Zensurvorwürfe Bundestag.de - Wird eine staatliche Plattform für politische Hetze gegen politisch missliebige Webseiten missbraucht?

Kommentar, Berlin – Im Mittelpunkt einer aktuellen und kontroversen Diskussion unter politisch interessierten Journalistinnen und Journalisten stehen derzeit auch die Webseiten anonymousnews.ru und anonymousnews.org, die miteinander verknüpft sind. Wer anonymousnews.ru besucht, wird automatisch auf anonymousnews.org weitergeleitet, was darauf hindeutet, dass es sich um dasselbe Portal handelt. Kritiker werfen Ministerien der deutschen Bundesregierung unter Führung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, sich zunehmend als Zensurbehörden zu betätigen, indem sie ganze Webseiten aus dem Internet zensieren, verbannen oder eliminieren. Die Betreiber solcher Seiten sollen dadurch gesellschaftlich zum Schweigen gebracht und wirtschaftlich geschädigt werden. Diese Zensurpraktiken werden von Kritikern und Standesvertretungen deutscher Journalisten scharf kritisiert.

Journalisten von bundestag.de nutzen die Plattform, um politische Gegner zu diskreditieren und missbrauchen dabei die Reichweite einer staatlichen Webseite, die in Suchmaschinen wie Google prominent platziert wird.

Doch die Debatte reicht weit über die genannten Webseiten hinaus und wirft auch ernsthafte Fragen zu fragwürdigen Vorgängen auf bundestag.de auf – einer Plattform, die eigentlich neutral und unparteiisch agieren sollte. Hinzu kommen offenbar missbräuchlich motivierte Einbringungen und Zulassungen sogenannter "Kleiner Anfragen" im Parlament, die dann auf bundestag.de genüsslich und ausführlich öffentlich gemacht werden, man könnte auch sagen: breitgetreten werden.

Die Webseite bundestag.de ist angelegt als eigentlich neutrales Portal des Deutschen Bundestags in Berlin, das parteiübergreifend als Informationsquelle über die Arbeit des Parlaments dienen soll. Im Bundestag vertreten Politiker unterschiedlichster Parteien von links, rechts und der Mitte die Interessen des deutschen Volkes, und bundestag.de soll diese Vielfalt widerspiegeln.

Und hier kommt nun anonymousnews ins Spiel: In den letzten Monaten ist die Sichtbarkeit von anonymousnews, einem journalistischen und meinungsstarken, manchmal auch hitzköpfigen Portal, im Google Search Index spürbar zurückgegangen. Eine Überprüfung mit dem Analysetool SISTRIX zeigt, dass Artikel von anonymousnews seltener als relevante Treffer in den Suchergebnissen von Google erscheinen. Während solche Schwankungen zunächst als normale Änderungen im Suchalgorithmus betrachtet werden könnten, werfen sie in diesem Fall ernsthafte Fragen auf. Kritiker vermuten, dass staatliche Ressourcen wie die offizielle Webseite bundestag.de genutzt werden könnten und werden, um unliebsame Medien gezielt zu diskreditieren und ihre Sichtbarkeit im Internet zu verringern.

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Vorwürfe von anonymousnews

Anonymousnews erhebt in diesem Kontext schwere Vorwürfe gegen die deutsche Bundesregierung und indirekt, darf man wohl annehmen, damit auch gegen bundestag.de. Das Portal behauptet, dass die Regierung große Suchmaschinen wie Google angewiesen habe, die Sichtbarkeit ihrer Artikel zu reduzieren oder sie komplett aus den Suchergebnissen zu entfernen. Ein Banner auf ihrer mobilen Website behauptet: "Zensiert! Unsere Inhalte werden inzwischen vollumfänglich zensiert. Auf Betreiben der Regierung wurden die größten Suchmaschinen aufgefordert, unsere Artikel aus den Ergebnissen zu löschen. Bleiben Sie mit uns über Telegram in Verbindung. Jetzt folgen. Paypal. Spenden." Diese drastischen Aussagen sollen nicht nur Aufmerksamkeit erregen, sondern rufen auch zu Spenden auf, um sich gegen die angebliche Zensur zu wehren.

bundestag.de und warum "Kleine Anfragen" im Parlament offensichtlich missbräuchlich genutzt und zugelassen werden

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke", veröffentlicht auf bundestag.de, wird die Webseite www.anonymousnews.ru“ als Nachfolger des im Februar 2016 gesperrten und im Mai 2016 wohl auf Zensur-Betreiben der deutschen Regierung oder von Behörden betriebene Löschung des Facebook-Profils „Anonymous.Kollektiv“ dargestellt.

Schon die parlamentarisch vorsätzlich inszenierte "Kleine Anfrage" der Fraktion Die Linke im Bundestag zu einem Medienportal ist fragwürdig. Man muss sich fragen, warum wir als Bürger und Bürgerinnen ein Parlament finanzieren und Abgeordnete wählen, nur damit sie publizistisch motivierte und kleinteilige Anfragen stellen, die nichts mit der eigentlichen Aufgabe des Parlaments zu tun haben. Wenn es den Verdacht auf presserechtliche Verstöße, Berichterstattung die verleumderisch oder wirklich grob hetzerisch ist gibt, gibt es auch dafür Gerichte oder die Beschwerdestelle Presserat. Da müssen solche Themen demoratisch geklärt werden.Das ist nicht Aufgabe einer "Kleinen Anfrage" und erst Recht nicht des Portals vom Bundestag, von bundestag.de.

Man stellt sich so oder so die Frage, die es aber in sich hat: Gibt es im Bundestag keine wichtigeren Probleme, oder wird diese Institution inzwischen ebenfalls genutzt, um gezielt gegen vermeintlich "Rechte" oder "Rechtsextreme" zu hetzen? Begriffe wie "rechtsradikal" und "rechtsextrem" scheinen mittlerweile inflationär gegen nahezu jeden verwendet zu werden. Der politische Stil ist eklig niveaulos geworden.

Auch das ist bekannt: Abgeordnete, sowohl im Bundesparlament als auch in Landesparlamenten, stellen solche kleinteiligen Anfragen oft gezielt, um politische Gegner zu diskreditieren, in der Hoffnung, dass diese Themen in der Öffentlichkeit aufgebauscht werden. Die Zulassung solcher "Kleinen Anfragen" durch die zuständigen Stellen wirft ebenfalls Fragen auf. Zudem ist die Redaktion von bundestag.de in dieses Räderwerk eingebunden und lässt sich anscheinend bewusst als Instrument in einer langen Kette politischer Manöver einspannen. Diese politische Involvierung erscheint nicht nur fragwürdig, sondern auch problematisch und gehört unterbunden. Ein Parlament ist keine BILD-Zeitung, kein SPIEGEL, keine Erotik-Zeitschrift und Klatschzeitschrift wie PRALINE oder ein Traschblatt wie eine GLÜCKSPOST.

Was ist die Aufgabe von "Kleinen Anfragen", des Parlaments und von bundestag.de als Forum des deutschen Bundestags?

Um zu verstehen, wie fragwürdig – und in der Wirtschaft ein Fall für die Compliance-Abteilung – die Zulassung einer windigen parlamentarischen "Kleinen Anfrage" an die Regierung zu einem Thema wie anonymousnews ist, das nicht ins Parlament gehört und schon gar nicht als Teil einer solchen Anfrage einer Partei wie Die Linke, muss man sich die eigentlichen Aufgaben einer Regierung und eines Parlaments genauer ansehen. Solche Anfragen könnten inzwischen aber leider auch von Parteien wie der SPD, den Grünen, der FDP oder weiteren politischen Gruppierungen gestellt werden, da das Niveau in den Parlamenten seit Jahren im Sinkflug ist:

Die politischen Aufgaben einer Regierung und eines Parlaments unterscheiden sich deutlich, da beide Institutionen verschiedene Rollen im politischen System einnehmen. Die Regierung soll in erster Linie für die Exekutive Führung des Staates zuständig sein. Sie soll Gesetze umsetzen, die vom Parlament verabschiedet wurden, und die staatlichen Angelegenheiten im Einklang mit den bestehenden Gesetzen und der Verfassung bringen. Darüber hinaus soll die Regierung politische Strategien und Programme aufsetzen und umsetzen in wichtigen Bereichen wie Wirtschaft, Bildung, Gesundheit, Verteidigung, Umwelt und soziale Sicherheit.

Das Parlament hingegen hat primär die Aufgabe der Gesetzgebung. Es ist verantwortlich für die Verabschiedung, Änderung und Abschaffung von Gesetzen. Zudem soll das Parlament die Kontrolle und Überwachung der Regierung ausüben, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung handelt. Diese Überwachungsfunktion soll durch parlamentarische Kleine oder Große Anfragen, Debatten und Untersuchungsausschüsse erfüllt werden. Weiterhin soll das Parlament die Interessen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche vertreten und deren Anliegen in die parlamentarischen Debatten und Entscheidungen einbringen.

Was hat also, fragt man sich an dieser Stelle, eine vom Deutschen Bundestag zugelassene "Kleine Anfrage" zu einem einzelnen Onlineportal wie anonymousnews, das der Regierung oder Opposition offensichtlich missfällt, in einer parlamentarischen Debatte zu suchen? Die Antwort ist klar: Gar nichts! Noch bedenklicher ist die Rolle von bundestag.de, das hier offenbar gezielt dazu benutzt wird, im Zusammenspiel mit einer Bundestagspartei und weiteren eher linkslastigen Medien um Prangerjournalismus zu betreiben und gezielt gegen unliebsame Medien vorzugehen.

Involvierung von bundestag.de

In dem hier diskutierten Fall ist der gesamte Vorgang zu einem Portal wie anonymousnews auch datenschutzrechtlich höchst bedenklich. Nur weil es eine "Kleine Anfrage" gibt, darf der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen, einschließlich Medienvertretern, nicht plötzlich außer Kraft gesetzt werden. Datenschutz und Personenschutz gelten für alle – warum nicht auch für die Betroffenen solcher offensichtlich von Anfang an gezielt politisch motivierten "Kleinen Anfragen"?

Doch auf bundestag.de werden in diesem hier geschilderten Fall sogar wie in einer Klatschzeitung Interna über angebliche Ermittlungsverfahren verbreitet. Nach Recherche von NEZT-TRENDS ist es richtig, dass anonymousnews.ru 2016 gegründet wurde, aber sein offensitlicher Bruder, anonymousnews.org blickt bereits auf eine Zeitachse zurück, die laut Archiv.org bereits auf 2011 zurückgeht. Deshalb scheint der Artikel auf bundestag.de auch nicht ganz frei von möglichen Fake News oder schrägen Interpretationen.

Die Sichtbarkeit von anonymousnews bei Google nimmt ab. Es ist unklar, ob dies durch die deutsche Regierung oder Behörden veranlasst wurde oder ob es ein natürlicher Verlauf ist. Derzeit deutet es noch relativ auf normale Schwankungen hin. Ob dies so bleibt, ist zu beobachten. Grafik: Sistrix SEO-Analysetool.










Als ob dies nicht schon ausreichen würde, behauptet der als hetzerisch empfundene Artikel auf bundestag.de, dass auf www.anonymousnews.ru“ (und damit auch auf anonymousnews.org) Inhalte veröffentlicht würden, "die sich in erster Linie gegen Muslime, Flüchtlinge und Vertreter der Bundesregierung richten", und dass "auf dieser Webseite zahlreiche Falschmeldungen ('Fake News') gestreut" würden. Die Tatsache, dass anonymousnews.ru direkt auf anonymousnews.org weiterleitet, deutet auf eine enge Verbindung zwischen den beiden Seiten hin und zeigt, dass die Vorwürfe gegen eine Seite zwangsläufig auch die andere betreffen.

Kritik an der Darstellung durch bundestag.de

Diese Aussagen und Tatsachenbehauptungen auf bundestag.de werfen aber erhebliche presserechtliche Fragen auf, insbesondere wenn sie ohne belastbare Beweise gemacht werden, was in dem auf bundestag.de veröffentlichten Text der Fall ist. Die Vorwürfe, dass anonymousnews gezielt Hetze betreibe oder Falschmeldungen verbreite, scheinen nicht durch gerichtlich bestätigte Belege gestützt zu sein und wenn es sie geben sollte, fehlen die klaren Verweise und Belege im Text. Wenn solche Behauptungen ohne rechtlich belegte Fundierung oder objektiver wissenschaftlicher fundierter Nachweise mehrerer unabhängiger Untersuchungen auf einer offiziellen staatlichen Plattform verbreitet werden, könnte dies als Prangerjournalismus angesehen werden – eine Praxis, die rechtlich und ethisch höchst problematisch ist und möglicherweise gegen Gesetze verstößt.

Dieser Banner schlägt einem in der Smartphone-Version von anonymousnews.org entgegen.

Die Rolle von bundestag.de unter der Lupe

Die Rolle von bundestag.de, das eigentlich neutrale Portal des Deutschen Bundestags in Berlin, wird daher besonders kritisch betrachtet. Diese Seite, die eine parteiübergreifende und unabhängige Informationsquelle über die Arbeit des Bundestags sein sollte, wird von Kritikern beschuldigt, politisch motivierte Angriffe gegen bestimmte Medien zu veröffentlichen, wie in dem hier geschilderten Fall. Dies wirft die Frage auf, ob bundestag.de seiner Aufgabe als unparteiische Informationsquelle gerecht wird oder ob es zur Plattform für parteiische Angriffe geworden ist. Es scheint, dass die Redaktion oder einzelne Autoren von bundestag.de, die möglicherweise eine eher linksorientierte bis linksextreme Haltung vertreten, gezielt gegen anonymousnews vorgehen. Dies widerspricht dem Anspruch einer staatlichen Plattform, die für objektive Berichterstattung verantwortlich sein sollte.

Wenn man auf Google nach anonymousnews.org sucht, stößt man umgehend auf einen Artikel von bundestag.de, der in den Suchergebnissen prominent auf Seite 1 platziert ist. Dieser Artikel, veröffentlicht auf einer staatlichen Plattform, scheint dazu verwendet zu werden, gezielt gegen anonymousnews zu hetzen und den Betreiber publizistisch und gesellschaftlich vernichten zu wollen. Die prominente Platzierung dieses Artikels im Google-Ranking erhöht die Reichweite der Verleumdungen und schädigt den Ruf der betroffenen Plattform erheblich.

Darüber hinaus zeigt sich ein zunehmendes Zensurverhalten der Bundesregierung, ihrer Ministerien und Behörden, das an Bücherverbrennungen vergangener Zeiten erinnert. Missliebige Publikationen werden aus dem Internet verbannt und ihre Macher gesellschaftlich zum Schweigen gebracht und wirtschaftlich ruiniert. Kritiker sehen hierin eine schäbige Praxis, die vor allem gegen angeblich "rechte" oder "rechtsradikale" Positionen gerichtet ist. Es ist kaum bekannt, dass jemals Konten von Linksradikalen oder linksradikalen Medien zum Ziel öffentlicher Berichterstattung wurden, um Banken dazu zu bewegen, ihnen die Konten zu kündigen und sie wirtschaftlich zu zerstören. Doch es ist mittlerweile üblich, dass Behörden, Ministerien und vermeintlich liberale Medien gezielt gegen bestimmte Personen und Publikationen vorgehen, um ihre wirtschaftliche Grundlage zu zerstören und ihre Stimme zum Schweigen zu bringen.

Diese Entwicklungen sind besonders bedenklich, da sie den Raum für demokratische Debatten und Vielfalt in der Meinungsäußerung einengen. Demokratie sollte weite Flügel haben, doch die Instrumente, die hier eingesetzt werden, drohen, sie zu zersetzen und zu zerstören.

Selbstverständnis von anonymousnews

Das Portal anonymousnews.org präsentiert sich selbst ebenfalls nicht als neutral. Sein Motto lautet: "Das meist gefürchtete Magazin Deutschlands. Hier finden Sie die Nachrichten, die der politisch-mediale Komplex verschweigt." Diese aggressive Selbstdarstellung deutet auf eine starke oppositionelle Haltung gegenüber etablierten Medien und politischen Institutionen hin. Laut einem Banner auf der Website hat das Portal alleine im Messenger Telegram derzeit 62.735 Abonnenten.

Blick durch NETZ-TRENDS.de

Das unabhängige Nachrichtenportal NETZ-TRENDS.de, das seit 2011 in Google News für Deutschland, Österreich und die Schweiz gelistet ist und durchschnittlich bis zu 450.000 Leserinnen und Leser pro Jahr erreicht, wurde durch einen Leserhinweis auf diese Vorwürfe aufmerksam. Die Redaktion entschied sich, die Situation genauer zu untersuchen, da wir Meinungsfreiheit und Pressefreiheit als das wichtigste Gut einer Demokratie ansehen. Die Ergebnisse einer SEO-Analyse für anonymousnews zeigen zwar einen Rückgang in der Sichtbarkeit, dieser ist jedoch nicht so erheblich, dass er auf eine gezielte Einflussnahme der Regierung auf Suchmaschinen schließen lässt. Dennoch gibt es eine Tendenz des Sichtbarkeitsverlusts, die weiter beobachtet werden sollte.

Verantwortliche hinter bundestag.de

Ein genauer Blick auf die Struktur und die Verantwortlichen von bundestag.de zeigt, dass die Plattform vom Deutschen Bundestag betrieben wird, dem Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Die Verantwortung für die Online-Dienste liegt bei Dr. Maika Jachmann, während die Redaktion von Jan Eisel geleitet wird. Insgesamt arbeiten 40 Autorinnen und Autoren an den Inhalten der Plattform.

Fazit

Der Fall um bundestag.de und anonymousnews zeigt deutlich, wie staatliche Ressourcen für politische Zwecke missbraucht werden können. Eine offizielle Regierungsplattform wie bundestag.de für Inhalte zu nutzen, die den Verdacht auf Prangerjournalismus erwecken oder unbelegte Verleumdungen verbreiten, ist problematisch. Besonders kritisch wird es, wenn damit gezielt in den Google-Index eingegriffen wird, in dem Wissen, dass Google eine Veröffentlichung auf bundestag.de wahrscheinlich direkt im Umfeld der betroffenen Person, des Unternehmens oder der Publikation platziert. Solche Praktiken stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Pressefreiheit dar und werfen grundlegende Fragen zur ethischen und rechtlichen Ausrichtung dieser staatlichen Plattform oder ähnlicher staatlicher Plattformen auf. Ursache und Wirkung gehören dabei zusammen. Kleine oder Große Anfragen dürfen nicht angenommen werden, wenn ihr Thema nichts mit der Kernaufgabe eines Parlaments zu tun hat, geschweige denn öffentlich die Antwort breitgetreten werden.

Es ist dringend notwendig, dass bundestag.de seine Rolle als neutrale und unabhängige Informationsquelle wiederherstellt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die deutsche Demokratie und ihre Institutionen zu sichern. Eine öffentliche Diskussion über die politische Ausrichtung und die Nutzung dieser Plattform ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie ihrem Auftrag gerecht wird und nicht für parteiische Zwecke missbraucht wird.

Was ist presserechtlich eine Verleumdung?

Definitionen von perplexity.ai

Eine Verleumdung ist eine unwahre Tatsachenbehauptung: Eine Verleumdung liegt vor, wenn jemand über eine andere Person unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet. Ehrverletzende Wirkung: Diese unwahren Behauptungen müssen geeignet sein, die betroffene Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Vorsatz: Ein entscheidendes Merkmal der Verleumdung ist, dass der Täter wider besseres Wissen handelt, also bewusst Unwahrheiten verbreitet

Rechtliche Einordnung

Straftatbestand: Die Verleumdung ist nach § 187 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Erschwerter Fall: Bei öffentlicher Verbreitung, z.B. durch Medien oder soziale Netzwerke, kann die Strafe sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Abgrenzung zu anderen Delikten

Üble Nachrede: Im Gegensatz zur Verleumdung muss bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) der Täter nicht wissen, dass die verbreitete Tatsache unwahr ist. Beleidigung: Anders als bei der Beleidigung (§ 185 StGB) geht es bei der Verleumdung nicht um ein ehrverletztendes Werturteil, sondern um die Verbreitung unwahrer Tatsachen.

Presserechtliche Besonderheiten

Sorgfaltspflicht: Journalisten müssen besonders sorgfältig recherchieren und prüfen, ob ihre Behauptungen der Wahrheit entsprechen. Verdachtsberichterstattung: Bei Berichten über Straftaten oder Verdächtigungen gelten im Presserecht besondere Regeln, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Persönlichkeitsrechte: Das Presserecht fordert eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen

Für Journalisten und Medien ist es daher essentiell, bei ihrer Berichterstattung äußerst sorgfältig vorzugehen, um nicht den Tatbestand der Verleumdung zu erfüllen und sich strafbar zu machen. Die Pressefreiheit findet ihre Grenzen dort, wo bewusst unwahre und ehrverletzende Tatsachen verbreitet werden.

Was ist Prangerjournalismus und ist dieser erlaubt?

Prangerjournalismus bewegt sich in einer rechtlichen und ethischen Grauzone. Obwohl er nicht explizit verboten ist, unterliegt er strengen rechtlichen und berufsethischen Einschränkungen:

Prangerjournalismus kann leicht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen. Journalisten müssen sorgfältig zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Schutz der Privatsphäre abwägen. Besonders bei der Verdachtsberichterstattung gelten strenge Regeln: Es muss ein öffentliches Informationsinteresse bestehen, und ein Mindestbestand an Beweistatsachen muss vorliegen. Zudem ist die journalistische Sorgfaltspflicht einzuhalten, und eine Vorverurteilung des Betroffenen ist zu vermeiden.

Darüber hinaus können Journalisten sich durch ihre Veröffentlichungen der üblen Nachrede schuldig machen, wenn sie ehrverletzende Tatsachen verbreiten, die nicht beweisbar wahr sind. Der deutsche Pressekodex fordert deshalb eine sorgfältige Prüfung und eine wahrheitsgetreue Wiedergabe von Informationen. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen müssen als solche gekennzeichnet werden, um eine Falschdarstellung zu vermeiden.

Selbst wenn Tatsachen wahr sind, kann ihre Veröffentlichung als Formalbeleidigung gelten, wenn sie den Charakter eines "An-den-Pranger-Stellens" hat. Dies zeigt, dass die Grenze zwischen kritischem Journalismus und persönlicher Diffamierung oft schmal ist und sorgfältig beachtet werden muss, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.

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