Hersteller müssen Haushaltsgeräte seit 1. Oktober 2026 reparieren – die EU befragt bis 9. Februar 2027 zu weiteren Produkten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine gesetzliche Reparaturpflicht für bestimmte Haushaltsgeräte (Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz).
  • Die EU-Kommission sammelt zusätzlich bis 9. Februar 2027 Hinweise, ob und wie weitere Produktgruppen reparierbarer werden sollen.
  • Für die bereits erfassten Geräte gilt: Ersatzteile müssen je nach Produkt bis zu zehn Jahre verfügbar bleiben.

Wer in Österreich eine Waschmaschine, einen Geschirrspüler oder ein Handy reparieren lassen will, kann sich seit 1. Oktober 2026 auf ein eigenes Gesetz berufen: Hersteller müssen auf Verlangen reparieren, auch nach Ablauf der Gewährleistung. Zeitgleich fragt die EU-Kommission öffentlich, welche weiteren Geräte künftig dazukommen sollten.

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Grundlage ist das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz, mit dem Österreich die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt hat. Es ändert das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und gilt für Verträge, die seit 1. Oktober 2026 geschlossen werden.

Was gilt in Österreich schon jetzt?

Hersteller müssen betroffene Geräte auf Verlangen reparieren, sofern der Defekt außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auftritt und eine Reparatur technisch möglich ist. Die Reparatur muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt; ein Ersatzgerät kann angeboten werden. Eine Reparatur darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil bereits ein anderer Betrieb am Gerät gearbeitet hat.

Hersteller müssen außerdem Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlichen, Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen anbieten und dürfen keine Vertragsklauseln oder Software- bzw. Hardwaretechniken einsetzen, die Reparaturen gezielt erschweren. Hersteller außerhalb der EU brauchen eine Ansprechstelle innerhalb der Union, etwa über Bevollmächtigte, Importeure oder Vertreiber.

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Bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistung haben Verbraucher die Wahl zwischen Reparatur und Austausch; entscheiden sie sich für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr, insgesamt höchstens auf drei Jahre. Während der Reparatur kann eine gleichwertige, notfalls auch generalüberholte Ersatzware geliehen werden.

Welche Geräte sind erfasst?

Das Gesetz listet konkrete Produktgruppen: Waschmaschinen und Waschtrockner, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Displays wie Fernseher und Monitore, Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Einzelraumheizgeräte, Schweißgeräte sowie Geräte mit Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes. Die Liste kann von der EU-Kommission erweitert werden.

Für Reparaturbetriebe gibt es zusätzlich ein freiwilliges, standardisiertes europäisches Formular für Reparaturinformationen: Es muss vor Auftragserteilung kostenlos bereitgestellt werden, nur notwendige Diagnosekosten dürfen verrechnet werden, und die genannten Bedingungen – insbesondere der Preis – gelten 30 Tage lang verbindlich.

Was will die EU-Kommission zusätzlich wissen?

Die seit 3. November 2026 laufende, separate EU-Konsultation betrifft nicht das bereits geltende österreichische Gesetz, sondern mögliche zusätzliche Ökodesign-Vorgaben nach der Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR). Als vorläufige Beispiele nennt die Kommission bestimmte Unterhaltungselektronik, Wearables und Zubehör, einzelne E-Bike- und E-Scooter-Arten sowie kleine Haushaltsgeräte – also teils andere Produkte als jene, die in Österreich bereits erfasst sind.

Rückmeldungen sind bis 9. Februar 2027 um Mitternacht Brüsseler Zeit möglich, auch aus Österreich, über das Online-Formular der Kommission. Aus der Konsultation selbst entsteht noch keine neue Pflicht; ein möglicher delegierter Rechtsakt ist laut Kommission frühestens für 2027 vorgesehen.

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Häufige Fragen

Gilt die Reparaturpflicht für alle Elektrogeräte in Österreich?

Nein. Sie gilt für die im Gesetz genannten Produktgruppen, etwa Waschmaschinen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Handys, Tablets und bestimmte TV-Geräte. Für andere Produkte besteht aktuell keine vergleichbare gesetzliche Reparaturpflicht.

Was kostet eine Reparatur nach der Gewährleistung?

Hersteller können ein angemessenes Entgelt verlangen und müssen dafür Richtpreise veröffentlichen. Eine kostenlose Reparatur ist nicht vorgeschrieben, sofern die Gewährleistung bereits abgelaufen ist.

Was hat die EU-Konsultation mit dem österreichischen Gesetz zu tun?

Es handelt sich um zwei getrennte EU-Vorgänge: Das österreichische Gesetz setzt die bereits beschlossene Richtlinie (EU) 2024/1799 um. Die laufende Konsultation bereitet mögliche weitere Ökodesign-Vorgaben nach der ESPR-Verordnung vor und könnte später zusätzliche Produktgruppen erfassen.

Wer hilft bei Streit mit dem Hersteller?

Ansprüche werden vor den Zivilgerichten geltend gemacht. Verbraucherschutzorganisationen wie der VKI und die Arbeiterkammer können unterstützen, etwa durch Musterprozesse oder Verbandsklagen.

Was bedeutet das für Käufer in Österreich?

Wer ein betroffenes Gerät besitzt und einen Defekt nach Ablauf der Gewährleistung hat, kann sich ab sofort auf die Reparaturpflicht berufen und nach dem veröffentlichten Richtpreis fragen. Wer an der EU-Konsultation teilnehmen will, kann das noch bis 9. Februar 2027 tun – etwa mit konkreten Erfahrungen zu fehlenden Ersatzteilen oder unzugänglichen Reparaturinformationen bei Produkten, die bisher nicht erfasst sind.

Welche Erfahrung hast Du gemacht: Konntest Du ein Gerät reparieren lassen, oder ist Dir das an fehlenden Ersatzteilen gescheitert? Teile Deine Einschätzung in den Kommentaren.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für Österreich recherchiert. Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild, erstellt mit OpenAI ImageGen.

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