HypoVereinsbank HVB girocard mit Maestro – Ein Verstoß gegen EU-Recht?

Die HypoVereinsbank steht derzeit in der Kritik für die Art und Weise, wie sie ihre Kunden zur Zustimmung von Änderungen drängt, die weitreichende Folgen für die Nutzung ihrer Bankkarten haben.

Besonders unüblich und möglicherweise gegen EU-Recht verstoßend ist die Methode, mit der Kunden aufgefordert werden, online per Klick auf einen Button mit der Aufschrift „ZAHLUNGSPFLICHTIG ZUSTIMMEN“ Änderungen zu akzeptieren, ohne vorab klar über Kosten, Laufzeit und die genauen Vertragsdetails informiert zu sein.

Ein plötzlicher Zwang zur Zustimmung

Kunden, die sich online bei der HypoVereinsbank einloggen, sehen ein Popup-Banner, das sie über eine wichtige Änderung ihrer HVB girocard mit Maestro informiert: „Heute schreiben wir Ihnen wegen einer wichtigen Änderung bezüglich Ihrer HVB girocard mit Maestro – umgangssprachlich besser bekannt als ‚EC-Karte‘.“ Da die Maestro-Funktion weltweit von der Bank eingestellt wird, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Bankkunden, die sich künftig unfreiwillig an den US-Kreditkarten-Giganten Mastercard ausliefern müssen, wollen sie weiter Geld abheben.

Die Bank erklärt: „Ihre neue UniCredit Card wird eine Debitkarte von Mastercard sein.“ Kunden werden gedrängt, bis spätestens 26.01.2025 den Änderungen zuzustimmen, andernfalls wird die bestehende Karte am 01.07.2025 gesperrt. Diese Art der Kommunikation weckt Zweifel an der Transparenz und Freiwilligkeit der Zustimmung.

Kosten und Änderungen laut ergänzenden Dokumenten

Laut den Dokumenten, die erst im Postfach zu finden sind, beläuft sich die Jahresgebühr für die neue UniCredit Card auf 12 Euro, und es werden 1,75 % Gebühren auf Umsätze in Fremdwährung erhoben. Diese Gebühreninformation wird im Popup-Banner nicht klar angegeben, was Kunden dazu zwingt, die vollständigen Details selbst zu suchen.

Beispielrechnung für Zahlungen in Fremdwährung:

Ein Kunde, der 100 Euro in US-Dollar zahlt, erhält bei einem Wechselkurs von 1 Euro = 1,0758 US-Dollar etwa 107,58 US-Dollar. Für diese Zahlung fallen zusätzliche Gebühren an:

100 Euro × 1,75 % = 1,75 Euro.

Der Kunde müsste daher insgesamt 101,75 Euro bezahlen, um eine Zahlung in Höhe von 107,58 US-Dollar zu tätigen. Diese Fremdwährungsgebühr bedeuten bei häufigen Zahlungen im Ausland Zusatzkosten, ist bei anderen Banken, wie bei beispielsweise der UBS, aber ähnlich.

Fehlende Transparenz – ein Verstoß gegen EU-Recht?

Die genauen Kosten und Konditionen werden nicht direkt im Popup-Banner erläutert, sondern erst im Postfach bereitgestellt. Dies widerspricht den EU-Verbraucherschutzrichtlinien, die vorschreiben, dass Vertragsbedingungen klar und vollständig vor einer Zustimmung angezeigt werden müssen. Ein bloßer Verweis auf weitere Dokumente im Postfach ist unzureichend und könnte als Verstoß gegen das Recht auf transparente Preisauszeichnungen angesehen werden.

Was passiert bei Nichtzustimmung?

Die Bank informiert: „Ihre jetzige HVB girocard mit Maestro können Sie jedoch nur noch bis zum 30.06.2025 nutzen. Danach wird die Karte gesperrt.“ Kunden, die keine Zustimmung erteilen, erhalten keine neue UniCredit Card und müssen eine girocard ohne Maestro-Funktion aktiv bestellen, die nur in Deutschland nutzbar ist.

Fazit: Eine kritische Prüfung erforderlich

Das Vorgehen der HypoVereinsbank wirft erhebliche Fragen zur Transparenz und Rechtmäßigkeit auf. Die Art der Kommunikation und die fehlende Offenlegung der Kosten in einer klaren und direkten Weise könnten als Verstoß gegen EU-Verbraucherschutzrichtlinien gewertet werden. Kunden haben das Recht, umfassend und verständlich informiert zu werden, bevor sie einer kostenpflichtigen Vertragsänderung zustimmen. Eine Prüfung durch die zuständigen Behörden wäre nötig, um sicherzustellen, dass die Rechte der Verbraucher geschützt bleibe.

Wem gehört Mastercard?

Mastercard gehört der Mastercard Incorporated, einem multinationalen Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Purchase, New York, USA. Das Unternehmen ist börsennotiert und befindet sich im Besitz von Aktionären, darunter institutionelle Investoren und private Anleger. Es ist kein einzelner Eigentümer oder Konzern, sondern eine öffentlich gehandelte Aktiengesellschaft an der New York Stock Exchange (NYSE) unter dem Tickersymbol MA.

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