Software Test: Touch and Travel App nicht seriös in Darstellung Geltungsbereiche

Wer die App Touch and Travel (auch: Touch & Travel) auf seinem Smartphone nutzt, muss aufpassen. Grund: Sie ist bislang in den wenigsten Regionen Deutschlands gültig und zeigt dem Verbraucher nicht richtig an, in welchen Gebieten sie erlaubt ist. Gültig ist Touch und Travel bislang bei Nutzung von Regionalverkehr in vier Gebieten: Dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zwischen Berlin AB (Tarifgebiet) und Potsdam AB (Tarifgebiet) über Berlin Wannsee, dem Rhein-Main-Verbund (RMV), in den Innovationsregionen Allgäu/Schwaben sowie Oberfranken/Oberpfalz und "auf allen regulären Buslinien der Sylter Verkehrsgesellschaft".

Screenshot Homepage Touch and Travel
Tolle Idee, aber es hapert noch an der Software: Touch and Travel sorgt derzeit für Kritik.

Wer aber beispielsweise vom Flughafen Leipzig zum Hauptbahnhof Leipzig mit der Software Touch &Travel App ein Ticket für die Regionalbahn nutzt, bekommt anschließend vom Anbieter eine E-Mail mit dem O-Ton man sei schwarz gefahren. Tricky: Der Fahrpreis wurde beim Ticketkauf dennoch eingeblendet (4,25 Euro pro Person), weshalb der Bahnfahrer ausgehen muss, er hätte tatsächlich ein gültiges Ticket. netz-trends.de hatte die Software Touch and Travel getestet. Den Bericht lesen sie hier.

So wunderte sich netz-trends.de beim Testkauf nicht schlecht: Wir waren spät dran und hatten in letzter Minute noch schnell über die Touch & Travel Software ein Ticket gekauft. Dabei aktivierten wir auf dem Smartphone die Software der automatischen Standortsuche der Touch & Travel App. Ohne Probleme zeigte uns die Software dann "Leipzig/Halle Flughafen" als Ausgangsbasis an und löste das Ticket.

Kurz darauf kam im Regionalzug der Schaffner, scannte das Touch & Travel Ticket ab und meinte, es sei alles in Ordnung. Die Verwunderung kam bei uns - also den Bahnkundenen - dann am Hauptbahnhof Leipzig. Hier wollten wir im Test die Fahrt beendet, was aktiv im Smartphone der Touch & Travel Software mitgeteilt werden muss – entweder per Eingabe am Handy oder per Abscannen eines Barcodes an der jeweiligen Haltestelle (sofern vorhanden).

Hier tauchten dann erste Irritationen auf: So waren weder die Begriffe "Leipzig Hauptbahnhof" noch "Hauptbahnhof Leipzig", auch nicht "Lpz Hauptbahnhof" oder das Fahrziel in sonstigen Schreibvarianten automatisch voreingestellt auffindbar. So hatte das Testteam von netz-trends.de Probleme, die Fahrt tatsächlich zu "beenden". Doch wenn die Endhaltestelle nicht aktiv bestätigt wird, könnte rein theoretisch die Fahrt noch einige hundert Kilometer weiterlaufen und berechnet werden. Immerhin erinnert die Touch & Travel App den Fahrkunden daran, dass die Fahrt noch gegebenenfalls zu beenden sei. Das empfanden wir als komfortabel und vertrauenswürdig. Dafür gab es ein dickes Plus. Dennoch gelang es uns erst mit Mühe und Not der Touch & Travel App das Ende der Fahrt mitzuteilen.

Umso verwunderter waren wir, als dann von Touch & Travel aus Halle (gehört zur DB Mobility Logistics AG, Berlin) folgende Email in unserem Postfach war, welche uns mitteilte, wir seien schwarz gefahren und müssten in einem solchen Fall mit einem erhöhten Beförderungsgeld rechnen:

"Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihre übermittelten Fahrtdaten haben ergeben, dass Sie sich von Leipzig/Halle Flughafen nach Leipzig Hbf außerhalb des Touch&Travel-Geltungsbereiches bewegt bzw. ein nicht erlaubtes Verkehrsmittel genutzt haben. Wie in den Touch&Travel-Bedingungen (AGB) unter § 1, Absatz 2 und § 7 ersichtlich, können Sie derzeit den Touch&Travel-Geltungsbereich deutschlandweit wie folgt nutzen:
1. Fernverkehr (ICE, IC/EC und EN/CNL)
2. Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zwischen Berlin AB und Potsdam AB über Berlin Wannsee in allen Verkehrsmitteln
3. Rhein-Main-Verbund (RMV) in allen Verkehrsmitteln ohne Übergangstarifgebiete
4. Innovationsregionen Allgäu/Schwaben und Oberfranken/Oberpfalz.
5. auf allen regulären Buslinien der Sylter Verkehrsgesellschaft
Bitte beachten Sie, dass Sie für anderweitige Fahrten mit der Touch&Travel-App k eine Fahrtberechtigung besitzen und im Falle einer Kontrolle mit einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) zu rechnen haben..... "

Eine Nachfrage unsererseits, warum das nicht schon vor dem Kauf des Tickets auf dem Smartphone angezeigt worden sei, dass das Ticket gar kein gültiges Ticket ist und man über die Software von Touch & Travel kein Ticket für die Regionalbahn vom Fughafen Leipzig in die Innenstadt, also zum Hauptbahnhof, hätte kaufen dürfen (sondern nur mit dem ICE, IC etc), kam - sehr zeitnah, was positiv vermerkt wurde - folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr Mustermann,
leider ist die Nutzung der Regionalbahn im Raum Halle/Leipzig nicht möglich, hier können Sie lediglich die Fernverkehrszüge (ICE,IC,EC) nutzen. Für die Zukunft wird natürlich das Ziel verfolgt, den einfachen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln so flächendeckend wie möglich anzubieten, jedoch können wir derzeit noch keinen Termin für den von Ihnen gewünschten Geltungsbereich nennen."

Kommentar zur Touch & Travel App und der Deutschen Bahn AG

Die App Touch & Travel ist eine hervorragende Sache: Gerade Reisende, die spät dran sind, können noch schnell ein Ticket lösen. Besonders gut ist das an Flughäfen oder anderen Verkehrsknotenpunkten. Doch unseriös ist es - und das kann und sollte sich die Deutsche Bahn AG auch nicht leisten - wenn ein Kunde in gutem Glauben ein Ticket kauft über Touch & Travel und die App oder Software ihm nicht sofort schon VOR DEM KAUF mitteilt, dass der Kauf letztlich ein ungültiger Kauf ist, da das Ticket kein Ticket ist. Touch & Travel muss hier umgehend nachbessern.

Es ist Aufgabe der DB Mobility Logistics AG - Vorstands-Vorsitzender ist immerhin Bahnchef Dr. Rüdiger Grube - dass die Software Touch & Travel Kunden nicht in die Irre führt. Wenn das nicht umgehend behoben wird, kann man Verbrauchern, nur raten, im Falle eines Irrkaufs eines scheinbar gültigen Regionalbahntickets oder Bustickets, den Rechtsweg mit Hilfe eines Rechtsanwalts zu beschreiten. Denn selbst für einen aufgeklärten und kritischen, nicht leichtsinnigen Verbraucher ist es derzeit nicht transparent ersichtlich, ab wann ein Kauf eines Tickets gilt und ab wann nicht.

Eine Lösung wäre für Touch & Travel, umgehend, also schon vor dem Kauf und vor dem Schritt der "Positionsbestimmung" oder der manuellen "Standorteingabe", dass auf Seite Eins der App steht: Achtung, diese Software Touch & Travel ist nur in den folgenden Gebieten und folgenden Verkehrsmitteln gültig...

Nicht akzeptabel und auch nicht ausreichend ist es, wenn die DB Mobility Logistics AG oder Touch & Travel anschließend Kunden anschreibt und auf die AGBs ("Touch&Travel-Bedingungen AGB § 1, Absatz 2 und § 7") verweist und die dort erwähnten Geltungsbereiche eines bei Touch & Travel gekauften Bahn- oder Bustickets. Dringend wünschenswert wäre auch, dass dieses neben dem Smartphone zusätzlich deutlich auf der Einstiegsseite der Anmelde-Homepage, also touchandtravel.de, aufgeführt wird. Der Preis für eine solche Transparenz ist natürlich, dass sich dann deutlich weniger Kunden für die App Touch and Travel anmelden werden. Da kann man nur sagen: Entweder muss die App und die Software schneller entwickelt werden oder der Preis, weniger Kunden in der Anfangsphase, ist eben von Touch & Travel oder der DB Mobility Logistics AG zu bezahlen.

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