Chevrolet Corvette 2015: Illegales beim Sicherheitssystem PDR Valet Mode?

Der Valet Mode meint durchaus nicht ausschließlich, dass das Auto stillsteht oder geparkt wird. Vielmehr ist der Name etwas irreführend. So handelt es sich beim "Valet Mode" um eine vom Autobesitzer über ein Passwort separat über den Bordcomputer veränderte Technik des digitalen Mittschnitts innerhalb und außerhalb des Autos. So werden im "Valet Mode" automatisch sämtliche Gespräche und sonstigen Töne innerhalb der Corvette 2015 mitgeschnitten:

Foto: GM
Die neue Corvette bietet eine Technik, die bei Einsatz ohne Wissen des Fahrers oder Beifahrers wahrscheinlich illegal ist und Strafverfahren nach sich ziehen können.

Die 2015 Chevrolet Corvette vom US-Autobauer GM (General Motors) verfügt über ein neues Performance Data Recorder System (PDR) mit Kameras nach vorne und hinten sowie GPS-Tracking, also exakter Positions-Dokumentation des Autos. Doch jetzt gibt es erhebliche Bedenken zur Legalität des neuen Systems und zwar in dem Fall, dass man in den Parkmodus, den Valet Mode, schaltet.

Der Valet Mode wurde eigentlich erschaffen, um besonders paranoide Autofahrer, die ihr Auto einer Servicekraft in einem Hotel übergeben, beim Einparken überwachen zu können. Alternativ bietet er auch die Möglichkeit, eine Art Security-System an Bord zu haben, das alle Geräusche im Auto aufzeichnet und automatisch digital über Wireless-Lan-Verbindung überträgt, wenn das Auto parkt oder von einem Unbefugten plötzlich gefahren wird. Sprich: Diebe sollten so schneller ertappt und überführt werden können.

Doch was grundsätzlich etwas mehr Sicherheit gegen Autodiebstähle mit sich bringen sollte, bringt doch mehr rechtliche Probleme mit sich, als man sich bei Chevrolet anfangs scheinbar vorgestellt hat.

Denn niemand darf ohne dem Wissen und der Einwilligung der anderen Person einfach Tonmitschnitte (oder Videomitschnitte) anfertigen. Das merkte man nun reichlich spät auch beim Autobauer Chevrolet. Hektisch werden deshalb derzeit, schreibt das Portal CorvetteBlogger.com, Briefe an Händler und Werkstätten verschickt. In ihnen weist Chevrolet darauf hin, dass die Software des Valet Mode angesichts der rechtlichen Problematik derzeit überarbeitet werde und man in Kürze ein Update liefere.

Zudem weist Chevrolet darauf hin, dass jeder Händler dafür Sorge zu tragen habe, dass Käufer der Corvette 2015 auf das rechtliche Problem mit den Ton-Mitschnitten hingewiesen werden müssen.

Kommentar: Der Gestzgeber muss bei Thema heimlichen Audio-Mitschnitte hart durchgreifen

Der Vorfall beim Chevrolet Corvette 2015 zeigt vor allem eines: Dass selbst ein Auto nicht mehr sicher ist -und zwar sicher vor dem heimlichen und stundenlangen digitalen Mitschnitt sämtlicher Gespräche innerhalb eines Autos. Zwar muss man auch heute schon damit rechnen, dass Kollegen, Kolleginnen oder Freunde - möglicherweise auch der eigene Partner - illegal und kriminell Gespräch heimlich mitscheiden.

Doch auch wenn das ein erheblicher Straftatbestand ist, so ist der Schaden, der damit einhergehen kann, für das Opfer doch beträchtlich. Wir kommen immer mehr dahin, wo man sagen muss: Alles, was wir tun, sollte dergestalt sein, dass es, sollte es irgendwo zu einer Veröffentlichung kommen, keinen Schaden bei einem selber anrichtet.

Dabei muss auch berücksichtigt werden: Die Technik für Audio-Mitschnitte wird immer ausgefeilter: Kürzlich berichtete die BILD-Zeitung, wonach ein Mann verurteilt worden sei, der eine Partnerin heimlich beim Sexualverkehr über einen digitalen Autoschlüssel abgefilmt habe und anschließend versucht habe, zu erpressen. Zwar wurde der Mann mittlerweile vor Gericht verurteilt, doch fragt man sich:

Wie kann es überhaupt sein, dass es in Deutschland legal ist, solche eindeutig der Spionage oder krimineller Aktionen dienlicher Gegenstände zu kaufen oder zu verkaufen? Denn wozu sollte ein normaler Mensch einen Autoschlüssel benötigen, der es wie in James Bond Manier ermöglicht andere Menschen heimlich aufzunehmen? Jeder, der so etwas kauft, führt kriminelle Pläne im Schilde, weshalb der Gesetzgeber entsprechend vorbeugend alleine schon den Besitz oder Kauf von solchen Gegenständen unter harte Strafe stellen sollte.

Der Vorfall Chevrolet Corvette 2015 zeigt aber auch eines: Der Gesetzgeber muss hier dringend die Strafgesetzgebung erheblich verschärfen. Denn wer andere im privaten oder beruflichen Umfeld heimlich aufzeichnet - sei es per Ton oder Video - ist kriminell.

Selbst das heimliche Mitschneiden von Gesprächen des unbeliebten Chefs wird bei Bekanntwerden ein Strafverfahren gegen den Aufzeichner nach sich ziehen. Der Staat ist hier sogar verpflichtet bei Bekanntwerden zu ermitteln. Firmeninhaber die solche Aktionen wissen und dulden, oder gar decken, machen sich ebenfalls strafbar. Heimliche Mitschnitte von Arbeitgebern gegen Mitarbeitern oder von Mitarbeitern gegen Vorgesetzte können auch Razzien von Staatsanwaltschaften nach sich ziehen:

Nur eine sehr harte abschreckende Verurteilung vor Gericht wird dazu beitragen, dass wir es künftig nicht massenhaft mit heimlichen Spionen in unserem engsten persönlichen Umfeld zu tun haben.


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