Richterin weist Klage gegen Google wegen Apps auf Android zurück

Der weltgrößte Internetkonzern, die Google Inc., hat nun von einer amerikanischen Bundesrichterin einen Freibrief erhalten, auch künftig eigene Apps prominent auf Google Android - dem Betriebssystem für mobile Endgeräte (Handys, Tablets) - vorzuinstallieren, selbst dann, wenn der Wettbewerb dadurch geschädigt oder verhindert wird:

Sowohl Verbraucherverbände wie Wettbewerber werfen Google weltweit vor, dass Google sein Monopol im Bereich der Smartphones missbrauche. Bereits gut jeder sechste Erdenbewohner nutzt mittlerweile ein Smartphone, auf welchem das Google-Betriebssystem Google Android zwangsweise vorinstalliert ist.

Doch Google reicht dies nicht: Der Konzern arbeitet daran, dass künftig zwei Milliarden Menschen mit Google Android Handys im Internet surfen oder nach Apps in Googles App Store "Google Play" suchen.

In der nun vor Gericht verhandelten Klage ging es um die Frage, ob die von Google den Handyherstellern aufgezwungenen vorinstallierten Google-Dienste die Preise für Smartphones nach oben treiben, da es zu wenig Wettbewerb gebe, also eine Schädigung der Verbraucher (und des Wettbewerbs) festzustellen sei.

Zumindest hinsichtlich der Frage in Bezug auf die Preise für Handys erklärte nun die kalifornische Bezirksrichterin Beth Labson Freeman in San Jose, wonach sie nicht erkennen könne, dass die Marktmacht von Google dazu führe, dass die Preise von Handys (auf Grund des Google-Android-Monopols) nach oben gingen. Dies könne sie auch unter Berücksichtigung des Vorwurfs nicht sehen, dass Google den Smartphone-Herstellern restriktive Verträge aufzwinge.

Letztlich sei nach Ansicht der kalifornischen Richterin jeder Verbraucher selbst dafür verantwortlich, was er unterschreibe und dafür bekomme. Die Richterin erklärte, dass die Kläger drei Wochen Zeit hätten, Widerspruch gegen das Gerichtsurteil einzulegen und zwar mittels des Bundes Sherman Kartellrechts, auch bekannt als "Sherman antitrust law". Ergänzend könnte das kalifornische Kartellrecht als Argumentationsgrundlage für einen Widerspruch hinzugezogen werden:

Für Google dürfte in dem Gerichtsverfahren entscheidend hilfreich sein, dass Google sich hinstellen kann und sagen:

Man habe zwar Marktmacht, würde aber ja letztlich fast alles kostenlos für die Verbraucher anbieten. Dabei stimmt das mit dem "kostenlos" auch nicht ganz:

Denn die Ware, mit welcher Google in der Lage ist über 13 Milliarden US-Dollar Jahresgewinn zu erwirtschaften, sind die Daten von Milliarden Google-Nutzern. Diese Daten wiederum nutzt Google, um beispielsweise personalisierte Werbung im Internet für Dutzende Milliarden Euro jährlich zu versteigern. Das heißt: Kostenlos bietet auch Google letztlich nichts an.

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