Berlin – Die staatliche Plattform bundestag.de gerät erneut in die Kritik: Ein Artikel von NETZ-TRENDS.de wirft die Frage auf, ob bundestag.de genutzt wird, um gezielt politisch unliebsame Webseiten, Personen oder Unternehmen zu diskreditieren und deren Online-Sichtbarkeit negativ zu beeinflussen. Dabei scheint die Plattform oft nur ein Mittel zum Zweck zu sein, gesteuert von Redakteuren, die politische Interessen vertreten könnten – – sei es zugunsten der SPD, Grünen, CDU/CSU, AfD, des Bündnisses Sarah Wagenknecht, der Werteunion, einer Bewegung, die von Hans-Georg Maaßen, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes in Karlsruhe, ins Leben gerufen wurde, oder anderer politischer Gruppierungen.
Die Vorgehensweise, die hinter dieser Praxis vermutet wird, ist einfach: Eine Kleine oder Große Anfrage wird an die Regierung gestellt, die daraufhin eine Antwort gibt, die möglicherweise bestimmte Unternehmen oder Webseiten in ein schlechtes Licht rückt. Diese Antwort wird dann über die interne Kommunikation an die Redaktion von bundestag.de weitergeleitet und ohne weiteren Kommentar online gestellt. Da staatliche Webseiten in den Suchmaschinen-Rankings oft bevorzugt werden, können selbst nebensächliche Erwähnungen auf bundestag.de schnell auf die vorderen Seiten bei Google gelangen. Dies kann für die Betroffenen erhebliche negative Folgen haben und im schlimmsten Fall existenzgefährdend sein.
Plattform anonymousnews.ru steht dabei exemplarisch im Fokus. Trotz einer ausführlichen Antwort der Pressestelle des Deutschen Bundestages bleiben viele Fragen offen. .
Die Kritik richtet sich gegen die Art und Weise, wie auf bundestag.de über bestimmte Webseiten berichtet wird. Besonders im Visier der Kritik steht die Berichterstattung über anonymousnews.ru und anonymousnews.org. Beide Seiten sind bekannt für ihre kontroverse Berichterstattung und werden von Kritikern oft als problematisch bezeichnet. In den letzten Monaten ist die Sichtbarkeit dieser Webseiten auf Google stark gesunken, was Beobachter auf eine mögliche gezielte Kampagne zur Verringerung ihrer Online-Präsenz zurückführen.
Im Zentrum der Kritik steht der Informationsdienst „hib – heute im bundestag“, der als Grundlage für die Berichterstattung auf bundestag.de dient. Diese Meldungen werden oft unverändert und mit einem Do-Follow-Link veröffentlicht. Ein Do-Follow-Link ist ein Hyperlink, der von Suchmaschinen wie Google erfasst wird und dazu führt, dass die verlinkte Seite überhaupt erst indexiert und, je nach weiteren Kriterien, höher platziert wird. Da staatliche Seiten wie bundestag.de von Suchmaschinen wie Google und Bing grundsätzlich als glaubwürdig und seriös eingestuft werden, erhalten sie oft Top-Platzierungen im Vergleich zu privaten Webseiten. Suchmaschinen gehen davon aus, dass Inhalte auf diesen Seiten rechtskonform und unproblematisch sind. Der Bericht von NETZ-TRENDS.de zeigt jedoch, dass dies nicht immer der Fall ist.
Kritiker bemängeln, dass durch diese Praxis gezielt negative oder datenschutzsensible Informationen über unliebsame Webseiten, Unternehmen oder Personen verbreitet werden – unter dem Anschein einer neutralen und objektiven staatlichen Plattform, die das deutsche Bundesparlament repräsentieren soll.
NETZ-TRENDS.de weist darauf hin, dass es möglich wäre, durch den Einsatz von No-Follow-Tags zu verhindern, dass solche Inhalte von Suchmaschinen indexiert und aufgewertet werden. Die Entscheidung von bundestag.de, nahezu alle Inhalte uneingeschränkt sichtbar zu machen, könnte jedoch gegen Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte verstoßen. Dies ist besonders problematisch, wenn es um Personen geht, die keine Personen der Zeitgeschichte sind – ein zentraler Grundsatz im deutschen Presserecht, der festlegt, welche Details über Privatpersonen oder Geschäftsleute, einschließlich Journalisten, veröffentlicht werden dürfen.
Diese Praxis wirft die Frage auf, ob es wirklich die Aufgabe von bundestag.de ist, Informationen so zu veröffentlichen, dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Besonders fragwürdig erscheint dies, wenn man bedenkt, dass bei anderen sensiblen Themen, wie schweren Verbrechen, oft auf den Schutz der Anonymität geachtet wird, während bei politischen Gegnern detaillierte Informationen offengelegt werden. Diese Vorgehensweise offenbart eine problematische Doppelmoral, die je nach politischer Zielrichtung unterschiedliche Maßstäbe anlegt.
Die Antwort der Pressestelle des Deutschen Bundestages, vertreten durch Anna Rubinowicz-Gründler, war umfangreich, aber wenig erhellend. Auf die Anfrage von NETZ-TRENDS.de betonte die Pressestelle mehrfach die Neutralität und Unparteilichkeit des Informationsdienstes „hib – heute im bundestag“. Es wurde erklärt, dass „hib“ grundsätzlich über jede parlamentarische Vorlage berichte und somit keine redaktionelle Auswahl stattfinde.
Doch diese Antwort lässt die eigentliche Frage unbeantwortet: Wird die Plattform bewusst eingesetzt, um bestimmte Webseiten negativ darzustellen und damit ihre Sichtbarkeit im Internet zu verringern? Statt sich dieser Frage direkt zu stellen, wiederholt die Pressestelle mehrfach, dass die Berichterstattung nur der „Parlamentsöffentlichkeit“ diene, wie es das Grundgesetz verlange.
Die wiederholte Betonung der Neutralität und Unparteilichkeit in der Antwort könnte den Eindruck erwecken, dass sich die Pressestelle des Bundestages hinter formalen Erklärungen versteckt, anstatt konkret auf die Vorwürfe einzugehen. Die zentrale Botschaft: Es gebe keine redaktionelle Auswahl, da über jede Vorlage berichtet werde. Doch diese Antwort verfehlt den Kern der Kritik. Selbst wenn jede Vorlage berichtet wird, können durch die Art und Weise der Berichterstattung und die Platzierung der Inhalte bestimmte politische Botschaften transportiert werden.
NETZ-TRENDS.de fragt sich: Ist die wiederholte Betonung der Neutralität eine bewusste Strategie, um den Vorwurf der gezielten Diskreditierung politisch missliebiger Webseiten zu entkräften, ohne wirklich Stellung zu beziehen? Die Frage, ob die Berichterstattung auf bundestag.de möglicherweise dazu genutzt wird, bestimmte politische Narrative zu unterstützen oder zu unterdrücken, bleibt unbeantwortet.
Die Funktion von „hib – heute im bundestag“ als Basis für die Veröffentlichungen auf bundestag.de wirft ebenfalls Fragen auf. Wenn jede Meldung direkt und unverändert auf der Plattform landet, dann könnte dies auch bedeuten, dass Informationen ungefiltert und ohne Rücksicht auf Datenschutz oder potenziell schädliche Inhalte verbreitet werden. Durch die automatische Aufnahme dieser Inhalte in den Google-Index wird die Reichweite erheblich vergrößert, was die Frage aufwirft, ob hier eine Form der gezielten Beeinflussung vorliegt.
Kritiker argumentieren, dass die Plattform durch diese Praxis nicht nur die Sichtbarkeit bestimmter Inhalte erhöht, sondern auch gezielt negative Berichterstattung über unliebsame Webseiten wie anonymousnews.ru unterstützt. Dies könnte als bewusste Strategie zur politischen Diskreditierung verstanden werden, die unter dem Deckmantel einer vermeintlich neutralen und objektiven Berichterstattung erfolgt.
Die Antwort der Bundestags-Pressestelle hätte eine Gelegenheit sein können, die Vorwürfe der Zensur und der politischen Instrumentalisierung ernsthaft zu entkräften. Stattdessen bleibt die Antwort allgemein und unkonkret, was die Kritikpunkte von NETZ-TRENDS.de nur verstärkt. Die Pressestelle verweist auf die Funktion von „hib“ als technisches Mittel zur Erfüllung der Parlamentsöffentlichkeit, gibt jedoch keine Einblicke in die Entscheidungsprozesse, die zu der Veröffentlichung bestimmter Themen führen.
NETZ-TRENDS.de bleibt skeptisch: Wenn die Berichterstattung tatsächlich so neutral und unparteiisch ist, wie behauptet, sollte es doch möglich sein, dies durch konkrete Beispiele und transparente Prozesse zu belegen.
Die Antwort der Bundestags-Pressestelle auf die Kritik, dass bundestag.de möglicherweise zur gezielten Diskreditierung missliebiger Webseiten genutzt wird, bietet wenig Aufklärung. Die wiederholte Betonung der Neutralität und Unparteilichkeit wird als Schutzschild gegen berechtigte Fragen verwendet, ohne diese wirklich zu beantworten.
Für NETZ-TRENDS.de bleibt klar: Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf transparente Informationen, besonders wenn es um staatliche Plattformen geht, die eine wichtige Rolle in der politischen Meinungsbildung spielen. Die Diskussion um die Nutzung von bundestag.de zur gezielten Beeinflussung der öffentlichen Meinung ist damit keineswegs abgeschlossen. Die Pressestelle des Bundestages ist aufgefordert, für mehr Klarheit zu sorgen und die Bedenken der Öffentlichkeit ernst zu nehmen.