Die Begründung der LBS Bayern: Sie könne die einst versprochene höhere Garantieverzinsung auf Grund der in der Europäischen Union von der Europäischen Zentralbank festgelegten Niedrigzinsen nicht mehr gewährleisten. Deshalb wolle man nun 26.000 Bausparverträge von Kundinnen und Kunden kündigen:
Betroffen seien, heißt es, Bausparverträge von der Bausparkasse LBS Bayern, welche seit über zehn Jahren zuteilungsreif seien. Als "zugute Verzinsung" scheint man bei der LBS Bayern einen Zinssatz von 3,5 % anzusehen. Aktuell wollen Bausparkassen nur noch eine Verzinsung von 0,25 Prozent garantieren. Das ist weniger als die jährliche Inflation an Wert den Sparern auffrisst.
Allerdings scheint die LBS Bayern nicht die einzige Bausparkasse zu sein, welche Verträge mit einem etwas besseren als derzeitigem Zinsniveau kündigt, wird berichtet.
Derweil gehen Verbraucherschützer auf die Barrikaden: Rechtlich sei die Kündigung von Bausparverträgen durch die Versicherungen auf Grund angeblich nicht mehr bezahlbarer versprochener Garantiezinsen ein schwieriges Thema. Als Begründung führen die Verbraucherschützer an, es gebe bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofs zu dieser Fragestellung. Mit einer solchen Stellungnahme zitiert zumindest die Münchner Tageszeitung Münchner Merkur die Verbraucherzentrale Bayern.
Für die nun von der LBS gekündigten 26.000 Bausparverträge gilt nach derzeitigem Kenntnisstand das Kündigungsdatum Mai 2015. Betroffen seien allerdings nur Bausparverträge, die bereits seit zehn Jahren zuteilungsreif seien und welche die vereinbarte Bausparsumme angespart hätten ohne diese in Anspruch zu nehmen.
Die LBS Bayern biete den LBS Kunden an, heißt es, die angesparte und verzinste Summe nun zu überweisen oder in neue Bausparverträge mit einem niedrigeren Zinsniveau einzubringen:
Ein Sprecher der LBS Bayern wird zudem mit den Worten zitiert, wonach man das Geld der gekündigten Altverträge im Falle einer Nicht-Reaktion durch den Kunden auf einem Zwischenkonto parken wolle - ganz ohne weitere Verzinsung.
Nicht eindeutig positionierte sich bislang die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen. Aus ihrem Umfeld heißt es lediglich, jede Bausparkasse müsse selber entschieden, wie sie mit Altverträgen umgehe. Außerdem wird der Verband der privaten Bausparkassen mit den Worten zitiert, wonach er bislang keine detaillierte Kenntnis von Kündigungen bestehender Altverträge habe.