Abzocke mit Abmahngebühren Ende der Abmahn-Anwälte - Besonders im Internet war das beliebt

Sie leben von den größeren oder kleineren tatsächlichen oder vermeintlichen Fehlern der Firmen und Verbraucher: Abmahnanwälte. Mal ist es ein angeblich fehlerhaftes Impressum im Internet, dann wieder eine Fehler in den AGBs oder in der Preisausweisung eines Onlineshops. Für die Abgemahnten bedeuten Abmahnschreiben lediglich zwei Optionen: Zahlen oder es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, der dann möglicherweise noch teurer wird. Nun möchte die Bundesregierung dem Abmahn-Irrsinn von Rechtsanwälten einen Riegel vorschieben.

Es gibt wichtige Abmahn-Anwälte, die helfen, dass dem Recht Geltung verschafft wird. Und es gibt Abmahnanwälte, die dubios agieren wie so mancher Teppichhändler. Letzteren möchte der Gesetzgeber nun Einhalt gebieten. Viele meinen: Es ist höchste Zeit.

Im Wettbewerbsrecht könnte künftig die Regel gelten, wonach der Abgemahnte einen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen kann für jene Kosten, die er beispielsweise zu tragen hatte, der er auf Grund einer missbräuchlichen Abmahnung eines Anwalts einen Rechtsanwalt zur Verteidigung engagieren musste. Bislang musste sich der zu Unrecht Abgemahnte persönlich bemühen, einen Schadenersatz vor Gericht einzuklagen - was entsprechend schwierig war und ebenfalls teuer (da auch hier ohne einen Anwalt nichts bewegt werden kann).

Eine weitere Überlegung der Bundesregierung ist, dass künftig die Richter Gerichtskosten bei Prozessen rund um eine Abmahnung senken können, wenn zum Beispiel für kleinere Unternehmen - beispielsweise im Internet - die Gerichtskosten zu einer Gefährdung der Unternehmung führen könnten.

Nicht mehr möglich soll auch der sogenannte "Fliegende Gerichtsstand" sein. Hier konnten bislang Abmahnanwälte sich stets den Gerichtsort heraussuchen, der am ehesten in ihrem Sinne agiert. Beispielsweise war es jahrelang in der Internet-Abzock-Szene von dubiosen angeblich kostenlosen Seiten, die dann doch Gebühren für die Seitennutzung erhoben, üblich, dass der Gerichtsstandort in Mannheim tendenziell softere Urteile fällte als in München. Ein fliegender Gerichtsstand ist nur noch dann möglich, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat.

Außerdem sollen die Gebühren für Abmahnungen auch deutlich gedeckelt werden. Manche Abmahnanwälte verschickte wegen Kleinigkeiten bereits Rechnungen über bis zu 2.000 Euro. In der Musikindustrie (Urheberrechtsverstoß) konnten Abmahnungen sogar in die Hunderttausenden gehen (und können es bislang auch immer noch).

Folgende Gesetze sollen künftig geändert werden: Der Paragraph 8 im Absatz 4 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Geändert werden sollen auch die Paragrafen 4 und 5 des UWG.

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