Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sollen in die EU-Roamingzone kommen – für Handyverträge aus Österreich ändert sich noch nichts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hat am 6. November 2026 Verhandlungen über „Roam Like at Home“ mit sechs Westbalkan-Partnern eröffnet.
  • Für österreichische A1-, Magenta- und Drei-Verträge ändert sich vorerst nichts: Es gibt noch keinen gemeinsamen Starttermin.
  • Bis zu einer Aufnahme müssen die Partnerländer die EU-Roamingregeln vollständig übernehmen und wirksam beaufsichtigen können.
  • Reisende aus Österreich sollten das jeweilige Reiseland weiterhin im Tarif ihres Anbieters nachsehen.

Telefonieren, Nachrichten senden und mobiles Datenvolumen im Westbalkan ohne Roamingaufschlag: Diesem Ziel ist die EU einen Schritt näher gekommen. Die Europäische Kommission verhandelt nun mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Für die nächste Reise aus Österreich ist das aber noch kein Freifahrtschein.

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Solange die Abkommen nicht abgeschlossen und umgesetzt sind, gelten für Kundinnen und Kunden von A1, Magenta, Drei und anderen österreichischen Anbietern weiterhin die bisherigen Preise und Pakete für den Westbalkan. Wer jetzt dorthin reist, sollte das Reiseziel vorab im Preisblatt oder in der App des eigenen Anbieters prüfen.

Sechs Verhandlungen statt einer sofortigen Erweiterung

Die Europäische Kommission teilte am 6. November mit, dass sie Verhandlungen mit allen sechs Partnern eröffnet hat. Grundlage ist ein Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 4. Juni 2026; die zugehörige Entscheidung (EU) 2026/1329 benennt die Kommission als Verhandlungsführerin. Es geht um sechs eigene, sektorale Abkommen, die an die bestehenden Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen angebunden werden sollen – die Verfahren können daher unterschiedlich schnell vorankommen.

„Roam Like at Home“ bedeutet, dass Reisende Anrufe, SMS und mobile Daten unter denselben Preisbedingungen wie im Heimattarif nutzen können. In der EU, und damit auch für österreichische Verträge, gilt dieses Prinzip seit 2017. Nach Angaben der Kommission gehören inzwischen auch Island, Liechtenstein und Norwegen sowie seit 1. Januar 2026 die Ukraine und Moldau zum entsprechenden Raum.

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Heute gilt im Westbalkan weiterhin der Auslandstarif

Nach den Fragen und Antworten der EU-Kommission gibt es für den Abschluss des Prozesses derzeit keine festgelegte Frist. Das österreichische Amtsportal oesterreich.gv.at bestätigt für bestehendes EU-Roaming dasselbe Grundprinzip: Es gilt innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, nicht automatisch für Drittstaaten wie derzeit noch die sechs Westbalkan-Länder.

Zwischen Mobilfunkunternehmen in der EU und im Westbalkan besteht bereits eine freiwillige Vereinbarung über niedrigere Datenpreise. Der Regional Cooperation Council beschreibt dafür Preisobergrenzen für mindestens ein Produkt je Anbieter: Seit 2026 soll ein Gigabyte in einem solchen Angebot weniger als 14 Euro kosten, ab 2028 weniger als 9 Euro. Das ist keine Garantie für jeden österreichischen Tarif – A1, Magenta, Drei und andere Anbieter dürfen die Senkung über eigene Reisepakete umsetzen.

Regelübernahme, Aufsicht und positive Prüfung

Vor der Aufnahme müssen die sechs Partner den EU-Rechtsbestand für Roaming vollständig angleichen und umsetzen – darunter Endkundenpreise, Obergrenzen für Entgelte zwischen Netzbetreibern und Regeln für die Zustellung von Anrufen. Die zuständigen Stellen müssen zudem nachweisen, dass sie diese Vorgaben überwachen und durchsetzen können. Erst nach Abschluss der Abkommen und erfolgreicher Prüfung soll der Rat über die Erweiterung des Roamingraums entscheiden.

Für Reisende aus Österreich zählt am Ende das konkrete Inkrafttreten, nicht der Beginn der Gespräche. In Österreich überwacht die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) die Einhaltung der EU-Telekomregeln; eine Zuständigkeit für die neuen Westbalkan-Abkommen besteht erst, wenn diese tatsächlich in Kraft treten.

Checkliste vor der nächsten Reise in den Westbalkan

  • Länderzone nachsehen: Prüfen Sie in der App oder Preisliste Ihres österreichischen Anbieters, welcher Zone das Reiseland zugeordnet ist.
  • Datenpreis und Paket vergleichen: Ein buchbares Reise-Datenpaket kann günstiger sein als die Abrechnung pro Megabyte.
  • Kostenlimit beachten: Lesen Sie die SMS, die A1, Magenta, Drei oder Ihr Anbieter nach dem Einbuchen ins ausländische Netz senden – sie nennt die geltenden Preise.
  • Automatische Netzwahl kontrollieren: In Grenzregionen kann sich das Gerät in ein Netz eines Nachbarlands einbuchen. Manuelle Netzwahl oder deaktiviertes Datenroaming schaffen hier Klarheit.
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Für die bestehende EU-Roamingzone gilt außerdem die Fair-Use-Regel der Roamingverordnung (EU) 2022/612: Sie erlaubt Anbietern eine angemessene Nutzungsbegrenzung, damit eine günstige SIM nicht dauerhaft überwiegend im Ausland eingesetzt wird. Welche Regeln für eine künftige Westbalkan-Erweiterung gelten, steht erst mit dem tatsächlichen Abschluss der Verhandlungen fest.

Häufige Fragen

Kann ich meinen österreichischen Tarif jetzt schon ohne Aufpreis im Westbalkan nutzen?

Nicht automatisch. Die Verhandlungen haben begonnen, aber es gibt noch keinen Starttermin. Entscheidend sind die Länderzone und die Bedingungen Ihres Anbieters.

Welche Länder sollen aufgenommen werden?

Verhandelt wird mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Werden alle sechs Länder gleichzeitig aufgenommen?

Das ist nicht zugesagt. Die EU führt bilaterale Verhandlungen, und jeder Partner muss die Regeln angleichen, umsetzen und wirksam beaufsichtigen können.

Wer prüft die Einhaltung der Roamingregeln in Österreich?

Für bestehendes EU-Roaming ist in Österreich die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zuständig. Für eine künftige Westbalkan-Erweiterung gilt das erst, sobald die jeweiligen Abkommen in Kraft treten.

Ihre Erfahrung

Welche Roamingkosten oder Reisepakete sind Ihnen bei Fahrten in den Westbalkan begegnet? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und den jeweiligen Tarif gerne in den Kommentaren.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für Österreich recherchiert.

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