Ab dem ersten Quartal 2027 gilt zudem ein EU-Bonus, und der Förderhöchstbetrag sinkt ab Februar alle sechs Monate um 750 Euro
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundförderung für Wärmepumpen in Deutschland sinkt im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Nur in der EU gefertigte Geräte erhalten dann zusätzlich 15 Prozent zurück und kommen rechnerisch wieder auf 30 Prozent.
- Der Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro, beginnend bei 28.000 Euro.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sinkt 2027 in mehreren Schritten. Wer eine neue Wärmepumpe plant, sollte die Fristen kennen, bevor die ersten Kürzungen greifen.
Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Ministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits am 8. Juli 2026 vorgelegt. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Bedingungen für alle neu gestellten Anträge. Was bislang wenig auffiel: Ein Teil der Kürzungen ist erst für die kommenden Monate terminiert – und betrifft damit Haushalte, die jetzt noch planen.
Zuständig für die Auszahlung bleiben die KfW für die Heizungsförderung in Wohn- und Nichtwohngebäuden und das BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen. Wer schon über steigende Netzentgelte für Strom und Gas 2027 nachdenkt, bekommt mit der Wärmepumpen-Förderung ein zweites Datum, das für die eigene Jahresplanung zählt.
Was sich 2027 konkret ändert
Die bisherige Grundförderung von 30 Prozent gilt zunächst unverändert weiter. Erst zum ersten Quartal 2027 greift die nächste Stufe der Reform: Dann sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent, während ein neuer Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Geräte eingeführt wird. Parallel dazu beginnt am 1. Februar 2027 die erste von mehreren halbjährlichen Absenkungen des Förderhöchstbetrags.
„Mit der neuen Bundesförderung schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit.“
Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Das Ministerium begründet die Reform mit mehr sozialer Treffsicherheit: Haushalte mit kleinerem Einkommen sollen stärker profitieren, die Förderung insgesamt soll „zielgerichteter eingesetzt“ werden. Gleichzeitig soll die Bundesförderung bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro einsparen.
Grundförderung: 30 Prozent werden zu 15 Prozent
Aktuell übernimmt der Bund 30 Prozent der förderfähigen Kosten einer neuen Wärmepumpe als Grundförderung – unabhängig vom Hersteller. Laut der KfW-Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 fällt dieser Satz zum ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent. Für die KfW-Programme 458 und 459 sowie das Programm 422 in Wohngebäuden ist das der tiefste Einschnitt der gesamten Reform, weil er alle Antragstellerinnen und Antragsteller betrifft – nicht nur einzelne Boni.
Oben drauf kommen weiterhin der Einkommensbonus und, bis Ende Januar 2027 zum vollen Satz, der Klimageschwindigkeitsbonus. Beide bleiben bestehen, verändern aber nichts an der neuen, niedrigeren Basis von 15 Prozent.
EU-Bonus gleicht die Kürzung nur teilweise aus
Zum ersten Quartal 2027 führt die Bundesregierung laut KfW einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen ein, die in der Europäischen Union gefertigt wurden. Wer ein solches Gerät kauft, kommt rechnerisch wieder auf die bisherigen 30 Prozent Grundförderung. Für alle anderen Geräte bleibt es bei 15 Prozent – der Bonus gleicht die Kürzung also nicht für jeden Haushalt aus, sondern nur für Käuferinnen und Käufer von EU-Ware.
Ein genaues Startdatum innerhalb des ersten Quartals 2027 nennt die KfW-Mitteilung nicht; sie spricht von einem „geplanten“ Bonus. Wer eine Anschaffung für Anfang 2027 plant, sollte die Herstellerangaben zum Fertigungsort deshalb vor dem Kauf klären, nicht erst beim Antrag.
Förderhöchstbetrag sinkt ab Februar 2027
Unabhängig vom Prozentsatz begrenzt ein Förderhöchstbetrag, auf welche Kostensumme die Prozente überhaupt angewendet werden. Für die erste Wohneinheit liegt er aktuell bei 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag nach Angaben der KfW jeweils zum 1. Februar und zum 1. August um 750 Euro – Halbjahr für Halbjahr, ohne bekanntes Enddatum.
Für Nichtwohngebäude gilt eine gestaffelte Variante nach Fläche, die ebenfalls ab Februar 2027 regelmäßig sinkt. In beiden Fällen gilt: Ein späterer Antrag trifft nicht nur auf einen niedrigeren Fördersatz, sondern auch auf eine niedrigere Bemessungsgrundlage.
Checkliste: Was vor dem Antrag zu prüfen ist
- Liegt bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA bei der KfW, TPB beim BAFA) vor? Dann sichert sie noch die zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung geltenden Konditionen.
- Stammt die geplante Wärmepumpe von einem Hersteller mit Fertigung in der EU? Nur dann greift ab dem ersten Quartal 2027 der zusätzliche Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent.
- Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt? Der Familienzuschlag senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro – das kann eine höhere Stufe des Einkommensbonus erreichen.
- Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten im Vergleich zum sinkenden Förderhöchstbetrag? Je später der Antrag gestellt wird, desto niedriger die Obergrenze, gegen die der Prozentsatz gerechnet wird.
Verbindlich sind am Ende immer die tagesaktuellen Angaben der KfW oder des beauftragten Fachbetriebs – die Reform wird nach eigenen Angaben des Ministeriums in mehreren Stufen umgesetzt, und einzelne Details können bis zum jeweiligen Stichtag noch konkretisiert werden.
Modellrechnung: Was eine Familie noch bekommt
Beispielrechnung der KfW, gültig bis 31. Januar 2027
- Haushalt: ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro, mindestens ein minderjähriges Kind
- Familienzuschlag: 40.000 € − 10.000 € = anzusetzende 30.000 €
- Daraus folgt: Einkommensbonus-Stufe von 40 Prozent statt 30 Prozent ohne Kind
- Kosten der Wärmepumpe im Beispiel: 32.000 Euro
Förderung insgesamt bis 31. Januar 2027: maximal 22.400 Euro – rund 70 Prozent der Kosten.
Dieselbe Familie bekäme für dieselbe Wärmepumpe ab dem ersten Quartal 2027 eine niedrigere Grundförderung von 15 statt 30 Prozent – es sei denn, das Gerät ist in der EU gefertigt und löst den neuen Wertschöpfungsbonus aus. Der Einkommens- und Familienbonus bliebe in beiden Fällen unverändert bestehen.
Amtliche Darstellung und tatsächliche Wirkung
Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt die Reform als „sozialer, effizienter und fokussierter“ und betont, die Förderung „bleibt erhalten, wird zielgerichteter eingesetzt“. Beides trifft für Haushalte mit kleinem Einkommen tatsächlich zu: Ihr Einkommensbonus bleibt bestehen. Für die Grundförderung, die allen Antragstellerinnen und Antragstellern unabhängig vom Einkommen zusteht, bedeutet die Reform ab dem ersten Quartal 2027 dagegen eine Halbierung – außer bei einem in der EU gefertigten Gerät. Und der sinkende Förderhöchstbetrag wirkt zusätzlich: Selbst wer einen Bonus behält, bekommt ihn ab Februar 2027 auf eine kleinere Kostensumme angerechnet.
Eine Gegenposition von Verbraucherzentralen oder Branchenverbänden zu den konkreten Stichtagen war bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels nicht auffindbar.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Antrag noch 2026 stellen?
Nicht zwingend. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt unabhängig vom genauen Antragsdatum bis zum Beginn des ersten Quartals 2027. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag besitzt, sichert damit zusätzlich die zum Ausstellungszeitpunkt geltenden Konditionen.
Was bedeutet der EU-Bonus konkret?
Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Nur Geräte, die in der Europäischen Union gefertigt wurden, erhalten laut KfW zusätzlich 15 Prozent zurück und kommen damit wieder auf 30 Prozent.
Welche Förderprogramme sind betroffen?
Die KfW-Programme 458, 459 und 422 für die Heizungsförderung in Wohngebäuden sowie das Programm 522 für Nichtwohngebäude.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Nach Angaben der KfW hängt die Förderung von den verfügbaren Bundesmitteln ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Planen Sie den Einbau einer Wärmepumpe – und beeinflusst die sinkende Förderung Ihren Zeitplan? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Pressemitteilung „Sozialer, effizienter und fokussierter: Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor“, 8. Juli 2026
- KfW: Pressemitteilung „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase“, 8. Juli 2026
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Richtlinien, gültig ab 21. Juli 2026, energiewechsel.de
Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen. Die verwendeten Quellen sind oben aufgeführt.
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