U1 Formulare & Co BEA: Neue Plattform zur elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen an Arbeitsagenturen

Nürnberg - Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen für ihre Beschäftigten digital an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Der neue Service "Bescheinigungen elektronisch annehmen" (BEA) ist auf der Website der BA unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea verfügbar.

Viele wissen nicht, dass Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer mittlerweile digital an die Arbeitsagentur über diese Plattform übernitteln müssen. Dies betrifft auch U1-Formulare. Unser Bild entstand mit der Google KI midjourney.app.

Die Bundesagentur für Arbeit hat einen neuen Service namens BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) eingeführt. Mit BEA können Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen schnell und sicher an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Was ist BEA?

BEA ist ein Online-Service der Bundesagentur für Arbeit, der es Arbeitgebern ermöglicht, Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch an die Agentur für Arbeit zu senden. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird oder wenn eine arbeitslose Person weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigt wird.Wichtig ist dies auch, wenn ein Arbeitnehmer aus Deutschland im Ausland lebt und den dortigen Behörden Arbeitsbescheinigungs-Nachweise vorlegen muss, beispielsweise in der Schweiz. Es kann also auch für Grenzgänger wichtig sein.

BEA: Die digitale Brücke zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit

Integration in die Lohnabrechnung: Wie BEA funktioniert

Mit dem neuen Betriebsnummern-Service (BEA) gehen die Zeiten der papierbasierten Kommunikation zwischen Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit zu Ende. Für die effiziente Nutzung von BEA ist eine kompatible Lohnabrechnungssoftware oder der Online-Dienst sv.net erforderlich. Diese digitalen Werkzeuge stellen sicher, dass alle relevanten Daten, wie die Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Beschäftigungsdetails sowie Angaben zu Urlaub und Arbeitsunfähigkeit, korrekt übermittelt werden.

Arbeitsbescheinigungen im digitalen Zeitalter

Eine zentrale Funktion von BEA ist die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung (Formblatt U1), eine unverzichtbare Voraussetzung für Arbeitnehmer, die entweder Arbeitslosengeld beantragen möchten oder beispielsweise im Ausland leben und nachweisen müssen, dass sie vorher sozialversicherungspflichtig (nahtlos) in Deutschland beschäftigt gewesen sind.

Die U1-Bescheinigung enthält alle notwendigen Informationen über das Beschäftigungsverhältnis und kann nun direkt über das BEA-Portal eingereicht werden, wodurch der Prozess für Arbeitgeber erheblich vereinfacht wird.

Wichtiger Hinweis: Informationsmangel bei Arbeitsbescheinigungen

Unzureichende Kommunikation seitens der Arbeitsagenturen

In der Praxis zeigt sich ein kritisches Defizit: Viele Arbeitsagenturen versäumen es, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausreichend über die Notwendigkeit des Formulars U1 aufzuklären und darüber, dass dieses, wie viele andere Bescheinigungen nur noch digital eingericht werden dürfen, eben über das neue BEA-Portal der Arbeitsagentur in Deutschland.

Dieser Mangel an proaktiver Information kann zu erheblichen Verzögerungen führen. Der Prozess der Bescheinigungserstellung und -übermittlung kann sich dadurch über Monate erstrecken – eine Belastung für die betroffenen Personen, die auf diese Dokumente dringend angewiesen sind, um ihre Ansprüche im In- oder Ausland durchzusetzen oder auch nur vorzusorgen, falls einmal Anspruch geltend gemacht werden möchten.

Unterstützung durch den BEA-Hotline-Service

Um die Anwendung von BEA zu erleichtern, bietet die Bundesagentur für Arbeit eine spezielle Hotline an. Unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 27 können Arbeitgeber Unterstützung bei Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit dem neuen digitalen Service erhalten.

Digitale Pflichtbescheinigungen seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist es für Arbeitgeber verpflichtend, bestimmte Bescheinigungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen die allgemeine Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III, die EU-Arbeitsbescheinigung gemäß § 312a SGB III sowie die Nebeneinkommensbescheinigung gemäß § 313 SGB III. Diese Verpflichtung betrifft alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem Stichtag beendet werden, und gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder -branche.

Formular U1 für Auslandsbestätigungen über Arbeitszeiten

Wenn Arbeitnehmer nach einer Beschäftigung in Deutschland Arbeitslosengeld im Ausland beantragen oder dortigen Sozialversicherungsträgern ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland nachweisen müssen, kommt das Formular U1 ins Spiel. Dieses Dokument, das der ehemalige deutsche Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben muss, dient als Brücke zwischen den nationalen Sozialversicherungssystemen.

Die Übermittlung des Formulars U1 wird durch das neue BEA-Portal der Bundesagentur für Arbeit vereinfacht. Arbeitgeber sind verpflichtet, das ausgefüllte Formular über diese digitale Schnittstelle an die zuständigen Behörden zu senden. Diese Innovation erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von sozialversicherungsrelevanten Informationen und unterstützt Arbeitnehmer dabei, ihre Ansprüche im Ausland geltend zu machen und eine möglichst nahtlose Beschäftigung nachweisen zu können.

Digitalisierung der Lohnabrechnung: BEA im Einsatz

Die Übermittlung kann direkt über eine BEA-zertifizierte Lohnabrechnungssoftware erfolgen. Sofern das eigene Programm die Schnittstelle unterstützt, lassen sich alle notwendigen Daten direkt aus der Software heraus an die Arbeitsagentur senden. Für Unternehmen ohne eine solche Software oder bei nicht vorhandener BEA-Kompatibilität bietet sich als Alternative der Online-Service sv.net an. Über diese Plattform können Bescheinigungen unkompliziert und ohne zusätzliche Software direkt online an die Bundesagentur für Arbeit gesendet werden.

Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch BEA

Die Vorteile des BEA-Verfahrens liegen auf der Hand: Die elektronische Übermittlung ist nicht nur sicher und zuverlässig, sondern spart auch Zeit und Ressourcen. Papierformulare, Druck- und Versandkosten gehören der Vergangenheit an. Zudem wird der administrative Aufwand reduziert, da die Daten schnell, vollständig und fehlerfrei an die zuständige Agentur übermittelt werden können.

Fazit: Der Weg zur vollständigen Digitalisierung

Die Einführung von BEA ist ein signifikanter Schritt der Bundesagentur für Arbeit in Richtung Digitalisierung. Dieses moderne Portal ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Meldepflichten einfach und effizient nachzukommen. Für eine reibungslose Umsetzung ist es jedoch essentiell, dass sich Arbeitgeber mit BEA auseinandersetzen und die Übermittlung korrekt handhaben. Nur so kann das Potenzial von BEA voll ausgeschöpft und der Prozess der Arbeitsbescheinigung für alle Beteiligten verbessert werden.


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