Jobys Klage um Geschäftsgeheimnisse läuft weiter – Archer meldete die Entscheidung am Freitagabend selbst der US-Börsenaufsicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Archer Aviation hat am 2. Oktober 2026 um 22:11 Uhr MESZ eine Pflichtmitteilung bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht: Ein US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien hat am 29. September die Klage des Konkurrenten Joby gegen Archer eingeschränkt – und zugleich Archers eigene Widerklagen abgewiesen, ohne sie erneut zuzulassen.
  • Betroffen sind Vorwürfe nach dem US-Markengesetz Lanham Act und dem kalifornischen Wettbewerbsrecht. Teile der Klage, die Joby im November 2025 wegen angeblich mitgenommener Geschäftsgeheimnisse erhoben hat, bleiben nach derselben Mitteilung anhängig.
  • Parallel läuft seit dem 9. April 2026 bei der US-Handelsbehörde ITC ein Verfahren, in dem Archer unter dem Aktenzeichen 337-TA-1499 ein Einfuhrverbot für Jobys Fluggeräte beantragt hat – gestützt auf fünf US-Patente.

Zwei US-Unternehmen, die beide an elektrischen Senkrechtstartern für den Passagierverkehr arbeiten, haben ihren Sitz im selben Bundesstaat Kalifornien – und führen seit knapp elf Monaten einen Prozess gegeneinander. Am Freitagabend mitteleuropäischer Zeit hat dieser Streit eine neue Wendung genommen, und bekannt wurde das auf dem nüchternsten denkbaren Weg: über ein Formular bei der US-Börsenaufsicht.

Archer Aviation aus San Jose reichte am 2. Oktober 2026 um 16:11 Uhr Ortszeit an der US-Ostküste – 22:11 Uhr MESZ – eine Mitteilung nach Form 8-K ein. Darin teilt das Unternehmen mit, dass das US-Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien im Verfahren Joby Aero, Inc. v. Archer Aviation Inc., et al. (Aktenzeichen 5:25-cv-10703-SVK) am 29. September entschieden hat.

Zwei Sätze, zwei gegenläufige Botschaften

Der Mitteilungstext besteht im Kern aus zwei Aussagen, und sie zeigen in unterschiedliche Richtungen. Zum einen habe das Gericht die gegen das Unternehmen und einen seiner Mitarbeiter erhobenen Ansprüche eingeschränkt und dabei bestimmte Klagepunkte zu Geschäftsgeheimnissen und Vertragsverletzungen abgewiesen – nach dem Wortlaut der Mitteilung „with leave to amend in some cases, while allowing other claims to proceed“, also teilweise mit der Möglichkeit, sie überarbeitet erneut einzureichen, während andere Punkte weiterverfolgt werden.

Zum anderen habe dasselbe Gericht Archers eigene Widerklagen gegen Joby Aero und Joby Aviation abgewiesen – und zwar, wie es im Dokument heißt, „without leave to amend“. Ohne Möglichkeit zur Nachbesserung. Gegenstand dieser Widerklagen waren nach Archers eigener Darstellung Vorwürfe nach dem US-Markengesetz Lanham Act und dem kalifornischen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Unterzeichnet ist die Mitteilung von Aaron Goodman, dem Chefjuristen und Corporate Secretary des Unternehmens. Eine Bewertung der Entscheidung enthält das Dokument nicht; Mitteilungen nach Regulation FD dienen dazu, den Kapitalmarkt gleichzeitig und vollständig zu informieren – sie sind keine Pressemitteilungen.

Was eine 8-K ist – und warum sie hier zählt

Börsennotierte Unternehmen in den USA müssen wesentliche Ereignisse kurzfristig über das Formular 8-K bei der Securities and Exchange Commission (SEC) melden. Diese Meldungen sind über die Datenbank EDGAR sofort und kostenlos öffentlich. Für deutschsprachige Leser sind sie oft die erste belastbare Quelle zu einem US-Vorgang – ähnlich wie zuletzt beim Betaprogramm des Quantencomputer-Anbieters D-Wave, das ebenfalls über eine SEC-Meldung bekannt wurde. Anders als eine Pressemitteilung ist eine 8-K kein Werbetext: Was darin steht, wird gegenüber einer Aufsichtsbehörde erklärt.

Angefangen hat alles mit einem Jobwechsel

Der Ausgangspunkt liegt im November 2025. Nach einer früheren 8-K-Mitteilung von Archer reichte Joby Aero am 18. November 2025 beim kalifornischen Superior Court im Bezirk Santa Cruz eine Klage gegen Archer und einen Beschäftigten des Unternehmens ein. Vorgeworfen werden darin die widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen, Vertragsbruch sowie die Beeinträchtigung von Jobys Verträgen und Geschäftsaussichten – im Zusammenhang damit, dass Archer kurz zuvor einen früheren Joby-Beschäftigten eingestellt hatte.

Archer erklärte schon damals in derselben Mitteilung, man bestreite die Vorwürfe der Klageschrift und werde sich entschieden verteidigen. An dieser Ausgangslage hat sich bis heute nichts geändert: Entschieden ist in der Sache nichts. Gegenstand der Entscheidung vom 29. September war allein, welche Klagepunkte überhaupt weiterverhandelt werden.

Im Lauf des Verfahrens wanderte der Streit vom kalifornischen Landesgericht an das Bundesgericht in Nordkalifornien. Dort gab es bereits Anfang Juni 2026 eine erste Zwischenentscheidung. Nach einem Bericht des US-Fachdienstes AVweb wies die zuständige Richterin Susan van Keulen Archers Widerklagen seinerzeit vollständig ab, ließ aber eine überarbeitete Fassung zu. Ein Vorwurf aus Jobys Klage – er betrifft eine vertrauliche Vereinbarung mit einem Immobilienentwickler – blieb bestehen.

Datum Vorgang Belegt durch
18.11.2025 Joby Aero klagt in Santa Cruz, Kalifornien, gegen Archer und einen Beschäftigten Archer-8-K vom 21.11.2025
09.03.2026 Archer erhebt Widerklage und reicht zugleich eine Beschwerde bei der US-Handelsbehörde ITC ein Archer-8-K vom 12.03.2026
09.04.2026 ITC eröffnet das Verfahren 337-TA-1499 gegen Joby Aero und Joby Aviation ITC-Mitteilung, Bundesanzeiger-Bekanntmachung
Anfang 06/2026 Erste Zwischenentscheidung: Archers Widerklagen abgewiesen, Nachbesserung erlaubt Bericht des Fachdienstes AVweb
29.09.2026 Gericht schränkt Jobys Klage ein und weist Archers Widerklagen endgültig ab Archer-8-K vom 02.10.2026
02.10.2026 Archer meldet die Entscheidung um 22:11 Uhr MESZ der US-Börsenaufsicht SEC EDGAR-Eingangszeitstempel
Quelle: eigene Zusammenstellung aus den SEC-Pflichtmitteilungen von Archer Aviation, der Verfahrenseröffnung der US-Handelsbehörde ITC und der Berichterstattung des Fachdienstes AVweb. Stand: 2. Oktober 2026, 22:30 Uhr MESZ.

Die zweite Front liegt bei einer US-Handelsbehörde

Dass Archer trotz der Niederlage bei den Widerklagen nicht ohne Angriffsmittel dasteht, liegt an einem Schritt vom März. Am selben Tag, an dem das Unternehmen seine Widerklage erhob, reichte es nach eigener Mitteilung vom 12. März 2026 auch eine Beschwerde bei der United States International Trade Commission ein – der US-Handelsbehörde, die über Einfuhrverbote bei Schutzrechtsverletzungen entscheidet.

Die Behörde eröffnete daraufhin am 9. April 2026 das Verfahren mit dem Aktenzeichen 337-TA-1499. Gegenstand sind nach der Bekanntmachung im US-Bundesanzeiger elektrische Senkrechtstarter einschließlich hybrider Bauarten, Energiesysteme für solche Luftfahrzeuge und deren Bestandteile bis hin zu Batteriezellen und Batteriepaketen – im englischen Original „electric vertical takeoff and landing (eVTOL) aircraft, including hybrid eVTOL aircraft, power systems for eVTOL aircraft, and components thereof, including battery cells and/or battery packs“. Archer beruft sich dabei nach derselben Bekanntmachung auf fünf US-Patente:

  • US 11.945.594 – geltend gemacht sind die Ansprüche 1, 6 bis 16 und 22 bis 30
  • US 12.162.614 – Ansprüche 1, 2, 5 bis 8, 10 bis 14, 23 bis 25, 28 und 30
  • US 8.469.306 – Ansprüche 1, 2, 4 bis 6, 10 und 12
  • US 12.103.404 – Ansprüche 1 bis 3, 5, 7, 12 und 13
  • US 12.472.087 – Ansprüche 1 bis 15 und 17 bis 30

Beantragt sind eine beschränkte Ausschlussanordnung und Unterlassungsanordnungen – im Ergebnis also ein Verbot, die beanstandeten Fluggeräte in die USA einzuführen und dort zu vertreiben. Entschieden ist auch hier nichts: Das Verfahren wird von einem Verwaltungsrichter der Behörde geführt, am Ende steht eine Anhörung.

Im Juni gab es keine solche Mitteilung

Bemerkenswert ist weniger, was in der Mitteilung steht, als dass es sie überhaupt gibt. Zur Zwischenentscheidung von Anfang Juni, bei der Archers Widerklagen ebenfalls abgewiesen wurden, findet sich in der SEC-Datenbank keine eigene 8-K des Unternehmens. Der auffälligste Unterschied zwischen beiden Entscheidungen ist der Zusatz „without leave to amend“: Im Juni durfte Archer nachbessern, nach der Entscheidung vom 29. September nicht mehr. Damit ist ein Teil des Verfahrens für das Unternehmen abgeschlossen – und genau solche Festlegungen sind es, die eine Meldepflicht gegenüber dem Kapitalmarkt auslösen können.

Welche inhaltlichen Erwägungen hinter der Entscheidung des Gerichts stehen, lässt die Mitteilung offen. Sie nennt weder eine Begründung noch den Umfang der weiterhin anhängigen Ansprüche. Der Beschluss selbst war am Abend des 2. Oktober über die öffentlich zugänglichen Quellen dieser Recherche nicht im Volltext einsehbar.

Joby hat der SEC bislang nichts gemeldet

Auf der Gegenseite blieb es still. Eine Abfrage der SEC-Datenbank EDGAR am Abend des 2. Oktober ergab: Die jüngste 8-K von Joby Aviation datiert vom 11. September 2026. Zur Entscheidung vom 29. September hat das Unternehmen gegenüber der Börsenaufsicht nichts gemeldet. Auch sonst taucht die Verfahrensbezeichnung in der gesamten EDGAR-Volltextsuche nur in einem einzigen Dokument auf – in Archers Mitteilung von Freitagabend.

Das ist kein Vorwurf: Meldepflichtig ist, was für das jeweils eigene Unternehmen wesentlich ist, und ein Teilerfolg in einem laufenden Prozess muss diese Schwelle nicht erreichen. Es erklärt aber, warum über diesen Verfahrensstand bislang nahezu ausschließlich aus Archers Blickwinkel berichtet wird.

Öffentliche Stellungnahmen beider Unternehmen zur Entscheidung vom 29. September waren bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht auffindbar. Nach der Zwischenentscheidung im Juni hatten sich beide Seiten noch deutlich geäußert: Archers Chefjurist Eric Lentell erklärte damals laut AVweb, man sei „very pleased with the court’s decision to dismiss the vast majority of Joby’s meritless claims“. Jobys Anwalt Alex Spiro nannte Archers Widerklagen im selben Bericht einen „baseless attempt to distract from Joby’s trade secret misappropriation case“ – einen haltlosen Ablenkungsversuch.

In Deutschland endeten zwei Anläufe in der Insolvenz

Für deutschsprachige Leser hat der Streit einen besonderen Beiklang, weil zwei deutsche Hersteller elektrischer Senkrechtstarter diesen Wettlauf nicht bis hierher mitgegangen sind. Der bayerische Hersteller Lilium stellte nach Angaben des US-Magazins Fortune im Oktober 2024 einen Insolvenzantrag und wurde kurz vor Jahresende von einem Konsortium europäischer und nordamerikanischer Investoren aufgefangen. Der deutsche Hersteller Volocopter meldete demnach am 26. Dezember 2024 Insolvenz an; als Insolvenzverwalter wurde Tobias Wahl bestellt. Volocopters zweisitziges Modell VoloCity hatte nach demselben Bericht zu diesem Zeitpunkt rund 75 Prozent der Zulassungskriterien der europäischen Luftfahrtbehörde EASA erfüllt. Beide Vorgänge liegen inzwischen fast zwei Jahre zurück.

Womit sich die europäische Luftfahrtbranche derzeit beschäftigt, liegt erkennbar näher am Boden: Am 1. Oktober 2026 gründeten fünf Verbände und Konzerne der Reisebranche eine Koalition, die EU-Regeln für Gesichtsscans an Flughäfen fordert. Der Streit um die Technik für den Flug darüber wird derzeit in Kalifornien ausgetragen – auch vor Gericht.

Wie es weitergeht

Drei Stränge laufen parallel weiter, und alle drei haben einen belegbaren nächsten Schritt. Vor dem US-Bundesgericht in Nordkalifornien bleiben die Teile von Jobys Klage anhängig, die das Gericht zugelassen hat; für die abgewiesenen Punkte gilt nach der Mitteilung teilweise die Möglichkeit, sie überarbeitet erneut einzureichen. Archers Widerklagen sind dagegen in dieser Form erledigt.

Beim ITC-Verfahren 337-TA-1499 setzt die Behörde nach eigener Darstellung binnen 45 Tagen nach Eröffnung einen Zieltermin für den Abschluss; eine Entscheidung der Kommission unterliegt anschließend 60 Tage lang der Prüfung durch den US-Handelsbeauftragten. Und für beide Unternehmen gilt: In den nächsten Quartalsberichten an die SEC gehört der Stand laufender Rechtsstreitigkeiten in einen eigenen Abschnitt. Dort dürfte, anders als in einer kurzen 8-K, auch Jobys Sicht nachzulesen sein.

Wie beurteilen Sie es, dass zwei der bekanntesten Hersteller elektrischer Lufttaxis einen erheblichen Teil ihrer Kräfte derzeit vor Gericht binden? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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