Wer bis 31. Dezember eine Solaranlage ans Netz bringt, sichert sich 7,70 Cent pro Kilowattstunde für 20 Jahre – ab 2027 nur noch 5,20 Cent.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag will die EEG-Novelle 2027 voraussichtlich in der Sitzungswoche vom 9. bis 13. November verabschieden, der Bundesrat soll laut Planung am 20. November folgen.
  • Für kleine Dachanlagen bis 10 kWp gilt seit dem 1. August 2026 noch eine Einspeisevergütung von 7,70 Cent pro Kilowattstunde (Teileinspeisung), garantiert für 20 Jahre.
  • Wer laut Regierungsentwurf bis zum 31. Dezember 2026 eine neue Anlage in Betrieb nimmt, soll sich diesen Satz noch sichern; danach ist nur noch eine befristete Übergangszahlung von rund 5,20 Cent für 36 Monate vorgesehen.
  • Ob das pünktlich zum 1. Januar 2027 gilt, ist offen: Die EU-Kommission muss die neue Förderung beihilferechtlich erst noch genehmigen.

Der Bundestag will die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen noch in diesem Monat beerdigen. Wer sich die heutigen, deutlich höheren Sätze sichern will, hat dafür nach dem Regierungsentwurf nur noch bis zum Jahresende Zeit.

Grundlage ist die EEG-Novelle, die das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat. Sie beendet die feste Einspeisevergütung für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen und verpflichtet neue Anlagen stattdessen zur Direktvermarktung ihres Stroms. Für Bestandsanlagen ändert sich an der zugesicherten Förderung nichts.

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Wie schnell das Gesetz tatsächlich kommt, war lange offen: Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wurden im Oktober wegen Differenzen zwischen den Koalitionsparteien verschoben. Nach Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) soll die Abstimmung nun in der Sitzungswoche vom 9. bis 13. November nachgeholt werden.

Bundestag entscheidet ab 9. November

Am 24. September 2026 ging der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle und zum begleitenden Netzanschlusspaket in die erste Lesung des Bundestags. Am 5. Oktober folgte eine Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, bei der mehrere Sachverständige den Entwurf kritisierten – unter anderem Forderungen zu kleinen PV-Anlagen und zur Übergangsregelung.

Die für Mitte Oktober erwartete zweite und dritte Lesung entfiel wegen „erheblicher Differenzen“ zwischen den Regierungsparteien. Nach der Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie gilt nun die Sitzungswoche vom 9. bis 13. November als wahrscheinlichster Termin, der Bundesrat könnte am 20. November folgen. Der Verband mahnt zugleich, dass die verbleibende Zeit knapp ist.

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„Mit diesem Paket schaffen wir einen Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren. Wir halten am 80-Prozent-Ziel für 2030 und an den ambitionierten Ausbaupfaden fest.“

Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Bei der Anhörung Anfang Oktober schlug der Rechtsprofessor Thorsten Müller vor, die EU-Kommission solle Deutschland für eine Übergangszeit eine weitere, kurz befristete beihilferechtliche Genehmigung für das noch geltende EEG 2023 erteilen – falls die Genehmigung für das EEG 2027 nicht rechtzeitig vorliegt.

Was heute noch gilt: 7,70 Cent

Für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) gilt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Degression des noch geltenden EEG seit dem 1. August 2026 eine Einspeisevergütung von 7,7022 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung – gerundet 7,70 Cent. Bei vollständiger Einspeisung des erzeugten Stroms sind es 12,2166 Cent. Beide Sätze gelten für Anlagen, die bis zum 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, und werden nach Angaben der Bundesnetzagentur für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.

Dieser Satz sinkt schon unter dem noch geltenden EEG schrittweise – zuletzt zum 1. August 2026 um ein Prozent, unabhängig von der Novelle. Die EEG-Novelle 2027 soll diese laufende Degression für neue Anlagen vollständig ablösen, sobald sie in Kraft tritt.

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Was sich 2027 ändern soll

Nach dem Regierungsentwurf endet die feste Einspeisevergütung für neue Wind-, Solar- und Biomasseanlagen. Neue Anlagen sollen ihren Strom künftig selbst vermarkten (Direktvermarktung) statt ihn zu einem festen Satz an den Netzbetreiber abzugeben. Für den Übergang ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen, die den Wechsel erleichtern soll.

Für Solaranlagen unter 25 Kilowatt – die meisten privaten Dachanlagen – entfällt laut Entwurf die dauerhafte Förderung komplett; das betrifft nur Neuanlagen, die ab 2027 ohne Ausschreibung ans Netz gehen. Nach übereinstimmenden Berechnungen mehrerer Solar-Fachportale auf Basis des Entwurfstexts soll die Übergangszahlung bei rund 5,20 Cent pro Kilowattstunde liegen, befristet auf 36 Monate ab Inbetriebnahme. Für Anlagen unter 25 kW ist zusätzlich ein optionaler Bonus für Direktvermarktung von rund 1,5 Cent für bis zu 48 Monate im Gespräch. Amtlich beziffert hat die Bundesregierung diese Sätze in ihrer Pressemitteilung nicht – das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Unverändert bleiben soll der Bestandsschutz: Anlagen, die vor dem Stichtag ans Netz gehen, behalten ihren bei Inbetriebnahme gültigen Vergütungssatz über die volle Laufzeit – ganz gleich, was danach beschlossen wird.

Offene Fragen bis Jahresende

Zwei Fristen laufen parallel. Erstens die politische: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das aktuelle EEG 2023 läuft am 31. Dezember 2026 aus. Das EEG 2027 soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – das setzt voraus, dass der Bundestag es rechtzeitig beschließt und die EU-Kommission die neue Förderung rechtzeitig beihilferechtlich genehmigt. Beides ist nach Einschätzung des Branchenverbands derzeit nicht gesichert.

Zweitens die praktische: Wer jetzt eine Solaranlage bestellt, muss nach Angaben von Fachportalen mit drei bis sechs Monaten Vorlaufzeit rechnen, bis Material geliefert und die Anlage angemeldet ist. Wer die Frist zum 31. Dezember nutzen will, sollte deshalb jetzt bestellen, nicht erst im Dezember.

Modellrechnung: Dachanlage mit 5.000 Kilowattstunden Einspeisung pro Jahr

  • Annahme: Eine Dachanlage speist – nach Abzug des Eigenverbrauchs – rechnerisch 5.000 Kilowattstunden pro Jahr ins Netz ein. Reine Modellgröße, kein Durchschnittswert einer amtlichen Statistik.
  • Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026: 5.000 kWh × 7,70 Cent = 385 Euro im ersten Jahr, garantiert über 20 Jahre = 7.700 Euro Gesamterlös aus der Einspeisevergütung.
  • Inbetriebnahme erst 2027 (nach dem Entwurf): 5.000 kWh × 5,20 Cent = 260 Euro pro Jahr, befristet auf 36 Monate = 780 Euro. Danach entfällt die garantierte Vergütung vollständig; der Strom muss zum schwankenden Marktpreis über Direktvermarktung verkauft werden.
  • Differenz allein in den ersten drei Jahren: 125 Euro pro Jahr beziehungsweise 375 Euro insgesamt – zuzüglich der 17 Jahre garantierter Vergütung, die ab Jahr vier komplett entfallen würden.

Eigene Berechnung von NETZ-TRENDS auf Basis der Bundesnetzagentur-Sätze und der kolportierten Übergangszahlung aus dem Regierungsentwurf, Stand 7. November 2026 – keine amtliche Prognose. Die tatsächliche Einspeisemenge hängt von Anlagengröße, Standort und Eigenverbrauch ab; ob die Übergangszahlung in genau dieser Höhe Gesetz wird, ist offen.

Der Unterschied wirkt im ersten Jahr noch überschaubar, wächst aber mit jedem weiteren Jahr: Wer die Frist verpasst, verliert nicht nur einen niedrigeren Satz für drei Jahre, sondern eine 20-jährige Garantie zugunsten eines offenen Marktrisikos.

Checkliste: Was jetzt zu tun ist

  • Wer eine Solaranlage plant: Angebote jetzt einholen – Fachportale rechnen mit drei bis sechs Monaten Vorlaufzeit bis zur Inbetriebnahme.
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und Netzanschluss beim örtlichen Netzbetreiber rechtzeitig vor dem 31. Dezember beantragen.
  • Inbetriebnahmeprotokoll und Zählerstand sorgfältig dokumentieren – das Datum entscheidet über den Vergütungssatz für die kommenden 20 Jahre.
  • Verfolgen, ob Bundestag und Bundesrat wie erwartet in der zweiten Novemberhälfte entscheiden, und ob die EU-Kommission rechtzeitig genehmigt.
  • Bei Unsicherheit vor der Vertragsunterschrift: Energieberatung der Verbraucherzentrale kontaktieren.

Auch an anderer Stelle kürzt der Bund staatliche Förderung für die Energiewende im eigenen Zuhause: Wie berichtet, sinkt ab Februar 2027 auch die Förderung für neue Wärmepumpen in mehreren Schritten – wer beides plant, sollte beide Fristen im Blick behalten.

Häufige Fragen

Wann stimmt der Bundestag über die EEG-Novelle ab?

Nach Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie voraussichtlich in der Sitzungswoche vom 9. bis 13. November 2026, mit dem Bundesrat am 20. November. Ein amtlich bestätigter Tag lag zum Zeitpunkt der Recherche nicht vor.

Was passiert mit Solaranlagen, die schon laufen?

Nichts: Bestandsanlagen behalten ihren bei Inbetriebnahme zugesicherten Vergütungssatz über die volle Laufzeit. Die Änderungen betreffen ausschließlich neue Anlagen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell, und bis wann gilt sie?

Für kleine Dachanlagen bis 10 kWp liegt sie seit dem 1. August 2026 bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde (Teileinspeisung), garantiert für 20 Jahre. Nach dem Regierungsentwurf soll dieser Satz für Anlagen gelten, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen.

Was ist, wenn die EU-Kommission die neue Förderung nicht rechtzeitig genehmigt?

Dann droht zum Jahreswechsel eine Lücke, weil die Genehmigung für das EEG 2023 am 31. Dezember 2026 ausläuft. Ein Sachverständiger schlug bei der Bundestagsanhörung vor, die EU-Kommission solle Deutschland dafür eine kurz befristete Übergangsgenehmigung erteilen – eine Entscheidung darüber lag zum Zeitpunkt der Recherche nicht vor.

Planen Sie selbst eine Solaranlage und möchten Sie die Frist zum Jahresende noch nutzen? Schreiben Sie uns gerne Ihre Erfahrungen in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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