Recht strassenverkehrsamt.de oder stva.de: Keine offiziellen Behörden-Seiten - ist das zulässig?

Zunächst dachte ich, das sei eine offizielle staatlich-behördliche Webseite. Erst beim Blick in die Rubrik "über uns", welche ich am Webseiten-Ende fand, las ich:

Aufgespießt - Über eine via Google auf einer Webseite automatisch ausgespielte Google Adsense-Werbeanzeige bin ich heute morgen auf die Webseite strassenverkehrsamt.de, beziehungsweise stva.de gestoßen.

"STVA.de ist ein gewerbliches, nicht behördliches Informationsportal rund um alle Zulassungs- und Führerscheinstellen in Deutschland. Besucher erhalten hier einfach und schnell aktuelle Informationen zur gewünschten Zulassungsstelle. Den Besuchern bieten wir zusätzlich Informationen zu Kfz-Formalitäten und vielfältige nützliche Funktionen und Dienste."

Dieser Eintrag gilt wohl auch für strassenverkehrsamt.de, welche zum gleichen Anbieter gehört. Doch kann man sich so schnell aus der doch nicht richtig seriös wirkenden Sache herauslösen, indem man in einer Randnotiz erwähnt, dass man eigentlich kein Amt ist, auch keine Behörde, sondern eine privatwirtschaftliche Webseite, welche wohl auf Gewinn und Umsatz aus ist?

Ich finde, liebe Betreiber von strassenverkehrsamt.de oder STVA, eher nicht. Auch der rechts oben erwähnte in kleiner grauer Schrift hinterlegte Hinweis "STVA.de ist keine Behörde", bzw. "0 % Behörde", reicht nach meiner Meinung nicht aus. Grund: Erstens fand ich selbst, der nun wirklich von sich sagen darf, ein Internet-Kenner zu sein, diesen Hinweis erst nach 30 Minuten und auch dann eher zufällig. Es dominiert einfach eine ganz andere Aussage die Webseite, nämlich, dass man ein "Serviceportal für Kraftfahrtwesen" sei mit einem - Dank des Domain-Namens - offiziellen Touch.

Wie man es dreht und anschaut: Es bleibt ein fader unguter Beigeschmack, wenn Domains, die sich schon vom Namen her den Anschein geben, eine staatlich-behördlichen Anlaufstelle zu sein, tatsächlich aber privat für Kommerz genutzt werden.

Diesen rechtlichen Graubereich, in dem sich stva.de sowie die Schwesterdomain strassenverkehrsamt.de aufhalten, kann auch ein Hinweis in "Wir über uns" nicht überbrücken. Dass die Betreiber das auch gar nicht wollen, ist der bildlichen Symbolik von Teilen der Webseite zu entnehmen. Denn direkt neben dem Webseiten-Logo prangt in der Rubrik "Wir über uns" das Bild eines weltweit bekannten deutschen Staatsgebäudes: Des deutschen Bundestages, geschmückt mit einem weiteren staatlichen Symbol - der deutschen schwarz-rot-goldenen Flagge.

Doch der Skandal beginnt eigentlich schon da, dass es den Webseiten-Betreibern überhaupt gelungen ist, den Begriff STVA öffentlich markenschutzrechtlich sich schützen zu lassen. Denn STVA ist eine durchaus im Volk geläufige Abkürzung, die verwendet wird, um das offizielle Straßenverkehrsamt zu titulieren. So schreiben die Webseiten-Betreiber sowohl bei Aufruf der Domain stva.de als auch strassenverkehrsamt.de:

"STVA ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30 2008 077 879 als Marke eingetragen."

Diese Anerkennung eines letztlich doch öffentlich erscheinenden Begriffs durch umstrittene kommerziellen Webseiten beim Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), dessen Leitung Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer innehat, ist für die Betreiber der kritisierten vom Domain-Namen her vorgetäuschten Amts-Webseiten ein Sechster im Lotto.

Gleichzeitig ist die Marken-Anerkennung aber ein Lapsus der Behörde, welcher nicht hätte passieren dürfen. Natürlich muss darüber diskutiert werden, ob das nicht rückgängig gemacht werden sollte. Denn durch die offizielle Marken-Eintragung wird eine durchaus mögliche Irreführung des Verbrauchers befördert. Auch ist die gesamte Aufmachung der Webseite durchaus es wert, sich damit eingehender auch rechtlich auseinanderzusetzen. Dabei sollte ebenfalls im Zentrum stehen: Warum soll der Begriff "Amt" überhaupt als Domain-Namen von kommerziellen Betreibern genutzt werden dürfen? Diese Spielereien waren in der Anfangszeit des Internet zwar Gang und Gäbe, sollten aber mittlerweile unterlassen werden.

In der Schweiz ist übrigens die Domain www.stva.gr.ch nicht als private Domain rechtlich akzeptiert, sondern als staatlich-behördliche. Man landet dort direkt auch da, wo man es als Verbraucher erwartet - beim wirklichen STVA, dem Straßenverkehrsamt und zwar im konkreten Fall beim "Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden".

Der Verbraucherschutz scheint in der Schweiz besser zu funktionieren. Man wundert sich, dass sich beispielsweise die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), bislang um solche Dinge nicht etwas mehr kümmert. Immerhin wird sie und ihre deutschen Landesverbände in Deutschland jährlich mit über 100 Millionen Euro staatlicher Gelder gefördert und hat zur Aufgabe, Verbraucher vor Irreführung zu schützen.

Kritik von Verbrauchern auch im Internet

Dass die Kritik an den Webseiten STVA.de oder strassenverkehrsamt.de durchaus das Netz erreicht hat, zeigt sich an diversen Einträgen. So schrieb beispielsweise auf pkw-forum.de ein Nutzer bereits am 09.12.2011:

"Vorsicht Falle ! STVA.de STVA Deutschland GmbH hat KEINE kostenlose Reservierung Hallo ! In meinen Augen mal wieder ein richtig schwarzes Schaf im Internet. Ich hatte vor einigen Wochen schön brav bei meiner KFZ Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Leider lief die Reservierungdauer ab. Das Auto wird erst ncoh ausgeliefert.

Schwups dachte ich mir, reserviere ich es nochmal...und landet auf einer "falschen" Seite. Ich hab nicht aufgepasst, dass das Strassenverkehrsamt.de 1. gar kein Amt ist und 2. die angebliche kostenlose Reservierung des Wunschkennzeichens gar nicht möglich ist, Es wird keine Auswahl angeboten, sondern kostenlose Reservierung & Bestellung. Das beste ist, das mir NACH dieser "Reservierung" mitgeteilt wird, das für mich nun die Kennzeichen geprägt werden und die Reservierung nur befristet gültig ist. Heißt ich bekomme jetzt Kennzeichen, die ich wegschmeißen kann ,weil das Kennzeichen anderweitig vergeben sein kann !

Hier mal der aktuelle Auszug, den ich von den "feinen" Herren bekommen habe: Demnach muß ich nun sogar die Reservierung bezahlen. Meiner Meinung nach wurde hier mit allen Mitteln versucht zu verschleiern, was nun wirklich kostenlos ist, nämlich rein gar nichts.

Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihren Wunschkennzeichen-Auftrag mit Kennzeichenbestellung über STVA.de

Wir werden das von Ihnen gewünschte Kennzeichen jetzt reservieren. In Kürze erhalten Sie die Reservierungsbestätigung als PDF per E-Mail. Mit Zusendung dieser E-Mail, werden gleichzeitig die Kennzeichen für Sie geprägt und Ihnen per DHL zugesendet. In der DHL Postsendung befinden sich ebenfalls die Kennzeichenunterleger (nur bei PKW Kennzeichenbestellung), die Reservierungsbestätigung, die Länge des Reservierungszeitraums und unsere Rechnung.

Beachten Sie bitte, dass die Lieferung durch unseren Liefer- und Produktionspartner in Berlin erfolgt. Achten Sie deshalb auf die rote Karte (DHL-Hinweis) in Ihrem Briefkasten, falls Sie bei der Lieferung nicht zu Hause sein sollten. Ihr Paket steht dann zur Abholung mit der Karte bereit.

Die Kennzeichen werden an folgende Adresse geliefert:

Firma: Muster Name: Mustermann Adresse: Musterstr. 1 24000 Hamburg

Kennzeichen-Wunsch: Ihr Wunschkennzeichen lautet: HH:XY-8000 Kennzeichentyp: zwei EU-Kennzeichen (normal)

Hinweis: Die aktuelle Gebührenverordnung sieht für die Vorabreservierung von Wunschkennzeichen folgende Gebühren vor, die bei der Zulassung vor Ort entrichtet werden müssen: Vorabreservierung eines Kennzeichens EUR 2,60 Zuteilung eines Wunschkennzeichens EUR 10,20

Mit freundlichen Grüßen, STVA.de - Wunschkennzeichen-Reservierung."

Noch drastischer drückt es ein Nutzer auf pkw-forum.de am 16.05.2015 aus: " ]>Stva.de< -ist mal wieder ein Beispiel dafür wie ein Ar…(-Verein) mit viel krimineller Energie gutgläubigen Menschen mit miesem Trick das Geld aus der Tasche zieht, dieser Wi... sollte mir mal im dunkeln begegnen…".

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