon seit langem verfolgt wird. Seit dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 ist der vzbv besonders aufmerksam hinsichtlich der Art und Weise, wie Kreditinstitute Zustimmungsersuchen formulieren.
Eine pauschale Bewertung des "Zahlungspflichtig bestellen"-Buttons, bei dem relevante Vertragsänderungsdetails erst in einem separaten Dokument zu finden sind, sei jedoch nicht möglich und hänge vom Einzelfall ab. Die beschriebenen Vorgänge könnten jedoch auf Intransparenz und mögliche Irreführung hindeuten. Der vzbv wies darauf hin, dass derzeit keine spezifischen Informationen für eine abschließende Bewertung dieses Falls vorlägen (Netz-trends veröffentlicht deshalb weitere Dokumente zum Fall mit Screenshots).
Verstöße gegen die EU-Verbraucherschutzrichtlinien durch fehlende Transparenz im Zustimmungsprozess
Im Hinblick auf die EU-Verbraucherschutzrichtlinien äußerte der vzbv die Auffassung, dass wesentliche Vertragsänderungen, wie zum Beispiel die Einführung oder Erhöhung von Gebühren, klar und verständlich kommuniziert werden müssen. Sollten derartige Informationen ausschließlich in einem gesonderten Dokument verfügbar sein, das nicht direkt über den Zustimmungs-Button einsehbar ist, könnte dies möglicherweise einen Verstoß gegen die Richtlinien darstellen. Der vzbv betonte jedoch, dass eine endgültige rechtliche Einschätzung nur auf Basis einer detaillierten Darstellung und Vorlage der vollständigen Vertragsänderungen möglich ist.
Möglichkeiten für Kunden und Kundinnen, gegen diese Praxis vorzugehen
David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv, erklärte abschließend, dass der Schutz von Verbrauchern vor irreführenden Praktiken oberste Priorität habe und der vzbv bei Vorlage zusätzlicher Informationen zum Fall der HypoVereinsbank eine eingehendere Prüfung des von Netz-trends geschilderten Falls durchführen könne.