Nutzt Amazon Marktmacht gegenüber Buchverlagen um eBooks aus?

Was Google in einer vor sechs Jahren laufenden Debatte mehr oder weniger unterschlagen hatte: Als vergriffen wertete die Google Inc. alle Bücher auch aus Deutschland, welche eben in den USA nicht im Buchregal zu finden waren. Das war von Google dreist. Am Ende einigte sich zumindest die US-Buchgilde mit einem Vergleich - nachdem sie bereits viele Millionen Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit dem Milliarden-Konzern Google hingeblättert hatte. Der Vergleich gestand den Verlagen zumindest der USA etwas über 70 Millionen Dollar zu für das Recht, Bücher einzuscannen und im Rahmen von Google Books digital vorzuhalten. Völlig aus den Augen verloren ist aber noch ein zweiter Krieg:

Bereits vor Jahren war der Streit zwischen dem Projekt Google Books und den Verlagen weltweit in aller Munde. Es ging bereits 2008 darum, dass die Google Inc. sagte, man würde alle Bücher, welche vergriffen seien und nicht mehr im Handel erhältlich, einscannen und digital der Menschheit im Rahmen des Mega-Projektes Google Books zur Verfügung stellen. Doch das wollten Buchverlage nicht einfach so auf sich sitzen lassen - die immerhin die Urheberrechte oftmals noch besaßen. Doch auch Amazon gerät beim Thema Bücher (Kindle eBooks) nun zunehmend in die Schlagzeilen.

Jener zwischen dem US-Onlinekaufhaus Amazon und den Verlagen. Jetzt titelte die Internet World Business (Autorin: Susanne Vieser) groß: "Macht und Missbrauch. Der Streit zwischen den Verlagen und Amazon eskaliert. Es gut um die Konditionen beim Verkauf von E-Books und damit um die wachsende Marktmacht des US-Händlers".

Im Zentrum stünden, so die Internet World Business, mehrere Projekte, an welchen sich derzeit die Buchverlage mit Amazon rieben. Zum einen sei das ein Streit mit der weltgrößten Verlagsgruppen, Hachette. Hier hätte Amazon plötzlich die Preise für Hachette-Bücher erhöht und habe die Lieferzeiten verzögert. "Neue Titel, selbst solche, die hohe Auflagen garantieren, ließen sich nicht mehr wie sonst vorbestellen", schreibt die Internet World Business.

Anlass für den Buchstreit zwischen Google und Verlagen wie Hachette seien primär Diskussionen um die Konditionen, zu welchen Amazon Bücher von Verlagen vertreibt. So schreibt die Internet World Business: "Vordergründung wird um die Konditionen beim Verkauf von E-Books gestritten: Amazon fordert statt der üblichen 30 bis 40 Prozent mindestens 50 Prozent vom Preis".

Dabei versuche der US-Gigant "in Ländern ohne Buchpreisbindung den Verlagen noch eine Bestpreisgarantie sowie das Recht abzuringen, kurzfristig vergriffene Bücher nachdrucken zu dürfen." Zudem fordere Amazon deutsche Verlage auf, Bücher an Lager in Polen zu liefern, um - so der Verdacht - "die hiesigen Verhandlungen zur besseren Bezahlung von Lagerarbeitern zu umgehen".

Dabei ist zu sagen: Immer wieder gerieten bislang Amazon Auslieferungs-Werke, wie jenes in Leipzig, in die Schlagzeilen, da die Belegschaft auf Grund von angeblich schlechter Bezahlung und einem schlechten Betriebsklima streikte.

Doch so oder so: Die Aktionen von Amazon klingen ungewöhnlich. Vor allem eine Bestprice-Garantie erinnert an ein Kartellamtsverfahren, welchem sich das große und marktdominierende Hotelbuchungsportal hrs gegenübersah. Auch hrs hatte Hotelpartner versucht zu zwingen, stets gegenüber hrs die Bestprice-Garantie abzugeben.

Doch hatte das Bundeskartellamt eine solche Klausel vor einigen Monaten gekippt, da man es wettbewerbsrechtlich als problematisch für den gesamten Hotelmarkt ansehe. So hatte das Bundeskartellamt in seiner auf Englisch verfassten Begründung geschrieben:"Online hotel portal HRS's 'best price' clause violates competition law – Proceedings also initiated against other hotel portals":

Zudem führte das Bundeskartellamt aus, man habe "prohibited HRS from continuing to apply its 'best price' clause (most favoured nation clause) and ordered the company to delete it from its contracts and general terms and conditions by 1 March 2014 as far as the clause affects hotels in Germany."

Parallel hatte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts erklärt: "Only at first view do most favoured customer clauses used by online booking portals seem to benefit consumers. Ultimately the clauses prevent the offer of lower hotel prices elsewhere. Most favoured customer clauses thus restrict competition between existing online portals. Moreover, they make the market entry of new platforms considerably more difficult because they prevent new platforms from offering hotel rooms at lower prices. For these reasons we have now also initiated proceedings against the online hotel portals Booking and Expedia because of similar clauses in their hotel contracts."

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