In Deutschland sinkt die staatliche Förderung für neue Wärmepumpen ab 1. Februar 2027 stufenweise – bis 2030 soll sie in einem Beispielfall um rund 71 Prozent fallen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuschuss für Wärmepumpen sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate: Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt um vier Prozentpunkte, die förderfähigen Höchstkosten um 750 Euro.
  • Spätestens im ersten Quartal 2027 soll zusätzlich die Grundförderung von 30 auf 15 Prozent sinken – volle 30 Prozent gibt es dann nur noch für in der EU gefertigte Wärmepumpen.
  • In einem Beispielfall ohne Einkommensbonus sinkt der Zuschuss dadurch von 12.880 Euro auf rund 3.750 Euro; Haushalte mit Einkommensbonus verlieren anteilig weniger.

Wer eine neue Wärmepumpe plant, sollte sich beeilen: Ab dem 1. Februar 2027 kürzt der Bund die Förderung in mehreren Schritten. Bis 2030 soll der Zuschuss in einem Rechenbeispiel um bis zu 71 Prozent sinken.

Grundlage ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 21. Juli 2026 gilt. Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Anträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderrichtlinie selbst ist bereits beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht – die Kürzungen ab 2027 sind darin fest terminiert, keine bloße Ankündigung.

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Wer jetzt noch baut, sichert sich die aktuellen, deutlich höheren Sätze. Wer wartet, zahlt nach heutigem Stand der Förderrichtlinie absehbar mehr aus eigener Tasche.

Was heute noch gilt

Für den Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe zahlt der Bund aktuell eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und fachgerecht entsorgt, erhält zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent – er gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale in seiner heutigen Höhe noch bis zum 31. Januar 2027.

Hinzu kommt, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent: Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird das Einkommen für diese Staffel einmalig um 10.000 Euro niedriger angesetzt. Insgesamt deckelt der Bund die Förderquote auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten, bei höherem Einkommen auf 70 Prozent.

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Die förderfähigen Kosten selbst sind begrenzt: Für die erste Wohneinheit in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus zählen höchstens 28.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro je Einheit – jeweils nach Angaben der Förderdatenbank des Bundes.

Die Kürzung ab 2027: zwei getrennte Schritte

Die Förderrichtlinie sieht ab 2027 zwei unabhängige Kürzungen vor, die zeitlich leicht versetzt greifen und sich addieren.

Schritt eins betrifft den Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstkosten. Beide sinken laut Verbraucherzentrale ab dem 1. Februar 2027 im Halbjahresrhythmus: der Bonus um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er zum 1. August 2028 ganz entfällt; die Höchstkosten für die erste Wohneinheit um jeweils 750 Euro, bis sie zum 1. August 2030 bei 22.000 Euro liegen. Zum 31. Dezember 2030 läuft diese Förderung komplett aus.

Schritt zwei betrifft die Grundförderung selbst: Sie soll nach übereinstimmenden Angaben der Verbraucherzentrale und von Fachportalen spätestens im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent halbiert werden. Einen exakten Tag innerhalb des Quartals nennt keine der eingesehenen Quellen. Ausgeglichen werden kann das nur noch über einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten – er gilt ausschließlich für Wärmepumpen, die in der Europäischen Union gefertigt wurden. Nur mit diesem Bonus lässt sich die heutige Grundförderung von 30 Prozent später noch erreichen.

Zeitplan: So sinkt die Förderung bis 2030

Gültig ab Höchstkosten (1. WE) Klimageschwindigkeitsbonus
Heute – 31.01.2027 28.000 € 16 %
01.02.2027 27.250 € 12 %
01.08.2027 26.500 € 8 %
01.02.2028 25.750 € 4 %
01.08.2028 25.000 € 0 %
01.08.2030 (letzte Stufe) 22.000 € 0 %

Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 20. Oktober 2026, auf Grundlage der BEG-Förderrichtlinie vom 17. August 2026. Zwischenstufen zum jeweiligen 1. Februar und 1. August ausgelassen, wo nicht im Bild; die Grundförderung (30 beziehungsweise 15 Prozent) ist in dieser Tabelle nicht enthalten, da ihr genauer Stichtag innerhalb des 1. Quartals 2027 nicht beziffert ist.

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Einkommensbonus und die Förderquoten-Deckelung bei 80 beziehungsweise 70 Prozent ändern sich nach den eingesehenen Quellen durch diese Reform nicht. Ob der Bund daran bis 2030 festhält, ist offen – Förderprogramme des Bundes wurden in der Vergangenheit auch kurzfristig angepasst.

Modellrechnung: Wärmepumpe im Einfamilienhaus, 36.000 Euro Gesamtkosten

  • Ausgangslage: Austausch einer alten Gasheizung, kein Einkommensbonus, keine in der EU gefertigte Wärmepumpe. Investitionskosten im Beispiel 36.000 Euro – der Mittelwert, den die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für 160 verglichene Angebote ermittelt hat.
  • Heute: Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % = 46 % von 28.000 Euro Höchstkosten = 12.880 Euro Zuschuss.
  • Ab 1. Februar 2027 (nur erster Kürzungsschritt): 30 % + 12 % = 42 % von 27.250 Euro = 11.445 Euro Zuschuss – ein Minus von 1.435 Euro allein durch diesen einen Schritt.
  • Ab 1. August 2028 (nach allen Schritten, Grundförderung bereits bei 15 %): 15 % + 0 % = 15 % von 25.000 Euro = 3.750 Euro Zuschuss – ein Minus von 9.130 Euro beziehungsweise rund 71 Prozent gegenüber heute.

Eigene Berechnung von NETZ-TRENDS auf Basis der Fördersätze von Verbraucherzentrale und Förderdatenbank des Bundes, Stand 20. Oktober 2026 – keine amtliche Prognose. Der tatsächliche Zuschuss hängt von den individuellen Kosten, dem Einkommen und davon ab, ob die Grundförderungs-Kürzung exakt zum 1. Januar oder erst später im ersten Quartal 2027 greift.

Die Differenz wirkt zunächst abstrakt, ist aber real: 9.130 Euro entsprechen in diesem Beispiel mehr als zwei Dritteln dessen, was der Bund heute noch zuschießt. Wer den Umbau ohnehin plant, verschenkt mit jedem Monat Verzögerung bares Geld – vorausgesetzt, der Zeitplan der Förderrichtlinie ändert sich nicht noch einmal.

Wer den Einkommensbonus hat, verliert weniger

Für Haushalte mit Kindern und niedrigerem Einkommen fällt die Kürzung anteilig kleiner aus, weil sie schon heute oft an der Förderquoten-Obergrenze von 80 Prozent hängen. Bei einer Familie mit einem Kind und einem Einkommen, das nach dem Kinderabzug unter 30.000 Euro liegt, ergibt sich rechnerisch: heute 30 % + 16 % + 40 % = 86 Prozent, gedeckelt auf 80 % von 28.000 Euro = 22.400 Euro. Nach dem ersten Kürzungsschritt am 1. Februar 2027 sind es 30 % + 12 % + 40 % = 82 Prozent, weiterhin gedeckelt auf 80 % von dann 27.250 Euro = 21.800 Euro – ein Minus von nur 600 Euro, weil der Deckel die Kürzung des Klimabonus größtenteils abfängt.

Erst wenn ab 2028 auch die Grundförderung bei 15 Prozent angekommen ist, verschwindet dieser Deckel-Effekt: 15 % + 0 % + 40 % = 55 Prozent von 25.000 Euro = 13.750 Euro – ein Minus von 8.650 Euro beziehungsweise rund 39 Prozent gegenüber heute. Das ist weniger als die 71 Prozent im Beispiel ohne Bonus, aber ebenfalls ein deutlicher Rückgang.

Checkliste: Was jetzt zu tun ist

  • Bei geplantem Heizungstausch: Angebote jetzt einholen und vergleichen – die Verbraucherzentrale rät wegen großer Preisunterschiede ausdrücklich zu mehreren Angeboten.
  • Förderantrag beim BAFA möglichst vor dem 1. Februar 2027 stellen, um die aktuellen, höheren Sätze zu sichern.
  • Bei begrenztem Budget: prüfen, ob ein Einkommensbonus zusteht – er federt künftige Kürzungen spürbar ab.
  • Bei Kauf einer in der EU gefertigten Wärmepumpe: Wertschöpfungsbonus ab 2027 im Blick behalten, er kann die Grundförderungs-Kürzung teilweise ausgleichen.
  • Vor Antragstellung prüfen, ob ein hydraulischer Abgleich im Angebot enthalten ist – er ist laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei einem Fünftel der Angebote unvollständig ausgewiesen und kann die Förderung gefährden.

Wer sich unsicher ist, ob ein Angebot vollständig ist, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

Die Förderfrage trifft auf ohnehin steigende Energiekosten: Wie berichtet, steigen die Strom- und Gasnetzentgelte 2027 regional unterschiedlich – für viele Haushalte ein zusätzlicher Grund, die eigenen Heizkosten mittelfristig zu senken, auch wenn die Anschaffung selbst teurer wird.

Häufige Fragen

Wann sinkt die Wärmepumpen-Förderung zum ersten Mal?

Zum 1. Februar 2027. Dann sinken der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit um 750 Euro – beides laut Verbraucherzentrale danach im Halbjahresrhythmus weiter.

Wie viel Förderung ist für Wärmepumpen mit EU-Fertigung noch möglich?

Sinkt die Grundförderung wie angekündigt im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent, lässt sich die heutige Höhe von 30 Prozent nur noch über den neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten erreichen, der ausschließlich für in der EU gefertigte Wärmepumpen gilt.

Ändert sich auch der Einkommensbonus?

Nach den eingesehenen Quellen nicht: Der Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent sowie die Deckelung der Gesamtförderung auf 80 beziehungsweise 70 Prozent bleiben von dieser Kürzung unberührt.

Wann läuft die Wärmepumpen-Förderung ganz aus?

Die förderfähigen Höchstkosten sinken laut Zeitplan bis zum 1. August 2030 auf 22.000 Euro für die erste Wohneinheit. Zum 31. Dezember 2030 endet diese Förderung nach aktuellem Stand vollständig.

Planen Sie den Tausch Ihrer Heizung und wollen Sie vor der ersten Kürzung noch einen Antrag stellen? Schreiben Sie uns gerne Ihre Erfahrungen in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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